Beiträge von Tom123

    Aber viele Schulen nutzen Microsoft Teams. Ich melde regelmäßig SuS an Wettbewerben an, anonymisiert, wo online gearbeitet wird, und darf das. Padlet: vermutlich dürfen wir das, wenn alle zustimmen - ich kenne mich mit Padlet nicht aus.

    Ich würde mal vermuten:

    a) Microsoft Teams läuft über amerikanische Server? Ist raus.

    b) Wettbewerbe? Anonymisiert? Die Schüler melden sich ausschließlich über Schulgeräte an, wo sichergestellt ist, dass die Schüler nicht über das Gerät nachverfolgt werden können? Dann ist es erlaubt. Sobald sie sich privat oder mit ihrem Handy dort anmelden (können), brauchst du Zustimmung und Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter.

    c) siehe b)

    Mir ist natürlich bewusst, dass viele es trotzdem machen. Aber es kann ja nicht richtig sein, dass wir Lehrkräfte die Regeln brechen müssen. Letztlich müssen die Länder uns ja Möglichkeiten einräumen datenschutzkonform zu arbeiten.

    Wenn man sich nicht darauf einlässt, bekommt man halt kein Gerät. Das ist doch die Alternative.

    Das ist nicht die Alternative. Gemäß Erlass ist die Nutzung privater Endgeräte für die Datenverarbeitung nicht erforderlich. Letztlich sagt das Land sinngemäß: Weil ich so nett bin, erlaube ich dir auch dein privates Gerät zu Hause zu nutzen. Wenn du das nicht möchtest, musst du halt dein Dienstgerät (in der Schule) nutzen. Diese stehen aber in der Regel nicht ausreichend zur Verfügung. D.h. hier müssten Land und Schulträger genug dienstliche Arbeitsplätze bereitstellen, damit ich meine Aufgaben ordnungsgemäß erledigen kann.

    Für die aktuellen Lehrerendgeräte findet man hier einiges:

    https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/zus…fur_lehrkrafte/

    Unter anderem, dass sie zur Unterrichtsvorbereitung und Durchführung digitalem Unterrichts sind und dass keine personenbezogene Daten darauf gespeichert werden sollen.

    Also brauche ich zusätzliche Dienstgeräte für alle Lehrkräfte, die kein privates Gerät nutzen wollen.

    Wo steht das? Gar nicht mal die genaue Stelle, alles was mehr ist als "da kam mal ein Rundschreiben" reicht mir. Ich bin wirklich neugierig, weil ich das aus meinem Bundesland anders kenne. Ich werde aber immer skeptischer, dass es bei euch wirklich so eine Regelung gibt.

    Ich müsste mal in Ruhe suchen. Aber gucke mal hier bei 20 und 21:

    https://www.rlsb.de/themen/schulor…sgvo/faq-ds-gvo

    Hier ist es auch noch mal ausführlich: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/inf…ung-189637.html

    Sobald sich ein Schüler von zu Hause anmelden kann, liegt bei uns eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor. Weil man anhand der IP-Adresse ihn auch trotz Pseudonym rückverfolgen könnte.

    Wie kommst du auf die Regelung, dass du auch mit Einverständnis das nicht verwenden darfst? Ich wiederhole: Weil das bei uns anders ist. Ich wiederhole: Die Einwilligung sachgemäß zu kriegen, kann ein Problem sein. Mir geht es nur um den Glauben, man dürfe auch mit Einwilligung nicht.

    Wenn ich beispielsweise kein Datenverarbeitungsauftrag mit der Firma abschließen kann. Dann darf ich es trotz Einwilligung der Eltern nicht nutzen.

    Wenn die Daten irgendwie über das Ausland laufen, darf ich es überhaupt nicht nutzen. Beispielsweise darf padlet nicht im Distanzlernen von privaten PCs der Eltern aus eingesetzt werden. Auch wenn die Eltern zustimmen.

    <Mod-Modus>

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    Kl. gr. frosch, Moderator

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    Auf welche Quelle beziehst du dich da? Ich habe dir im anderen Thread gerade die entsprechende Passage aus dem o. g. Runderlass verlinkt, nach der die Speicherung personenbezogener Daten auf Antrag und mit Verpflichtungserklärung auch auf privaten Endgeräten legal ist.

    Ich gehe davon aus, dass Du die einschlägigen Erlasse gelesen hast bevor du mit mir über den Inhalt diskutierst. Zumal du schriebst, dass du bereits ein Endgerät hast. Ich würde hier anfangen zu lesen:

    https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/zus…fur_lehrkrafte/

    https://www.rlsb.de/themen/digital…uer-lehrkraefte

    Lies' mal bitte ordentlich: Ich sprach von "weiterführenden Schulen", also Haupt-, Real- und Oberschulen sowie IGSn und Gymnasien, nicht allein von BBSn. Die dürften dann - zusammen mit den BBSn - sehr wohl die "Mehrheit der Schulen" ausmachen.

    Ich lese ordentlich. Ich denke aber, dass Du inhaltlich Unrecht hast. Es gibt deutlich mehr Grundschulen in Niedersachsen als weiterführende Schulen und berufsbildende Schulen zusammen. Wenn ich zum Beispiel Oldenburg nehme, finde 23 weiterführende Schulen aber 30 Grundschulen. In den kleineren Gemeinden auf dem Land, sollte das Verhältnis noch deutlicher sein. Rund ein Drittel der Schüler in Niedersachsen sind Grundschüler. Viele Grundschulen haben nur rund 100 Schüler. Wir haben aber zahlreiche weiterführende Schulen mit 1000 und mehr Schülern.

    Eure digitale Lösung ist sicherlich toll. Aber natürlich weit weg davon, was eine echte professionelle Lösung leistet. Mal abgesehen von der Frage, was man macht, wenn nicht alle zustimmen (bei uns gibt es in jeder Klasse 1-2 Problemfälle). Aber auch die Person zu Hause wird ja kaum einem Unterrichtsgespräch folgen können, wenn die Lehrkraft nur ein Mikrofon hat. Dazu die Frage, wie sich selber einbringen kann. Ich will auch nicht sagen, dass man das alles braucht. Aber da muss man sich nun mal entscheiden, was man möchte und dann die Schulen entsprechend ausstatten und entsprechende Vorgaben machen.

    Bei uns (auch Nds.) sind die Bedingungen für die Leihgeräte genauso wie für die privaten IT-Systeme, d.h. wir mussten einen Antrag auf Genehmigung der Verarbeitung privater Daten stellen und damit die Selbstverpflichtung unterschreiben, diverse Schutzmaßnahmen einzurichten.

    Und ist schon grenzwertig, weil laut Handreichung die Speicherung personenbezogener Daten auf den Geräten nicht vorgesehen ist. Letztlich schiebt man den schwarzen Peter an die Lehrkräfte ab. Richtig wäre es, wenn das Land uns ein Dienstgerät in die Hand drückt und sagt damit könnt ihr arbeiten. Bitte haltet, die und die Vorgaben ein.

    Wo steht denn das genau?

    Du bringst zwei Dinge durcheinander.

    a) Den Erlass zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten Endgeräten. D.h. sinngemäß unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt. Dazu gibt es aber eine ganze Reihe von Einschränkungen. Beispielsweise haben wir in der Grundschule "Notfallnummern". Wenn jemand krank wird, wird beispielsweise der Opa oder die Nachbarin mit Erlaubnis der Eltern angerufen, weil die Eltern beide arbeiten. Diese darf ich aber nicht auf dem privaten Endgerät verarbeiten, da es über den vorgegebenen Datenrahmen hinausgeht. Gleiches Problem, wenn ich eine Fördergutachten schreiben muss oder etwas über eine Klassenkonferenz. Oder wenn wir im Unterricht Fotos der Kinder verarbeiten. Selbst Arbeitsergebnisse abzufotografieren, um sie anschließend zu präsentieren ist kritisch. Auch wenn ich es abfotografiere und anschließend direkt die Namen wegmache, waren diese eine Zeit lang gespeichert. Außerdem muss ich beispielsweise USB-Sticks nicht nur verschlüsseln sondern auch so wegschließen, dass niemand anderes aus meinem Hausstand darauf Zugriff nehmen könnte. Einfach in die Schublade des Arbeitszimmers ist nicht in Ordnung. Die muss abgeschlossen sein und natürlich darf mein Lebensgefährte dazu keinen Schlüssel haben. Weiterhin habe ich sicher zu stellen, dass alle Geräte inklusive Router etc. die aktuelle Software installiert haben. Und letztlich muss ich natürlich auch eine professionelle Datensicherung durchführen. Jederzeit. Ich bräuchte beispielsweise ein System, dass beim routenfahren gleich ein Backup auf eine externe verschlüsselte Festplatte macht. Die Festplatte lege ich dann anschließend in den abschließbaren Schrank, zu dem nur ich Zugang habe. Das mache ich natürlich jedes Mal wenn ich an dem PC arbeite. Achja und übrigens ist ein Ipad Pro sowieso nicht erlaubt, wohl aber ein Surface. Ein Ipad Pro ist nämlich ein mobiles Endgerät und ein Surface ist das nicht. Aber netterweise weist der Erlass mich ja darauf hin, dass es gar keine Notwendigkeit gibt, private Geräte einzusetzen.

    Damit kommen wir zu

    b) Dienstgeräte / Leihgeräte, die wir nun Rahmen des Sonderprogrammes bekommen. Grundsätzlich wären das ja Dienstgeräte und wir wären fein raus. Der Schulträger bzw. die Schule kümmert sich um den Datenschutz. Jetzt hat aber das Land verkündet, dass a) dort keine personenbezogenen Daten drauf zu speichern sind und sie b) analog privater Endgeräte zu behandeln sind. Du hattest vor ein paar Beiträgen geschrieben, dass es ja Dienstgeräte sind und es deswegen nicht so wäre. Das findest du alles in den Handreichungen und dem Erlass. Dort steht auch das die Geräte für die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung vom digitalen Unterricht sind. Also nicht für Verwaltungsaufgaben. Weiterhin hast du das Problem, dass es keine Ersatzgeräte gibt. Neue Lehrkräfte erhalten keine Geräte. Viele Schulträger kaufen Ipads. Die gelten per Erlass als mobile Geräte und dürfen daher nicht zur Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet werden. Damit ist auch eine Videokonferenz, wofür die Geräte ja eigentlich da sind, auf dem Ipad kritisch. Das sind übrigens alles Aspekte die nicht neu sind. Darauf wurde schon mehrfach hingewiesen. Aber Hauptproblem ist, es fehlt das Geld.

    Also bleibt die Frage: Wenn ich mein privates Endgerät nicht verwenden will, wo schreibe ich Zeugnisse, Gutachten, etc.?

    Grundsätzlich bist du da irgendwann in einem Graubereich. Die entscheidende Frage ist, wann liegen personenbezogene Daten vor. Ist es möglich mit vertretbaren Aufwand die Daten einem Kind zuzuordnen? Wissen die anderen Kinder welche Pseudonyme hinter welchem Kind stecken? Wenn ja, hast du da bereits ein Problem. Nutzen die Kinder das Programm auch von zu Hause (IP-Adresse)? Wir hatten das länger mit dem entsprechenden Fachberater des Landes diskutiert. Fazit war: Besser eine Einverständniserklärung einholen und auf der sicheren Seite sein. Ggf. hätte man sicherlich auch argumentieren können, dass eine Zuordnung zum Kind nicht möglich ist. Aber alleine wenn der Lehrkraft die Zuordnung bekannt ist, könnten sich Eltern schon beschweren. Auf der sicheren Seite wärst du, wenn es komplett ohne Anmeldung geht.

    Man muss sich doch sicher irgendwie anmelden. Es ist sicher möglich, dass ein Hacker Rückschlüsse auf das konkrete Kind ziehen kann. Und das ist sicher nicht ok.

    Die Kinder haben einen Pseudonym, das sie verwenden. Daher wäre es bei uns gar nicht möglich auf den Vor- und Nachname des Kindes Zugriff zu bekommen. Sicherlich kann ein Hacker über die IP-Adresse Rückschlüsse auf die Schule nehmen. Wenn Sie es von zu Hause nutzen, sicherlich auch auf die konkrete Familie. Aber der Aufwand ist natürlich immens nur um rauszufinden, welche Ergebnisse ein Kind bei einer Lernplattform hat. Da gibt es sicherlich lohnendere Ziele für einen Hacker-Angriff. Trotzdem ist das natürlich nicht ok und der Anbieter muss da nachbessern. Ebenso wird man sich natürlich fragen müssen, ob der Hersteller korrekt gearbeitet hat und die Lücke fahrlässig verursacht hat.

    Aber Hackerangriffe und Sicherheitslücken sind niemals zu 100% zu verhindern. Es gab erfolgreiche Angriffe auf Kernkraftwerke bzw. Netzbetreiber, auf den Bundestag und die Bundesregierung, auf führende IT-Konzerne, ... Ich will damit sagen, dass du da nie 100% Sicherheit bekommst. Wir werden immer damit leben müssen, dass es solche Sicherheitslücken gibt und diese geschlossen werden müssen.

    @karuna: Was verwirrt dich daran?

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    Kl. gr. frosch, Moderator

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    Also, irgendwie widersprichst du dir selber, denn in deinem vorherigen Post schriebst du doch noch, du kennest "keine einzige Schule, wo am Gebäude etwas verbessert wurde". Oder zählt die Ausstattung mit mobilen Luftfiltern für dich nicht zur Verbesserung am Gebäude? Dann ist es natürlich was anderes.

    In der Tag sind mobile Luftfilter, wie der Name schon sagt, keine Änderung am Gebäude. Das ist Ausstattung. Genauso wie Tische, Stühle, ... Änderung am Gebäude wären neue Fenster, Einbau einer Raumlufttechnischen Anlage, weitere Türen, Anbauten, etc.. Also alles was fest mit dem Gebäude verbunden ist. Das merkt man auch als Hauseigentümer beim Unterschied zwischen einer Gebäude- und einer Hausratversicherung.

    Bezüglich der mobielen Luftreiniger kannst du im verbindlichen Rahmenhygieneplan finden, dass diese nur in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Prüfung eingesetzt werden. Entsprechend werden sicherlich die meisten Klassen keine haben.

    Wir haben entweder Waschbecken oder Desinfektionsmittelspender in den Klassenräumen. Die SuS müssen also nicht zum Händewaschen bzw. -desinfizieren extra zu den Sanitärräumen gehen.

    Für allgemeinbildende Schulen gab es lange Zeit die Vorgabe, dass die Kinder aus Gründen des Gesundheitsschutzes die Hände waschen sollen und Desinfektionsmittel nur in begründen Ausnahmefällen verwendet wird. Das halte ich auch durchaus für sinnvoll. Ich habe 24 Kinder in einer Klasse. Jeder braucht zwischen 30 und 60 Sekunden um sich ordentlich die Hände zu waschen. Ich habe ein Waschbecken in den meisten Klassenräumen. Dazu zwei Sanitärräume pro Geschlecht für die Schule. Dort gehen aber auch die Kinder zur Toilette und auch dort sind nur 3 Waschenbecken. Bitte erläutere mir, wie sich damit 200 Schüler am Ende der großen Pause die Hände ordentlich waschen sollen. Und natürlich vor dem Frühstücken und nach der kleinen Pause und vor dem Mittagessen. Wenn man das wirklich richtig umsetzt, sind 10 Minuten nach jeder Pause um. Achja, die Schüler sollen sich auch vor und nach dem Sportunterricht die Hände waschen. Wir haben eine Toilette und ein Waschbecken in der Halle. Wie viele habt ihr pro Halle?

    Wieso denn das nicht? Ich persönlich benutze mein ausgeliehenes Lehrerendgerät (Notebook) ausschließlich zuhause zur Unterrichtsvorbereitung und für Videokonfenzen.

    Das stimmt meines Wissens nicht, da sich dies nur auf private (mobile) Endgeräte bezieht und nicht auf dienstliche Geräte und damit m. M. n. auch nicht auf unsere über die Schule geliehenen Lehrerendgeräte:

    Richtig es bezieht sich nicht auf dienstliche Endgeräte. Dort stellt die Schule bzw. der Schulträger den Datenschutz sicher. Für die Rahmen der Lehrerendgeräte ausgegeben Geräte gibt das Land aber vor:

    "Die Speicherung von personenbezogenen Daten auf dem Gerät ist nicht vorgesehen.

    Da es sich um dienstliche Endgeräte zum unterrichtlichen Einsatz handelt, die im pädagogischen Schulnetz zu integrieren sind, tragen die Lehrkräfte datenschutzrechtlich die gleiche Verantwortung wie bei privaten Endgeräten. Die diesbezüglichen Regelungen des Erlasses zur „Verarbeitung personenbezogener Daten auf privaten informationstechnischen Systemen (IT-Systemen) von Lehrkräften“, RdErl. d.MK v. 01.01.2020, Nds. MBl. 2020, S. 153, gelten daher analog.

    Entsprechend gelten die Vorgaben für private Endgeräte auch für diese Geräte. Wenn dein Schulträger dir natürlich außerhalb dieser Förderungsrichtlinie ein echtes dienstliches Gerät zur Verfügung stellt, ist das was anderes. Das passiert aber in der Regel nur Ausnahmefällen. Beispielsweise wenn du Aufgaben beim Schulträger übernimmst wie z.B. im Medienzentrum.

    Was das "Nige" ist, entzieht sich meiner Kenntnis - Ist das der Name einer Schule?

    Aber ja, natürlich kann ich diese SuS in meinen Unterricht einbinden. Das haben wir schon häufig gemacht: mit SuS in Quarantäne, SuS, die im letzten Schuljahr einen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht gestellt hatten (auch in diesem Jahr betraf das zu Schuljahresbeginn einen Schüler, der wegen einer Autoimmunkrankheit nicht am Präsenzunterricht der FOS teilnehmen konnte/durfte; mittlerweile ist er für das komplette Halbjahr krankgeschrieben), oder auch während des "Szenario B". Diese SuS - die zuhause vor dem PC, dem Notebook oder Tablet oder ihrem Smartphone sitzen - werden per Videokonferenz über "BigBlueButton" in den Unterricht dazugeschaltet. Wir haben ja den großen Vorteil, dass wir in jedem Klassenraum einen Lehrerrechner, eine Kamera und ein Whiteboard mit Beamer haben; da ist das überhaupt kein Problem.

    An anderen BBSn hier im nordwestlichen NDS, an denen Freundinnen und Bekannte von mir tätig sind, wird es ebenso gehandhabt. Das ist natürlich wieder ein "Bonus", den wir als technisch gut ausgestattete berufliche Schulen haben.

    Das NIGE ist das Niedersächsiche Internatsgymnasium in Esens. Die sind Vorreiter für solche Dinge, da sie die Inseln versorgen. Das was du skizziert ist sicherlich eine gute Bastellösung aber noch lange keine professionelle Lösung. Das fängt damit an, dass die Lehrkraft erstmal wissen muss, wie das ganze (datenschutzkonforom) gestartet und beendet wird. Du wirst sicherlich erstmal eine Einverständniserklärung aller anwesenden Personen benötigen. Was machst du, wenn eine nicht zustimmt? Sicherlich nicht BBB nutzen. Wie macht ihr das mit der Kamera? Ihr habt nur eine? Zeigt die das Tafelbild? Filmt die den Sprecher? Wird die immer mitgedreht? Wie ist mit Mikrofonen? Ich weiß, das solche Räume eine ganze Menge von Mikrofonen haben, die dann entsprechend geregelt werden. Da darf man nicht mit dem Nachbarn flüstern, weil es dann alle mitbekommen.

    Was ihr macht ist sicherlich toll. Aber es ist letztlich eine Bastellösung und keine systematische Lösung für das Problem. Das Land macht momentan dazu kommt etwas. Es müsste eigentlich eine Vorgabe geben, wie man das machen soll. Welche Software? Welche Hardware? Welche datenschutzrechtlichen Aspekten sind zu beachten? Einfache Beispiel: Ein Schüler in Präsenz möchte das nicht. 10 Schüler sitzen zu Hause in Quarantäne. Was macht man?

    Bei uns als BBS gibt es natürlich schon seit Jahren (nein: Jahrzehnten) Internet und auch schon lange Wlan. Ohne könnten wir gar nicht arbeiten. Welche "Mehrheit von Schulen" du meinst, die Internetprobleme haben, weiß ich nicht. Die mir bekannten weiterführenden Schulen in der Stadt, in der ich wohne, und im Landkreis, wo ich unterrichte, verfügen alle ebenfalls schon jahrelang über stabiles Internet und Wlan.

    Für die GS sieht es leider, leider übler aus.

    Du widersprichst dir da selber. Die Mehrheit der Schulen sind sicherlich schon die Grundschulen. In der Summe machen die berufsbildenden Schulen kaum etwas aus.

    Wenn ich deinen Heimatlandkreis noch richtig weiß, dann kenne ich alleine zwei weiterführenden Schulen, die zwar Internet haben, aber wo es nicht richtig läuft. Es gibt dazu auch regelmäßig Befragungen etc.. Internet heißt ja nicht nur, dass es auf dem Papier da sein. Es muss auch stabil laufen und die Geschwindigkeit muss ausreichen.

    Grundsätzlich bin ich aber bei dir, dass die BBS am besten ausgestattet sind. Das liegt natürlich auch in der Natur der Sache. Die brauchen schon lange gutes Internet und eine gute Ausstattung und die Firmen machen Druck.

    Weil der Datenschutz nicht an Bedeutung verliert, wenn er das Arbeiten schwierig macht. Ganz im Gegenteil.

    Das finde ich so nicht richtig. Dort wo Datenschutz Sinn macht, ist es unwichtig ob er das Arbeiten schwieriger macht. Die Frage ist aber, ob er an allen Stellen, so wie er jetzt gestaltet ist, Sinn ergibt. Manches kann man sich vielleicht sparen oder einfacher gestalten.

    Ist es bei euch eine schulinterne Regelung, dass ihr keine personenbezogene Daten auf den Rechnern hinterlegen dürft? Rechtlich ist es m.W. in Nds. erlaubt, vorausgesetzt, man setzt die vorgegebenen Schutzmaßnahmen um.

    Auf welchen Rechnern dürft ihr denn personenbezogene Daten speichern? Also welches Betriebssystem und welche (Daten-)Schutzvorkehrungen gibt es bei denen?

    Nein, Aussage des Landes. "Die Speicherung von personenbezogenen Daten auf dem Gerät ist nicht vorgesehen." Du kannst natürlich dann mit der Schulcloud arbeiten. Das bedeutet aber wieder funktionierendes Internet.

    Die Sekretärin und die Schulleitung haben jeweils PCs, die datenschutzrechtlich ok wären. Die meisten Kollegen benutzen wohl ihre privaten PCs aber nicht datenschutzkonform ...

    Genau das ist der Punkt, an dem Datenschutz wichtig ist.

    Das verstehe ich irgendwie nicht. Warum ist er immer dann wichtig, wenn er stört?

    Einfaches Beispiel: Anton.app

    Ist grundsätzlich kostenlos. Ich kann Accounts für meine Schüler kostenlos unter irgendwelchen Fake-Namen erstellen. Beispielsweise Hase41. Das ist kostenlos und legal. Ich kann mir auch vorher eine Einwilligung der Eltern holen.

    Aber ich darf das alles nicht aus Datenschutzgründen. Ich muss zwingend eine kostenpflichtige (250 €/450€) Schullizenz holen, damit ich einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung bekomme. Wohlgemerkt alles anderes darf ich vom Anbieter auch nutzen. Es ist alleine der Datenschutz der mich zur Schullizenz zwingt. Gleiches gibt es natürlich bei anderen Sachen auch.

    Ich auch.

    Ich bin immer wieder schockiert. Wir haben einen Dienstlaptop pro Klasse + einige extra + einige 'normale' PCs.

    Für die datenschutzrelevanten Sachen.

    Dann haben wir natürlich noch Geräte für die Unterrichtsvorbereitung. Habt ihr das auch nicht?

    Wir haben in den Klassenräumen für die digitalen Whiteboards Rechner ... Ansonsten ist es tatsächlich noch normal, dass es nur 1-2 Rechner für alle gibt. Bald gibt es Dienstrechner. Aber IPads. Also auch nichts mit Zeugnisse oder Gutachten schreiben. Aber das ist kein Problem. Auch bei Windows-Laptops hätten wir keine personenbezogene Daten drauf speichern dürfen ...

    Warum habt ihr keine Dienstrechner?

    Ich finde Datenschutz wichtig.

    Datenschutz finde ich grundsätzlich auch wichtig. Aber wir sollten darüber reden können, wie viel Datenschutz wir brauchen und wo er stört ohne gleich an Diktaturen zu denken.

    Ich wäre auch für ein Impfregister. Ich verstehe aber auch jeden, der das ablehnt.

    Dienstrechner haben viele Schulen bei uns nicht. Wir hatten mal ein Lehrerbüro. Da stand ein Rechner, der meistens nicht richtig lief. Momentan haben wir dafür keinen Platz. Im Büro der Sekretärin steht jetzt ein Rechner für 20 Mitarbeiter. Alternativ setzen sich Kollegen auch gerne zum Ausdrucken in den Computerraum. Aber wenn 10 Kollegen parallel ihre Zeugnisse schreiben müssen, wird es schwierig.

    Der Datenschutz wird nicht "plötzlich aktiviert", sondern allenfalls unter bestimmten Umständen mit Zustimmung der Beteiligten aufgehoben. Nach zwei Diktaturen mehr als gerechtfertigt, darüber nachzudenken, was wo gespeichert wird.

    Also gleich mit zwei Diktaturen zu kommen ist doch etwas weit hergeholt. Gerade als Lehrkraft merkt man doch immer wieder, wo der Datenschutz mehr stört als hilft. Insbesondere wenn etwas nicht mal mit Erlaubnis des Betroffenen nutzen darf.

    Gerade in der Pandemie haben wir doch gemerkt, dass der Datenschutz uns oft bremst. Bei uns wurde der Datenschutz immer hoch gehalten. Nun sollte man sich fragen, ob man das wirklich in dieser Form will. Insbesondere da sich die Vorgabe gegenüber große Firmen oft nicht bewährt haben. Facebook speichert fleißig weiter alle Daten. Aber wir kriegen Probleme, wenn wir unsere Zeugnisse auf den privaten PC schreiben (müssen), da keine Dienstrechner zur Verfügung stehen.

    Ich glaube, du solltest dich mal etwas weiter umschauen.

    Ich rede von Dingen, die aufgrund der Corona-Situation gemacht wurden. Nicht, dass es schon vorher toll ausgestattete Schulen gibt. Mit den Sanitärräumen hatten wir eine Zeit lang die Vorgabe, dass die Kinder sich einzeln in die Hände waschen mussten und dabei den Abstand von 1,50 m einzuhalten haben. Ich glaube kaum, dass es Schulen gibt, die mit entsprechend vielen Räumen ausgestattet sind. Die Diskussion um die Luftreiniger war in den Medien. Zum Beispiel hier:

    https://www.rtl.de/cms/luftfilter…en-4872811.html

    Bei uns wurde auch ganz klar gesagt, dass die Förderrichtlinien des Landes so sind, dass man nur dann Gelder bekommt, wenn der Raum laut Hygieneplan nicht zum Unterrichten geeignet wäre. Für jedem Raum, wo man ein Fenster aufmachen kann, gibt es keine Förderung. Da gab es auch eine Aktion der Stadt Hannover. Man hat Schlösser an die Fenster gemacht, damit man Luftreiniger beantragen kann:

    https://www.ndr.de/nachrichten/ni…tfilter140.html

    Ich weiß nicht, wie das ausgegangen ist.

    Natürlich gibt es Schulen, wo das alles ganz toll läuft. Und zwar in der Regel dort wo entweder der Schulträger und private Firmen genug Geld haben. Beispielsweise hat bei uns im Nachbarkreis der Landkreis alle fünften und sechsten Klassen mit Luftreinigern ausgestattet. Das ist toll. Begründung ist, dass sich dort noch viele ungeimpfte Kinder befinden. Damals galt noch die Altersgrenze von 12 Jahren. Allerdings wurde keine einzige Grundschule ausgestattet. Warum? Weil die in Trägerschaft der Gemeinden sind und diese Geld dafür haben.

    Internet und WLAN mag bei euch auch schon eingeplant gewesen sein. Ich kann dir versichern, dass die Mehrheit der Schulen damit noch Probleme haben. Nur ein kleiner Prozentsatz der Grundschulen hat eine vernünftige digitale Infrastruktur. Zum Ausbau sind die Gelder aus dem Digitalpakt vorgesehen. Du kannst einfach mal nachlesen, wie wenig davon erst abgerufen wurden. Und wenn ich in der Schule kein Internet habe, helfen mir Lehrerendgeräte auch nichts. Wir könnten auch jetzt mal darüber sprechen, dass in Nds. auf den Geräten keine personenbezogenen Daten gespeichert werden dürfen. Da wird es auch schon schwierig. Mal davon abgesehen, dass die meisten Geräte kann nicht entsprechend ausgestattet sind. Eigentlich brauche ich ja irgendeine Lösung mit Stift etc. Aber es gab ja nur rund 500 € pro Lehrerstelle. Richtige Systeme um zum Beispiel Schüler in Quarantäne mit einzubinden haben nur extrem wenige Schulen. Kannst du bei dir Schüler, die zu Hause vorm Rechner sitzen in den Unterricht einbinden? Das Nige fällt mir da als einzige Schule ein.

    Wie kann/muß ich vorgehen, um mich durch die Beaufsichtigung der Selbsttestung nicht selber in den Weihnachtsferien in die Quarantäne zu katapultieren?

    ffp2/ffp3 Maske tragen ist sicherlich eine gutes Argument. Abstand hilft. Test vor Schulbeginn draußen durchführen. Oder in der Turnhalle. Vielleicht gibt es auch Plexiglasscheiben, die man nutzen kann. Die Frage ist, ob was möglich ist. Die Frage ist natürlich auch, ob es Delta oder Omikron ist.

    Die beste Antwort wird dir sicherlich das örtliche Gesundheitsamt geben. Ob die dafür Zeit haben, steht sicherlich auf einem anderen Blatt.

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