Beiträge von O. Meier

    Eine offensichtlich rechtswidrige Dienstanweisung wäre, [...], sicher nicht die "Zumutung" am Freitag um 13 Uhr zu einer Dienstbesprechung zu erscheinen.

    Derlei hat ja nun auch niemand behauptet.

    Es grenzt langsam ans peinliche, mit welcher Leidensmeine hier auf Dinge reagiert wird, die für Millionen Arbeitnehmer Alltäglichkeiten sind.

    Wer verabscheidet den täglich scheidende Mitarbeiter mit der gesamten Belegschaft. In der Arbeitszeit? Auf Weisung der Geschäftsleitung? Interessant.

    Und im Übrigen, dass "alle" das so machen, heißt eben noch lange nicht, dass es rechtens ist.

    Oder mal andersherum. Wenn der SL unbeding den Weg über das Dienstrecht gehen will, weil er befürchtet, einer normalen Einladung zu einem solchen Anlass allein da zu stehen, dann hat er das große Besteck ausgepackt. Dann sollte er sich schon einigermaßen sicher sein, das er rechtlich da auf der sicheren Seite ist. Und dann muss man auch eine entsprechende Nachfrage dazu aushalten.

    aber zunächst ist der Dienstanweisung Folge zu leisten.

    Äh, nein. Offensichtlich rechtswidrige Anwesungen darf man z. B. gar nicht ausführen. Aber lassen wir solcherlei mal bei Seite.

    In den anderen Fällen läuft es so: Wenn ich etwas remonstriere, kann der SL seine Weisung zurücknehmen. Oder er beharrt darauf, womit er gleichzeitig erklärt, dass er alles auf sein Kappe nimmt. Dann muss man der Anwesiung in der Tag nachkommen, fallls die nächsthöhere Stelle nicht schon vorher abwinkt. Die aht sich dann nämlich mit der Sache zu befassen.

    Nach deren Entscheidung steht einem immer noch der Rechtsweg offen.

    Wie weit man so etwas eskaliert, hängt auf allen Seiten davon ab, wie wichtig das ist. Im vorliegenden Fall, ginge ich wohl zu der Verabschiedung. Wenn es den SL glücklaich macht, ein gelangweiltes Gesicht mehr dort zu sehen, na dann gönn' ich ihm doch den Spaß.

    Nein, auch ich habe kein Interesse in ein Risikogebiet zu reisen. Was mich stört, ist die Art und Weise, wie der Dienstherr das legitime Interesse vorbringt. Irgendwie ist mir das nicht fürsorglich genug formuliert.

    Wichtiger als wo man hinfährt, finde ich übrigens, wie man sich dort verhellt. Wir werden uns auch in den Herbstferien von großen Städten, vielen Leuten und großen Gruppen fernhalten. Wir schauen, wo noch Campingplätze auf haben bzw. wo man sonst noch stehen kann. Dann sind wir unter uns oder draußen. Gaststätten kann man aufsuchen, wenn man noch draußen sitzen kann. Usw. So käme man auch risikoarm durchs Risikogebiet. Trotzdem meiden wir solche und verhalten uns in den anderen, als wären es welche.

    Geht alles.

    Das ist das was meine SL mir sagt.

    Na, dann mach' halt, was deine SL dir sagt. Du bist erwachsen.

    Und jetzt warte ich drauf, was du dagegen vorbringen willst.

    Ich hatte dazu bereits etwas ausgeführt. Ich wüsste jedenfalls, was ich meiner SL erklärte, wenn Sie mit absurden Nachtsitzungen oder Zwangsbespaßungen um die Ecke käm.

    Ich meine, ich habe das in diesem Thread hinreichend ausführlich ausgeführt. Zumindest reicht mir es. ich muss hier niemanden belehren, erziehen oder glücklich machen.

    (abgesehen von den ganzen schulischen Überstunden während der laufenden Digitalisierung unserer Schule mit der Einführung und Administration von Logineo und Moodle (bin Schul-Admin), und den 70 Oberstufenklausuren die da zur Korrektur in den Herbstferien warten),

    Nunja. Wenn es dem Schulleiter wichtiger ist, dass du zu eienr überflüsigen Veranstaltung aufläufst, dann bleibt wohl etwas anderes liegen.

    Das kannst du deinem SL vorher mitteilen, su möchtest ja mit ihm sprechen, oder hinterher, wenn er fragt wie weit den Moodle und co. sind.

    Das Gespräch wollte ich aber nicht so führen, dass ich furchtbar überlastet sei und jetzt eine Ausnahmeregelung bzgl. der Nichtteilnahme bräuchte. Ich betonte eher, dass die Verpflichtung zu einem social Event diesem dem Charakter raube und das unfair den Verabschiedeten sei. Dann führte ich an, dass ich die Dienstverpflichtung nicht nachvollziehen kann und dann erläuterte ich, dass Uhren nur vorwärts laufen.

    Man muss übrigens gar nicht viel anführen, was man so macht. Ich stelle fest, dass die Frage, was man denn nun liegen lassen soll auch unbeantwortet Wunder wirkt.

    Ok, ab wieviel Uhr fängt denn die Übertreibung bei der Einberufung einer DB für dich an? 20:00 Uhr, 21:00 Uhr, 22:00 Uhr? Wo ist die Grenze? Und wer legt sie fest?

    Ohje. Wenn niemand eine solche Grenze hingeschreiben hat, dann gibt es ja gar keine. Dann kann der Schulleiter wohl machen, was er will. Oder was möchtest du uns sagen.

    Es gibt sinnigerweise für vieles keine festen Grenzen und vorgegebene Regeöln. Manchmal müssen sie Verantwortlichen einfach mal Entscheidungen trffen. Dafür sind sie nämlich Schulleiter, Abteilungsleiter oder was auch sonst für wichtige Leute.

    Dabei haben Sie sinnigerweise einen Ermessensspielraum. Der schwebt irgendwo in den Grenzen der Abwägung zwischen dienstlicher Notwendigkeit, Fürsorge, Dringlichkeit, anderen dienstlichen Verpflichtungen, dem legitimen Anspruch auf einen Feierabend, Nacht- und Feiertagsruhe.

    Ich sehe zum Beispiel erstma keinen Grund, eine Dienstbesprechung bis 20:00 Uhr anzusetzen. Es dürfte auch davor genug Slots geben. Etwas anderes ist womöglich eine Pflegschaftssitzung, die man sinnigerweise so ansetzt, dass möglichts viele Eltren auch Zeit haben.

    22:00 bis 06:00 gilt als Nachtruhe. Für solche Dienst- und Arbeitszeiten gibt es im Schichtbetrieb üblicherweise Zulagen. Schulen arbeiten nicht im Schichtbetrieb. Solche Zeiten sind offensichtlich nicht legitim.

    Nach meinem Dafürhalten kann ein SL DBs einberufen, so oft er will und wann er will und sei es um 3:00 Uhr morgens auf dem Schuldachboden - und ich habe auf Abruf bereit zu stehen?

    Äh, nein. Ort und Zeit sind nciht angemessen. Ermessenspiellraum überschritten. Ich möchte mal sehen, wie jemand eine Nachtsitzung mit der Fürsoregpflicht in Übereinstimmung bringt.

    Es ging im Übrigen im Ausgangsposting nicht um eine Dienstsprechung, sondern um ein social Event, das als solche Umtituliert wurde, um eine Teilnahmepflicht dafür herbeizulügen. So etwas soll einem gesunden Geist entspringen? Kann ich nicht nachvollziehen.

    Wenn ich tun muss, was mein Dienstvorgesetzter von mir verlangt, ist das Despotismus.

    Gut beobachtet. Das wäre nur dann nicht, wenn der Vorgesetzte seinen rechtsstaatlich gewährten Ermessensspielraum nicht verlässt und auf gesetzlicher Grundlage anordnet.

    Die Diskussion hier ist müßig. Die Frage war, ob der Schulleiter die Teilnahme an der beschriebenen Veranstaltung verpflichtend machen kann. Das kann er ganz zweifellos.

    Aha. Ich wüsste gern mal, welchen dienstlichen Zweck eine solche Veranstaltung erfüllt. In NRW ist im Schulgesetz und in der ADO geregelt, was zu den Aufgaben von Lehrern gehört. Ich weiß ja nicht, wie das in deinem Bundeland so aussieht, aber du kannst uns da ja mal erhellen.

    Die Diskussion ist aber aus andere Sicht müßig. Wenn ein Schulleiter es für wichtig hält, so etwas mit dem ganzen Kollegium zu machen, aber außer eine vorgeschobenen Dienstbesprechung keine andere Möglichkeit sind, die Kollegen zur Teilnahme zu bewegen, dann weiß man, wer das Problem ist.

    Insofern hingehen, Zeit absitzen und ehrlich zum Verabschiedeten sein.

    wie würde man sich selbst fühlen, wenn bei der eigenen Verabschiedung nur die Hälfte der eigenen Fachschaft kommt (die andere Hälfte musste leider auch in den Urlaub).

    Ich bräuchte schon mal keine Verabschiedung. Schlüssel abgeben und dabei mit dem Hausi noch was quatschen. Da hat man wenigstens 'nen vernünftigen Gesprächspartner.

    Und ansonsten, finde ich Leute, die zur Verabschiedung kommen, "weil es sich gehört", genau so ätzend wie solche die wegen einer dienstlichen Verpflichtung kommen. Das ist mir zu sekundärtugendlich und zu wenig herzlich. Es sollen die kommen, die mir nochmal auf die Schulter klopfen wollen, und die, die froh sind, dass ich endlich weg bin. Die haben wenigstens was zu feiern.

    Und wenn mir ein Kollege, zu dem man 'nen Draht hat, sagt, dass er nicht zu meiner Verabschiedung käme, weil er z. B. schon einen frühen Abreisetermin geplant hat, dann wünsche ich ihm eine gute Reise und viel Erholung. Nicht, weil man das so macht, sondern, weil ich das dann so meine. Dann bitte ich ihn noch, bei der Winzereibesichtigung ein Gläschen für mich mitzutrinken, und dann sind wir wieder im Rhythmus.

    Zu den Kollegen, mit denen man sich gut versteht, kann man auch später Kontakt halten. Und der Rest sind halt ehemalige Kollegen. Zu denen muss ich am Ende keine Freundschaft vortäuschen, die es nicht gibt.

    Es ist dienstlich, wenn der Schulleiter sagt, es ist dienstlich.

    Nein. Was du da beschreibst, nennt man Despotismus. Das ist etwas anderes als da Dienstrecht. Der Schulleter kann nicht willkürlich entscheiden.

    Im vorliegenden Fall finde ich die Diskussion, ob die Abschiedsparty denn nun dienstlich sei, müßig. Das eigentlich Schlimme ist doch, das hier etwas vorgetäuscht werden soll, von dem man Angst hat, dass es das nicht gibt. Als scheidender Kollege würde ich mich aber schön für eine Verabscheidung bedanken, an der die anderen teilnehmen, weil sie es müssen. da würde ich doch versuchen, da selbst weg bleiben zu können.

    Wenn sich ein Kollegium gut versteht, kommen die Kollegen auch zu so eienr Verabschideung oder finden einen anderen Weg, dem scheidenden Kollegen Wünsche mitzugeben. Wenn man so etwas verordnen muss, hängt da ordentlich 'was schief.

    Wenn so ein Anlass das Kollegium näher zusammenbringen soll, gestaltet man den terminlich und progarmmatisch so attraktiv, dass die Kollegen auch kommen wollen. Dann hat man die Atmosphäre in der sich das entwickelt.

    Im vorliegenden Fall ginge ich hin säße brav meine Zeit ab. 'Ne genervte Fresse ziehen, kann ich ganz gut. Ich mein, irgendwo muss die Stimmung ja herkommen. Da simma dabei, dat ist prima ...

    Wieso nimmst du dann nicht einfach das Rad?

    Ich nehme das Rad. Ich habe nämlich eins.


    Sowohl in der Stadt als auch auf Landstraßen ist das Radfahren oft lebensgefährlich.

    Das ist so erstmal zwischen Stammtisch und Bildzeitung. Viele Tätigkeiten bergen Gefahren, manche sind sogar gefährlich. Radfahren würde ich da als nicht besonders herausragend einstufen. Oder hast du da Zahlen zu? Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, beim Radeln tödlich zu verunglücken? Ist die höher als bei anderen Verkehrsmitteln? Vergleichen wir da nach Expositionszeit oder nach zurückgelegter Strecke? Und auf welchen Teilen des Verkehrsraums finden denn die Unfälle zu Lasten der Radelnden statt?

    Wieso bist du gegen eine Radinfrastruktur?

    Das schrieb ich nicht. Es ging mir zunächst darum, dass man so etwas nicht braucht. Aber! Radvekehrsinfrastruktur ist zunächst mal politisches Geschwurbel. Gegen die Radwege, die sich dahinter in der Regel verbergen, bin ich aus mehrerlei Gründen.

    Allen voran wegen der Risiken. Die Idee Fahrzeuge nach Antriebsart zu trennen statt nach designierter Fahrtrichtung ist dabei das größte Problem. Da droht nämlich der Rechtsabbiegertod, wo wir gerade bei "lebensgefährlich" waren.

    Dazu kommt dann noch die schlechte Qualität der Wege, zu schmal, schlechte Oberfläche, schlechte Wegführung, Verschwenkungen, kein Licht. Was nicht noch alles.

    Mir fallen wenige Varianten für Dienstreisen ein, bei denen ich ein Fahrrad bräuchte.

    Mir fällt wenig ein, das man nicht mit dem Fahrrad erledigen könnte. Bei uns fallen z. B. viele Praktikumsbesuche an. Da ist die Entfernung häufig unter 25 km. Einiges liegt sogar auf dem Heimweg. Was soll ich denn da mit der Bahn fahren, wenn ich eh mit dem Rad unterwegs bin?


    Die private Nutzung, insbesondere der Arbeitsweg, steht da klar im Vordergrund,

    Passt halt nicht zu der Formulierung eines Dienstrades, das auch privat genutzt werden kann. Aber es geht auch gar nicht darum, was das nun genau ist.

    Die Leute, die zur Arbeit radeln, haben doch alle ein Rad (oder mehrere). Die Idee, dass das Menschen bisher nicht gemacht haben, weil Sie dafür ein Rad im Laden, wo sie's kaufen, auch bezahlen, sondern statt dessen ein System mit Zwischenhändler und Leasing und Kram bräuchten, bei dem sie eventuell ein paar Steuern sparen, ist genau so absurd, wie die Annahme, man bräuchte Radwege oder gar eine "Radverkehrsinfrastruktur", damit man Rad fahren kann.

    Die Leute, die radeln wollen, machen das. Die die zu faul sind, kriegt man mit so etwas auch nicht überredet.

    Unabhängig davon, würde ich nciht für ein Rad bezahlen wollen, das mir nicht gehört. Für mich sind Fahrräder Anschaffung für Jahrzehnte, nicht für Jahre.

    Wobei die Logik, dass es alle drei Jahre ein neues gibt, weil man den Akku ja eh wegschmeißt, mit ihrer Nachhaltigkeit und ökologischen Weitsicht besticht.

    Achja, neben allem, was ich zum Radfahren nicht brauche, brauche ich insbesondere keinen Zusatzbalast in Form eines Motors. Dann lade ich mir doch lieber 'ne Kiste kalten Hopfenblütentee in den Hänger.

    Womöglich ist das für den einen oder anderen, der gerade mit dem Gedanken spielt, sich ein Strommofa zu kaufen, wirtschaftlich attraktiv. Von einem Baustein in der "Verkehrswende" ist das aber weiter weg, als der Akku hält.

    Da interessant:

    Zitat


    Das Dienstrad kann von Anfang an von der Arbeitnehmer/in uneingeschränkt genutzt werden (auch für private Fahrten);

    _Auch_ für private Fahrten. Soso. Das eigentlich ist es für Dienstfahrten gedacht. Warum sollte ich dann mit der Beschffung etwas zu tun haben? Warum sollte ich ein Dienstrad mitfinanzieren?

    Wenn ich privat ein Fahrrad brauche, kaufe ich eines. Das geht schon seit Jahrzehnten. Allerdings ohne medienwirksamen Zinnober und unklare Finanzierung und Eigentumsverhältnisse.

    Es scheint tatsächlich auch ein Fahrrad möglich, nicht nur Strommofas.

    Wenn bezüglich der letzteren der Herr Minister "null CO2-Emmissionen" konstatiert, frage ich mich, ob es in BW eine Regelung gibt, die Menschen mit auch nur rudimentären Physik-Kenntnissen von Ministerämtern ausschließt.

    ich habe ja keine Ahnung, was das kosten soll, aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass es sich lohnt. Immerhin erwirbt man kein Eigentum an dem Gerät. Wenn ich bedenke, dass ich eines meiner Räder seit mittlerweile 26 Jahren in Betrieb habe, frage ich mich, wie gering die Leasingrate sein soll. Aber Leasing habe ich noch nie so ganz verstanden.

    Auch wird nicht klar, aus welchem Modell-Angebot man da wählen kann.

    Im verlinkten Artikel ist übrigens vom "JoBbIkE" die Rede, nicht von einem Dienstrad. Was das, außer dem Steuertrick, mit der dienstlichen Tätigkeit zu tun haben soll, ist unklar.

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