Variable Balans von Varier (vormals Stokke).
Beiträge von O. Meier
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islamische Kopftuch
Wann ist denn ein Kopftuch "islamisch"?
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wurden darauf hingewiesen
Von wem?
Das ist in NRW aber erstaunlicherweise OK.
NRW versucht sich traditionell sich um die übernahme der Reisekosten für die Lehrkräfte herumzudrücken. Da glauben wohl tatsächlich welche, dass es nicht auffiele, dass die "Frei"plätze eine Umlage auf die Schüler/Eltern ist.
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Es waren die Sportlehrer - inwieweit eine ausdrückliche Genehmigung des SL vorliegt, weiß ich nicht; ich gehe aber davon aus.
Schulleiter haben nicht immer von allem Ahnung. Trotzdem können die Schüler (oder die Eltern) dier verfassungsgemäße Sonntagsruhe einfordern. Wie ausgeht, sieht man dann.
Generell finde ich es OK, wenn Schüler las Schulteam bei einem solchen Lauf teilnehmen. Ob man sie verpflichten kann, weiß ich nicht. Gelegentlich kommt ja auch mal der Anspruch hoch, mit einem möglichst großen Team aufzulaufen, um irgendwie die Schule gut dastehen zu lassen. Das mit dem Nexus Note für Teilnahme einzufordern, halte ich aber für missbräuchlich.
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am Montag danach werde ich mit dem Fall unentschuldigten Fehlens von SuS bei der Veranstaltung konfrontiert werden (bin Stufenleiterin).
Ja, stimmt, die meisten werden eine Entschuldigung der Eltern haben. Aber es wird trotzdem Diskussionen geben - je nach Entschuldigungsgrund bzw. bei SuS, die tatsächlich keine Entschuldigung beibringen und sei es aus Unaufmerksamkeit.
Nur, dass ich das richtig verstehe. Es gibt Kollegen, dir dir ein Gespräch drücken, weil Schüler fehlen? Sonst geht's denen gut? Wenn du Stufenleiterin bist, wirdt du ja wohl entscheiden, ob der Grund anerkannt und das Fehlen damit entschuldugt wird. Was gibt es da noch zu diskutieren? Haben die sonst nichts zu tun? Die sollen sich beim Hausmeister melden und den Keller aufräumen. Da kann man überschüssige Energie abbauen, ohne Leuten, die ihre Arbeit machen wollen, im Weg zu stehen.
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Das Problem ist nur, dass es (auch nach Aussage des PR) keine rechtliche Handhabe gegeben hätte, dagegen mit Erfolg (u.a. auch zeitlich vor den auftretenden Belastungen) vorzugehen.
So'n Driss. Da treibt's mir doch das Halbverdaute in die Mundhöhle. Keine Ahnung, aus welcher Ecke dein PR kommt, aber deren juristischen Expertise würde ich anur bedingt vertrauen. Ob ein Rechtsmittek erfolgreich ist, weiß man, nachdem an es eingelegt hat. Wenn es tatsächlich nichts bringt, ist man soweit wie vorher. Welches Risiko geht man eigentlich ein. Doch nur das, aus seiner Rolle als Duckmäuser herauszukommen.
Erinnert mich ein Bisschen an Aussagen der BAFöG-Stelle, die gerne Studierenden davon abriet, überhaupt einen BAFöG-Antrag zu stellen. Gerne mit so absurden Behauptungen wie "Wenn ihre Eltern sogar ein eigenes Haus haben, kriegen sie eh nichts." Das konnten die ohne Berechnung gar nicht beurteilen, oft war es schlicht falsch.
Einer Überlastungsanzeige ist mein SL zuvor gekommen, weil er mir Entlastungsmöglichkeiten gegeben hat, auch wenn das im Vergleich zur Belastung der anderen Kollegen ein Tropfen auf dem heissen Stein ist.
Wenn die Entlastung nicht reicht, bist du immer noch überlastet. Sieht mir in diesem Fal so aus.
Alles leider Punkte, die man rechtlich nur schwer einfordern kann.
Doch, einfordern kann man es, auch wenn man keinen Anspruch hat. Was man aber auf jeden Fall machen kann, ist, sich so etwas zu merken. Und wenn der SL mal außer der Reihe etwas von einem will, lässt man ihn auflaufen.
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Die SuS müssen teilnehmen;
Sagt wer?
Mich wundert, dass dieser Fall für NRW tatsächlich nicht eindeutig geregelt zu sein scheint
In NRW ist alles geregelt - außer den Sachen, auf die es ankommt. Im vorliegenden Fall dürfte es für die Vorschriftenschreiber so selbstverständlich gewesen sein, dass man sonntags nach die Kirche hin geht, dass man nicht regeln muss, dass man da nichts anderes macht.
Einige Sportkurse der Oberstufe (je nach Lehrer und Schwerpunkt) haben die Verabredung, dass eine Teilnahme an einem der Läufe mit passabler Endzeit eine 1 als zusätzliche Note unter allen Noten darstellt.
Die Situation scheint dann doch erheblich anders zu sein.
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Danke, O. Meier. Dein erster Hinweis trifft wohl nicht zu, weil dieser Paragraf sich auf den Unterricht bezieht.
Ich weiß nicht, ob das nicht Unterricht ist, wenn es da Noten gibt. Sonst könnte man ja auch schön die Klausuren am Sonntag schreiben.
Wenn der Termin seit Monaten bekannt ist und man sich nur kurz vor knapp weigert, da hätte ich kein großes Mitleid.
Also wenn man etwas über Monate im Voraus ankündigt, ist alles rechtens? Interessant.
Ist bei uns zb beim Theaterkurs so. Einmal im Jahr Probentage, ein Wochenende und 2-3 Schultage. Da muss die ganze Truppe da sein.
Dieser Kurs ist inwiefern verpflichtend? Und wissen die Schüler über diese Terminbesonderheit, _bevor_ sie in den Kurs eintreten? Nicht, dass ich meine, dass es dann rechtens wäre, aber beim Sportunterricht sehe ich nicht, dass dieser nicht im Rahmen der regulären Unterrichtstage abgehalten werden kann.
Wir haben im Rahmen eines Differenzierunskurses am beruflichen Gymansium schon mal externe Veranstaltungen, die nach 18 Uhr (auch weit nach 18:00) stattfinden. Da haben manche Schüler dann die Schwieirgkeit, dass sie keinen Bus mehr nach Hausen bekommen. Die befreien wir dann von der Teilnahme. Aber auf einen Sonntag haben wir da noch nichts gelegt.
Allerdings hat uns die TE noch nicht darüber aufgeklärt, wie hier die Umstände sind. Wer hat z.B. diesen Termin verpflichtend angesetzt?
Ich selbst finde das auch nicht schlimm; allerdings wurde ich von Schülern gefragt, ob das rechtens sei.
Ich welcher Funktion haben die dich gefragt?
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Dann wäre da noch Artikel 25 der Landesverfassung (Absatz (1)):
"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt."
Im GG steht's änhlich (aus der Weimarer Verfassung übernommen).
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Schulgesetz NRW, §8, Absatz (1):
"Der Unterricht wird als Vollzeitunterricht in der Regel an wöchentlich fünf Tagen erteilt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger."
Keine Ahnung, ob das "reicht".
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Meine Haltung und deine Aussage, dass ich die Sache grundlegend falsch angegangen bin, entnimmst du genau welcher Aussage?
Hast du remonstriert? Hast du eine Überlastungsanzeige geschrieben?
Wie hätte die ganze Sache denn deiner Meinung nach "von Anfang an" zu regeln sein sollen?
S.o.
Es geht auch nicht pauschal um die Prüfungen, die ich als Vorsitzender begleite, hier liegt mit Abstand der geringste Aufwand bezogen
Mag sein. Die Protokolle an einer anderen Schule scheinen mir besonders unverhältnismäßig. Das wäre mein erster Ansatzpunkt gewesen. Meinem SL hätte ich durchaus zu verstehen gegeben, dass ich seine Nicht-Unterstützung in diesem Fall nur so interpretieren könne, als dass er auf meine Beteiligung am Prüfungsverfahren an der eigenen Schule wenig oder keinen Wert legt.
Für mich persönlich die beste Lösung, die ich aufgrund des "2 aus 3"-Angebotes meines Schulleiters herausholen konnte.
Dein SL hat dich mit dieser Wahlmöglichkeit über'n Tisch gezogen und sich um seine Fürsorgepflicht gedrückt.
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Der Vorsitzende muss in NRW keine Fakultas haben, weil der Gesetzgeber ihn mit der Aufsicht über die rechtskonforme Durchführung der mündlichen Prüfung betraut. Dazu muss er über die Prüfungsordnung Bescheid wissen, nicht mehr und nicht weniger. Es ist sicherlich schön, wenn der Vorsitzende dem Prüfungsgespräch fachlich folgen kann, aber zwingend ist das sicherlich nicht. Wenn sich darüber also eine Entlastung des Kollegiums herbeiführen lässt, sehe ich keinen zwingenden Grund, das nicht zu tun.
Eben.
Im vorliegenden Fall möchte der TE jedoch Vorsitzende mit Fakultas, obwohl die personellen Ressourcen das nicht hergeben. Und dann wundert er sich, dass es ihm insgesamt zuviel wird.
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alternativ wäre im Austausch der Wegfall von einer guten Hand voll Prüfungen an meiner Schule als Vorsitzender möglich gewesen, hier ist es mir als Fachvorsitzender aber wichtig, dass der FPA mit Fachkräften besetzt wird (und wir haben nur 3).
Mir ist auch vieles wichtig, dass ich nicht umsetzen kann, weil es die Strukturen nicht hergeben. In NRW ist es nunmal nicht notwendig, dass der Vorsitzende vom Fach ist. Vielleicht hat das ja doch einen Grund. Meine Gesundheit wäre mir wichtiger als irgend'n Fachkonferenzdriss.
Von Fürsorgepflicht möchte ich jetzt gar nicht sprechen.
Warum nicht? Das ist ein wichtiger Punkt. Ich hätte es auch nicht bei einem Blabla mit dem Schulleiter belassen, sondern remostriert, Insbesondere dem Amtshilfequatsch, den ich nich nachvollziehen kann. Warum sollt ihr woanders aushelfen, wenn ihr selbst knapp mit Kollegen seid?
Und Willkür bei Entscheidungen muss man wohl einfach als kleiner Beamter hinnehmen.
Erstens bist du kein kleiner Beamter, sondern im höhreren Dienst (mehr geht quasi nicht). Da darf man schon erwarten, dass du eine gewisse Verantwortung übernimmst und nicht nur kuschst. Mitnichten muss man so eine Zumutung hinnehmen. Ich befürchte aber, dass du die Sache grundlegend falsch angegangen bist. Diese Haltung offenbart einiges, so dass sich mein Mitleid in engen Grenzen hält.
Ich wünsche dir allerdings trotzdem, dass du die Sache gesund hinter dich bringen kannst.

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Ich habe am Freitag noch mit der Schulleitung über meine Bedenken geredet und zugesichert bekommen, dass ich nicht gegen meinen Willen in der Oberstufe eingesetzt würde.
Klingt gut. Schön, dass das ohne viel Geklapper ablief.
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Du weißt, wie ich das meine.
Lieber Karl-Dieter,
wenn man jemanden individuell ansprechen möchte, kann man auch auf den referenzieren. Dann weiß man wer "du" sein soll. Und vielleicht auch was "das" sein soll. Wie wär's mit zitieren?
Danle.
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Es könnte auch helfen, wenn der Kollege im Krankenhaus liegt oder verstirbt und es durch einen Angehörigen abgegeben wird.
In der Regel haben ja die Angehörigen nichts besseres zu tun.
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Auch im S1-Studium macht man Fachinhalte
Ha, man "macht" die Inhalte. na dann ist ja alles in Ordnung.
Wenn ich das Fach studiert habe, dann habe ich auch die nötige Qualifikation.
Da erzählen dir die zuständigen aber etwas anderes, wenn du dich mit einem SI-Examen auf eine SII-Stelle bewirbst.
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muss ich dann das Passwort rausrücken?
Nur, wenn du dich noch daran erinnerst ...
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Aber im Grunde ist der Satz widersprüchlich: Wenn er keine Schulen berät, dann wird er kaum von der Tätigkeit leben.
Er lebt von seiner Tätigkeit, also von der Beratung von Firmen, die bereit und in der Lage sind, diese Tätigkeit angemessen finanziell zu würdigen. Nicht von einer fiktiven, also der Beratung von Institutionen, die für wichtige Sachen ohnehin nie Geld ausgeben wollen.
Der Widerspruch, mit dem wir es zu tun haben, ist ein anderer. Wenn die Vorschriften für Schule ach so streng sind, warum liegen dann die praktischen Ansätze soweit hinter dem zurück, was im gewerblichen Bereich üblich ist? Warum gibt es an Schulen niemanden, der überhaupt in der Lage ist, den Datenschutz technisch umzusetzen?
So oder so. Der Datenschutz an Schulen wurde jahrelang verschlafen, wenn nicht gar jahrzehntelang. Jetzt wird auf einmal 'ne Welle gemacht und den Kollegen, die die mangelnde Infrastruktur durch den Einsattz privater Mittel ausgeglichen haben, vors Knie getreten.
Die richtige Reihenfolge wäre, sich erstmal bei den Kollegen zu bedanken, um dann geeignetes Personal einzustellen, das dann geeignete Hard- und Software besorgt, einrichtet und unterhält.
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Oder hat dein Bekannter Schulen beraten?
Nein, er lebt von seiner Tätigkeit.
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