Beiträge von Tom123

    Und deswegen darf ich das Online-Formular nicht schon 14 Tage vor der Rückreise zuhause an einem Computer mit großem Bildschirm und stabiler Internetverbindung ausfüllen und abschicken sondern muß es am Urlaubsort maximal 48 Stunden vor der Rückreise über ein wackeliges Hotel-WLAN an meinem Handy mit der Briefmarken-Bildschirm-Tastatur machen?

    Du hast das nicht verstanden. Du sollst zu Hause bleiben und/oder in Deutschland Urlaub machen. Irgendwo war in den letzten Tage eine Statistik aus welchem Land die meisten Urlauber mit Infektion kommen. Da war Spanien an 1. Sicherlich kann man auch in Spanien koronakonform Urlaub machen. Aber muss das denn sein.

    Ich darf als Deutsche selbstverständlich jederzeit nach Deutschland einreisen und hätte das auch während der Grenzschliessungen jederzeit gekonnt. Hätte ich halt in Quarantäne gemusst. Aber der deutsche Staat kann mich nicht davon abhalten solange ich einen deutschen Pass besitze.

    Der deutsche Staat kann dich schon temporär abhalten. Er will es nur nicht. Und das ist auch gut so. Aber es gebe schon die Möglichkeit die Grenzen für eine Zeit aufgrund einer akuten Gefahr komplett dicht zu machen. Darüber wurde damals bei der ersten Welle diskutiert. Es gibt kein Recht auf Einreise.

    Lauterbach ist weder Virologe noch Mitglied der STIKO. Ich wüsste nicht, was der da zu plappern hat. Wir rufen uns kurz in Erinnerung, dass die Zulassungsstudien auch keinen Hinweise auf Myokarditis und Sinusvenenthrombosen gaben, und jetzt sind es eben doch anerkannte Nebenwirkungen der Impfung.

    Naja, er ist schon Arzt und Gesundheitspolitiker. Da sollte er doch seine Meinung äußern dürfen? Ich meine du forderst doch auch, dass man Entscheidungen nicht nur von medizinischen Gesichtspunkten abhängig machen darf.

    Gleichzeitig finde ich es vollkommen legitim, wenn er darauf verweist, dass inzwischen genug Daten vorliegen. Offiziell ist das ja immer noch das Argument der Stiko, warum meine Impfung von Jugendlichen empfiehlt.

    Ja, aber nur mit einem der 3G und das hätte man sich schon überlegen können, bevor die Leute ins Ausland gereist sind, finde ich.

    Man wird auch sonst reingelassen. Dann wird man nur dem örtlichen GA gemeldet. Selbst wenn du positiv bist, darfst du einreisen. Musst dann halt direkt nach Hause in Quarantäne.

    Ist es nicht. DU hast die Aufgabe der STIKO offenbar auch nicht verstanden. Man hat zu Beginn der Kampagne ja auch aus sehr guten Gründen eine Reihenfolge absteigend nach Alter festgelegt.

    Man hat den Impfstoff für alle zugelassen und dann politisch eine Reihenfolge auf Empfehlung der Stiko festgelegt. Herr Mertens auch mehrfach gesagt, dass die fehlende Empfehlung auf zu wenig Daten basiert. Du stellst einfach in den Raum, dass das nicht stimmt. Ein wenig dreist von dir.

    Dazu ist die Begründung auch blödsinnig. Die Mitglieder der Stiko sind ja auch nicht dumm. Es war ja abzusehen, dass wir spätestens irgendwann im August mehr als genug Impfstoff haben. Die Empfehlung kam Anfang Juni. Da war das abzusehen.

    Ich weiss, dass Mertens sich in der Öffentlichkeit mehrfach anders geäussert hat und finde das wie erwähnt sehr ungeschickt. Er ist genau wie Wieler kein Mensch für die Öffentlichkeit. Hör mal NDR-Podcast Nr 91, da ist Mertens zu Gast und da sagt er ganz klar, es sei nicht vertretbar jetzt alle Kinder zu impfen solange noch ungeimpfte 50jährige übrig sind.

    Ok, und dann hast du einfach entschieden, dass das was er in der Öffentlichkeit sagt, nicht gilt und du entscheidest, was die wirklichen Gründe sind?

    Man könnte ja auch behaupten, dass das erste wirklich die Begründung ist und er zusätzlich der Meinung ist, dass man erst die alten impfen sollte.

    So wie du es dir vorstellst, würde er nämlich die Aufgabe der Stiko abändern. Die Stiko sollte prüfen, ob der Einsatz für die Alterklasse 12-16 sinnvoll ist. Wen man dann zu erst impft, ist eine andere Frage.

    Es ging zu Beginn der Diskussion überhaupt nicht um meine Meinung. Es ging um andere Meinungen, die mit den Fakten nicht recht vereinbar waren. Da bist Du bei manchen Leuten aber gnädiger als bei anderen.

    Vielleicht musst du auch einfach mal damit leben, dass nicht alle deine Argumente teilen. Das fällt schon bei irgendwelchen Studien auf. Entweder die Studien unterstützen deine Sichtweise oder sie sind aus deiner Sicht wissenschaftlich schlampig gemacht, falsch, usw..

    Nur weil du der Meinung bist, dass ein Land es gut oder schlecht gemacht hat, musst das nicht so sein. Wer am Ende Recht hatte, wird man vielleicht in 20 Jahren wissen. Oder vielleicht auch gar nicht.

    Wer sagt denn, dass die da nicht einfach Pufferlösung drauf schütten. Dann können die auch gar nicht positiv werden.und dann muss das auch niemand anders machen. Warum so viel Umstände?

    Dass das System nicht perfekt ist, sagt doch keiner. Es hat aber durchaus Vorteile zu den Test in der Schule.

    1. Die Kinder kommen erst gar nicht, wenn sie positiv sind.

    2. Man hat in der Schule nur relativ wenig Stress damit.

    Wie sinnvoll das ganze ist, hängt natürlich davon ab, wie viele Eltern am Ende richtig testen...

    Was soll das Mit den Testkassetten vorzeigen bringen? 30min nach Test sind die eh nicht mehr aussagekräftig

    Das dachte ich auch immer. Aber in der Praxis halten die Ewigkeiten. An der Nachbarschule machen die Kids den Test, kommen zur Schule, zeigen das Ding und werfen es dann in den Beutel.

    Und woher weißt du, von wem sie kommt?!? Ich habe hier eine Tüte mit inzwischen ca. 30 negativen Testkassetten

    Wenn du die Test in der Schule abgibst, woher bekommst du dann eine Tüte mit 30 negativen Testkassetten? Du kannst höchstens jemand anders deinen Test machen lassen. Aber das macht ja auch begrenzt Sinn. Er könnte dann ja auch positiv sein...

    Man hat in verschiedenen europäischen Ländern gesehen was passiert, wenn die Bevölkerung den Weg der Politik nicht mitträgt. Ausschreitungen in den Niederlanden, Spanien, Frankreich,... Auch in Deutschland ging es erheblich härter zur Sache als in Schweden oder der Schweiz.

    Ausschreitungen? Wo das denn? Die Frage ist doch, ob die, die auf die Straße gehen, die Mehrheit repräsentieren. In D trägt laut Umfrage die Mehrheit die Maßnahmen oder wünscht sich eine Verschärfung. Trotzdem ist die klare Minderheit, die die Maßnahmen ablehnt, medial präsenter. Letztlich sind die Querdenker aber eine Minderheit.

    Ja, natürlich. Darum ging es hier aber nicht.

    Das stimmt so nicht. Discos, Clubs, Shisha-Bars u. ä. müssen in NDS in einem LK oder einer kreisfreien Stadt ab einer Inzidenz über 10 schließen

    In der Coronaverordnung steht übrigens auch das Betretungsverbot der Schulen drin ... :aufgepasst:

    Stimmen tut es aber trotzdem wir sind sogar immer noch unter 10. Trotzdem beschweren sich die Leute darüber. Allerdings gilt auch bei unter 10 jetzt eine Maskenpflicht. Und wenn wir es ganz genau nehmen, können Discos auch über 10 noch offen bleiben, wenn der Infektionsherd im LK klar eingrenzbar ist. Das macht der Landkreis Emsland gerade.

    Ich dachte nur, dass es keinen Mehrwert bringt, dass ganze so genau aufzuschlüsseln Fakt ist doch, dass die Vorgaben der Landesregierung bei vielen jungen Leuten nicht gut angekommen sind. Die Einzelheiten der Verordnung fand ich jetzt nicht so wichtig.

    Humblebee, das eine ist Verordnung das andere ein Infobrief. Was gilt dann wohl?

    Wir haben keinen RHP 7. In den allgemeinbildenden Schulen sind wir bei 6.1. Aber wahrscheinlich ist es der gleiche wie bei euch. Nur eine andere Nummerierung. Auf S. 5 steht ganz deutlich:

    Die Vorgaben der „Niedersächsische Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2
    (Niedersächsische Corona-Verordnung)“ in der jeweils aktuellen Fassung sind vorrangig zu beachten.

    Zu dem anderen steht:

    In der Handreichung zur Umsetzung der Rundverfügung Nr. 15/ 2021 zur verpflichtenden Selbsttestung im Schulbetrieb für Personal sowie Schülerinnen und Schüler in Schulen (Stand 09. April 2021) des MK finden Sie auch Hinweise zu diesbezüglichen Hygienemaßnahmen und zur Entsorgung.

    Du siehst den Unterschied zwischen "vorrangig zu beachten" und Hinweise. Außerdem findest du in unserem RHP:

    "Vor dem Zutritt zum Gelände von Schulen kann der Nachweis eines Tests auf das Coronavirus SARSCoV-2 mit negativem Testergebnis erforderlich sein. Die diesbezüglichen Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der diesbezüglichen Rundverfügungen der RLSB sind zu beachten."

    Den anderen Passus von dir finde ich leider nicht. Vielleicht unterscheiden sich da unsere RHPs doch. Aber letztlich gilt die Coronaverordnung sowieso vorrangig. Als Verordnung auf Landesebene steht sie rechtlich sowieso über dem RHP oder irgendwelchen Infoschreiben.

    Dass das alles mit heißer Nadel gemacht ist und in der Praxis nicht so einfach umzusetzen ist, ist was anderes. Ich sage ja auch nur, dass des formal richtig wäre, den Nachweis vor Betreten des Schulgebäudes zu kontrollieren.

    Das stimmt so m. E. nicht, denn das ist - soweit ich weiß (evtl. hast du ja eine anderslautende Quelle?) - nicht festgelegt, sondern es heißt nur, dass SuS ohne negatives Testergebnis nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen.

    Die rechtliche Grundlage ist die Niedersächsische Coronaverordnung Paragraf 13. Wenn du da reinguckst, wirst du feststellen, dass gar nichts von Teilnahme an Präsenzunterricht steht. Die ist nämlich gar nicht verboten. Auch der RHP spricht lediglich vom Zutritt zum Gebäude. Die Untersagung von Präsenzunterricht gibt es erst bei höheren Inzidenzen. Wenn wir dann lesen steht da:

    "3Abweichend von Satz 2 genügt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des § 53 NSchG sowie Personen im Rahmen der Hilfen zu einer Schulbildung nach § 75 und § 112 Abs. 1 Nr. 1 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) und § 35 a SGB VIII in Verbindung mit § 75 und § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tagesbildungsstätten der Nachweis der zweimaligen Durchführung eines Tests nach § 5 a Abs. 1 Satz 1 in der Woche; die Personen nach Halbsatz 1 dürfen bei der Durchführung eines Selbsttests im Sinne des § 5 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 die Dokumentation des Testergebnisses selbst erbringen."

    D.h. durch den Nachweis wird das Betretungsverbot aufgehoben. Was ist, wenn Du in der Klasse feststellst, dass der Nachweis nicht da ist. Dann ist er ja bereits verbotenerweise im Gebäude.

    In Praxis gibt es da sicherlich einen gewissen Graubereich. Die Argumentation hast du ja selber geliefert. Wir müssen die Schüler ins Gebäude lassen, um den Nachweis zu prüfen. Wenn das alternativlos ist, ist das sicherlich ok. Sicherlich musst du das dann aber auch unverzüglich tun. Wir machen das momentan im offenen Anfang an auch so. Die Nachbarschule hat eine PM am Eingang, die sich die Zettel zeigen lässt. Das klappt auch.

    Ist übrigens in Brandenburg auch nicht so, sie müssen es haben, vorzeigen müssen sie es in der ersten Unterrichtsstunde oder wenn sie es dann nicht haben zum Test gehen. Da haben sie dann schon soviel Kontakt gehabt, dass die paar Minuten beim Test viel harmloser sind.

    Also ich bleibe dabei, Tests zu Hause sind deutlich unsicherer und gefährlicher für alle als evtl. 15 Minuten neben jemandem mit positivem Schnelltest zu sitzen.

    Witzigerweise sieht dein eigenes Bundesland das anscheinend genauso wie ich:

    "Die Testung soll in Kleingruppen (maximal halbe Klassenstärke) erfolgen. Der Raum muss gut belüftet sein und die Einhaltung der Abstandsregelung gewährleistet
    werden, auch Tests im Freien sind möglich."

    Weil wir schon die Ansage bekommen haben, dass 14 Tage lang drei Schnelltests gemacht werden, danach weiterhin nur zwei Schnelltests. Also weit entfernt von täglich.

    Wir reden doch nicht nur von dir. Es gibt ja noch ein paar andere Bundesländer. Meine Aussage war doch nur, dass euer System die Kinder erstmal ungetestet in den Unterricht zu setzen, problematisch ist.

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