Beiträge von O. Meier

    Wenn Du in dieser Rolle wissentlich von den Eltern gesetzeswidrig Gelder einforderst, ist das kein Kavaliersdelikt mehr.

    Am besten noch aufs Privatkonto.

    Ich frage mich, was passiert, wenn ein Elter mitbekommt, dass das Geld nicht eingesammelt hätte werden dürfen, und das Geld daher zurückfordert. Ein Spaß für die ganze Familie — nur nicht für die betroffene Kollegin.

    Viel Glück.

    KV

    KV? Wie wär's, mal nicht mit Abkürzungen um sich zu schmeißen? Sorry, wenn ich das an dieser Stelle anbringe, es geht mir schon länger auf den Keks. In eine Diskussion, von der ich noch nicht mal weiß, ob ich weiß, worum es geht, bringe ich mich wohl aber nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein.

    Generell sollte man dafür sorgen, dass das Thema, zu dem man Tipps haben möchte, in nachvollziehbarer und verständlicher Form dargestellt wird. Vieles ergibt nur im Kontext des Faches, des Bundeslandes, der Schulform, der Schule selbst oder der eigenen Biographie Sinn. Bitte immer die Kontexte mitliefern.

    Also — was ist KV?

    Ich finde es übrigens nicht richtig, dass bei fehlender Kontrolle durch die Eltern der Unterricht ausfällt.

    Ja. Die Realität sieht aber anders aus. Wenn Personal fehlt, kann nicht alles angeboten werden.

    Aber genauso wenig finde ich es richtig, dass das vorhandene Personal den Personalmangel ausbaden muss.

    Ja. An der Stelle können wir aber selbst etwas für uns tun. Nicht alles machen, was vermeintlich gemacht werden muss. Nicht immer sagen und sich auch nicht sagen lassen, dass es nicht anders ginge.

    Die Forderung nach mehr Unterricht vertritt nicht so richtig unsere Interessen. Deshalb wäre ich auch in diesem Bereich eher vorsichtig bei Gesprächen mit oben.

    In unserem Laden haben wir derzeit eine akute Versorgungslücke für Mathematik. Wir überlegen derzet ebenenübergreifend, wie wir die schließen können. Die Begriffe „Mehrarbeit“ oder „Überstunden“ sind dabei noch nicht gefallen. Wir sind uns klar, dass wir kürzen müssen und die Kürzungen durch Umschichten möglichst gleich verteilen müssen. Das berufliche Gymnasium hat mal wieder eine Sonderstellung, da müssen die Stundentafeln vergoldet werden. Aber ja, sonst muss jeder Bereich etwas abgeben, damit's reicht.

    Beim letzten mal in einer ähnliche Situation war es so, dass zwar Kolleginnen mehr Stunden übernommen haben, aber trotzdem akzeptieren konnten, dass andere das nicht schaffen und auch nicht tun werden. Da ist tatsächlich bei uns die Stimmung ziemlich entspannt.

    Mal sehen, nichts genaues weiß man nicht. Aber das mit zu wenig Leuten nicht das volle Programm geht, ist gesetzt.

    Genau. Am Gymnasium hätten die vorhandenen Kollegen den Ausfall abdecken müssen, koste es was es wolle (meist die Gesundheit). Ein Leben ohne Eltern ist toll.

    Ein Bisschen schwingt da mit. Bei uns wird sehr darauf geachtet, dass im hochheiligen beruflichen Gymnasium möglichst wenig ausfällt. Es könnten Beschwerden kommen. In der Ausbildungsvorbereitung darf aber gerne mal etwas ausfallen.

    Mir ist keine Regelung bekannt, nach der den Schülerinnen ein Abschluss wegen zu wenig Unterricht verweigert werden könnte. Ich vermute gar, dass einen solche Regelung vor Gericht Bestand hätte.

    Es ist überhaupt nichts für den Fall geregelt, dass die Stundentafeln nicht erfüllt werden.

    Wir haben nie genug Lehrerinnen, um alle Stundentaflen abzudecken. Die Kennzahlen fürs Schülerinnen-Lehrerinnen-Verhältnis gehen von recht großen Klassen aus. Das skommt meist nicht hin, also muss man kürzen.

    Was daran ist für dich ein Problem?

    Hier gibt es aber kein Gesetz, auch kein Ungenaues.

    Die Verpflichtungen, die wir im Umgang mit Kindern haben, sind wehr wohl rechtlich geregelt. Das weißt du hoffentlich. Es geht um die Frage, welche Details im Gesetz stehen und welche man gegebenenfalls (selbstständig) ableiten muss. Von „ungenau“ schrieb niemand etwas.

    Hier gibt es aber kein Gesetz, auch kein Ungenaues.

    Du hast mitbekommen, dass ein Kind gestorben ist? Da kann man nichts besser oder je wieder gut machen.

    In der Hoffnung, dass nicht noch mehr Kinder sterben, verletzt werden oder Schaden nehmen, sollte beim nöchsten Mal nicht den gleichen Fehler nochmal machen, sondern man macht es beim nächsten Mal (genauer: ab dem nächsten Mal) besser. „Wieder gut“ machen kann man das in der Tat nicht, deshalb schlug ich derlei auch nicht vor.

    Diejenigen, die vorher keine Klarheit darüber hatten, dass so eine Abfrage notwendig ist, wissen es jetzt. Und diejenigem, die nicht wussten, wie man die vorzunehmen hat, wissen es jetzt auch: schriftlich.

    Bei meiner Frage geht es um die Frage, ob ein schriftliches Verfahren rechtlich vorgegeben ist.

    Ja, weil es einzig der Sorgfaltspflicht genügt.

    Nicht darum, ob es sinnvoll ist.

    Der Punkt ist, dass die Alternative nicht sinnvoll ist (in dem Sinne, dass sie den Zweck nicht erfüllt). Insofern bleiben nur noch die sinnvollen Verfahren über.

    Fahr gar nicht erst mit Schülern irgendwohin. Gibt ja doch nur Ärger:

    Es gibt einiges, das gegen Klassenfahrten spricht. Womöglich auch einiges dafür. Dass es „nur Ärger” gebe, ist aber Quatsch. Jedes Jahr finden tausende Klassenfahrten problem- und reibungslos statt. Ob das nun Glück ist oder an guter Vorbereitung liegt, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber es scheint zu gehen.

    Der Katastrophismus ist — wie eigentlich immer — nicht angebracht.

    Vielmehr möchte ich einladen, sachlich abzuwägen, ob eine Klassenfahrt angezeigt ist und der Aufwand durch den Nutzen gerechtfertigt. Wenn man sich entscheidet zu fahren, sollte man entsprechend gründlich planen, genug Personal mithaben etc.

    „Wir fahren gar nicht.“ wird sich in der Praxis nicht durchsetzen. Deshalb halte ich es für angemessen, pragmatisch vorzugehen und im Falle einer Fahrt, möglichst viel vorher zu durchdenken. Das ist tatsächlich angesichts von Ämtern im gehobenen und höheren Dienst nicht zuviel verlangt.

    Also, bleibt zu Hause, wenn ich der Zinnober nichts bringt. So mache ich das. Wenn ihr fahrt, macht es anständig. Und keine Rumgeule, es ginge „nicht anders“, wenn ihr irgendwelche komischen Entscheidungen trefft. Wenn ihr es entscheiden habt, habt ihr es entscheiden (und müsst auch den Kopf dafür hinhalten).

    Was ich sinnvoll finde, spielt aber keine Rolle.

    Naja, wenn du etwas einfach nur so findest, ist das wenig relevant. Soweit. Das jeweilige Verfahren könnte aber das Ergebnis von Überlegungen sein. Um eine solche Fahrt mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten, muss man sich halt etwas überlegen. Wenn man das nicht tut, hat man ein Problem. Wenn man auf eine doofe Idee verfällt, auch.

    Wer mag kann vor Gericht mit „ja, warum denn nicht?“ auflaufen.

    er muss über ein klares rechtliches Fehlverhalten

    Eben. Das Fehlverhalten bestand darin, den Gesundheitszustand nicht abgefragt zu haben, dass er als Grundlage für die Planung dienen konnte. Gesetze liefern den rechtlichen Rahmen, sie geben nicht immer alle Details vor.

    Es macht womöglich auch einen Unterschied, ob jemand für einen Posten eingestellt ist und besoldet wird, der nunmal erfordert Entscheidungen zu treffen. Dabei kann man immer Fehler machen. Die werden einem dann angelastet.

    Die Kolleginnen haben womöglich gemeint, alles Nötige getan zu haben. Hinterher müssen sie leider erfahren, dass das nicht stimmt. Sie unterlagen einer Fehleinschätzung.

    Wir treffen den ganzen Tag (und manchmal auch abends) Entscheidungen. Das müssen wir tun, weil eben nicht jedes Detail geregelt ist. Da bleibt immer ein Restrisiko, dass wir uns vertun. Vieles davon mag entschuldbar sein, man macht es halt beim nächsten Mal besser. Das Strafrecht liefert aber ein Recht enges Korsett, was im Falle eines Fehlers zu tun ist.

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