Beiträge von O. Meier

    Bei uns sind das Treuhandkonten

    Kann mir mal jemand etwas über die Rechtsstellung dieser Treuhandkonten erklären? Sind die pfändungssicher? Wer haftet? Wer ist denn da der Kontoinhaber? Das hätte ich mindestens geprüft, bevor ich ein solches eröffne und verwende.

    Ich werden den verdacht nicht los, dass das auch nur Privatkonten sind, die man halt Treuhandkonten nennt. Der Bank ist es unterm Strich egal, wenn die ein Problem hat, packt sie den an die Nase, der unterschrieben hat. Und das geht schneller, als man "Treuhandkonto" sagen kann. Dem Schulträger/Schulleiter/der Schulaufsicht ist es unterm Strich egal, wenn einer von denen ein Problem hat, packt er den an die Nase, der unterschrieben hat. Und das geht schneller, als man "Treuhandkonto" sagen kann.

    Also, kann mir jemand von denen die "erfolgreich" solche Konten betreiben, etwas zu deren Rechtsstellung sagen?

    Meiner Co und mir stellt sich nun die Frage, wie wir am besten ein Klassenkonto,

    Wofür?

    u.a. für Fahrten,

    Sind Fahrten geplant? Hierzu wurde schon etwas gesagt. Entweder, so meine ich, es gibt für so etwas ein dienstliches Konto oder gar keines. Wofür bräuchte man sonst noch ein Klassenkonto?

    Es sträubt sich alles in mir, ein privates Konto zu eröffnen, aber von der Schule gibt es auch kein "Unterkonto" für die Klassen.

    Da hast du die richtige Intuition. Wenn es von der Schule keines gibt, brauchst du vielleicht gar keines.

    Nun habe ich gerade eine Nachricht bekommen, dass ich meine Proben abholen soll.

    Von wem? Da ist schon relevant, ob es womöglich eine Weisung ist. Nicht, dass daraus eine Verpflichtung entsteht, sodnern wegen des Spaßes, den man dann haben kann. Hol' die Dinger dann doch ab und rechne die Fahrt dann als Dienstfahrt ab. Wenn die angeordnet wurde (vom SL zum Beispiel), hast du Anspruch auf Erstattung der Kosten. Zur Sicherheit fragst du vorher navh, ob es OK ist, dass du mit dem Privat-PKW kommst, um die abzuholen.

    Das einfachste aber wäre es, zu antworten, dass man zu Hause für so etwas keinen Platz habe. Das gante Geeier um die rechtslage kann man sich sparen, da es offensichtlich ist, dass es eine solche Verpflichtung nicht geben kann.

    Es hat sich so eingebürgert, dass der Lehrer für die Aufbewahrung zuständig ist.

    ja, man gewöhnt sich vieles an, das nicht richtig ist. Die Frage in diesem Thread war, ob es eine Verpflichtung zur Lagerung zu Hause gebe. Dazu müsste dann irgendwp etwas stehen, man braucht eine Rechtsgrundlage. "Haben wir schon immer so gemacht" ist in diesem Fall ein Synonym für "Haben wir schon immer falsch gemacht."

    Wir hatten hier auch mal einen Fall einer Bewerberin, die schwanger zum Bewerbungsgespräch erschien und direkt nach der Vertragsunterzeichnung mit den guten Nachrichten um die Ecke kam. Die Schulleitung war zunächst wenig erfreut, man hatte sie ja eingestellt, damit sie unterrichtet. Sie hat mittlerweile drei Kinder. Ich glaube es gibt kaum jemanden bei uns, der bei Kollegen und Schulleitung so beliebt ist. Sie macht einen guten Job und ist ein echt netter Mensch. Wen interessieren die paar Monate Schwangerschaft und Elternzeit.

    Wenn die bei uns den Job wegen der Schwangerschaft nicht genommen hätten, würden wir uns jetzt echt ärgern.

    mich abhängig von er Laune von etwas merkwürdigen Kollegen zu machen, käme mir auch nicht im Traum in den Kopf

    Jope. Mit einer solchen Hlatung kommt amn auch nicht weit. Gerade in großen Einheiten wie z. B. beruflichen Schulen wird man zwangsläufig auf missgünstige Kollegen treffe. Schwanger oder nicht. Da muss man einfach drüber stehen, sonst geht man kaputt.

    So, hallo nochmal. :) Ich finde die Lösung in sofern gut als dass es nun nicht mehr mein Problem ist! Daher werde ich an diesem Vorschlag der SL jetzt auch nicht mehr rum mäkeln...

    Es ist schon traurig, dass akademisch gebildenes Perosnal zusammen mit Verwaltungsfachleuten keine vernüftige Regelung auf die Kette kriegt. Man ist froh, dass man selbst an dem Schmu nicht beteiligt ist. Das ist alles, was wir in dem System hinkriegen. Ja, das muss man kucken, wo ma selbst bleibt.

    Aber das gleiche Personal soll junge Menschen zu gebildeten, selbstbewussten Persönlichkeiten erziehen.

    Weist der Veranstalter, der die Gelder zurückzahlt, das dann in seiner Steuererklärung als Spende aus, damit er steuerlich auch etwas davon hat?

    Naja, das Geld kam ja vom Land, das die Stornokosten übernommen hat. Interessant wird es aber, wenn das Land vom Schulträger wissen will, wo das gwld hin ist. Vielleicht kommt ja mal der Rechnungshof vorbei und macht 'ne Stichprobe. Dann möchte ich nicht derjenige sein, der sagen muss, das Geld hätte man bunt zwischen Lehrern und Förderverein aufgeteilt.

    Als Kassen- oder Rechnungsprüfer des Fördervereins hätte ich da auch so meine Anmerkung. Kannst eigentlich nicht machen, so'n Schmu. Da müssen so viele Leute ein bis drei Augen zudrücken, das geht echt nicht.

    Bei wem von euch überweist denn tatsächlich der Schulträger an einzelne Eltern? Das dürften doch hunderte, wenn nicht tausende Einzelüberweisungen sein?

    Es werden ja nicht weniger, wenn das Geld über falsche Konten fließt. Wenn das viel Arbeit macht, muss man wohl Überstunden machen.

    Hm, eine Nachprüfung dient ja dazu, die Note für ein ganzes Jahr zu ersetzen. Da macht es ja keinen Sinn, nur Teile zu prüfen bzw. sich nur auf Teile vorbereiten zu lassen. Aus dem Sinn der Nachprüfung ergibt sich also, dass keine Absprachen erlaubt sind. Deshlab muss man das auch nicht explizieren.

    Die schriftlichen Nachprüfungen lege ich immer so an, dass ein möglichst weites Spektrum der Inhalte abgedeckt wird. Beim mündlichen Teil geht das nur bedingt. Da stelle ich aber schon eine einigermaßen komplexe Aufgabe.

    Eventuell kann man im Fernunterricht vermittelte Inhalte weglassen und das auch son dem Prüfling mitteilen. Das lässt sich sicher noch rechtfertigen. Alles andere muss dann aber drankommen.

    Also, so seh' ich das.

    Es wurde eine Lösung gefunden... Das Ganze wird jetzt über das Konto des Fördervereins abgewickelt...

    Ohje, das ist rechtlich nicht weit weg von der Eltern-Konten-Lösung. Auf dem Konto des Fördervereins hat das Geld IMHO nicht verloren. Und der Kassenwart des Fördervereins hat dann die Arbeit? Der wird sich freuen. Aber womöglich ist es ihm auch wichtig, dass die dafür zuständige Verwaltung das nicht machen muss.

    Alternativ würde ich noch vorschlagen, dass ihr das Geld in bar in einen große Schüssel in der Eingangshalle packt. Dann kann sich jeder seinen Teil 'rausnehmen. Woher das Bestreben kommt, möglichst viele Umwege zu gehen, anstatt den einfachen Weg (Schulträger überweist Geld an die Berechtigten) zu nehmen, verstehe ich nicht.

    Was mich noch interessieren würde, wären die Details der Abwicklung, insofern du davon Kenntnis hast. Wie kommt der Förderverein an die Bankverbindungen? Etc?

    Gute Lösung.

    Äh, nee. Letztendlich kann es MrsPace (und damit auch uns) egal sein, wie es nun läuft, so lange sie nicht belästigt wird. Insofern, ja, ist's OK. Insgesamt halte ich es aber für genau so ein Gemurkse, wie jedes andere Umwegkonto. Wer haftet denn im Zweifelsfall? Usw. Wie gesagt, gerade mal OK, gut ist was anderes.

    Naja, ob ich das Weisung nennen will... Der Vorschlag kam aber vom Schulleiter. Mündlich.

    So lange es eindeutig als Vorschlag zu erkennen ist, ist ja alles OK. Einen solchen kann man annehmen oder ablehnen. Auch wenn mancher SL mit letzterer Variante nicht gut umgehen kann.

    Meine Kontonummer haben sie wohl vorliegen. Keine Ahnung woher. Etwas ausgelegt hatte ich mal, ja. Ich hatte etwas (spontan) für die Fachschaft besorgt und mir dann im Nachhinein erstatten lassen durch den Schulträger.

    Der Vorgang dürfte abgeschlossen sein. Die sollen deine Kontonummer wieder löschen. Verlange das explizit. Man weiß nie, auf welche schräge Idee welcher rotnasige Clown mal kommt. Im Sinne der Datensparsamkeit gibt es keinen Grund, deine Kontonummer weiter zu speichern.

    Ok, danke. Ist das nicht im Endeffekt das Gleiche?

    Letztendlich in dem Sinne, das auf jeden Fall nicht der Lehrer, der unterschreibt, der Vertragspartner ist. Wer es in deinem Land genau ist, muss irgendwo stehen. In NRW steht's im sog. "Wandererlass".

    Es scheinen aber alle immer ignorieren zu wollen. Hier wollte die Schulleitung nebst Bezirksregierung einem Kollegen einreden, er habe den Vertrag geschlossen und müsse auch zusehen, wo die Kohle herkomme, die die Schüler nicht zahlen wollten (komplizierte Vorgeschichte). Sein Anwalt sagte ihm dann, er solle sich entspannen. Die Reiseveranstalter neigen auch dazu ihre Formulare so aufzubauen, dass da der einzelne Lehrer als Vertragspartner drinsteht. Muss man entsprechend anpassen.

    Ich könnte selbst noch dem Schulträger schreiben?

    Wozu? Nicht unnötig aktiv werden. Mit dem Schulträger hast du auch nichts zu diskutieren, das kann schön der Schulleiter machen. Wenn sich der Schulträger an dich wendet, kannst du auf sein Anliegen reagieren. Da kannst du dir schöne Varianten überlegen, wie du "nein" formulierst. Oder du verweist auf den Schulleiter.

    Vielleicht nochmal zum Überblick. Die Weisung(?) das Privatkonto zu benutzen kam vom Schulleiter? In welcher Form? Mündlich? Schriftlich? Hat schon jemand nach deiner Kontonummer gefragt? Oder hat "die Schule" die irgendwoher? Wurde vielleicht mal ein Geldbetrag erstattet, den du ausgelegt hast?

    verscherze es mir damit mit der Gunst der Vorgesetzten und Kollegen.

    Nicht unbedingt. Es gibt auch Vorgesetzte und Kollegen, die Klarheit zu schätzen wissen. Und ob ich die Kunst von Kollegen, die die Regeln, die sie brechen, noch nicht mal kennen, alles immer irgendwie persönlich nehmen, wenn jemand mal über das nachdenkt, was er macht, wirklich brauche, weiß ich auch nicht. Um die mache ich doch lieber einen Bogen.

    Zu viel Arbeit für die Sekretärin.

    Hierzu muss ich denn auch noch etwas loslassen. Mag sein, dass das Büro das nicht (allein) hinkriegt. Dann muss man sich aber überlegen, wie man die Aufgabe aufteilt. Die Selbtverständlichkeit mit der der SL, der selbst aus wesentlichen Teilen des Alltagsgeschäfts 'raus ist, dann meint, das könnten ja schön die Lehrer machen, die haben ja nie zu viel zu tun, ist ja schon unverschämt. Der muss sich vor seine Leute stellen und dem Schulträger erklären, dass die Kollegen nicht zuständig sind.

    Ey, auf so'n Skipper möchtest du dich im Sturm nicht verlassen müssen.

    So einfach geht's...

    Eben. Man muss gar nicht so viel machen, um seine eigenen Interessen zu vertreten.

    Würdest du uns bitte auf dem Laufenden halten, wie die Geschichte weiter geht? Danke.

    Das Schwerpunktfach ist auch garantiert ein LK, was relativ viele Punkte im Abitur bringt.

    Naja, auch nicht immer. Viele vertun sich aber auch mit der Einschätzung, wie weit die Schwerpunktbildung geht. Wir haben einen Bildungsgang mit Sport-LK. Die Vorstellung, dass man mit schnellem Laufen alles ausgleichen könne, ist zwar verführerisch, trifft aber so nicht zu. Zum einen hat der Sport-LK auch einen nicht unerheblichen Theorieteil, in dem die meisten schlechter abschneiden als in der Praxis. Zum anderen ist der weitere Leistungskurs Biologie. Da kann man vortrefflich lang hinschlagen.

    würde ich mich - wie chilipaprika schrieb - schriftlich weigern.

    Ja, gerne schriftlich. Aber den Begriff "weigern" vermied ich doch eher. Das klingt immer so danach, als ob man eigentlich müsste, aber nicht will. Ich machte auch meien Erklärung nicht davon abhängig, ob der SL mir irgendetwas unterschreibt oder nicht. Im Zweifelsfall kannst du dir diesen Schrieb hinter den Spiegel stecken und das war's. Wenn das Geld auf deinem Konto ist, bist du verantwortlich. Nö, da gibt es nicht zu verhandeln. Nicht unnötig kompliziert machen, einfaches und klares "Nein" reicht vollkommen.

    Zumal du auch bald die Schule verlässt.

    Achja, ich entsinne mich. War das nicht der Laden, der sich mit einem blöden Plan mit suboptimalen Aufsichten bei dir verabschiedet hat? Ich überlege seit Jahren, was das Sprichwort "Man sieht sich im Leben immer zweimal" bedeutet. Langsam dämmert es mir. Oder um es mit Amy Wong zu sagen: "Fool me once, shame on you, fool me seven or more times, shame on me". Also, nicht verarschen lassen.

    Ich halte Verfahren mit Bargeldauszahlung oder -abholung nicht für angemessen. Eigentlich ist es ganz einfach. Das Geld liegt auf einem Schulkonto o.ä. beim Schulräger. Von dort muss es an die Berechtigten überwiesen werden. Wenn man das auf dem Landratsamt nicht versteht, muss man sich wohl mal ein Gehirn kaufen. Der Umweg über ein Lehrerkonto ist doch ausgemachter Quatsch mit zweierlei Soße.

    Was mich maßlos aufregt, ist die Selbstverständlichkeit, mit der öffentliche Stellen meinen über die Privatkonten von Bediensteten verfügen zu können.

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