muß im Zeugnis eine Note auftauchen, sobald insg. mindestens 5 Stunden Unterricht erteilt wurden.
Die Zahl ist mir neu. Hat der irgendjemand aus der Schulleitung dafür auch eine Quelle angegeben?
Lange Rede gar kein Sinn: Ich hatte 26 Klassenarbeiten im Fach, habe die alle korrigiert und aufgrund des geringen Unterrichtsumfangs nahe an der Grenze der Nichtbewertbarkeit am Ende sehr wohlwollend bewertet.
Tritt so etwas öfter auf, verleiren Noten irgendwann jegliche Bedeutung. Das ist wohl schon passiert. Wohlwollend hättest du die auch ohne Klausur bewerten können.
Beide Mädels haben die Klausuren bei der Rückgabe aus Frust vor meinen Augen vernichtet
Und das hätten die gemacht, wenn die gar nicht anwesend gewesen wären? Glaubste ehrlich.
Ich fand es jedenfalls unter aller Kanone von der Abordnung mal eben 24 Stunden vorher auf dem Flur durch die Kollegen zu erfahren und nicht wenigstens durch den SL persönlich.
Muss so etwas nicht schriftlich kommen? Wie sieht es damit Rechtsmitteln aus? Ab einer bestimmten Abordnungsdauer muss der Personalrat zustimmen. Ich kenne mich da nicht mit aus, aber wenn ich 24 Stunden vor der Abordnung davon erführe, hätte ich 23 Stunden vor der Abordnung einen Überblick über die Rechtslage.
Ich meine auch, dass man Fahrtkosten erstattet bekommen muss. Prüfe das doch mal.
Wie soll ich da noch irgendwelche Sonderaktionen dazwischenschieben? Und was machen wir da dann jetzt mit den Halbjahrszeugnissen? Die Zeugnisse werden übermorgen ausgeteilt.
Das heißt du hast den beiden Noten eingetragen un die wurden auf der zugehörigen Konferenz beschlossen? Dann kommen die so aufs Zeugnis. Dann können die Rechtsmitel einlegen. Da wird dich dann der SL um Stellungnahme bitten und würde ich genau angeben, dass du nicht weißt, wie's gewesen ist und gut. Dann soll sich doch jemand 'ne Note ausdenken, ist ja eh nicht fundiert.
Ich würde jetzt erst mal gar nix machen.