Beiträge von O. Meier

    Was wäre eigentlich, wenn man am heimischen Computer die ganzen Zeugnis-Gutachten für die Grundschulkinder schreibt und dann in der Schule an dem einen Schulrechner nur noch die entsprechenden Schülernamen nachträglich einpflegt?

    Klingt auch ungemein praktisch. Wie wäre es, wenn man beim Media-Markt einen Rechner kauft und bei einer Firma vor Ort einen Wartungsvertrag abschließt, die den Rechner immer schön datenschutzkonform halten. Dann stellt man den in die Schule und schreibt dem Schulträger einen Danke-Schön-Brief, dass man seinen Rechner dort abstellen darf, und bittet um eine anteilige Stromrechnung.

    Was wäre eigentlich so schlimm daran, wenn sich doch der Schulträger darum kümmert, die benötigten Geräte anzuschaffen?

    Datenschutz ist nichts das man "am Hacken hat" sondern ein Grundrecht das sich nicht umsonst relativ weit am Anfang der EU-Grundrechtecharta findet.

    Unbestritten. Trotzdem bedeutet es für den, der die Daten verarbeitet, einen entsprechenden Mehraufwand. Da ist's mir doch lieber, der Dienstherr oder der Schulträger, löst die damit verbundenen Probleme, als dass ich das auf meinem Privatrechner irgendwie in Griff bekommen soll.

    Und noch ein ...

    PS: Auch mal ab von der Rechtslage, finde ich nicht, dass Begleitung von Klassenfahrten inhärent zum Lehrerberuf gehört. Das ist so wenig essenzieller Bestandteil wie Lernfelder (gibt's noch nicht so lange), Kinder zu schlagen (war mal erlaubt) oder Fehlzeiten zu erfassen, die dann doch nicht auf dem Zeugnis auftauchen. Das sind Ergebnisse politischer Prozesse, die können so oder so ausgehen.

    Die einzige Konstante ist Unterricht. Und danach sollte man vorrangig die Entscheidung für diesen Beruf ausrichten. Anderes kann mit einfließen, sollte aber nicht den Ausschlag geben.

    Haben diejenigen, die hier von Latex schreiben, sich Worksheet Crafter mal angesehen?

    Zumindest in Form der Beispiele auf deren Web-Seite. Ich teile die Eimschätzung, dass das wohl eher etwas für die Grundschule ist. Ob man damit Formeln setzen könne, wie ich sie für den Mathematik-Unterricht brauche, frage ich schon gar nicht.


    Das ist doch eine ganz andere Welt

    In der Tat. Warum meinst du, dass sich gerade Leute, die "hier von LaTeX schreiben" sich das mal ansehen sollten?

    LaTeX wurde schon erwähnt. Immer noch das Optimum, wenn man mit Formeln hantiert, also für Mathematik und Physik geradezu ideal. Zu Chemie kann ich nichts sagen.

    Ich habe mir die Mühe gemacht, ein paar Makros aufzuschreiebn und die in ein Package zu packen. Die Arbeit hat sich nach kurzem amortisiert.

    Man sollte aber nicht verschweigen, dass LaTeX eine recht steile bis knackig steile Lernkurve hat.

    PS: Arh, hab' ich das gut ausgedrückt, worauf es mir eigentlich ankommt? Diese Idee, dass man alles mchen müsste, was ein Vorgesetzter oder eine Vorschrift einem sagt, verträgt sich halt nicht mit derIdee des Rechtsstaat. In einem solchen ist die Rolle des Beamten komplizierter. "Ausführung! Jawollja!" reicht da nicht.

    Von mir aus kann jemand sagen "ich mache das, weil es in den Vorschriften steht." aber "Du musst das machen, weil es in den Vorschriften steht." noch lange nicht.

    So.

    Aber hier ist es in der Tat an der Judikative, dies ggf. zu überprüfen.

    Im Fall der Klassenfahrten wird es dazu wohl so bald nicht kommen. Die einen fahren eh gerne, die anderen buckeln und fahren. Bei der Gruppe der Verweigerer wird sich der SL schon überlegen, ob sich der Ärger lohnt.

    Aber die formal-juristische Sichtweise allein macht's gar nicht. Ich finde es manchmal befremdlich, was sich Kollegen so alles gefallen lassen. Da ist von Zwang die Rede und dem geben sie einfach nach. Wenn alle ein Bisschen auf sich achten würden, wäre allen geholfen, weil die Schulleitungen und übrigen Vorgesetzten dann wüssten, dass es eine allgemeingültige Grenze gibt, die sie zu überschreiten gar nicht versuchen müssen. Derzeit liegt die hinterm Horizont.

    Einfach mal Sachen hinterfragen, mal "nein" sagen, sein Privatleben nicht außer acht verlieren, seine Arbeitskraft so einteilen, dass sie nicht nur biss zu den nächsten Ferien reicht, sondern bis zur Pensionierung. Das alles geht außergerichtlich und ist gelegentlich mit Krawall verbunden. Aber den muss man mal aushalten.

    Nein, O. Meier. Man muss sich genehmigen lassen, die geschützten Daten der Schüler auf seinen privaten Geräten nutzen zu dürfen.

    Von der Formulierung mal ab, schrieb ich etwas substanziell anderes? Ich schrieb wohl etwas allgemeiner "dienstliche Daten". Aber sonst?

    Was für viele Kolleginnen und Kollegen, die zuhause arbeiten wollen, eine Erleichterung ist.

    Oder auch nicht, weil sie dann eben den Datenschutz am Hacken haben. Muss man abwägen, ob sich das lohnt.

    Und die Fälle, die deshalb mit privaten Geräten arbeiten, weil sie keine (oder nicht genügend) dienstliche Geräte haben, können sich schnell in einer Zwickmühle wiederfinden.

    Ich habe mir schon überlegt, wie ich mich verhalte, wenn sie mir mal so einen Wisch hinlegen.

    Man muss so etwas gar nicht unterschreiben. Sondern nur dann, wenn man dienstliche Daten auf privaten Geräten verarbeiten will. D. h. man muss ich genehmigen lassen, seine privaten Geräte dem Dienstherren bzw. Schulträger kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das soll nicht absurd sein?

    @Krabappel: es ging um eine Aktionsform, nicht um die Frage, wie man sich selbst krumm machen kann, um Mängel auszugleichen. Gleichwohl:

    ...oder rechtzeitig anfangen.

    Beliebig früh kann man mit Zeugnissen nunmal nicht anfangen. Ich hoffe, das ist klar. Wenn man die wenigen Computer dann nutzen will, muss es irgendeinen Plan oder eien Einteilung geben, wer wann tippt. Oder man stellt sich daneben und wartet, bis ein Computer frei ist. Alles sehr effizient.


    ...oder zu Hause tippen und Namenskürzel verwenden, in der Schule einfügen

    Auch total effizient.


    ...oder Stick passwortschützen

    Der von der Schule dienstlich gestellte Stick ist nicht datenschutzmäßig vorbereitet und z. B. passwortgeschützt?

    a) Es gibt keine Dienstgeräte, bzw. keine ausreichende Anzahl.
    b) Wir benutzen seit vielen Jahren private Geräte (zumindest teilweise steuerlich absetzbar), weil es unsere Arbeit einfacher macht.
    c) Wir haben uns das (bisher) gefallen lassen, wegen a) und b)

    a) muss nicht euer Problem sein. Man muss es zumindest nicht zu seinem machen.

    b) mag so sein, aber für notwendige Arebiten ist das kein Kriterium. Wenn die zeugnisse so ausführlich zu schreiben sind, dass das nur am Computer geht, kann amn es eben nicht manchen, wenn es den nicht gibt.

    Und bei c) verwechselt ihr vielleicht auch Ursache und Wirkung.

    Es geht hier jedoch um diese Aktion der Düsseldorfer. Und die kann man ja gut finden, oder?

    Kann man, muss man aber nicht. Ich weiß gar nicht, ob das als Aktion geplant war. Mit dem handschriftlichen Pönen der Zeugnisse haben die sich womöglich ins Knie geschossen. Da sitzen die dann nachher mit 'ner Sehnenscheidentzündung und haben immer noch keinen Computer.

    Wo hier schon mal von butts and balls die Rede war, kann man diese doch zusammennehmen, schön mit der Zeugnistipperei an den vorhandenen Computern anfangen und dann melden, dass man nicht fertig würde, weil die Kapazitäten nicht ausreichen.

    Nur mal als Beispiel, weil wir gerade bei Klassenfahrten sind: In NRW haben sich die Kollegen jahrelang eine Unterschrift abnötigen lassen, mit der sie erklärten, die Kosten für die Teilnahme an Klassenfahrten ihrem Dienstherren bzw. Arbeitgeber zu schenken. Und sie haben alle brav abgedrückt. Bis dann mal eine Kollegin geklagt hat und gerichtlich bestätigt bekam, dass sie trotz dieser Unterschrift Anspruch auf Erstattung der Kosten hat.

    Nein, hier wird irgendwie von Darmproblemen und Migräne schwadroniert,

    Klingt mir sehr nach Krankheit. Aber richtig, in solchen Fällen sollte man keine Mühe haben ein Attest beizubringen. Wer das nicht macht und sich statt dessen fährt, hat nicht nur ein gesundheitliches sondern auch ein charakterliches Problem.

    Bei chronischen Erkrankungen (bei beiden Fällen könnte es sich um eine solche handeln), halte ich es durchaus für möglich, dass sich daraus eine medizinsche Indikation ergibt, die den generellen Ausschluss von der Teilnahme an Fahrten begründet. Wer sich da als Betroffener nicht kümmert, ist doch irgendwie auch nicht schlau, oder?

    Wir werden quasi verpflichtet, unsere private Geräte zu benutzen.

    Wie muss man sich das vorstellen? Und warum lasst ihr euch so etwas gefallen?


    Es ist außerdem verboten, unsere privaten Geräte in der Schule zu deponieren, wir müssen sie also hin und her tragen.

    Beim Hintragen wäre ich schon 'raus. Das bei mir zu Hause ein Compuer steht, den ich auch auch dienstlich nutze, ist ja das eine. Den aber in die Schule zu schleppen, weil es da nichts gibt oder womöglich ein mobiles Gerät anzuschaffen, ist außerhalb jeglicher Erwägung.

    Lohnt es sich nicht, diese Anweisungen gründlich zu hinterfragen?

    Manchen Driss sollte man schon nicht mehr hinterfragen, sondern schlichtweg ignorieren.

    Lasst euch doch nicht immer verarschen.

    Das ist aber vorher bekannt, dass es sowas gibt! Wer das nicht will, soll sich nicht für diesen Beruf entscheiden.

    Von "vorher bekannt" wird es noch nicht rechtens.

    Wenn ich mich bei einer Elektroinstallationsfirma bewerbe, kann ich auch nicht nachher sagen "Nee, sorry, auf Montage fahr ich nicht. Mit mehrtägiger Abwesenheit komme ich nicht klar"

    Das spricht aber noch nicht dagegen, denjenigen Beruf zu ergreifen. An elektrischen Anlagen kann man auch ohne außerhäusige Übernachtung arbeiten.

    Da habe ich auch kein Mitleid, weil sowas steht auch vorher im Arbeitsvertrag

    Eben. Vertrag, der im Prinzip ausgehandelt und von beiden Seiten unterschrieben wird. Aber auch dann gilt noch lange nicht alles, was darin steht. Auch da können andere (höhere) Rechtsgüter eine Vereinbarung außer Kraft setzen.


    genauso wie die ADO ja nix Geheimes ist

    Die ADO ist eben kein Vertrag, sondern eine einseitige Erklörung des Dienstherren. Die muss sich nunmal im Rahmen der Rechtsordnung bewegen. Das kann man prüfen lassen, dafür gibt es Gerichte.

    Natürlich darf der brave Untertan mit gebäugtem Haupt durch die Schule schleichen. In einem zivilen Rechtsstaat nutze ich aber die rechtlichen Möglichkeiten, die mir zustehen. Insbesondere widerspreche ich einer Weisung, die mich in besonderer Weise nachteilig betrifft. Und weiters werde ich mir da vorbehalten, den Rechtsweg zu beschreiten.

    Und ansonsten frage ich mich, was bei angeblichen Kollegen, die vehement Arbeitgeberpositionen vertreten, eigentlich schief gelaufen ist.

    Sorry, aber Klassenfahrten gehören nun mal zur Dienstpflicht von Lehrern.

    Nicht alles, was der Dienstherr in die Vorschriften schreibt, ist auch rechtens. Ich weiß nicht, ob schon mal jemand die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Klassenfahrt gerichtlich hat überprüfen lassen.

    Es gibt viele Gründe, die in einer Rechtsgüterabwägung die Dienstpflicht schlagen könnten. Einen Nonsense wie 18 Stunden im Bus zu sitzen, halte ich z.B. nicht für zumutbar. Das kann man auch nicht mehr mit Dienstpflicht begründen, sondern nur mit kognitiver Derivation.

    Aber allein schon die mehrtägige Abwesenheit von zu Hause halte ich für nicht zu vernachlässigen.

    Wenn man nicht krank ist, kann man nun mal auch auf Klassenfahrt fahren.

    In dem von dir zitierten Beitrag werden auch kranke Kollegen genötigt.

    zumindest bei den Abschlußzeugnissen, mit denen die Schüler nach der 4. Klasse dann auf die weiterführende Schule wechseln, wäre das keine Option.

    Es macht bei eingeschränkten Kapazitäten durchaus Sinn, wichtigere Zeugnisse bevorzugt zu drucken. Dann ahlt so weit, wie die Kapazitäten reichen. Braucht's auf derlei Zeugnissen den auch das Textgebamsel? Ansonsten wäre der Aufwand schon geringer, da kommt man mit weniger Computern hin. Wenn die doch nicht reichen, s.o.

    Man sollte nicht alles zu seinem Problem machen.

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