Sie befindet sich im ersten Ausbildungsjahr.
Praxisintergrierte Ausbildung? Da dürfte die Praxis ein Sperrfach sein. Eine 4 ist aber auch da kein Problem.
Sie befindet sich im ersten Ausbildungsjahr.
Praxisintergrierte Ausbildung? Da dürfte die Praxis ein Sperrfach sein. Eine 4 ist aber auch da kein Problem.
Die beiden Praxisanleiter in der Grundschule(OGS) gaben ihre eine 6 .
Wohl kaum. Die Praxisanleiter können zwar eine Meinung haben, der Fachlehrer aber gibt die Note. Wenn die Einschätzung der Praxisanleiter mit in die Note eingeflaossen ist, ist sie das. Und nu?
Ernst bei Seite: Wir haben Jahre(!) gebraucht, damit die Projektionsflächen für die Beamer nicht vor die Tafeln gehängt werden. Die Idee, neben der Beamer-Projektion auch mal etwas an die Tafel schreiben zu müssen, war der Verwaltung nicht zu vermitteln. Irgendwie zu cross over. Nee, da hängt die Tafel lieber ungenutzt 'rum. Das ist modern.
Mittlerweile wird das bei Neugestaltung/Sanierung von Räumen beachtet. Flächendeckend umrüsten ist - na? - zu teuer. Ach!
Wer hat schonmal eine Anweisung schriftlich verlangt und dann war irgendwas schnell vom Tisch?
Jein, in einem etwas anderen Fall. Es ging um unterrichtlichen Einsatz außerhalb (genauer zusätzlich zum) des Plan ("Workshops"), den ich nicht machen konnte, weil ich die erheblich kurzzeitige Mehrbelastung nicht zu tragen konnte. Das Gespräch mit dem Abteilungsleiter hatte dann das Ergebnis, dass er auch mich verzichten musste. Der Schulleiter merkte dann an, dass er mich mit zu zu 6 Stunden Mehrarbeit beglücken könne (genaue Formulierung ist ir entfallen, er bezog sicha ber auf die ADO). Ich habe dann vorgeschlagen, dass bitte schriftlich anzuweisen, dann schriebe sich die Remonstration einfacher.
Danach habe ich davon nichts mehr gehört.
Allerdings hat er das ja nur als Idee formuliert, keine Ahnung, ob er jemals tatsächlich vorhatte, mich formal zu shanghaien. Vielleicht war es aber auch gut, rechtzeitig die Flagge hochzuziehen.
An die anderen Fälle erinnere ich mich nicht mehr im Detail.
Mittlerweile laufen Gespräche z.B. so ab:
Er: <blablabla Spitzenidee>
Ich: "Muss ich das machen? Rechtgrundlage?"
Er: "Keine."
Ich: "Dann ohne mich."
Oder
Er: <echt gute Idee>
Ich: "Okay, klingt gut, Rechtgrundlage?"
Er: "Keine."
Ich: "Bin dabei, Rest wird beim Bügeln."
Ohne persönliches Nachspiel oder Konsequenzen außerhalb des rechtlichen Rahmens?
Frag' das deien Kollegen. Was nützt es dir, wenn mein Schulleiter nicht nachtragend ist, deiner aber ein echter Idiot?
Es ist so oder so ein Problem - ganz gleich wie sich SomeThingNice entscheidet.
Kommt ein wenig darauf an, wie ausgeprägt die (vermutete) Soziopathie des Schulleiters ist. In vielen Fällen, in denen die Kollegen buckeln, weil "Revision" oder "Lebenszeit", sehe ich nicht, dass das begründet ist. Letztendlich haben sie Angst, dass der SL ihnen das Leben schwer machen könnte. Ob er es tatsächlich tun wird, wissen sie gar nicht. Ich möchte gar nicht wissen, wessen Derivation sie das 'reinprojizieren. Bestenfalls sind es schlechte Erfahrungen.
Genau was Krabappel schreibt, ist auch mein Problem (ich sag nur: Revision)...
Wenn du eh vorhast zu buckeln, ist doch die Rechtslage uninteressant.
Beispiel: Schüler steht zwischen 3 und 4 (schriftlich) und der Fachlehrer entscheidet sich für die 4 (aufgrund der sonstigen Mitarbeit). Die Schulleitung verlangt jedoch eine 3 zu setzen,
Wie immer früge ich zunächst den, der mich entsprechend anweist, auf welcher Rechtsgrundlage er das tut. Damit erledigt sich so mancher Fall.
Redundant kann man die Vorschriften lesen. An einem nordrhein-westfälischen Berufskolleg dürfte der SL das nicht, soweit ich die APO-BK verstanden habe. Keine Ahung, wie's am Gymnasium ist. Aber auch dort dürfte es eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung geben.
Oh, wow, O. Meier! Und womöglich alles selbst gekauft???
Muss dir jetzt nicht peinlich sein
Äh, nein, deine Spekulationen sind mir nicht peinlich. Sonst alles OK?
was ich mit der Frau SB morgen machen könnte.
Was für Toiletten habt ihr? Bei Tiefspülern hätte ich wohl eine Idee.
Der Fehler dürfte aber auch hier gewesen sein, dass der SB die Telefonnummer zugänglich wurde.
Kennst du die private Telefonnummer von deinem Hausarzt?
Ja. Steht im Telefonbuch. Ich habe ihn sogar mal nachts aus dem Bett geklingelt.
Der Vergleich hilft hier nicht weiter: Der Mann ist Arzt und als socher auch für Notfälle zuständig. Lehrer nicht.
wie ist es eigentlich, wenn volljährige Schüler im Praktikumsbetrieb die private Telefonnummer vom Lehrer rausgeben
Interessant. Ich frage mich, wie der Schüler das macht, ohne die Nummer zu kennen.
Falls der Lehrer diese an den Schüler 'rausgegeben hat, würd' ich meinen "selbst schuld". Falls das noch mit der Ansage, "falls im Praktikum was ist" oder ähnlich gemacht wurde, ist die Weitergabe gerechtfertigt.
durchaus Geld für die Qualität in die Hand nehmen. Bitte nicht die QUittung für die Steuer vergessen - in der Menge macht das was aus.
Das wäre Stufe 2. Warum soll denn die Schule so etwas nicht anschaffen? Wer da nicht nachfragt, wird nicht wissen, was im Etat vorgesehen ist bzw. pasend gemacht werden kann. Privat kaufen kann man dann immer noch, wenn die Antwort negativ ausfällt.
@O.Meier: Das wirkt zickig und kindisch.
Mission accomplished.
Ansonsten: Falls es zu schwer zu verstehen war, bitte ich um Entschuldigung. Ich empfahl das Verwenden von größenangepassten Laminiertaschen als Alternative dazu, zu schneiden und dann noch Ecken abrunden zu müssen. "Kärtchen" war für mich der Anlass. Kann sein, dass man nicht erkennt, dass das zum Thema gehört.
Ich kenne durchaus das Phänomen, dass jemand online einen Tipp haben möchte, wie man das Mikroskop halten muss, um einen Nagel einzuschlagen. Und auch wenn das nicht exakt auf die Frage passt, empfehle ich dann einen Hammer.
Aber du hast recht, man solte Problemstellungen nicht auch mal von einer anderen Seite betrachten. Das lenkt nur ab. Und um anderer Leuts Luxusprobleme sollte man sich ohnehin keinen Kopp machen.
Insofern geht die Runde und das Spiel an dich: erster Sieger. Und ich muss mit gebeugtem Haupt vom Platz. Ich habe nicht nur voll verkackt, sondern mich auch des Mitdenkens schuldig gemacht.
Ich glaube,
Aha.
O.Meier ging es hier eigentlich eher um die sprachliche als um die inhaltliche Ebene
Nein.
@O.Meier: Das beantwortet mir in keinster Weise meine Frage
Tja, dann trägste mir 'ne 5 ein, und gut.
Für Karten verwendete ich damals Laminiertaschen in entsprechendem Format. Wird meist für Visitenkarten geeignet gelabelt. Nach dem Laminieren schnitt ich nicht. Einen Eckenabrunder brauchte ich nie.
Ganz nebenbei: es ist nicht Aufgabe von Lehrern, die Rechtmäßigkeit von Anweisungen der Schulleitung zu überprüfen und der Schulleiter ist auch nicht verpflichtet, auf Wunsch zu jeder Entscheidung eine Rechtsgrundlage zu nennen.
Fragen kann man trotzdem. Und eine klare Antwort des Schulleiters spart beiden Seiten Aufwand. Wo ist das Problem?
Weil der da oben so gemein ist und ich mich so klein und hilflos fühle, habe ich das Recht mich so (i.e. mit unlauteren Mitteln) zu wehren.
Wie kommst du von der Frage nach der Rechtsgrundlage zu unlauteren Mitteln?
Hättet Ihr genauso viel Verständnis für Eure Schüler, wenn diese Euch ähnliche Fragen stellten
Überhaupt kein Problem mit. Es gehört zu unserem Job, Schülern Fragen zu beantworten. Die Schüler sind dann schon mal erstaunt, wenn sie meinen, man dürfe ihnen z.B. ihr Handy nicht wegnehmen, man dann aber auf den entsprechenden Paragraphen im Schulgesetz verweisne kann, der die "Vorrübergehende Wegnahme von Gegenständen" als erzieherischen Eingriff regelt.
Natürlich kennen wir die Rechtslage, nach der wir handeln. Und die Schüler haben einen Anspruch darauf, dass wir sie nennen können. Ich bin ja kein Streifenpolizist.
Bin aber gerade noch bei der Unterrichtsvorbereitung, habe also besseres zu tun als einen "Besserwisser-Dialog" fortzusetzen.
Nein, musste du nicht. Du hast recht. Die Idee, dass blödes 'Rumsitzen von Kollegen ein genehmer Einsatz von Dienstzeit ist, aber nicht, dass die Kollegen nach Hause fahren, um sich z.B. über den Stapel Klausuren herzumachen, der da schon zu lange liegt, ist absurd genug, dass sie mit dem Schulrecht eines oder mehrerer Länder übereinstimmen könnte.
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