Bist du sicher, dass du nicht weißt, was übliche Einladungsfristen sind?
Neulich bekam ich übrigens eine Einladung zu einer Sitzung, die sich mit einem Ärztintermin überschneiden wird. Ich habe die Sitzungsleiterin informiert, dass ich also früher ginge. Mehr nicht. Niemand hat verlangt, dass ich den Termin verschiebe, oder mich zugetextet, dass man dies oder das oder bla oder blubb erwarten könne.
Einladungsfristen haben wir für Sitzungen. Genaugenommen haben wir die für die Eltern, damit sie sich darauf einstellen können.
Für die Lehrkräfte haben wir einen Konferenztag. Den halten wir uns tatsächlich alle frei. Da trifft man sich ggf. auch einmal kurzfristig. Allerdings kriegen wir es auch alle hin, dass wenn jemand mal nicht kann, dass das kein Problem ist. Dafür meckert auch keine, dass er die Einladung 14 Tage vorher braucht.
Aber hier geht es auch nicht um Konferenzen. Es geht um Vertretungsunterricht. Wir sind dank Corona momentan personell absolut an der Grenze. Jetzt ruft mich morgen eine Kollegin der ersten Klasse an, dass sie positiv getestet wurde und sich auch die beiden Parallellehrkräfte in Quarantäne sind. Ab wann darf ich nun Lehrkräfte für den Vertretungsunterricht einplanen / den Stundenplan umstellen? Ladungsfrist wie bei Konferenzen? Wäre der Vorteil, dass dann die Quarantäne sowieso vorbei ist. Dann schreibe ich die Eltern an, dass in den nächsten 10 Tagen kein Unterricht stattfindet, da die Lehrkräfte einen angemessene Vorlaufzeit benötigen? Die Eltern können dann ja auch einfach Urlaub nehmen. Man muss ja auch mal etwas flexibel reagieren. Immerhin haben Lehrkräfte auch ihre Rechte. Und letztlich hätte die Schule auch durchaus drei weitere Lehrkräfte als Personalreserve einstellen können. Wenn wir landesweit einfach 2.000 weitere Lehrkräfte einstellen und statt sie für kleinere Klassen oder ähnliches zu nutzen, sie als Personalreserve bereit halten, sind solche Probleme doch gelöst.
So nun mal im Ernst:
Wir ich bereits mehrfach geschrieben habe, sind solche Probleme nicht einfach zu lösen. Es gibt keine Fristen, bis wann man den Unterrichtseinsatz wissen muss. Wenn der SL 5 Minuten vor der Stunde dir sagt, dass Du statt in 3a in die 2b gehst, hast Du Pech. Besser gesagt mir sind keine bekannt und du kennst ja anscheinend auch keine.
Bei solchen Sachen, wo du eigentlich frei hast, muss man den Einzelfall differenziert betrachten. Wie ist das schulische Interesse, dass du kommst? Ist es eine erste oder eine zehnte Klasse (die man nach Hause schicken kann)? Hat die Schule etwas falsch gemacht? z.B. wurde der neue Stundenplan wochenlang nicht kommuniziert. Dagegen kann die SL wohl kaum wissen, ob er Lehrer krank wird. Welche berechtigte Interesse hat die Lehrkraft zu Hause zu bleiben? Wenn die Lehrkraft das eigene Kleinkind betreuen muss, kann sie nicht kommen. Wenn du einfach keinen Bock hast, ist es was anderes.
Dann stellt sich ggf. auch noch die Frage, ob du Beamter und Angestellter bist. Da müsste man auch noch mal in die entsprechenden Verordnungen des Bundeslandes schauen.