Beiträge von O. Meier

    Klingt gut, bis auf die Biernummer. Die gute Nachricht könnte sein, dass eine gründliche Vorbereitung die Durchführung weniger stressig werden lässt als das Generve vorher. Allerdings erlaube ich mir immer noch zu beweifeln, dass der unklare Nutzen den Gesamtaufwand rechtfertigt.

    Am besten notierst du dir, so lange die Erinnerungen noch warm sind, was gut und was weniger gut lief, falls du noch mal fährst. Erfahrungsgemäß hat man sonst im Stress der nächsten Vorbereitung nicht mehr alles präsent.

    Zunächst mal gibt es ja keine Verpflichtung personenbezogene Daten auf privaten Rechnern zu verwalten. Auch nicht, wenn man beantragt hat, das unter bestimmten Bedingungen zu tun. Wenn man weiß, dass man die Bedingungen nicht einhalten kann, muss man allerdings auch nichts beantragen. So oder so, wenn man die Einhaltung der Regelung nicht sicher stellen kann, dürfen die Daten nicht auf den Rechner.

    Zurzeit ist schwer hoscher in den Behörden. Es gibt neue Datenschutzrichtlinien, ich meine die treten zum 1. Mai in Kraft. Selbst Firmen, die schon vor Jahren Geld in die Hand genommen haben, um sich vorzubereiten, kriegen Schwierigkeiten, die Termine zu halten. Selektives, dokumentiertes Löschen aus Backups ist da nur ein Thema.

    Die Behörden und Ämter haben das schlichtweg verschlafen. In Schulen wurde sich traditionell nie um professionellen IT-Einsatz gekümmert. Man hat sich darauf verlassen, dass die Privat-Rechner der Lehrer das schon irgendwie hergeben. Die Regelungen, von denen wir hier aber reden, kriegt man als Privatperson nicht umgesetzt.

    Ist eigentlich recht einfach, da es im Nds. Schulgesetz steht:

    Mit den üblichen Weichmachern wie "grundsätzlich" und "kann". Könnte auf ein Rechtsgüterabwägungshickhack hinauslaufen. Womöglich ist sogar rechtlicher Beistand angebracht. Wenn man in der Gewerkschaft ist, kann man dort Beratung in Anspruch nehmen.

    Ansonsten würde ich mich in der Argumentation auf "Vorbildung und bisherige Tätigkeit" berufen. D.h., wenn man darin nicht uasgebildet ist und das noch nie gemacht hat, kann man es nicht.

    Die müssen Spanisch machen, weil sie die Fremdsprachenpflicht in der Realschule nicht erfüllt haben.

    Wenn sie sich damit nicht arrangieren können, sind sie womöglich in der gymnasialen Oberstufe falsch. Was bringen die denn sonst für Leistungen? Womöglich erledigt sich das Problem beim nächsten Zeugnis.

    Bei uns machen etwas zwei Drittel derjenigen, die im beruflichen Gymnasium anfangen, Abitur. Den Rest verlieren wir zum Großteil im ersten Jahr bzw. an dessen Ende. Danach ist's dann schon meist fluffiger.

    Was kann ich machen, um die Stimmung zu verbessern

    Musst du das? Angebote, z.B. die Testaufgaben und die Wiederholungen machst du bereits. Allenfalls würde ich mit denen eine Ansage machen, dass sie selbst verantwortlich sind, etwas auf die Kette zu kriegen.


    diesen "Stimmungskiller" die anscheinend überhaupt keine Leistungsbereitschaft haben, so langsam ihre Grenze aufzuzeigen

    So lange sie nicht stören, können sie ihre Zeit absitzen. Mit den Willigen machst du Unterricht. Wenn sie nerven, schmeißt du sie raus.

    PS: Handelt es sich um eine in der Einführungsphase neu einsetzende Fremdsprache? Dann haben die wohl eine Chance verpasst. Vielleicht sollten sie wiederholen.

    Analog auf einer tabellarischen Übersicht. Die Schüler bekommen Kürzel/Symbole für die Stunden.

    Noten für sonstige Leistungen (insbesondere die "mündliche Beteiligung") gebe ich, weil ich es muss, nicht weil ich es für sinnvoll halte. Ich halte die Bewertung des Lernprozesses für kontraproduktiv. Die Schüler stehen unter ständigem Bewertungsdruck. Wie soll da eine angenehme Lernatmosphäre bei 'rauskommen?

    Trotzdem empfinde ich das Schulgesetzt bei 25-50 jährigen Abendschülern reichlich unpassend.

    Jope. Vieles passt nur für Kinder und Jugendliche. Frag mal die aktuelle Bildungsministerin, ob sie weiß, was ein Berufskolleg ist. Die meisten Politiker und Ministerialbeamten haben selbst den klassischen ersten Bildungsgang durchlaufen. Dass man als Erwachsener nochmal zur Schule gehen kann, haben die nicht auf dem Radar.

    Was den Alkohol anbetrifft, so suche ich mir ganz gerne aus, wenn ich betrunken ertragen möchte. Schüler gehören nicht dazu, egal wie "erwachsen" sie sein oder erscheinen mögen.

    "Ich mache es, weil ich es als meine Dienstpflicht ansehe und ich keinen negativen Eintrag in meiner Personalakte haben will"

    Wie soll den ein solcher Eintrag aussehen? "Plattyplus remonstriert fehlenden Beschluss bei Anordnung einer Klassenfahrt."? Oder "Plattyplus überweist Geld zurück, das fälschlicherweise auf sein Privat-Konto überwiesen wurde."?

    Ich hoffe, ich habe klar machen können, dass man nicht alles machen muss, was der SL will. Das ist ein Schulleiter, kein Kaiser. Im Rahmen der Vorschriften und Gesetze gibt es genug Möglichkeiten, die eigenen Interessen nicht unter gehen zu lassen.

    Nach meiner Schätzung ist der Ärger und der Aufwand, nicht fahren zu müssen, erheblich geringer als der, den man hat, wenn man fährt. Die von dir benannten Aspekte bestätigen das.

    Und wenn man das richtig anstellt, muss man das nur einmal durchziehen und hat zukünftig Ruhe. Zumindest seitens des SL. In irgendwelchen Konferenzen schlagen immer neue Flachgurken auf, die meinen, sie wüssten alles besser.

    So gilt z.B. bei allen schulischen Veranstaltungen auch außerhalb des Schulgeländes ein totales Alkoholverbot. Also rein rechtlich dürften die Absolventen zur Zeugnisübergabe nicht einmal mit Sekt anstoßen und ich dürfte mit meinen Abendschülern (alle 25 und älter) auf dem Weihnachtsmarkt nicht mal einen Glühwein trinken.

    Schulgesetz NRW, §54, Absatz (5). Die Schulkonferenz kann Ausnahmen beschließen. Sekt zum Abschluss dürfte davon erfasst sein. Glühwein eher nicht. Liest bei euch niemand das Schulgesetz?

    Ich freu mich schon, wenn ich dieses Alkoholverbot auf der Klassenfahrt durchsetzen darf, wo sie sich ganz legal in jedem Supermarkt Schnaps kaufen können.

    Du hast die Schüler/Eltern hoffentlich unterschreiben lassen, dass sie wissen, dass Erwerb, Besitz und Verzehr von alkoholischen Getränken untersagt ist?

    Und was ist, wenn sie dir auf einmal das Geld auf einen Schlag überweisen nachdem es zuvor auf einem anderen Konto eingesammelt wurde?

    Wer sind "sie"? Wer macht so etwas? Und woher haben die deine Kontonummer? Wenn bei mir Geld auf dem Konto eingeht, das dort nicht hingehört, wende ich mich an meine Bank und bitte diese, das rückabzuwickeln. Sollte das nicht möglich sein, wende ich mich an eine Strafverfolgungsbehörde meines Vertrauens, um sicher zu stellen, dass mein Konto nicht in illegale Aktivitäten verwickelt wird.

    Wenn wir uns jetzt alle mal an unsere eigene Schulzeit erinnern, was blieb besser haften: Die LK-Fahrt nach Italien/Frankreich/Irland oder 2 Monate Englisch-/Physik-/Sport-LK?

    Das soll das Kritrium sein? Dann können wir uns den Unterricht ja sparen und das Unterfangen Schule an Jochen Schweizer abgeben. Mir jedenfalls hat die Studienfahrt, von der ich gerade noch weiß, dass sie nach Italien ging, in meinem Studium nicht weiter geholfen.

    Keine Ahnung, hat mich auch nicht zu interessieren.

    Bua, das gruselt's mich. Irgendetwas zu machen, von dem man noch nicht mal weiß, was es bringen soll, ist das eine. Es nicht mal wissen zu wollen, ist mir ein Stufe zuviel. Ich erwarte, das derjenige, der etwas anordnet, das auch begründen kann. Er muss im Zweifelsfall auch die Rechtmäßigkeit seiner Anordnung belegen. So regelt der schon erwähnte Wandererlass, wozu Schulfahrten dienen. "Sie dienen ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken und müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, aus dem Schulprogramm erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden."


    Andersherum wird's ein Schuh. Wenn obiges nicht sicher gestellt ist, darf man gar nicht fahren.

    Die Klassenfahrt ist angeordnet und damit hat sie stattzufinden.

    Nö. Nach den Regeln des Wandererlasses fehlt das Votum der Klassenpflegschaft.


    Da ich Klassenlehrer bin, habe ich sie durchzuführen.

    Äh, nö.


    Fertig. So einfach funktioniert das Dienstrecht.

    Nein, das Dienstrecht ist viel komplizierter.

    Bei mir hat die Schulkonferenz (an der ich nicht teilnehme) beschlossen, daß meine Klasse fährt, sowie das Ziel und den Kostenrahmen,

    Na, wenn die sich da mal nicht verhoben haben. §65, Absatz (2), Nummer 6. gesteht ihm "die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts" zu. Die Richtlinien für Schulfahrten (aka "Wandererlass") nehem hierauf Bezug und führen aus, dass "[d]ie Schulkonferenz [...] ein Fahrtenprogramm für das jeweilige Schuljahr[..], durch das die Anzahl, die Dauer sowie die Kostenobergrenze bestimmt werden", festlege. Weiter: "Der Schulpflegschaft, dem Schülerrat und der Lehrerkonferenz ist Gelegenheit zur vorbereitenden Beratung zu geben."

    Für die einzelne Fahrt sind dann Klassenorgane zuständig: "Die Klassenpflegschaft [...] entscheidet bzw. entscheiden über Ziel, Programm und Dauer auf der Grundlage eines Vorschlags der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers [...]"

    Gemäß Allgemeiner Dienstordnung (ADO) NRW § 18 Absatz 5 habe ich entsprechend zu fahren.

    Ganz so automatisch ist das nicht. Selbst wenn es einen bindenden Beschluss gäbe, würde ie Klasse in der Regel vom Klassenlehrer begleitet. Zuletzt bin ich als Klassenlehrer zu Hause geblieben. Es gab Fachlehrer, die besser passten. Ob ein Klassenlehrer, der die Klasse selbst nur mit einer Stunde/Woche betreut, inhaltlich die optimale Begleitung ist, darf man zumindest fragen.

    Das ist dann meine Dienstpflicht, wenn die oben das so beschlossen haben.

    Nein, das wäre dein Pflicht als Untertan oder Leibeigener. Als Landesbeamter wird es etwas komplizierter. Als solcher bist du z.B. auch verpflichtet, die Rechtlage zu kennen und womöglich rechtwidrige Weisungen zurückzuweisen.

    Außerdem kann man aus deinen Pflichten als Lehrer ableiten, dass du eine gewisse Verantwortung für die Ausbildung deiner Schüler hast. Wenn z.B. ein Gremium bei seinem Beschluss übersehen hat, dass die Vorbereitung einer Klassenfahrt nur um den Preis erheblichen Unterrichtsausfalles zu leisten ist, so sollte man dieses darauf hinweisen. Unser Rechtssystem basiert nicht darauf, dass man alles machen muss, was einer, der sich eigenmächtig für zuständig erklärt, einem sagt. Wenn von einer Entscheidung andere Rechtsgüter betroffen sind, muss das entsprechend abgewogen werden.

    Aber selbst wenn die Fahrt rechtwirksam angeordnet wurde, lässt sich daraus noch keine Pflicht ableiten, private Konten oder private Kreditkarten einzusetzen. Im Zweifelsfall widerspricht das sogar den Bedingungen, die der Einzelne mit seinem Kreditinstitut vertraglich vereinbart hat. Für Geschäftskonten gelten wohl andere Regeln als auch andere Gebührensätze.

    Beispiel: wenn man zum Erwerb von ÖPNV-Fahrkarten ene Kreditkarte benötigt, es aber keine dienstliche Kreditkarte gibt, kann man die Karten nicht kaufen. Entweder die Schüler kaufen die dann einzeln oder sie gehen zu Fuß. Die Regelung, dass der Klassenlehrer die Klasse begleitet, bedeutet halt nicht, dass dieser ein Reisebüro gründen muss.

    Wenn die Klassenfahrten wichtig wären, gäbe es auch die nötigen Mittel, um diese planen, vorbereiten und durchführen zu können. Also z.B. dienstliche Konten, dienstliche Kreditkarten und dienstliche Mobiltelefone, um eine gewisse Erreichbarkeit herzustellen. Wenn der Dienstherr sich nicht kümmert, ist das noch lange kein Grund, irgendwelche Bastellösungen im rechtlice Graubereich zu erfinden.

    Geld für eine Klassenfahrt hat auf dem Privatkonto eines Lehrers nichts zu suchen. Wer ihm anvertrautes Geld dorthin überweist, handelt sicher nicht rechtlich einwandfrei. Es gibt zumindest einen erheblichen Anlass, das prüfen zu lassen. Ich würde mich auch fragen, woher derjenige meine Kontonummer hat. Bargeld in größeren Mengen mitzuschleppen, ist auch nicht zumutbar. Wenn nachher Geld fehlt, ist der Lehrer der Gearschte. da würde ich mich nicht drauf einlassen.

    Fehlende Verantwortlichkeit. Wenn der Kollege oder die Kollegin in den Burnout getrieben wird,

    Du meinst der SL ist gar nicht unfähig, sondern nur eine Enddarmöffnung? Kann sein, können wir aber im Einzelfall nicht wissen.

    Der Prüfungszeitraum wird bei uns durch die Schulleitung festgelegt

    Ich mag den Grundsatz: "Wer die Entscheidungen trifft, trägt auch die Verantwortung." Für deinen Schulleiter gilt das oben Gesagte. Er ist unfähig oder er hat ein ernstzunehmenese chrakterliches Defizit. Eines von beidem reicht dazu, dass er auf dem falschen Stuhl sitzt. Da ist er zwar nicht der einzige, aber das darf keine Ausrede sein.

    Lass dich nicht verarschen. Kein Blabla, Remonstration und Überlastungsanzeige. Alles dokumentieren, wurde schon vorgeschlagen.

    [Krankmeldung]

    .... und das muss dann wieder ein anderer Kollege ausbaden. Insofern halte ich diese "Lösung" für unsolidarisch und auch verantwortungslos.

    OIC. Wer krank wird, ist unsolidarisch. Ein Arbeitsethos, den ich nicht als gesund bezeichnen kann.

    Unterricht ausfallen lassen sehe ich nicht unbedingt als Lösung.

    Er muss nicht ausfallen. Man kann ihn vertreten, verlegen, als Selbstlernphase gestalten, tauschen oder whatever. Geplant ist das kein großes Problem. Wenn es einer Schule aber Personalmangel gibt, dann kann man nicht das volle Programm anbieten. Also fällt auch mal etwas aus. Die Prüfungen muss man wohl abnehmen, da gibt es wenig Alternativen.

    Und selbst damit kommst Du nicht weiter. Ich habe es gerade erlebt, als ich die ÖPNV-Tickets für die ganze Klasse kaufen wollte. Die gibt es in der großen Menge nur noch zum Selbstausdrucken mit der Bezahloption "Kreditkarte". Ich durfte aber dann doch zwischen VISA und MasterCard wählen. Gibts dann auch dienstliche Kreditkarten für alle Kollegen?

    Das wäre zumindest konsequent. Ansonsten fährt man halt woanders hin. Oder man besorgt nicht die ÖPNV-Karten für die fast erwachsenen Schüler. Mein Top-Tipp ist aber immer noch, gar nicht zu fahren. Die Zeit, in der man sich nicht mit Zahlungsmodalitäten und Geldverwaltung 'rumschlägt, kann man dafür verwenden, seinen Schülern etwas beizubringen.


    Die Eltern sparen sich da mindestens die Hälfte, was sie sonst ausgeben würden, die Qualität ist besser und sie müssen nicht ständig losrennen und etwas besorgen.

    Deren Problem, nicht deines. Ich organisere doch keine Sammeleinkäufe. Da weiß ich gar nicht, wie die Rechtslage aussieht. Die Eltern können da gerne etwas organisieren. Ich hätte für so etwas keine Zeit.

    Hier springt ja einiges durcheinander: Klassenkasse, Verwaltung von Lernmitteln, Klassenfahrtfinanzierung.

    Was diesen Dingen gemeinsam ist, dass hier Lehrer im Rahmen ihres Dienstes Gelder verwalten sollen. Nichts, das ich in der Aufgabenbeschreibung von Lehrer im nordrhein-westfälischen Schulgesetz finde. Sollte man eine solche Aufgabe aber dennoch übernehmen, so doch nur mit einem dienstlichen Konto. Ob das nun die Schule eröffnet, der Schulträger oder das Land, wäre mir wurscht. Aber ich mache es nicht.

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