Beiträge von O. Meier

    Nein, es ist kein verdecktes, sondern ein offenes, es steht direkt beim Kontoinhaber dabei -Treuhandkonto- und somit handelt es sich um ein Konto, was nicht pfändbar ist.

    Mag sein, dass das sogar funktioniert. In einigen Artikel im Netz fand ich jedoch den Hinweis auf mögliche Vorwürfe der Untreue. Das wird wohl darin begründet, dass der Treuhänder aka Lehrer alleinigen und vollen Zugriff auf das Konto hat. Wie relevant das in der Praxis ist, kann ich nicht beurteilen. Ich weiß auch nicht, wie ich haftungsmäßig als Treuhänder so dastehe. Deshalb möchte ich schon gar kein Treuhänder sein.

    Letztendlich ist das doch auch nur ein Hilfskonstrukt, damit auf keinen Fall der Schulträger dafür Sorge tragen muss, dienstliche Konten für dienstliche Zwecke zu unterhalten. Allein deshalb eröffnete ich kein solches Konto. Ich bin da einfach nicht für zuständig.

    BuT ist Bildung und Teilhabe und natürlich will man Kinder, die eben Sozialhilfe usw. bekommen genauso bei Ausflügen dabei haben.

    Sorry, da fällt mir echt nichts zu ein zu der Frage.

    Entschuldige bitte, dass mir die Abkürzung "But" nicht geläufig war. Sie waer noch nicht mal als Abkürzung zu erkennen.

    Und wozu man eine KLassenkasse braucht? Um Geburtstagsgeschenke, Arbeitsmaterialien, Klassenzimmerausstattungen, Bastelmaterilien

    Äh, was? Um derlei habe ich mich noch nie gekümmert, geschweige denn finanzielle Clearing-Stelle dafür gespielt.

    und eben auch Ausflüge z.B. zu finanzieren. DAmit man nicht jedes Mal die Eltern einzeln zur Kasse bitten muss und 3 Cent je Kind einsammeln muss.

    Also, wenn man das aus dienstlichen Gründen wirklich braucht, dann muss haltemal ein entsprechendes dienstliches Konto her.

    Bei uns sind das Treuhandkonten

    Kann mir mal jemand etwas über die Rechtsstellung dieser Treuhandkonten erklären? Sind die pfändungssicher? Wer haftet? Wer ist denn da der Kontoinhaber? Das hätte ich mindestens geprüft, bevor ich ein solches eröffne und verwende.

    Ich werden den verdacht nicht los, dass das auch nur Privatkonten sind, die man halt Treuhandkonten nennt. Der Bank ist es unterm Strich egal, wenn die ein Problem hat, packt sie den an die Nase, der unterschrieben hat. Und das geht schneller, als man "Treuhandkonto" sagen kann. Dem Schulträger/Schulleiter/der Schulaufsicht ist es unterm Strich egal, wenn einer von denen ein Problem hat, packt er den an die Nase, der unterschrieben hat. Und das geht schneller, als man "Treuhandkonto" sagen kann.

    Also, kann mir jemand von denen die "erfolgreich" solche Konten betreiben, etwas zu deren Rechtsstellung sagen?

    Meiner Co und mir stellt sich nun die Frage, wie wir am besten ein Klassenkonto,

    Wofür?

    u.a. für Fahrten,

    Sind Fahrten geplant? Hierzu wurde schon etwas gesagt. Entweder, so meine ich, es gibt für so etwas ein dienstliches Konto oder gar keines. Wofür bräuchte man sonst noch ein Klassenkonto?

    Es sträubt sich alles in mir, ein privates Konto zu eröffnen, aber von der Schule gibt es auch kein "Unterkonto" für die Klassen.

    Da hast du die richtige Intuition. Wenn es von der Schule keines gibt, brauchst du vielleicht gar keines.

    Nun habe ich gerade eine Nachricht bekommen, dass ich meine Proben abholen soll.

    Von wem? Da ist schon relevant, ob es womöglich eine Weisung ist. Nicht, dass daraus eine Verpflichtung entsteht, sodnern wegen des Spaßes, den man dann haben kann. Hol' die Dinger dann doch ab und rechne die Fahrt dann als Dienstfahrt ab. Wenn die angeordnet wurde (vom SL zum Beispiel), hast du Anspruch auf Erstattung der Kosten. Zur Sicherheit fragst du vorher navh, ob es OK ist, dass du mit dem Privat-PKW kommst, um die abzuholen.

    Das einfachste aber wäre es, zu antworten, dass man zu Hause für so etwas keinen Platz habe. Das gante Geeier um die rechtslage kann man sich sparen, da es offensichtlich ist, dass es eine solche Verpflichtung nicht geben kann.

    Es hat sich so eingebürgert, dass der Lehrer für die Aufbewahrung zuständig ist.

    ja, man gewöhnt sich vieles an, das nicht richtig ist. Die Frage in diesem Thread war, ob es eine Verpflichtung zur Lagerung zu Hause gebe. Dazu müsste dann irgendwp etwas stehen, man braucht eine Rechtsgrundlage. "Haben wir schon immer so gemacht" ist in diesem Fall ein Synonym für "Haben wir schon immer falsch gemacht."

    Wir hatten hier auch mal einen Fall einer Bewerberin, die schwanger zum Bewerbungsgespräch erschien und direkt nach der Vertragsunterzeichnung mit den guten Nachrichten um die Ecke kam. Die Schulleitung war zunächst wenig erfreut, man hatte sie ja eingestellt, damit sie unterrichtet. Sie hat mittlerweile drei Kinder. Ich glaube es gibt kaum jemanden bei uns, der bei Kollegen und Schulleitung so beliebt ist. Sie macht einen guten Job und ist ein echt netter Mensch. Wen interessieren die paar Monate Schwangerschaft und Elternzeit.

    Wenn die bei uns den Job wegen der Schwangerschaft nicht genommen hätten, würden wir uns jetzt echt ärgern.

    mich abhängig von er Laune von etwas merkwürdigen Kollegen zu machen, käme mir auch nicht im Traum in den Kopf

    Jope. Mit einer solchen Hlatung kommt amn auch nicht weit. Gerade in großen Einheiten wie z. B. beruflichen Schulen wird man zwangsläufig auf missgünstige Kollegen treffe. Schwanger oder nicht. Da muss man einfach drüber stehen, sonst geht man kaputt.

    So, hallo nochmal. :) Ich finde die Lösung in sofern gut als dass es nun nicht mehr mein Problem ist! Daher werde ich an diesem Vorschlag der SL jetzt auch nicht mehr rum mäkeln...

    Es ist schon traurig, dass akademisch gebildenes Perosnal zusammen mit Verwaltungsfachleuten keine vernüftige Regelung auf die Kette kriegt. Man ist froh, dass man selbst an dem Schmu nicht beteiligt ist. Das ist alles, was wir in dem System hinkriegen. Ja, das muss man kucken, wo ma selbst bleibt.

    Aber das gleiche Personal soll junge Menschen zu gebildeten, selbstbewussten Persönlichkeiten erziehen.

    Weist der Veranstalter, der die Gelder zurückzahlt, das dann in seiner Steuererklärung als Spende aus, damit er steuerlich auch etwas davon hat?

    Naja, das Geld kam ja vom Land, das die Stornokosten übernommen hat. Interessant wird es aber, wenn das Land vom Schulträger wissen will, wo das gwld hin ist. Vielleicht kommt ja mal der Rechnungshof vorbei und macht 'ne Stichprobe. Dann möchte ich nicht derjenige sein, der sagen muss, das Geld hätte man bunt zwischen Lehrern und Förderverein aufgeteilt.

    Als Kassen- oder Rechnungsprüfer des Fördervereins hätte ich da auch so meine Anmerkung. Kannst eigentlich nicht machen, so'n Schmu. Da müssen so viele Leute ein bis drei Augen zudrücken, das geht echt nicht.

    Bei wem von euch überweist denn tatsächlich der Schulträger an einzelne Eltern? Das dürften doch hunderte, wenn nicht tausende Einzelüberweisungen sein?

    Es werden ja nicht weniger, wenn das Geld über falsche Konten fließt. Wenn das viel Arbeit macht, muss man wohl Überstunden machen.

    Hm, eine Nachprüfung dient ja dazu, die Note für ein ganzes Jahr zu ersetzen. Da macht es ja keinen Sinn, nur Teile zu prüfen bzw. sich nur auf Teile vorbereiten zu lassen. Aus dem Sinn der Nachprüfung ergibt sich also, dass keine Absprachen erlaubt sind. Deshlab muss man das auch nicht explizieren.

    Die schriftlichen Nachprüfungen lege ich immer so an, dass ein möglichst weites Spektrum der Inhalte abgedeckt wird. Beim mündlichen Teil geht das nur bedingt. Da stelle ich aber schon eine einigermaßen komplexe Aufgabe.

    Eventuell kann man im Fernunterricht vermittelte Inhalte weglassen und das auch son dem Prüfling mitteilen. Das lässt sich sicher noch rechtfertigen. Alles andere muss dann aber drankommen.

    Also, so seh' ich das.

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