Allerdings ist die SL ja auch Hausherrin und muss, soweit ich weiß, über alles informiert werden, was dort passiert.
Das kann man dann aber getrost der Polizei überlassen. Wenn man die rufen muss und die entscheiden, dass sie kommen, werden sie schon wissen, ob sie dass Schulgelände betreten dürfen und wen sie (gegenbenenfalls nachträglich) zu informieren haben.
Wir hatten mal einen Fall von Körperverletzung zwischen Schülern, bei dem wir den Rettungsdienst rufen mussten. Dieser hat dann seinerseits die Polizei verständigt. Die kamen, haben mit den Betroffenen und den Zeugen gesprochen und wurden erst dann beim Schulleiter vorstellig. Das war für den auch völlig OK.
Bei Offizieldelikten, also solchen, bei denen man Anzeige erstattet, sucht man sich nicht aus, ob ermittelt wird. Da wird von Amts wegen ermittelt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft der Tat Gewahr werden. In bin mir nicht ganz sicher, aber ich könnte mir vorstellen, dass man als Beamter dann sogar Anzeige erstatten muss, wenn man etwas von eienr solchen Tat mitbekommt.
Bei Personaldelikten stellt man einen Straftantrag, wenn man als Geschädigter möchte, dass die Tat verfolgt wird. Ausnahme: Wird eine Beamter im Dienst beleidigt kann abweichend auch der Dienstvorgesetzte den Strafantrag stellen. Diese Regelung wird im Volksmund gerne so kolportiert, dass es einen Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" gebe und es sich dabei um eine Offizialdelikt handele.
IANAL, alles nur Hörensagen und Klappentextbildung.