Das Wesentliche wurde gesagt. Ohne juristische Tiefenkenntnisse zu bemühen, wäre auch meine Einschätzung, dass der SL so etwas anordnen darf. Ich meine auch nicht, dass das regelmäßig ein Fall für den Personalrat wäre.
Wenn du dir sicher bist, dass due in Elternzeit gehst, könntest du dem SL schriftlich zur Kenntnis geben, dass du das beabsichtigst und sich der Zeitraum mit dem Mentoriat überschneiden könnte. Das hält zwar niemanden davon ab, bei Eintritt des Falles dann doch zu meckern, aber das "Tja" kommt dir dann noch entspannter über die Lippen. Außerdem solltest du den Reffie über die Lage informieren.
Was meinst du mit "Vorkenntnissen"? Hat er fachliche Mängel? Sein Problem. Allerdings kein großes, für so etwas gibt es Bücher. Oder gibt's Lücken in der Didaktik? Letztendlich wissen Lehramtsstudiumsabsolventen mehr, aber sie können nicht unebdngt mehr. Der Umfang der Unterstützung richtet sich danach, wieviel du dafür als Entlastung bekommst. Sollte der SL meinen, dass eine intensivere Betreuung notwendig ist, muss er die entsprechende Entlastung sorgen.