Beiträge von O. Meier

    Also zumindest nichts so Substantielles, dass man von "illegal" oder "kriminellen Machenschaften" sprechen müsste.

    Es ist wohl eher ein rechtlicher Graubereich. Es ist dazu nicht genug explizit geregelt. Da wird dann hinterher im Zweifelsfall das Argumentieren schwierig.

    Ich verließe mich ausschließlich auf Dinge, die ich sicher weiß. Wenn es keine explizite Regelung gibt, die die Nutzung von Privatkonto erlaubt, nutzte ich keine. Mit Steuer- und Geldwäscherecht kenne ich mich nicht aus. Da kann ich wenig einschätzen. Ich bin keine Juristin. Dass es nicht verboten oder gar strafbar ist, reichte mir nicht. Ich weiß ja nicht, was da vor Gericht mal draus wird. Ich verstoße ja vielleicht gegen Gesetze, die ich gar nicht genau kenne.

    Z. B. ist im NRW-Schulgesetz explizit geregelt, dass Konten der Schulträgerin für so etwas eingesetzt werden können. Zu Privatkonten steht da nichts.

    Jetzt könnte man meinen, gut, Privatkonten sind nicht verboten, da steht ja nichts.

    Ich frage mich aber, wenn offizielle Konten einer gesetzlichen Freigabe bedürfen, warum sollten dann Privatkonten einfach so erlaubt sein?

    Das ist eine Diskussion die ich hinterher nicht führen möchte. Nicht mit Eltern, nicht mit Schülerinnen, nicht mit Kolleginnen, nicht mit Vorgesetzten, nicht mit Staatsanwältinnen, nicht mit Richterinnen.

    Vielleicht bin ich übervorsichtig. But, better safe than sorry.

    Noch eine Frage an die Privatkontennutzerinnen: erfahren eure Eltern, dass sie Geld auf ein Privatkonto überweisen oder haltet ihr das gar nicht für erwähnenswert?

    PS: Das wir hier keine Straftaten benennen, heißt nicht, dass keine begangen werden können. Wir kennen uns da zu wenig aus. Geldwäsche wurde genannt, Steuerrecht flog schon durch den Raum. In einem früheren Teil des Threads ging es schon mal um Untreue.

    Das sind alles eher kompliziertere Dinge. Da verstrickt man sich eher mal in etwas, ohne es zu merken.

    Das ist ja das doofe. Wenn man sich klar im strafbaren Bereich bewegt, und weiß, wogegen man verstößt, kann man wenigstens versuchen, sich nicht erwischen zu lassen. Aber wenn man nicht weiß, ob ein Gebiet vermint ist, wird die Luft dünn.

    Vorgesetzte Stellen, Schulaufsichten und Schulträgerinnen haben da übrigens erklärbar kein Problem mit. Die haben schon kein Interesse an den Fahrten. Wozu sollten sie sich um irgendetwas kümmern? Die Notwendigkeit von Klassenfahrten findet in den Köpfen der Lehrerinnen statt. Wenn wir uns davon lösen, wären wir ebenso die Probleme los.

    da ich mir den Ärger meiner Kolleginnen zugezogen

    Es ist eine inhärente Eigenschaft des Mobbings, dass man sich schlecht wehren kann. Vielleicht hilft es, vorbereitet zu sein, ich weiß das nicht.

    Ich achtete darauf, formal auf der sicheren Seite zu sein, damit die Soziopathinnen mir daraus keinen Strick drehten.

    sunshine_:-) Ist das dokumentiert? Gibt es schriftliche Anfragen und Antworten?

    Nein, warum sollte das so sein? Die Gelder hat sich die Lehrkraft ja - zumindest vorübergehend - in ihr Privatvermögen überführen lassen.

    Das ist genau der Punkt. Wenn etwas schief läuft, reißen alle Kolleginnen einschließlich der Schulleiterin die Arme. „Stell’ dich nicht so an, haben wir schon immer so gemacht.“ wird dann nur noch ganz leise zu hören sein. Dann ist man auf einmal ganz allein auf weiter Flur.

    Mag das Risiko auch noch so gering sein. Es lohnt sich nicht es einzugehen, weil man zu 100% die Dumme ist.

    wenn auch trotzdem noch nicht alle Schulleitungen Bock drauf haben

    „Bock auf“ ist nun nicht gerade eine dienstrechtliche Kategorie.

    Schon lustig. Wenn Kolleginnen mit privaten Konten hantieren, sind die Schulleitungen total entspannt. Wenn sie selbst ein dienstliches Konto verwalten sollen, haben sie keinen „Bock”. Wie verschoben können Maßstäbe sein?

    Mir wäre es übrigens egal, ob sich die Schulleiterin oder die Schulträgerin quer stellt. Wenn es kein Konto gibt, gibt es keins.

    Und wie regelt ihr, dass die Lehrkräfte auf der Fahrt dann die Unkosten für Eintrittsgelder etc. begleichen können?

    Eigentlich bräuchten die Reisenden dann eine dienstliche Kreditkarte, um vor Ort etwas zu bezahlen oder Bargeld abzuheben. Das müsste sich die Schulträgerin entsprechend überlegen und mit der Bank aushandeln, wenn sie das Konto einrichtete.

    Viel Konjunktiv und viele Modalverben, weil eh klar ist, dass es nicht passieren wird. Auch das wird wieder nicht zu Ende gedacht werden.

    Dann müssten alle Schulträger/Städte beschließen, dass aus diesem Grund keine Fahrten mehr gemacht werden könnten

    Warum sollten sie das tun? Ich glaube nicht, dass es ein städtisches Gremium gibt, dass so etwas beschließen kann.

    Letztendlich aber hat die Stadt ihre Entscheidung mit der Verweigerung des Kontos getroffen.

    Es ist unsere Verantwortung, festzustellen, dass wir ein Fahrt ohne Zahlungsmöglichkeit nicht durchführen können.

    dass das aus steuerrechtlichen Gründen nicht geht.

    Das ist schnell daher gesagt. Welcher steuerrechtlichen Regelung soll das denn widersprechen?

    Sei’s drum. Wäre aber nicht mein Problem. Die Länder müssen für eine rechtlich sichere Grundlage sorgen. Dabei sorgen sie dann bitte auch für die Übereinstimmung mit anderen Gesetzen.

    Steht im NRW-Schulgesetz nicht etwas, dass Konten bei der Schulträgerin als Verwahrkonten geeignet sind?

    Ist die Verwaltung von Schul- oder Elterngeldern auf Privatkonten eigentlich steuerrechtlich einwandfrei?

    ja, das ist eines der größten Ärgernisse in unserem Beruf.

    Wenn wir nur ein wenig konsequent sind, ist ein kein Ärgernis mehr, sondern einfach weg. Wenn wir nicht fahren, gibt es keine Geld-Verwaltungsprobleme.

    Aber wie schreibst, stellt die Mehrheit der Kolleginnen die eigenen Interessen hinten an. Da hilft nur, sich um sich selbst zu kümmern. D. h. dann auch, nicht fahren, egal, was die anderen machen.

    Ja, aber nicht von mir. Ich muss das ganze aber nachher abwickeln.

    Oh, da hat ja jemand einen prima Elfmeter aufgebaut. Ich ließe es drauf ankommen. Ich meine hier ist eventuell die Buchende in Zugzwang, aber ziemlich sicher die Schulleiterin, wenn sie diese Fahrt so genehmigt hat.

    Hast du eine Fahrt beantragt?

    Bei uns in BaWü bin ich zur Volksbank, habe dort ein gebührenfreies Klassenkonto, das zwar auf meinen Namen - aber als "Klassenkonto Klasse 9 der xxxx-schule" lief - eingerichtet und der gesamte Finanzverkehr incl. Bildung und Teilhabe lief darüber.

    Das ist dann ein privates Konto, der Zusatz „Klassenkonto“ soll dich beruhigen, hat aber rechtlich keine Bedeutung.

    Ne, prinzipiell wirklich nicht, wieso auch? Es ist ja schon irgendiwe meine Entscheidung, wie ich in einem Forum auf Beiträge reagiere würde ich meinen.

    Natürlich, das steht dir frei. Genauso frei steht es dir andersherum einen anderen Maßstab anzusetzen, Reaktion zu beurteilen oder Tipps zu geben, wie andere bitteschön zu reagieren hätten:

    Bisschen überreagiert ... vielleicht fragst zu zukünftig einfach nach oder kommentierst es....

    Prima.

    Ich zahle die Abos, die ich für die Schule benötige selbst.

    Die Arbeitszeit, die ich dadurch einspare,

    Wie nun? Benötigst du die Programme oder dienen sie zur Erleichterung?

    Wenn man für etwas mehr Zeit braucht, bleibt weniger für anderes.

    Und beide Programme nutze ich ohnehin teilweise auch privat.

    Das kann man sich überlegen. Allerdings sollte man ehrlich zu sich sein, ob nan wirklich für nur privat diese Software angeschafft hätte.

    muss ich aber selbst zahlen.

    Wieso „selbst“? Du bist doch nicht die Nutznießerin dieses Verfahrens. Allenfalls könntest du es fremd bezahlen. Davon möchte ich aber abraten.

    Wenn du einen schriftlichen Antrag stellst, muss die Schulleiterin den irgendwie bescheiden. Dann hast du die Ablehnung schriftlich und wärest keinen Millimeter weiter.

    Allerdings, wenn mal jemand ums Eck käme, man bräuchte mehr Diagnosetools, kannst du erklären, warum du keine einsetzest.

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