Das ist aber vorher bekannt, dass es sowas gibt! Wer das nicht will, soll sich nicht für diesen Beruf entscheiden.
Von "vorher bekannt" wird es noch nicht rechtens.
Wenn ich mich bei einer Elektroinstallationsfirma bewerbe, kann ich auch nicht nachher sagen "Nee, sorry, auf Montage fahr ich nicht. Mit mehrtägiger Abwesenheit komme ich nicht klar"
Das spricht aber noch nicht dagegen, denjenigen Beruf zu ergreifen. An elektrischen Anlagen kann man auch ohne außerhäusige Übernachtung arbeiten.
Da habe ich auch kein Mitleid, weil sowas steht auch vorher im Arbeitsvertrag
Eben. Vertrag, der im Prinzip ausgehandelt und von beiden Seiten unterschrieben wird. Aber auch dann gilt noch lange nicht alles, was darin steht. Auch da können andere (höhere) Rechtsgüter eine Vereinbarung außer Kraft setzen.
genauso wie die ADO ja nix Geheimes ist
Die ADO ist eben kein Vertrag, sondern eine einseitige Erklörung des Dienstherren. Die muss sich nunmal im Rahmen der Rechtsordnung bewegen. Das kann man prüfen lassen, dafür gibt es Gerichte.
Natürlich darf der brave Untertan mit gebäugtem Haupt durch die Schule schleichen. In einem zivilen Rechtsstaat nutze ich aber die rechtlichen Möglichkeiten, die mir zustehen. Insbesondere widerspreche ich einer Weisung, die mich in besonderer Weise nachteilig betrifft. Und weiters werde ich mir da vorbehalten, den Rechtsweg zu beschreiten.
Und ansonsten frage ich mich, was bei angeblichen Kollegen, die vehement Arbeitgeberpositionen vertreten, eigentlich schief gelaufen ist.