Beiträge von O. Meier

    Im entsprechenden Erlass sind dann aber nur Pauschalen genannt. Mehr wird auch nicht erstattet. Daher ist das eher eine Halbwahrheit.

    Mag sein. Ist mir aber wumpe. Ich tue meinen Dienst ja nicht in Hessen. Ihr habt da zwei Möglichkeiten, ihr kümmert euch, wie von Valerianus beschrieben, oder ihr zahlt drauf.

    Nunja, von den digitalen "End"geräten aus dem Sofortprogramm haben wir bei uns noch nichts gesehen. Das letzte war die Meldung bei der LK zu Schuljahresbeginn, dass es ein Treffen mit den Schulleitungen und dem Schulträger gab. Jener war noch am Überlegen dranne, ob es denn un Tabletts oder Laptops würden. Die Tendenz ginge aber zu Laptops. Danach haben wir nichts mehr gehört.

    Da passt es ja, dass das Sofortprogramm bis Mitte nächsten Jahres verlängert wurde. So geht "sofort" in NRW.

    Könnte also sein, dass wir einen Winter-Lockdown dann wohl analog bestreiten. Insbesondere doof, für die SuS, die eben keinen Computer zu Hause haben.

    ... nachdem das jahrzehntelang nicht so war bis sich eine Kollegin (an der man sich durchaus ein Beispiel nehmen kann(*)) durchgeklagt hat.

    Die Regelung (Anspruch auf Erstattung der Kosten) war schon vorher die gleiche. Die Kollegin hat sich dagegen gewandt, dass die formularmäßige Erklärung auf den Verzicht der Reisekosten, die immer auf dem Antrag stand, gültig sei.

    Ich habe diesen Passus auch damals schon durchgestrichen. Der SL hat's genehmigt und ich bekam mein Geld zurück. Zinsen für das Darlehen hat mir der Dienstherr übrigens nicht gezahlt.

    Als der SL mir erklärte, dass ich zukünftig nicht mehr die Kosten in voller Höhe erstattet bekommen werde, sondern nur anteilig, damit es für alle reiche, bin ich nicht mehr gefahren. Das passte mir ganz gut, weil noch andere Gründe dagegen sprachen.

    Für NRW ist O. Meier durch §10 Absatz 1 ADO widerlegt, Klassenfahrten sind dienstliche Aufgaben und es gibt keine einzige (!) dem widersprechende gerichtliche Entscheidung (sondern jede Menge die diesen Passus stützen). Für S-H dürfte es eine ähnliche Formulierung geben.

    Bisher dürfte sich aber auch noch kein Gericht mit der Frage von Klassenfahrten unter Pandemie-Bedingungen beschäftigt haben. Insofern ließe ich es da auf eine Entscheidung ankommen, wenn es darunter keine Lösung gibt. Im Übrigen auch unter Hinnahme des Kostenrisikos.

    Auf der anderen Seite, finde ich es wichtig, den SL, der eine solche Fahrt anordnet, nicht aus der Verantwortung zu lassen. Da muss man gegebenenfalls parallel fahren und, während man eine Fahrt plant, der man schon widersprochen hat, alles über den Tisch des SL laufen lassen.

    Ich würde auf der Ebene ansetzen und den Schulleiter (Vertreter des Schulträgers in der Schule) schriftlich fragen, ob das Gesundheits- und Kostenrisiko mit dem Schulträger abgeklärt ist. Das wird es ziemlich sicher nicht sein und die Stadt wird kaum Bock haben auf Kosten für stornierte Fahrten sitzen zu bleiben. Problem gelöst, keine Klassenfahrten.

    Gute Idee. Das klingt mir nach einem vernünftigen ersten Schritt. Wenn der SL trotzdem stur ist, kann man immer noch das etwas größere Besteck auspacken.

    Belege?

    Offensichtlich. Oder findest du es wirklich erwachsen, jemanden, der nach sachlicher Anwägung von Aufwand, Risiko und Nutzen eine sachliche Entscheidung trifft, als "Spielverderber" anzusehen? Eine Klassenfahrt unter Pandemie-Bedingungen ist alles andere als ein Spiel.

    Die einen wollen fahren, die anderen halten das nicht für geboten. Welches Spiel wird denn hier verdorben?

    Es muss immer [...] mit seinen Entscheidungen

    Ja, man tut gut daran, seine Entscheidungen so zu treffen, dass man deren Folgen absehen kann und diese verantworten kann. Und?

    dem Verhalten der anderen, der im real life Anwesenden, leben.

    Nein, man muss nicht alles ertragen und aushalten. Dass nicht alle Menschen mit allen Entscheidungen einverstanden sind, mag ja sein. Das ist dann so. Aber man darf auf eine sachliche Entscheidung eine sachliche Reaktion erwarten. Aus der Schule kenne ich leider reichlich Situationen, in denen wahlweise SuS, Eltern, KuK und SL die Grenzen der Sachlichkeit verlassen haben. Da darf man dann auch mal "Nö, so nicht." zu Protokoll geben.

    Ich bin weder doof noch ein Spielverderber, wenn ich unter Pandemie-Bedingungen keine Klassenfahrt plane. Wer Argumente hat, dass diese doch stattfinden sollen, kann die ja vorbringen.

    Anschaffung tiefwinterlicher Kleidung für das Vorhaben etc. nicht.

    Das weißt du woher? Hast du einen entsprechenden Antrag gestellt?

    Und, darf ich sonst mal nachfragen? Fahrt im Januar mit schon fixem Ziel? Ist da schon 'was gebucht? Von wem?

    Danke für das Heraussuchen! Die Frage ist, ob dies den Passus überschreibt, dass Klassenfahrten in SH Dienstpflicht sind. Was hat denn hier mehr Gewicht?

    Das können im Zweifelsfall Gerichte prüfen. Du kannst dich auf den Passus berufen. Mach' das. Wenn der SL trotzdem an seiner Weisung festhält, remonstrieren, widersprechen, klagen.

    Mal ganz abgesehen davon, dass in Zeiten der Pandemie die Pandemie-Sonderregeln die Oberhand haben müssen, wenn sie überhaupt Sinn haben sollen. Aus dieser teleologischen Sichtweise meine ich, ja, dieser spezielle Passus überschreibt die generelle Regelung, dass Klassenfahrten Dienstpflicht sind.

    Aber, wie gesagt, den Kopp musst du dir nicht machen. Berufe dich auf den Passus. Fertig!

    Klassenfahrten sind eine Dienstpflicht, dein Schulleiter kann sie also anweisen.

    Nochmal, Leute: Wir leben in einem Rechtsstaat, auch wenn manche Kollegen und Schulleiter das nicht wahr haben wollen und sich im empfunden Despotismus wohl fühlen.

    Man muss nicht alles machen, was der SL will. Auch der muss innerhalb seines Ermessenspielraumes entscheiden. Das heißt hier konkret, dass er den erhöhten Aufwand und das erhöhte Infektionsrisiko gegen den vermeintlichen Nutzen der Fahrt abwägen muss. Eine simple Weisung, man müsse fahren, zeigt aber eine solche Abwägung nicht. Der Ermessensspielraum wäre überschritten. Die Weisung müsste dann schon die Bedingungen und Regeln enthalten, unter denen zu fahren ist.

    Aber selbst dann kann man noch remonstrieren. Wenn die eigenen Rechte oder die der Schüler betroffen sind, sollte man das tun.

    Sollte dann tatsächlich die Schulaufsicht die Weisung des Schulleiters stützen, würde ich mich sowieso an die Regeln halten. Das fängt in NRW damit an, dass eine Fahrt dem von der Schulkonferenz beschlossenen Fahrtenkonzept der Schule entsprechen muss. Ein Fahrtenkonzept aus Vor-Pandemie-Zeiten halte ich nicht für adäquat. Auch da sehe ich einen Anlass zum remonstrieren.

    Weiter plant man eben so, dass von den Hygieneauflagen alles passt. Das lässt man sich vom SL absegnen und legt es dann der Klassenpflegschaft zum Beschluss vor. Dann mal sehen, wer von den Eltern und Schülern überhaupt fahren möchte.

    Achja, eine Fahrt darf nur genehmigt werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. D. h. der SL muss sicher stellen, dass genug Geld für die Fahrtkosten der Lehrer da ist. Ich hätte im Übrigen kein Geld über, um da in Vorleistung zu gehen. Und ich hätte auch keine Lust, auf irgendeiner Anzahlung sitzen zu bleiben. Wenn der SL möchte, dass gefahren wird, muss er sich kümmern.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, wie die Regelung im Detail aussieht, aber mittlerweile muss es in NRW Konten beim Schulträger für die Zahlungsabwicklung der Fahrt geben. Das wäre natürlich auch zu prüfen.

    Äh, nee. Zurzeit ist einfach alles komplizierter und stressiger. Da weiß ich nicht, wie man auf die Idee kommen kann, sich den Stress der Planung einer Klassenfahrt unter Pandemiebedingungen anzutun. Leute, schont eure Kräfte. Ihr wisst ja gar nicht, wie's noch kommt.

    Für mich wirken Klassenfahrten derzeit eher wie Versuche, Normalität zu spielen. Nö, da rate ich ab.

    Für die Klassengemeinschaft wäre eine Fahrt natürlich wertvoll,

    Wird gerne behauptet. Belege?

    ich will jetzt nicht propagieren, aus der Not eine Tugend zu machen, aber ich könnte mir denken, dass das gemeinsame Bewältigen der Situation durchaus der Klassengemeinschaft zuträglich ist.

    Kollegen von mir wollen fahren (Stand von vor den Herbstferien), deswegen fühle ich mich etwas unter Druck gesetz

    Den Druck kann man doch aushalten. Bzw. feststellen, dass er mit einem selbst nicht zu tun hat. Kollegen machen alles Mögliche, das ich nicht mache. Das halte ich auch aus.

    könnte mir vorstellen, dass sich manche Eltern ärgern, wenn ausgerechnet ihre Kinder nicht fahren dürfen

    Jo, was man sich so alles vorstellen kann. Ich kann mir vorstellen, dass drei Pfund Knochen 'ne gute Brühe geben. So what?

    Ich kann mir übrgens auch vorstellen, dass es Eltern gibt, die gar nicht begeistert sind, dass nun gerade ihre Kinder fahren sollen. Es meckert eh immer jemand. Wir sollten uns abgewöhnen, den Kopf immer zu denen zu drehen, die am lautesten schreien. Wir sollten mal ein wenig auf die Argumente achten, die da kommen (falls welche kommen). Und so ein richtig gutes fällt mir nicht dagegen ein, derzeit nicht die Muße zu haben, sich den Stress und Aufwand einer Planung anzutun, für eine Fahrt, die vielleicht gar nicht stattfindet, oder unter unbekannten Bedingungen mit womöglich erhöhtem Risiko. Das kann man Eltern und Kollegen so mitteilen und dann ist auch gut.

    'Ne Fahrt zu planen, weil es vielleicht ein oder zwei Eltern git, die das irgendwie besser fänden, ist doch Käse.

    IST man der Spielverderber, wenn man nicht fahren will.

    Bin ich gern, wenn sonst der Spaß ein Loch hat. Manche Sachen sind einfach kein Spiel mehr, insofern ist man auch kein Spielverderber, wenn man nicht mitmacht. So etwas ist eine sehr infantile Einschätzung.

    meier: was für ein Scheitern? Ich bin nicht gescheitert.

    Gescheiterter Schüler... :

    Lern lesen. Ich schrieb, dass es nich klar ist, aus welcher Role du hier 'rumpöbelst. Und dann solltest du mal schauen, mit wem du dich unterhältst. Forenteilnehmer "meier" war an diesem Thread nicht beteiligt.

    Gescheiterter Schüler... : Hast du Angst vor Rache? Haha

    Was für Schüler?

    Das kommt dir in den Sinn? Mir nicht.

    Kann man das Ausländerfeindlich interpretieren?

    Kann man nur, wenn man auf Fehlinterpretationen steht. Der Nexus, dass schlechte Grammatik Ausländern vorbehalten sei, ist deinem Geist entsprungen. Projiziere deine Vorurteile doch bitte nicht auf andere.

    Wäre es zuviel verlangt, wenn man ein Moderator einen Blick auf die Schreibberechtigung dieses Trolls wirft? Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Lehrer handelt, ist dann doch gering.

    Danke.

    Da bin ich vollkommen bei dir!

    Die Aufgaben von Schulen - und von Lehrkräften - erschöpfen sich gerade nicht in der reinen Lehre. Daher halte ich die Einengung auf ein Kerngeschäft Unterricht auch für deutlich zu kurz gegriffen.

    Könnte sein, dass die Grenzen da fließen. So gehört es nach der vorherrschenden Sichtweise in diesem Lande auch dazu, Noten zu geben. Unterricht kann man auch ohne halten. Insofern, ja, müssen die Noten auch Kerngeschäft sein. Und insofern muss man diese auch dokumentieren, Beschlüse dazu fassen und den ganze ´n Kram.

    Mir ging es um folgendes. Das Erstellen didaktischer Jahresplanungen dient dazu, dass der Unterricht nicht einer inhaltlicher Beliebigkeit anheim fällt. Die Notwendigkeit solche an den Schule zu ertsellen, entsteht übrigns daraus, dass die Bildungspläne nicht hinreichend konkret sind.

    Wenn wir aber so viel Zeit mit dem Diskutieren und Aufschreiben der Jahresplanungen verbringen, dass uns dadurch Zeit zum Vorbereiten des Unterrichts fehlt, ist klar, was eigentlich liegen bleiben sollte. Die Jahresplanungen sind eben kein Selbstzweck und damit auch kein Kerngeschäft.

    Ähnlich sehe ich das bei Dienstbesprechungen und Konferenzen, die ihre Berechtigung daraus beziehen, was da besprochen wird. Die sollte man eben nicht abhalten, weil man das schon immer so gemacht hat.

    So?

    Die Gespräche sind genormt, es müssen allen Kandidaten die gleichen Fragen gestellt werden.

    Habe ich übrigens schon anders erlebt, insbesondere an der Schule, an der ich dann gelandet bin. Die Schule, die das mit dem Fragenkatalog stur durchgezogen hat, war mir die am wenigsten sympathische. Das dortige Einstellunsggebot habe ich ohne Überlegung abgelehnt.

    15 Minuten finde ich allerdings recht kurz, um jemanden kennenzulernen, so dass man beurteilen kann, ob man diesen Im Quereinstieg wird ausbilden können.

    Aber mag sein, dass die Kollegen damit klar kommen.

    Dir ist dabei natürlich klar, dass Dienstbesprechungen, Konferenzen, Mitwirkung in der Schulentwicklung usw. auch zum Kerngeschäft von Lehrkräften gehören, nehme ich an.

    Auch dabei ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dass z. B. Dienstbesprechungen dazu gehören, heißt nicht, dass man beliebig viele und beliebig lange Dienstbesprechungen ansetzen darf. Etc.

    Nach meinem Verständnis, übrigens, ist das Kerngeschäft der Unterricht. Alles andere ist dafür nur Mittel zum Zweck. Damit hat man auch einen ganz guten Maßstab, was wie notwendig ist.

    Man kriegt dann aber noch zig andere Dinge draufgedrückt und es heißt immer, dass das ja zum Beruf gehöre und man dafür auch bezahlt werde.

    Jo, und dann kann man das machen ohne Knurren und Murren. Oder man überlegt sich, was man wirklich machen muss und in welchem Umfang. Und dann muss man schon mal "Stop" rufen.

    Dem Dienstherren ist übrigens auch nicht damit geholfen, wenn wir zusammenbrechen. Der Esel geht so lange zum Brunnen, bis er sich für einen Krug hält.

    Der Schaden durch einen Lockdown ist größer als durch das Virus.

    Gibt's da Zahlen zu? Tote durch den Lockdown z. B.? Oder wie bemisst man hierbei die "Größe" des Schadens?

    Ansonsten bin ich fachlich nicht sehr im Theman drin. Ich habe aber wohl verstanden, dass die Herdenimmunität durch Durchseuchung wohl daran scheitern könnte, dass eine überwundene Infektion keine (dauerhafte) Immunität bietet. Es sind wohl schon Fälle von Mehrfachinfektionnen dokumentiert.

    Und wenn es einen Impfstoff gibt, könnte es darauf hinauslaufen, dass wir uns da jedes Jahr 'ne Dosis holen müssen. Ähnlich wie bei der Grippe. Das war soweit in den Nachrichten. Beurteilen kann ich das nicht, bin isch nisch Virologe. Aber so lange es keinen Nachweis auf immunität durch Infektion gibt, würde ich lieber davon ausgehen, das wir auf die nicht zählen können.

    Radverkehrsinfrastruktur brauche ich dann, wenn auch Kinder bereits alleine auf dem Fahrrad unterwegs sein sollen. Mit 10 machen sie in der Schule die Fahrradprüfung und sollten dann bei ihren ersten Fahrten alleine definitiv nicht mit PKWs, Bussen und LKWs die Straßen teilen und noch in den Abgasen im Stadtverkehr im Stau stehen.

    Also, wenn die Kraftfahrzeuge das Problem sind, sollte man sich womöglich vorrangig darum kümmern, dass diese weg kommen. Aber das will man mehrheitlich nicht. Insofern wird's immer Fahrrad-Feigenblatt-Politik werden.


    Auf den Gehweg gehören sie dann aber auch nicht mehr.

    Auf den Gehweg gehören sie als jüngere auch nur formal. Die Sicherheit, die man dort vermutet, kommt bekommt man auch bei geringem Alter nicht. Stichwort Rechtsabbiegertod. Nichts, was man Kindern wünscht. Viele Gehwege sind auch einfach zu schmal für den Mischverkehr. Schlechte Oberflächen, ungünstige Wegführung, Bäume und Schilder und was da sonst nocht so 'rumsteht.

    Also ja, ich finde, wir brauchen Radwege, die von den anderen Fahrzeugen getrennt verlaufen. Allerdings richtig getrennt. Weder sollten sie parallel zu parkenden Autos, deren Türen beim Öffnen den Radweg blockieren, noch durch den toten Winkel von abbiegenden Fahrzeugen verlaufen.

    Ja? Und wo gibt's das? Und wie soll das physikalisch möglich sein? Wie sieht so Straßenverkehr ohne Kreuzungen aus, so dass ein vollständige Trennung möglich wäre?

    Man experimentiert seit Jahrzehten daran 'rum, ohne so etwas auch nur annähernd hinzubekommen. Erst waren Hochbordradwege der Renner. Aufgrund der Rechtsabbieg-Toter-Winkel-Problematik waren die aber kein Sicherheitsgewinn. Sondern das Gegenteil. Dann kamen Radfahr-, Angebots- und Schmutzstreifen. Die hat man zwar auf die Fahrbahn gelegt, aber auf keinen Fall durfte dadurch den Blechdosen ein Fahrstreifen wegfallen. Also macht man die Streifchen schön schmal, die Fahrrad-Untertanen quetschen sich an den Rand, gerne auch mal bis in den Rinnstein. Und die automobilen Herrenfahrer quetschen sich mit wenig Abstand vorbei. Wozu denn vorschriftstmäßig überholen, wenn der Radler doch durch die Farbe auf der Fahrbahn geschützt ist?

    Auch wenn die Radler dann schon mehr in die Wahrnehmung der Kraftfahrer kommen ist, so ist das grundsätzliche Rechtsabbiegeproblem nicht gelöst. Die Anordnung der Fahrstreifen ist immer noch so, dass eine Geradeausspur rechts von einer Rechtsabbiegspur verläuft.

    Dann kamen die "Protected Bikelanes". Wohlgemerkt "protected" nicht "protecting". Die Sprache bringt es an den Tag. Ich frage mich, wovor man diese Streifen schützen muss.

    Ja, im Längsverkehr, der eh kein großes Risiko bietet, ist dann Blech oder Beton zwischen Radlern und Kraftwägeln. Nur an den Kreuzungen, also da, wo's gefährlich wird, wird dieser "Schutz" dann unterbrochen. Und das die physische Trennung die Sichtbarkeit erhöht, kann man ja auch nicht behaupten. Da sind wir wieder beim toten Winkel.

    Am besten eine Straße nur für Radfahrer und dann erst wieder die Parallelstraße für motorisierte Fahrzeuge.

    Und die verlaufen dann am besten alle in Nord-Süd-Richtung, Querstraßen bedeuten Kreuzungen. Da ist die Trennung dann wieder dahin.

    Und dann muss man nur noch dafür sorgen, dass in den ungeraden Straßen die Radler wohnen, arbeiten und einkaufen, in den geraden denn die Kraftwagenfahrer. Ja, dann ist jegliche Begegnung ausgeschlossen. Wenn man eine derart strikte Trennung nach Antriebsart durchziehen will, dann kommt nicht mehr jeder überall hin. Es geht halt nicht, dasss ich Verkehrsteilnehmer nicht im Verkehr begegnen.

    Nochmal. Wenn die Kraftfahrzeuge das Problem sind, muss man sich um die Kraftfahrzeuge kümmern, oder vielmehr um deren Beseitigung. Die Radler an den Rand du drängen, nützt da überhaupt nichts. Und. Es trägt auch nicht zu deren Sicherheit bei.

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