Beiträge von Tom123

    Ich denke, dass Schmidt schon gut geantwortet hat. Deine Dienstzeit/Arbeitszeit ist nicht nur das Deputat. Auch bei einer Konferenz muss du in die Schule kommen.

    Eben, der TE hat 2x frühzeitig angekündigte Bereitschaft fest im Plan. Jetzt soll er aber auch noch in einer weiteren Stunde Gewehr bei Fuß stehen, weil er zufällig eine Stunde mittendrin frei hat.

    Die entscheidende Frage ist, wie es insgesamt mit seiner Arbeitszeit aussieht. I.R. muss man irgendwas bei 41 Stunden pro Woche arbeiten, wenn man die Ferien etc. umlegt. Wenn Du nun schon 42 Stunden arbeitest und dann noch extra Aufgaben machen sollst, ist das arbeitsrechtlich nicht in Ordnung wie du bereits selber zitiert hast. Aber nur weil Du in der Schule Präsenz zeigen muss, steigt nicht automatisch deine Arbeitszeit. Wie bereits mehrfach geschrieben, könntest du beispielsweise Korrekturen statt zu Hause in der Schule erledigen. Man muss also genau auf den Einzelfall schauen. Wenn die Lehrkraft durch die Präsenzzeiten ihre wöchentliche Arbeitszeit überschreitet, hast du Recht. Sonst nicht.

    Ich hab jetzt zwei Quellen für zwei Bundesländer zitiert. Guck doch einfach selbst in die für dich zuständigen Richtlinien.

    Edit: wo sind eigentlich deine Quellen jenseits von "finde ich halt logisch"?

    Ich habe leider keine Quelle bei dir gefunden, die es verbietet. Meinst du link aus Beitrag 54 aus Califlower? Da lese ich nichts, woraus ein Verbot von anrechnungsfreien Präsenzstunden hervorgeht. Wenn ich es richtig verstehe, ist in Bayern sogar drei Stunden mehr Unterricht im Monat anrechnungsfrei erlaubt.

    Meine Position geht beispielsweise aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers hervor. Es müsste also eine Rechtsgrundlage geben aus der hervorgeht, dass Präsenzstunden in der Schule verboten sind. Die mag es geben, ich kenne keine.

    Und wenn du dokumentieren kannst, dass du deine wöchentliche Arbeitszeit schon so überschreitest und dann die SL darüber informierst, dass du die Springstunde als Pausenzeit benötigst? ;)

    Leider klappt es so rum nicht. Wenn du deine wöchentliche Arbeitszeit entsprechend überschreitest, müsste die SL entscheiden, welche Aufgaben du kürzen solltest. Letztlich wird es aber aus meiner Sicht bei einer Präsenzzeit nicht unbedingt einfach. Die SL kann sagen, dass Du die Zeit zur Vorbereitung, Korrekturen, Kopieren, etc. nutzen kannst. Nachweisen, dass sich deine Arbeitszeit dadurch signifikant erhöht wird schon schwierig. Ich denke, da sind Argumente wie ggf. fehlender Arbeitsplatz/EDV in der Schule oder Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser.

    Warum? Vertretungsbereitschaft in der Schule ist Arbeitszeit, aber warum sollte Rumsitzen oder Korrigieren das zum Deputat betreffen?

    Vertretungsbereitschaft ist Arbeitszeit da sind wir uns einig. Aber aus meiner Sicht nicht zwingend als Stunde zur Unterrichtsverpflichtung anzurechnen. Du musst halt sehen, dass du in der Summe deine Wöchentliche Arbeitszeit nicht überschreitest. Wenn Du beispielsweise 20 Stunden geben musst und zusätzlich eine Stunde Präsenzpflicht hast um ggf. zu vertreten sehe ich da überhaupt kein Problem. Dann würde aus meiner Sicht die Stunde nur auf das Deputat angerechnet, wenn sie auch wirklich geben musst. Zu mindestens kenne ich es so von den mir bekannten Schulen. Wenn du natürlich 10 Stunden hast und noch 10 Stunden vor Ort sein sollst, ist sicherlich nicht mehr vertretbar.

    Nein, der Schulleiter darf nicht anweisen, regelmäßig im Lehrerzimmer zu korrigieren, falls jemand vertreten werden muss.

    Quelle?

    Edit: Es geht natürlich nicht darum, dass Du jetzt korrigieren muss. Oder das Lehrerzimmer nicht verlassen darfst. Sondern nur, dass Du dich für eine Vertretung bereit halten musst. Ich wüsste nicht, warum das grundsätzlich verboten sein sollte. Dann wäre ja jede Art von Präsenzstunden unmöglich oder mit Anrechnung als Unterrichtsstunde möglich.

    Und nun, neue Schule, zusätzlich dazu weitere Präsenzpflicht in Freistunden, in denen cauliflower im LZ sitzen und warten soll, ob spontan vertreten werden muss. Würde ich auf Dauer nicht mit einverstanden sein.

    Mit welchem Argument? Du verlagerst nur ein Teil deiner Arbeitszeit von zu Hause in die Schule. Statt frei im eigenen Arbeitszimmer, korrigierst du dann in der Schule. Erstmal bedeutet zwar einen Umstand aber nicht zwingend eine Mehrarbeit.

    Kann dann auch von jedem verlangt werden, nach eigenem Unterrichtsschluss noch 45 min im Lehrerzimmer zu sitzen und zu warten, ob einem Vertretung zugewiesen wird? Da der Kollege nicht das Haus verlassen darf, um zur Verfügung zu stehen, ist sein Einsatz m.E. Schon mit eingepreist und zwar über sein Deputat hinaus.

    Grundsätzlich kannst Du die Zeit für Korrekturen oder Unterrichtsvorbereitung nutzen. Es ist lediglich so, dass die Arbeit in der Schule zu einem bestimmten Zeitpunkt und nicht zu Hause zu einem beliebigen Zeitpunkt erledigst. Es mag unbequem sein, aber du hast erstmal keine direkte Mehrarbeit.

    Letztlich haben wir momentan auch eine Situation mit einem extrem hohen Krankenstand. Die Frage ist, wie es sich entwickelt, wenn sich die Lage wieder normalisiert hat. Vielleicht einfach noch mal ein halbes Jahr abwarten.

    Das auch. Aber auch ansonsten ist das eine gute Frage. Bei Unterbesetzung muss ja was gekürzt werden. Dann muss Berlin extrem viele Bonusangebote haben, die man kürzen kann. Das kann ja auch durchaus sein. Aber wenn ich X Stunden als Förderstunden etc. habe, ist Lehrermangel natürlich was anderes als wenn ich nur marginal Förderstunden bekomme. Wenn man die sonderpädagogische Grundversorgung rausnimmt, hat man in Nds. so 10-20 Stunden Bonus. Als DaZ usw. Da ist nicht viel mit kürzen. Das mag in anderen Bundesländern besser sein...

    Das sehe ich etwas anders. Das funktioniert wie gesagt ganz gut bei uns und führt eben nie zu Mehrarbeit über der erlaubten Anzahl hinaus und trotzdem haben wir noch solchen Luxus (trotz Unterbesetzung) von Starterklasse als Förderband und Willkommensklassen und Sopäd-Gruppen zusätzlich zu dem Rest.

    Doofe Frage: Wie schafft ihr das trotz Unterbesetzung? Gibt es in Berlin so viele Dinge, die man kürzen kann?

    Das ist so nicht korrekt. Ihr seid verpflichtet, bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Monat unentgeltlich (= sind bereits mit der Besoldung abgegolten) zu leisten. Bei Überschreitung dieser Grenze sind alle Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen (Regelfall) oder auszubezahlen (Sonderfall, falls Regelfall nicht möglich).

    In Niedersachsen gibt es diese Bagatellgrenze nicht, dafür wird bereits ab der 1. Unterrichtsstunde Mehrarbeit ein Freizeitausgleich durchgeführt.

    Da ich es selber nicht weiß: Gebe es in Nds. auch den Anspruch / Möglichkeit das auszahlen zu lassen?

    Was fordert Selenski, bzw. was hat er gefordert, BEVOR Putin die Ukraine angegriffen hat?

    Er wagt es, dass er nicht einen Teil des ukrainischen Staatsterritoriums an Russland abgeben möchte. Unmöglich diese Forderung.

    Ich war anfangs gegen Waffenlieferungen. Oder zu mindestens skeptisch. Inzwischen bin ich sogar so weit, dass ich auch Panzerlieferung und von mir aus auch Flugzeuge, die wir selber nicht haben, liefern sollten. Das gleiche gilt für Flugabwehr. Da wir unsere Bundeswehr die letzten Jahre kaputt gespart haben, könnte man beispielsweise Waffen bei den Amis kaufen und an die Ukraine spenden oder leihen.

    Also weiter am Thema vorbei, ok. 🤷🏾‍♂️

    Es wäre echt super, wenn Du nicht einfach Zitate aus dem Zusammenhang reißt. Ich dachte, dass wir in einem Lehrerforum doch auf einem anderen Niveau diskutieren können.

    Es geht doch im Thread darum, ob ich Arzttermine während der Unterrichtszeit legen kann oder nicht. Oder hast du Thema hier anders wahrgenommen? Vielleicht liest Du einfach noch mal den Ursprungspost. Und dafür ist es vollkommen egal, aus welchem Grund der Arzttermin stattfindet.

    Aber ich lasse mich gerne von dir belehren. Sage doch einfach auf welche Rechtsquelle Du dich beziehst, die sagt, dass die Art der Behandlung relevant ist.

    Mir ist nicht ganz klar, was du "erklären" willst. Ja, natürlich muss man versuchen, Arzttermine außerhalb der Unterrichtszeit zu legen. Wenn es nicht geht, dann geht es eben nicht. Das ist auch keine Interessenabwägung.

    Doch genau das ist eine Interesseabwägung. Wenn ein Termin notwendig ist und in der Unterrichtszeit liegen muss, ist das Interesse des Arbeitnehmers höher zu bewerten. Deswegen hat er ein Recht auf Freistellung. Kann der Termin aber auch außerhalb der Arbeitszeit liegen, ist das Interesse des Arbeitgebers höher zu bewerten. Dann ist er auf das Goodwill angewiesen.

    Die Kinderwunschbehandlung mag für dich persönlich sehr wichtig sein. Es ist aber formal vollkommen egal, worum es geht. Du musst den Arbeitgeber noch nicht mal eine Diagnose mitteilen. Es mag für dich persönlich einen Unterschied machen, ob ich wegen einen Kinderwunschbehandlung oder einer Geschlechtskrankheit zum Arzt gehe, für die Beurteilung, ob ich dafür freigestellt werde, ist es vollkommen irrelevant. Und darum geht es doch die ganze Zeit, oder? Habe ich einen Anspruch meine Termine in der Arbeitszeit zu legen oder nicht.

    Weil du das hier schreibst:

    Einlesen hätte diese Vorstellung bereits im Vorfeld korrigiert.

    Das Wahrnehmen von Beitrag #58 hätte auch schon geholfen.

    Ich versuche es noch mal für dich zu erklären. Einlesen bringt nichts und es daher auch nicht notwendig. Es ist nicht an dir bzw. der SL zu beurteilen, ob der Termin da liegen muss. Ich und sicherlich auch Du werden das nicht so gut wie der behandelnde Arzt beurteilen können. Was soll ich mich da einlesen? Soll ich dann sagen ihr Arzt sagt zwar das aber das stimmt gar nicht? Dazu ist es für die Beurteilung auch vollkommen irrelevant. Warum die Person zum Arzt muss, ist bei der Frage vollkommen irrelevant.

    Vielleicht solltest du dich erst einmal in das Thema einlesen, dir dann bewusst machen, wie lange so ein weiblicher Zyklus im Vergleich zu Ferienzeiten dauert sowie der durchschnittlichen Dauer solcher Kinderwunschbehandlungen, um dich dann ggf. etwas fundierter äußern zu können.

    Warum sollte ich mich da einlesen? Die Frage der Behandlung ist bei der Bewertung vollkommen egal. Es wird einfach nur gefragt, ob die Behandlung zwingend in der Schulzeit liegen muss oder ob es dem Mitarbeiter zumutbar ist, sie in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Wenn a) der Fall ist, bekommst du immer frei. Wenn b) der Fall ist, muss du auf das Goodwill deines Chefs angewiesen. Das habe ich auch schon vorher einmal geschrieben. Und jetzt erklär mir mal, was daran nicht fundiert ist. Oder meinst die SL muss sich bei jeder Krankheit erstmal in das Krankenbild einarbeiten? Normalerweise geht es deinen Chef auch nichts an. Du musst ihm gar nicht sagen, was du hast. Du musst einfach nur sagen, dass Du einen Arzttermin hast, der notwendig und zwingend in der Schulzeit liegen muss. Ggf. kann er dann eine Bestätigung vom Arzt verlangen. Die erfolgt aber auch ohne Diagnose. Und das ist auch richtig so. Alles andere ist freiwillig.

    Versuch’s.

    Ich will nichts prognostizieren, bin mir aber einigermaßen sicher, dass das zuständige Gericht das anders sehen wird.

    Grundsätzlich würde sich erstmal die Frage stellen, ob die Behandlung auch in den Ferien stattfinden kann. Ich kenne mich zwar nicht mit dem Thema aus, könnte mir aber durchaus vorstellen, dass das man das hinbekommen kann. Zu mindestens wird man kaum vom Arbeitgeber erwarten können, dass die Mitarbeiterin regelmäßig fehlen. Auch hier geht es am Ende um einen Interessenausgleich. Es müsste schon so sein, dass es der Mitarbeiterin nicht möglich ist, die Termine zu mindestens zum Teil in die unterrichtsfreie Zeit zu legen...

    Das ist weniger ein Argument als die Realität. Das kommt vor. Das ist die "Notwehrreaktion", die hier in anderen Zusammenhängen bereits sehr offen empfohlen wurde.

    Das ist mir bewusst. Das ist aber für mich vollkommen inakzeptabel. Das ist fast das gleiche, als wenn ich sage, wenn mir der Stundenplan / die Klasse / whatever nicht gefällt, bin ich krank. Natürlich passiert das. Aber ich würde mich nie auf so eine Erpressung einlassen.

    1. Die Kollegin hätte gar nicht erzählen müssen warum sie so oft fehlt.( Vertrauensbeweis)

    ...

    4. Sie sich am Ende dann ganz krank schreiben lässt...dann hat man ein Eigentor.

    Es geht nicht um Vertrauen des Kollegiums. Das ist eine Sache zwischen der Kollegin und der SL. Sie erklärt, warum der Termin in der Schulzeit liegen muss und die SL glaubt oder nicht.

    Zu 4) Was ist das denn für ein Argument? Krank schreiben lässt man sich, wenn man krank ist und sonst nicht.

    Den Kontrolltermin beim Kardiologen hingegen schon, wenn ich da bisher immer frei hatte und alle anderen von ihm angebotenen Termine innerhalb meiner Unterrichtszeit lagen.

    Das ist doch gerade, worum es geht. Wenn Du einen wichtigen Arzt-Termin hast und es nicht möglich ist, ihn in die unterrichtsfreie Zeit oder Ferien zu legen bekommst du dafür immer frei. Beispielsweise weil der Termin dringend ist oder bei dir der Kardiologe anscheinend nur während der Unterrichtszeit auf hat.

    Wenn es aber die Möglichkeit gibt den Termin in die unterrichtsfreie Zeit zu legen, musst Du es grundsätzlich fragen. In einem einigermaßen normalen Kollegium ist aber normal, dann einfach zu fragen und man bekommt in der Regel frei...

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