Das bezieht sich wohl auf die Sekundarstufe I. Daraus wollte ich nicht schließen, dass es "in NRW" so sei.
Beiträge von O. Meier
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„Die Aufgaben der mündlichen und schriftlichen Prüfung sind dem Stoffbereich des Schulhalbjahres zu entnehmen, in dem das Prüfungsfach zuletzt unterrichtet worden ist.“
Quelle?
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In den Ergänzenden Bestimmungen zur zitierten Verordnung findet sich noch "In der Benachrichtigung wird eine Beratung durch die Klassen- oder Fachlehrkraft angeboten." Bei der Frage, ob eine Absprache zulässig ist, könnte man das Angebot einer Beratung so verstehen.
Kann man? Nee, das ist doch etwas weit hergeholt.
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Weist der Veranstalter, der die Gelder zurückzahlt, das dann in seiner Steuererklärung als Spende aus, damit er steuerlich auch etwas davon hat?
Naja, das Geld kam ja vom Land, das die Stornokosten übernommen hat. Interessant wird es aber, wenn das Land vom Schulträger wissen will, wo das gwld hin ist. Vielleicht kommt ja mal der Rechnungshof vorbei und macht 'ne Stichprobe. Dann möchte ich nicht derjenige sein, der sagen muss, das Geld hätte man bunt zwischen Lehrern und Förderverein aufgeteilt.
Als Kassen- oder Rechnungsprüfer des Fördervereins hätte ich da auch so meine Anmerkung. Kannst eigentlich nicht machen, so'n Schmu. Da müssen so viele Leute ein bis drei Augen zudrücken, das geht echt nicht.
Bei wem von euch überweist denn tatsächlich der Schulträger an einzelne Eltern? Das dürften doch hunderte, wenn nicht tausende Einzelüberweisungen sein?
Es werden ja nicht weniger, wenn das Geld über falsche Konten fließt. Wenn das viel Arbeit macht, muss man wohl Überstunden machen.
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Hm, eine Nachprüfung dient ja dazu, die Note für ein ganzes Jahr zu ersetzen. Da macht es ja keinen Sinn, nur Teile zu prüfen bzw. sich nur auf Teile vorbereiten zu lassen. Aus dem Sinn der Nachprüfung ergibt sich also, dass keine Absprachen erlaubt sind. Deshlab muss man das auch nicht explizieren.
Die schriftlichen Nachprüfungen lege ich immer so an, dass ein möglichst weites Spektrum der Inhalte abgedeckt wird. Beim mündlichen Teil geht das nur bedingt. Da stelle ich aber schon eine einigermaßen komplexe Aufgabe.
Eventuell kann man im Fernunterricht vermittelte Inhalte weglassen und das auch son dem Prüfling mitteilen. Das lässt sich sicher noch rechtfertigen. Alles andere muss dann aber drankommen.
Also, so seh' ich das.
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Es wurde eine Lösung gefunden... Das Ganze wird jetzt über das Konto des Fördervereins abgewickelt...
Ohje, das ist rechtlich nicht weit weg von der Eltern-Konten-Lösung. Auf dem Konto des Fördervereins hat das Geld IMHO nicht verloren. Und der Kassenwart des Fördervereins hat dann die Arbeit? Der wird sich freuen. Aber womöglich ist es ihm auch wichtig, dass die dafür zuständige Verwaltung das nicht machen muss.
Alternativ würde ich noch vorschlagen, dass ihr das Geld in bar in einen große Schüssel in der Eingangshalle packt. Dann kann sich jeder seinen Teil 'rausnehmen. Woher das Bestreben kommt, möglichst viele Umwege zu gehen, anstatt den einfachen Weg (Schulträger überweist Geld an die Berechtigten) zu nehmen, verstehe ich nicht.
Was mich noch interessieren würde, wären die Details der Abwicklung, insofern du davon Kenntnis hast. Wie kommt der Förderverein an die Bankverbindungen? Etc?
Gute Lösung.
Äh, nee. Letztendlich kann es MrsPace (und damit auch uns) egal sein, wie es nun läuft, so lange sie nicht belästigt wird. Insofern, ja, ist's OK. Insgesamt halte ich es aber für genau so ein Gemurkse, wie jedes andere Umwegkonto. Wer haftet denn im Zweifelsfall? Usw. Wie gesagt, gerade mal OK, gut ist was anderes.
Naja, ob ich das Weisung nennen will... Der Vorschlag kam aber vom Schulleiter. Mündlich.
So lange es eindeutig als Vorschlag zu erkennen ist, ist ja alles OK. Einen solchen kann man annehmen oder ablehnen. Auch wenn mancher SL mit letzterer Variante nicht gut umgehen kann.
Meine Kontonummer haben sie wohl vorliegen. Keine Ahnung woher. Etwas ausgelegt hatte ich mal, ja. Ich hatte etwas (spontan) für die Fachschaft besorgt und mir dann im Nachhinein erstatten lassen durch den Schulträger.
Der Vorgang dürfte abgeschlossen sein. Die sollen deine Kontonummer wieder löschen. Verlange das explizit. Man weiß nie, auf welche schräge Idee welcher rotnasige Clown mal kommt. Im Sinne der Datensparsamkeit gibt es keinen Grund, deine Kontonummer weiter zu speichern.
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Ok, danke. Ist das nicht im Endeffekt das Gleiche?
Letztendlich in dem Sinne, das auf jeden Fall nicht der Lehrer, der unterschreibt, der Vertragspartner ist. Wer es in deinem Land genau ist, muss irgendwo stehen. In NRW steht's im sog. "Wandererlass".
Es scheinen aber alle immer ignorieren zu wollen. Hier wollte die Schulleitung nebst Bezirksregierung einem Kollegen einreden, er habe den Vertrag geschlossen und müsse auch zusehen, wo die Kohle herkomme, die die Schüler nicht zahlen wollten (komplizierte Vorgeschichte). Sein Anwalt sagte ihm dann, er solle sich entspannen. Die Reiseveranstalter neigen auch dazu ihre Formulare so aufzubauen, dass da der einzelne Lehrer als Vertragspartner drinsteht. Muss man entsprechend anpassen.
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Ich könnte selbst noch dem Schulträger schreiben?
Wozu? Nicht unnötig aktiv werden. Mit dem Schulträger hast du auch nichts zu diskutieren, das kann schön der Schulleiter machen. Wenn sich der Schulträger an dich wendet, kannst du auf sein Anliegen reagieren. Da kannst du dir schöne Varianten überlegen, wie du "nein" formulierst. Oder du verweist auf den Schulleiter.
Vielleicht nochmal zum Überblick. Die Weisung(?) das Privatkonto zu benutzen kam vom Schulleiter? In welcher Form? Mündlich? Schriftlich? Hat schon jemand nach deiner Kontonummer gefragt? Oder hat "die Schule" die irgendwoher? Wurde vielleicht mal ein Geldbetrag erstattet, den du ausgelegt hast?
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verscherze es mir damit mit der Gunst der Vorgesetzten und Kollegen.
Nicht unbedingt. Es gibt auch Vorgesetzte und Kollegen, die Klarheit zu schätzen wissen. Und ob ich die Kunst von Kollegen, die die Regeln, die sie brechen, noch nicht mal kennen, alles immer irgendwie persönlich nehmen, wenn jemand mal über das nachdenkt, was er macht, wirklich brauche, weiß ich auch nicht. Um die mache ich doch lieber einen Bogen.
Zu viel Arbeit für die Sekretärin.
Hierzu muss ich denn auch noch etwas loslassen. Mag sein, dass das Büro das nicht (allein) hinkriegt. Dann muss man sich aber überlegen, wie man die Aufgabe aufteilt. Die Selbtverständlichkeit mit der der SL, der selbst aus wesentlichen Teilen des Alltagsgeschäfts 'raus ist, dann meint, das könnten ja schön die Lehrer machen, die haben ja nie zu viel zu tun, ist ja schon unverschämt. Der muss sich vor seine Leute stellen und dem Schulträger erklären, dass die Kollegen nicht zuständig sind.
Ey, auf so'n Skipper möchtest du dich im Sturm nicht verlassen müssen.
So einfach geht's...
Eben. Man muss gar nicht so viel machen, um seine eigenen Interessen zu vertreten.
Würdest du uns bitte auf dem Laufenden halten, wie die Geschichte weiter geht? Danke.
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Wenn ich denen jetzt verklickern muss, dass es nochmal länger dauert, weil das Landratsamt die Arbeit scheut... Prost Mahlzeit...
Du musst den gar nihcts verklickern. Wenn sie nachfragen, gibts du deinen Kenntnisstand, dass das Geld mittlerweile beim Landratsamt liegt, weiter. Mehr kannst du nicht sagen.
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Das Schwerpunktfach ist auch garantiert ein LK, was relativ viele Punkte im Abitur bringt.
Naja, auch nicht immer. Viele vertun sich aber auch mit der Einschätzung, wie weit die Schwerpunktbildung geht. Wir haben einen Bildungsgang mit Sport-LK. Die Vorstellung, dass man mit schnellem Laufen alles ausgleichen könne, ist zwar verführerisch, trifft aber so nicht zu. Zum einen hat der Sport-LK auch einen nicht unerheblichen Theorieteil, in dem die meisten schlechter abschneiden als in der Praxis. Zum anderen ist der weitere Leistungskurs Biologie. Da kann man vortrefflich lang hinschlagen.
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würde ich mich - wie chilipaprika schrieb - schriftlich weigern.
Ja, gerne schriftlich. Aber den Begriff "weigern" vermied ich doch eher. Das klingt immer so danach, als ob man eigentlich müsste, aber nicht will. Ich machte auch meien Erklärung nicht davon abhängig, ob der SL mir irgendetwas unterschreibt oder nicht. Im Zweifelsfall kannst du dir diesen Schrieb hinter den Spiegel stecken und das war's. Wenn das Geld auf deinem Konto ist, bist du verantwortlich. Nö, da gibt es nicht zu verhandeln. Nicht unnötig kompliziert machen, einfaches und klares "Nein" reicht vollkommen.
Zumal du auch bald die Schule verlässt.
Achja, ich entsinne mich. War das nicht der Laden, der sich mit einem blöden Plan mit suboptimalen Aufsichten bei dir verabschiedet hat? Ich überlege seit Jahren, was das Sprichwort "Man sieht sich im Leben immer zweimal" bedeutet. Langsam dämmert es mir. Oder um es mit Amy Wong zu sagen: "Fool me once, shame on you, fool me seven or more times, shame on me". Also, nicht verarschen lassen.
Ich halte Verfahren mit Bargeldauszahlung oder -abholung nicht für angemessen. Eigentlich ist es ganz einfach. Das Geld liegt auf einem Schulkonto o.ä. beim Schulräger. Von dort muss es an die Berechtigten überwiesen werden. Wenn man das auf dem Landratsamt nicht versteht, muss man sich wohl mal ein Gehirn kaufen. Der Umweg über ein Lehrerkonto ist doch ausgemachter Quatsch mit zweierlei Soße.
Was mich maßlos aufregt, ist die Selbstverständlichkeit, mit der öffentliche Stellen meinen über die Privatkonten von Bediensteten verfügen zu können.
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Anderenfalls schriftlich geben lassen, dass es anders nicht geht und der SL die Konsequenzen übernimmt, falls etwas schief gehen sollte!
Und du glaubst, dass der SL so etwas unterschreibt? Er wird schon die Weisung, das Privatkonto zu verwenden, schon nicht verschriftlichen. Das ist ja der Driss an solchen Regelungen außerhalb der Regeln. So lange alles glatt läuft, sind alle Freunde und keiner will keinem was. Wenn aber etwas schief geht, haben alle ganz schenll die Finger aus dem Honigtopf, wussten von nix und einer wird gebissen.
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Das Problem ist auch, dass Kolleginnen und Kollegen ihre Privatkonten bereits zur Verfügung gestellt haben... Sie haben da offenbar keine Bedenken...
Und da haben wir wieder das Problem, dass die, die ihr Gehirn aus lassen, den anderen das Leben schwer machen. "Aber alle anderen machen das." ist zwar kein Argument für irgendetwas, trotzdem muss man sich damit immer wieder 'rumschlagen.
Irgendwie ist da dann doch das Landratsamt in der Pflicht, sich ein Verfahren zu überlegen, das funktioniert. Nur eines anzubieten, dass nicht zutrifft, und eines, das rechtlich bedenklich ist, geht ja nicht. Wenn auf deren Konto Geld liegt, dass den Schülern zusteht, müssen sie es auch dort hinbringen.
Zu viel Arbeit für die Sekretärin.
Nunja. Wie die Arbeit zu verteilen ist, kann man sehen, wenn man weiß, wie es laufen soll. Auch bei einer Überweisung vom landratsämtlichen Konto zu den Schülerinnen/Eltern kann der Klassenlehrer zuarbeiten. Wenn man aber alles nicht machte, was nach Arbeit aussieht, liefe nicht mehr viel. Zur Not muss im Büro etwas anderes liegen bleiben.
Nö, bei der Sachlage (Schulterzucken von oben) bliebe ich wohl stur.
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Und viele bevorzugen auch den Klassenverband, der bei uns wegen der vorgegebenen Grund- und Leistungskurse gegeben ist.
Ja, die Rückmeldung erhalten wir auch.
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Was ist an diesem Gerücht "Am BK ist es leichter" dran?
Hält sich hartnäckig. Man fragt sich bei solchen Vergleichen, was der Maßstab ist. Wie wird leicht quantifiziert, damit man eine solche Aussage machen kann. Ich weiß nicht, wie leicht oder schwer "das Abitur" an einfachen Gymnasien ist, insofern. Die Anforderungen, die in den Bildungsplänen formuliert werden, dürften einigermßane objektiv sein. Ist da was bei, was "leichter" begründet?
Ein Vorteil könnte sein, dass man einen Leistungskurs in einem Fach wählen kann, in dem man noch keine eigene Bildungsbiographie vorzuweisen hat. "Gesundhiet" oder "Bautechnik" hatte man vielleicht in der Sek I noch nicht.
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Ach, Leute, wie wäre es, wenn ihr als erstes mal in die Prüfungsordnung schaut? Dazu muss man natürlich wissen, um welche Schulform und gegebenenfalls welchen Bildungsgang es sich handelt. Sollte es sich um nidersächsiche Abiturprüfungen handeln, könnte man z. B. hier schauen:
https://www.mk.niedersachsen.de/download/136515
Da finde ich zwar nichts zu Nachprüfungen (die ich im Abitur auch nicht kenne), aber zu mündlichen Prüfungen könnte man das hier zu rate ziehen:
Zitat von Ergänzende Bestimmung 10.3 zu §10Verantwortlich für die Aufgabenstellung und die Durchführung der Prüfung ist die Prüferin oder der Prüfer. Die Aufgabenstellung ist den Mitgliedern des Fachprüfungsausschusses und dem vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission rechtzeitig vor Beginn der Prüfung vorzulegen,[...]
Steht das was, dass irgendjemand an der Aufgabenstellung etwas 'rumzukammelen hat? Die Recherche hat etwa eine Minute gedauert. Das war der einfache Teil, der ist aber Grundlage für das, was noch kommt. Man muss nämlich dem Wichtigtuer im Ausschuss klar machen, dass er nichts zu melden hat. Eventuell stößt man damit in ein Wespennest von Machtkämpfchen, das man gar nicht so gerne hat.
Ich würde allerdings von einer Prüfungsaufgabe, die ich für den Prüfling als Fair erachte nur dann abweichen, wenn der Alternativvorschlag mich tatsächlich überzeugt. Insbesondere, wenn da sogar steht, dass ich verantwortlichbin.
PS: Ich finde es unprofessionell zu prüfen, ohne die Prüfungsordnung in den relevanten Teilen zu kennen.
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Interessanterweise sind diese feineren semantischen und grammatischen Fragen oft in erster Linie vornemlich für die Leute relevant, die den Titel nicht für sich ermurkst haben.
Aus Neid? Ja, möglich. Allerdings machte ich es da den Neidern nicht so einfach, indem ich auch noch quer durch den Saal Puste, dass ich noch nicht mal weiß, dass ich einen akademischen Grad erworben habe.
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Ich stelle mir das so vor, dass das Kollegium im Kreis sitzt, der gescheiterte Bewerber kommt auf Knien reingerutscht,
Ich wollte eigentlich wissen, wie ich mir den "Zwang" vorzustellen habe.
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