Beiträge von O. Meier

    Die Schule bestellt die Bücher. Das Geld wird vom Fachlehrer bei Eigenanteilsbüchern eingesammelt. Die Bücher werden geliefert. Die Schule bezahlt die Bücherrechnung.

    "Die Schule" bestellt schon mal gar nichts. Die Bücher aus der Lernmittelfreiheit kauft der Schulträger. Der ist aber für die Eigenanteilsbücher nicht zuständig. Als kümmert er sich auch nicht darum. Aber selbst wenn, wird der SL die Bücher wohl kaum bar (per Nachnahme?) aus dem Tresor bezahlen. Irgendjemand muss das Bargeld zur Bank bringen. Nö, da finde ich bargeldlos doch voll viel besserer.

    Man könnte ja auch das Geld bei Bücherbestellungen einsammeln, Tresor in der Verwaltung/Schulleitung nutzen und die Sache ist erledigt.

    Achja? Wie kommt denn der Buchhändler/Verlag an das Geld? Nee, irgendwie muss man es in den Laden oder zur Bank schleppen. Da ist mir die bargeldlose Variante, bei der der Lehrer als Mittelsmann gar nicht vorkommt, schon lieber.

    als das Einsammeln von Bargeld?

    Bargeld in signifikanter Höhe würde ich auch schin nicht einammeln wollen. Im Zweifelsfall haftet man eben doch.

    Früher haben wir noch Geld für Bücherbestellungen bar eingesammelt. Mal von dem Hnatieren mit Wechselgeld mal abgesehen, da hatte man schnell einige hundert Euro in bar beisammen. Nee, das muss nicht sein. Wenn die Kohle futsch ist, möchte ich nicht darüber diskutieren, wer die ersetzt. Da der Förderverein die Bestellung der Eigenanteilsbücher organisiert, ist es auch kein Problem, dass dessen Konto verwendet wird. Früher war's noch nicht mal dienstlich, sondern man war irgendwie Mittler zwischen Förderverein und Schülern.

    Rechtslage völlig unklar. Ganz schön bescheuert, da mitgemacht zu haben. War auch so 'ne "Hamwa schon imma so gemacht"-Nummer.

    Ehrlich gesagt finde ich deine Hysterie erschreckend und werde sie deshalb ignorieren.

    Ehrlich gesagt bin ich gar nicht hystersich. Aber wenn's dir hilft, darfst du das glauben.

    weil es Schulleiter gibt, die soviel Arsch in der Hose haben, dass sie auch ohne zu ihren Sachen stehen

    Ich kenne deinen SL nicht. Meinem traue ich soweit, wie ich ihn werfen kann. Nicht, dass ich schlechte Erfahrungen gemacht hätte, eher im Gegenteil. Aber, ob der SL tatsächlich ausreichend Gesäß im Beinkleid hat, merkt man, wenn es darauf ankommt. Das kann man nicht vorher abschätzen.

    Sollte damit jemals irgendjemand Probleme haben, wäre das wohl was anderes. Gab es aber noch nie, also reicht mir das, dass es immer so gemacht wird aus.

    Ja, ist OK. Kann man so machen.

    Allerdings entsinne ich mich, dass mir, als ich an der Schule angefangen habe, von vielen Dingen gesagt wurde, dass man die schon immer so gemacht hätte, dass es hier- oder dafür eine "Vorschrift" gäbe und dergleichen. Bei genauer Recherche stellte sich dann heraus, dass die erfahrenen Kollegen tradierten Gerüchten aufgesessen sind. Und auch gewöhnlich gut informierte Schulleiter haben sich da schon mal geirrt. Ich weiß nicht wie's kommt, aber irgendwie verbreiten sich die Irrtümer besser als die Fakten. Deshalb bin ich bei "Ist so." und "Haben wir schon immer so gemacht." etwas vorsichtig. Im Informationszeitalter sollten sich wichtige Regelungen ohne geheimdienstliche Tätigkeit finden lassen. Und wenn jemand ganz, ganz sicher ist, dass etwas so und so richtig ist, wird er zumindest wissen, wo man suchen muss, wenn er schon keine qualifizierte Quellenangabe machen kann.

    Das ist eher so'n generelles Ding und hat nichts mit Klassenfahrten zu tun. Beispiel: Ich habe mal etwas nachgefragt. Die Recherche eines neuen Abteilungsleiters hat dann ergeben, dass sein Vorgänger jahrelang die Prüfungsordnung falsch interpretiert hat, weil er eine Verwaltungsvorschrift nicht beachtet hat. Autsch.

    Wenn z.B. ein SL sagt, hierfür (Treuhandkonten z.B.) gibt es keine landesweite Regelung, aber ich habe diese und jene Regelung für diese Schuler festgelegt, wäre das im Übrigen auch OK. Es wäre aber für alle Seiten hilfreich, wenn es schriftlich fixiert wäre. Sonst haben nachher zwei Kollegen drei verschiedene Sachen verstanden. Es macht auch einen Unterschied, ob das eine Anweisung des Schulleiters ist oder nur als Tipp gemeint war.

    Wenn es dir nicht ausreicht, dann suche doch selber, welche Grundlage es dafür gibt.

    Äh, nö. So spannend finde ich die Rechtslage bei euch dann doch nicht. Da versuche ich doch eher in meinem Bundesland den Überblick zu bewahren.

    Mich interessiert sie in diesem Falle einfach nicht.

    Und dann wären wir wieder dabei, dass mir "keine Ahnung" als Grundlage zu dünn wäre. Ich glaube, dichter kommen wir nicht zusammen. Wir haben da wohl unterschiedliche Stile.

    Keine Ahnung, ob da derzeit Leute gebraucht werden. Quereinsteiger werden genommen, wenn es an ausgebildeten Lehrern fehlt. Es ist hilfreich, Kontakt zu Schulen aufzunehmen. Wenn die jemanden brauchen, kann man weiter sehen.

    Ob dir Mathematik als Fach anerkannt wird, hängt wohl davon ab, in welchem Umfang du es studiert hast. Details kenne ich aber nicht.

    Jope, berufliche Fachrichtungen manifestieren sich in mehrerlei konkreten Fächern oder "Lernfeldern".

    Du brauchst AFAIR zwei Jahre Berufserfahrung nach dem Diplom oder Kindererziehungszeiten.

    Du würdest sowieso keine Fahrten durchführen.

    Erstens kannst du das nicht beurteilen, und zweitens ist das nicht relevant. Zur Sache war nichts? Danke.

    Warum ist einem das als Grundlage zu dünn?

    "Keine Ahnung" ist für alles zu dünn. Im vorliegenden Fall, weißt du offensichtlich noch nicht mal, ob es eine Regelung gibt, sondern hoffst darauf, dass der SL eine kennt. Weißt du, was der Rechtsstatus "Treuhänder" bedeutet?

    Ich hafte für nichts, steht so im Sparkassenvertrag,

    Der Vertrag mit der Sparkasse regelt zunächst mal die Angelegenheiten zwischen dir und der Sparkasse. Inwiefern darüber hinaus, also gegenüber Dritten, eine Haftung ausgeschlossen werden kann, ist mir nicht ersichtlich.

    Ich bin kein Jurist, ich kenne mich da nicht aus. Allein deshalb ist es mir zu dünn. Du kannst dich letztendlich nur darauf berufen, dass dein Chef dich angewiesen hat, so zu verfahren. Hast du das wenigstens schriftlich?

    In der Aufsicht arbeitet man sich ja nun wirklich nicht tot. Ich finde da kriegt man eher Boreout.

    Aufsicht erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Ganz so nebenbei geht das auch nicht. Aber selbst wenn, muss man zwischendrin mal aufs Klo.

    Die Arbeitszeitregelung wäre im Schulbetrieb auch in der Form nicht immer umsetzbar - selbst wenn sie dort Gültigkeit besäße.
    Man denke alleine an die Studien- und Klassenfahrten.

    Das ist natürlich auch ein interessanter Rechtsgrundsatz. Wenn man sich nicht die Mühe machen möchte, eine Regelung umzusetzen, lässt man sie einfach weg. Für Klassenfahrten ließe sich das natürlich umsetzen, man muss nur entsprechend viel Personal einplanen. Wenn man das nicht möchte, liegt das wohl daran, dass derlei Fahrten doch nicht so wichtig sind.

    Auch wenn jene Verordnung formal nicht gilt, gibt es doch Grenzen der Zumutbarkeit. Der Dienstherr hat ein Fürsorgepflicht. Umgekehrt haben auch die öffentlich Bediensteten Verpflichtungen. Wer z.B. einer bestimmten Belastung nicht standhält, ist verpflichtet eine Überlastungsanzeige zu stellen.


    SL ist der wohl der Meinung, dass dies so korrekt ist.

    Einfach. Er führt ja weder die Aufschten noch gibt er anschließend den Unterricht.

    Ob denn jetzt 300 Knaller viel oder wenig sind oder welches Risiko zumutbar ist, ist gar nicht der springende Punkt. Das Wesentliche ist doch, dass der Dienstherr sich in den meisten Fällen gar keine Gedanken darüber macht, wie es laufen soll. Statt dessen sitzen in jeder Schule Dutzende von Kollegen und überlegen, wie es laufen könnte.

    Das Beispiel aus Bayern zeigt, dasses furchtbar einfach ist, ein zufriedenstellende Regelung zu erlassen. Alle anderen hinken da wohl noch hinterher. Die dürfen sich dann halt nicht wundern, das keine Fahrten stattfinden.

    Diskussion pro und contra Klassenfahrt entstehen muss, kann ich nicht nachvollziehen.

    Aha.


    Für Kaution, etc. sammle ich vor Reiseantritt immer einen entsprechenden Betrag in bar ein, damit wir vor Ort flexibel sind. Das sind meist so 20-30€ pro Schüler. Davon nehme ich dann das Pfand für die Kaution.

    So einige hundert Euro in bar schleppst du dann aber schon 'rum.


    Bzgl. Einzelinkasso: Ja, ich erhalte eine Rückmeldung ob alle fristgerecht bezahlt haben.

    Klingt gut.


    Ausgelegt wird nichts.

    Dafür!

    Also nachdem das ganze mal wieder off-topic gegangen ist... Obwohl ich explizit darum gebeten hatte, das zu vermeiden...

    Da hat wohl jemand seine Untertanen nicht im Griff.

    Bei der Schulleitung habe ich nachgefragt, ob es möglich ist, dass der Landkreis ein Konto dafür bereitstellt. Es wird sich erkundigt.

    Immerhin.

    Einzelinkasso

    Auch 'ne Möglichkeit. Wie regelst du z.B. eine Kaution für die Unterkunft, Eintritte vor Ort etc.? Bargeld mitschleppen?

    Bekommst du vom Veranstalter eine Rückmeldung, ob alle (rechtzeitig) bezahlt haben? Wie verfahren die, wenn einer trödelt?

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