In NRW sind Klassenfahrten für Lehrkräfte aber auch (noch) Pflicht.
Das bedeutet noch lange nicht, dass du (so häufig) fahren musst. Höchstwahrscheinlich stellst du immer brav Anträge, um fahren zu dürfen. Dann darf man sich nicht wundern, dass man fährt.
Wenn dich jemand anweist, zu fahren, steht dir immer noch der Rechtsweg offen. Aber soweit muss es gar nicht kommen. Bisher scheint bei euch das System auf sozialem Druck zu beruhen. Die einen wollen fahren, die anderen ziehen mit. Das heißt aber noch lange nicht, dass man auch bereit ist, formalen Druck auszuüben. Was passiert, wenn du mal keine Fahrt für deine Klasse beantragst, weißt du erst, wenn du es machst.
In NRW sind Klassenfahrten für Lehrkräfte aber auch (noch) Pflicht.
Das klingt alles nicht so kompatibel mit der Fürsorgepflicht der Dienstherrin. Insbesondere die Dauerbereitschaft kann es nicht geben. Du brauchst Schlaf und Erholung um deiner Aufsichtspflicht über die Schutzbefohlenen nachkommen zu können. Das muss in einem entsprechenden Dienstplan für die Fahrt beachtet werden.