Wir machen das so, dass wir die Arbeitsblätter, die in der Schule gemacht wurden am Ende der Schule bewerten. Du läufst rum, guckst es dir an und machst dir Notizen. Ggf. sammelst du das AB auch einmal ein. Aus der Summe der Notizen machst du eine Note. Damit ist das Verbot Hausaufgaben zu bewerten auch unproblematisch.
Beiträge von Tom123
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Letztlich ist es doch relativ einfach. In jeder guten Schule, löst man solche Probleme unbürokratisch. Bei uns ist ein ehemaliger Schüler jung gestorben. Die Klassenlehrkräfte wurden für die Beerdigung freigestellt. Sogar ohne Minusstunden, da sie in gewissen Maße die Schule vertreten.
Wenn man sich natürlich mit der SL verstritten hat und diese sich genau an das Gesetz hält, sieht es anders aus. Aber das wäre auch der Zeitpunkt, wo ich mir eine andere Dienststelle suchen sollte.
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Er kann aber nicht erwarten, dass ich eine Glaskugel habe. Auch da kann ich erwarten, dass das vorher und rechtzeitig kommuniziert wird.
Genau deswegen gibt es in der Regel eine Personalvereinbarung oder ein Vertretungskonzept. Da könnte so etwas drin stehen. Rechtzeitig und vorher ist wieder relativ.
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Büro, süß. Genau das gibt es an Schulen in der Regel nicht. Unser Arbeitsplatz hat keinen Arbeitsplatz. Um das zu kascheiren, sagen die Dienstherrinnen, wir möchten doch unser Kram erledigen, wann und wo wir wollen und ihnen bitte nicht auf den Keks gehen. Aber das nur am Rande.
Du kannst ja auch von zu Hause arbeiten. Es ging nur darum, dass es der Dienstherr durchaus erwarten kann, dass du die bestimmte Zeiten frei hältst. Es wurde im Thread gesagt, dass grundsätzlich die Zeiten ohne Unterrichtsverpflichtung Freizeit sind. Und so pauschal kann man das nicht sehen. Da sind wir wieder bei der Interessenabwägung.
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Genau. Und dann habe ich das auch fix. Und wenn jemand das auf 07:00 bis 16:00 h umstellen möchte, kann sie damit nicht ein oder zwei Tage vorher kommen, sondern kündigt das rechtzeitig an. Da braucht man auch keine juristische Expertise, sondern macht das aus renem Pragmatismus, weil man möchte, dass das neue Zeitschema funktioniert, ohne den Mitarbeiterinnen vor den Koffer zu scheißen. Wenn ich einen Stundenplan habe, ist der auch fix. Eventuelle Bereitschaften auch. Und auch da ist eine kurze Vorwarnzeit bei Änderungen nicht angemessen.
Darum geht es hier aber nicht. Hier geht es darum, dass du beispielsweise jeden Tag von 8:00 - 13:00 Uhr freihälst, auch wenn du nur von 8:00 bis 12:00 Uhr Unterricht hast. Der AG sagt also, dass du einen bestimmten Teil der Arbeitszeit verbindlich im Büro arbeiten sollst und den Rest frei einteilen. Es ging auch nicht um den konkreten Fall, sondern dass die Schule dich grundsätzlich verpflichten kann auch für begrenzte Zeiten außerhalb deines normalen Stundenplans dich für Vertretungsstunden bereitzuhalten. Die Schule würde also dir sagen, dass du am Donnerstag erst um 10:00 Uhr Unterricht hast, aber dich bitte von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr für Vertretungsunterricht bereit halten sollst. Diesen würden man dir 24 h vorher ankündigen. Das alles innerhalb deiner Arbeitszeiten. Das ist Niedersachsen zu mindestens in unserer Region momentan normal.
In deinem Fall sind ja die Arbeitszeiten schon vollständig festgelegt und werden dann verschoben.
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Tom123: Schon interessant, wie Du anderer Leuts Umstände aus der Ferne so beurteilen kannst... Ich bin also als Lehrer "privilegiert", ...
Aber was rege ich mich auf - dass ich als SL von Leuten mit Deiner Dienstauffassung nur profitieren kann, habe ich ja schon mehrfach erwähnt.
Ob du privilegierst bist, weiß ich nicht und interessiert mich auch eigentlich nicht wirklich. Aber ich kann dir sagen, dass ich in Privatwirtschaft zeitlich deutlich mehr eingeschränkt war als nun. Da war nichts mit, ich mache mal eben einen Nachmittag frei. Wie auch. Wo kommen denn die Überstunden her?
Es fällt mir aber ehrlich gesagt schwer zu glauben, dass du nun als Lehrer zeitlich mehr eingeschränkt bist, als jemand mit einer 40 Stunden Woche. Meine Tätigkeit in der SL kann ich natürlich nicht mit einem normalen Angestellten verglichen. Da muss ich schon Führungskraft mit Führungskraft vergleichen. Da ist oft der Chef, der erste der kommt und der letzte der geht. Es sei denn ich habe es so weit gebracht, dass ich es nicht mehr nötig habe zu arbeiten.
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In meinen Augen Schwachsinn. Wenn ich nen Schichtplan im 3-Schicht-System habe, und in meiner Freizeit nen Termin plane, kann der AG in meinen Augen auch nicht erwarten, dass ich mit 48h Vorlauf sofort springe, wenn er spontan den Schichtplan ändert.
Nein, aber dann hast du in Regel rund 40 Stunden pro Woche als Arbeitszeit blockiert. Als Lehrer hast du den Vorteil, dass du einen gewissen Anteil frei bestimmten kannst. Du kannst Termine in die Ferien legen und hast in der Regel auch die Nachmittage frei. Im Büro arbeitest du täglich vielleicht von 8:00 - 17:00 Uhr. Dazwischen eine Stunde Mittagspause. Da sind wir doch deutlich flexibler.
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Es gab wohl einen Leiter eines Impftentrums, der herausgefunden hat, dass mit einem bestimmten Spritzentyp 7 statt 6 Impfdosen aus dem Fläschchen gehen. Die Dänen nachen das wohl auch.
Tja, dank deutscher Bürokratie wurde es ihm verboten. Obwohl es ihm wohl zuerst ganz offiziell erlaubt wurde.
Ja, das ist unmöglich. Überlegt mal, wie viele Menchen zusätzlich geimpft sein könnten, wenn wir das von Anfang an so gemacht hätten.
Das ist mal wieder zu platt berichtet. Erstmal geht es hier um Impfstoffe und nicht um irgendein Kuchenrezept. Bevor man 7 Dosen entnimmt müsste man das Prüfen und es müsste von der Ema genehmigt werden. Kann man immer 7 Dosen entnehmen? Gibt es Fehlerquellen? Was ist, wenn es nicht klappt.
Das ganze hatten wir ja auch schon mit den 6 statt 5 Dosen am Anfang. In den Medien wurde es hochgejubelt, weil wir dadurch ja mehr Impfstoffe hatten. Pustekucken. Biontech hat nach der Erlaubnis einfach angefangen statt 600 Dosen a 5 Impfdosen für 3.000 Menschen zu liefern nur noch 500 Dosen mit nun offizielle 6 Dosen. Biontech freut sich und wir haben keine Impfdose mehr. Klar, ist das auch für uns ein Vorteil Biontech kann seine Lieferversprechen besser einhalten und mehr Impfstoffe verkaufen. Wenn andere Länder dadurch mehr bekommen, ist das sicherlich auch gut für uns. Aber der große Wurf war es für uns nicht. Dazu gibt es inzwischen auch Fälle, wo es nicht gelingt 6 Dosen zu verarbeiten. Da haben wir dann Pech. In der Regel wurde dann nämlich nicht 100% sauber gearbeitet.
Lange Rede, kurzer Sinn. So einfach wir machen mal 7 Dosen daraus ist es nicht.
CDL: Da haben wir uns überschnitten.
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Ging oben ein bisschen unter,aber wie ist's denn wenn, wie bei uns, die ganz normale unterrichtszeit von 7.30 bis 15 Uhr und dann wieder 17.30 bis 20 Uhr liegt? Da ist nix mit "Vormittag freihalten", sondern eher "jeden Tag komplett" und ein "mach Deine Termine außerhalb sämtlicher potentieller Unterrichtszeit" ist praktisch unmöglich.
Weiß denn da irgendwer, ob es eine rechtsverbindliche Einschränkung gibt?
Das ist vielleicht doch ein wenig praxisfern. Da wird man sich sicherlich andere Lösungen überlegen müssen. Letztlich ist der Konflikt der gleiche: Interesse des Dienstherrn vs. persönliche Interesse des Angestellten.
Letztlich ist es bei euch auch relativ einfach, da der Unterricht ggf. auch leichter ausfallen kann. Da kann man auf kurzfristige Vertretungen verzichtet werden. Bezüglich des Stundenplans gibt es dafür an vielen Schulen eine Personalvereinbarung.
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Ich mag die Nonchalance nicht, mir der hier alles nicht-dienstliche als (vernachlässigbares) "Privatvergnügen" abgetan wird. Auch der Beamte hat ein Recht darauf, seine Lebenszeit im absehbaren Rahmen selbst zu verplanen.
Es geht darum, dass du dir als Lehrkraft die Vormittage innerhalb der Schulzeit freihalten sollst. Was meinst du wie es bei normalen Angestellten läuft? Die haben auch den Tag voll. Du bist da als Lehrkraft schon durchaus privilegiert.
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Allerletztes OT:
Leider wissen wir noch nicht alles. Lehrer und Kultusminister haben dort durchaus unterschiedliche Ansichten.

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DAs sehe ich etwas anders, die offenen Schulen sind ganz klar ein großes Problem, gerade weil eben oft nicht getestet wird, teilweise keine Masken getragen werden müssen und Abstand eh nicht eingehalten wird.
Großes Problem bin ich bei dir. Vor allem, weil die Länder nicht bereit sind, Geld in Infektionsschutz zu investieren. Aber ich glaube tatsächlich das der größte Faktor die privaten Kontakte sind. Die nehmen allerdings auch zu, wenn die Schulen offen sind. Aber wir kriegen die Sache nicht in den Griff, wenn wir dort nichts unternehmen.
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In Niedersachsen sollen auch immer die Interesse der Lehrkräfte berücksichtigt werden. Trotzdem haben wir auch die Aussage, dass die Sicherstellung des Unterrichtes Vorrang hat. Gerade heutzutage. Wir sind verlässliche Grundschule. Was ist, wenn plötzlich 3 Lehrkräfte erfahren, dass sie am Wochenende gemeinsam mit jemanden zusammensaßen, der positiv ist? Die Kollegen gehen natürlich sofort nach Hause. Aber das muss auch vertreten werden. Und dann braucht man schon einen verdammt guten Grund, um frei zu bekommen. Dort überwiegt in der Regel das dienstliche Interesse und der AG hat auch nichts anders machen können. Eine Freundin hatte das mal auf einer Klassenfahrt. Sie sollten am Mittwoch mit einer Kollegin wechseln. Die zweite begleitende Lehrkraft wurde aber auf der Fahrt krank und sie ist dann deswegen bis Freitag vor Ort geblieben.
Um zum TE zurückzukommen. Auch dort ist es sicherlich so, dass man die Umstände betrachten muss. Hätte die Schule das schon frühzeitig wissen können? Ist die Umstellung zwingend kurzfristig möglich? Wenn Lehrkräfte kurzfristig ausfallen ist es rechtlich anders als wenn die lange geplante Stundenplanänderung eintritt. Hat die Schulleitung Alternativen, die weniger persönlich betroffen sind? Hat die Schule Alternativen, das Problem anders zu lösen. Stillarbeit für die Klasse? Juristisch wird das sicherlich auf ein Abwägen der Interessen hinauslaufen.
Normal wäre es sicherlich einfach das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen. Eine gute SL würde wahrscheinlich eine Lösung finden.
Wenn so etwas ein Problem ist, ist es tatsächlich bei wichtigen Terminen zu empfehlen, diese der SL im Vorfeld mitzuteilen und darauf hinweisen, dass man dann nicht zur Verfügung stehen würde. Gleichzeitig mit der Frage, ob Bedenken vorliegen.
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Das Hauptproblem ist weder die Öffnung des Einzelhandels oder die offenen Schulen. Das Problem sind die Menschen. Wenn sich die Leute wieder stärker daran halten würden, Kontakte zu vermeiden, wäre es viel mehr gewonnen. Ich kenne so viele Leute, die sich zwar überwiegend an die Regeln halten, aber im privaten Bereich wieder voll dabei sind. Dann trifft man sich jeden Tag mit jemand anderes. Alles erlaubt. Aber ein Problem. Ich kann es ja auch verstehen. Die Luft ist raus.
Die Frage wäre also, wie schafft man es, dass die Leute wieder stärker bereit sind mitzuziehen. Ein Zwangsbesuch auf der Corona-Station für alle Maskenmuffel?
Ich glaube sinnvoll wären eher kurze harte Lockdowns als diese Dauerlockdowns ohne große Einschränkungen. 14 Tage Ausgangssperre, Alkoholverbot, Maskenpflicht überall, Schulen und Kindergärten komplett zu, Verbot touristischer Reisen, Flüge einstellen. Aber danach dann mit wenigen Regeln wieder ins normale Leben. Natürlich gehen keine Großveranstaltungen oder wahrscheinlich auch kein Restaurantbetrieb. Aber die Geschäfte mit Maskenpflicht in den Innenstädten öffnen, Schulen zu mindestens im Wechselmodell, etc..
Bei uns merkte man ganz stark. Als die Schulen im Januar wieder im Wechselmodell aufgemacht haben, war es mit dem Lockdown in den Köpfen vorbei.
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Kann es sein, dass wir was anderes unter "zur Verfügung stehen" verstehen? Ich spreche von "Arbeitsbereitschaft", sprich ich sitze in der Schule und halte mich für etwaige Vertretungen im Lehrerzimmer bereit. In diesem Fall kann ich nicht meiner Freizeit nachgehen und bin am Arbeitsort. Diese Art von Arbeitsbereitschaft muss bezahlt werden. Deswegen hütet sich mein Dienstherr auch tunlichst, solche Präsenzzeiten irgendwo offiziell anzuweisen. Gibt es nicht, ganz bestimmt auch für Niedersachsen nicht.
Gibt es, und ganz bestimmt auch in Niedersachsen. Dein Dienstherr kann für begrenzte Zeiten erwarten, dass du dich für den Dienst bereithältst. Ganz einfache Beispiel: Du hast Freitags die letzte Stunde frei. Also um 12:00 Uhr. Er kann dir aber sagen, dass du dich immer für Vertretungsunterricht am Freitag in der 5. Stunden bereithalten musst. Wenn dieser nicht anfällt, hast du Glück. Du hast dann dort aber nicht frei. Dein Dienstherr kann sogar verlangen, dass du dich in dieser Zeit in der Schule aufhältst und dort deinen Dienstgeschäften nachkommst. Erst wenn klar ist, dass kein Vertretungsunterricht anfällt, hast du ein Recht Freizeit zu haben. Nichts anderes macht dein Dienstherr auch beim Erstellen des Stundenplanes. Wichtig ist halt, dass dein Gesamtarbeitszeit dadurch nicht über die reguläre Arbeitszeit kommt. Du kannst nicht 10 Stunden Vertretungsbereitschaft haben, wenn du schon 28 Unterricht gibst. Der Dienstherr kann auch nicht erwarten, dass du als Teilzeitkraft 20 Zeitstunden arbeiten müsstest, aber diese komplett in der Schule verbringst. Und er kann nicht ohne berechtigtes Interesse erwarten, dass du in der Schule arbeitest.
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Das Abstandhalten ist allerdings auch an weiterführenden Schulen oft eher theoretischer Natur und ob Masken das Ganze komplett sicher gestalten, weiß man auch nicht so recht.
Seit wir ebenso im Wechselunterricht wie die Grundschulen, finde ich eigentlich schon, dass wir auch priorisiert geimoft werden müssten. Zumal die Inzidenzen in den Altersgruppen der weiterführenden Schulen höher zu sein scheinen.
An den weiterführenden Schulen liegt es aber eher an einem selber. Wenn ich darauf achte, kann ich zu mindestens im Unterricht Abstand halten. Zu mindestens deutlich mehr als an Grundschulen. In meiner vierten läuft es auch.
Aber grundsätzlich sehe ich das mit dem Impfen genauso wie du. Niedersachsen fordert auch die SEK1 Lehrer zu impfen. Allerdings schaffen sie es ja noch nicht mal die Grundschullehrer und Erzieher zu impfen.
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Schmidt: Für ältere Leute, die jetzt kein spezielles Rehaprogramm haben, sondern einfach nur fit bleiben wollen, gibt es sicher auch außerhalb eines Fitnessstudios Möglichkeiten. Ich kann jetzt auch gar nicht sagen, ob es eine Minderheit oder doch sogar eine Mehrheit ist, die während des Lockdowns nicht auf entsprechende Angebote zurückgriff, aber die Beschwerden sind ja jetzt da und da kann man eher schlecht antworten: "Tja, Pech gehabt!", oder?
Doch genau das kann man. Wer sich fit halten möchte, kann das auch ohne Probleme im Lockdown. Wer das nicht macht, Pech gehabt. Nennt sich Eigenverantwortung. Er hätte z.B. einfach jeden Tag eine Stunden spazieren gehen können.
Und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen den Sport brauchen, hatten die Physiotherapeuten und Ergotherapeuten die ganze Zeit auf. Jede Therapeut kann ihn auch genug Übungen für zu Hause mitgeben.
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Tom123: da gab es schon mehrere Urteile, z.B. vom EuGh oder auch hier: https://www.lto.de/recht/hintergr…ich-mehrarbeit/
Ich bin mir sicher, dass dein Dienstherr aka Kultusministerium den Schulen niemals offiziell einen Bereitschaftsdienst angewiesen hat. Das läuft alles schulintern und die Kollegen machen es halt mit. Kann ja auch Sinn machen, wenn man sich schulintern auf gewisse Präsenzzeiten einigt, um so häufigen spontanen Vertretungen vorzubeugen. Aber so eine allgemeine Vereinbarung wie "alle stellen sich grundsätzlich vormittags in der Schule zur Verfügung" geht nicht und würde ich auch nicht mitmachen.
Das Urteil passt nicht. Du hast keinen klassischen Bereitschaftsdienst. Und vor allen ist das auch keine Mehrarbeit. Du kannst dich zu Hause hinsetzen und korrigieren. Du kannst dich auch in die Schule setzen und arbeiten. Dein Arbeitgeber definiert innerhalb deiner normalen Arbeitszeit nur einen Rahmen, indem er die Stunden nutzen kann. Es geht auch nur um eine relativ begrenzte Anzahl von Stunden. Mit Vollzeit bist du in Niedersachsen sowieso fast alle Stunden in der Schule. In der Regel sind das 1-3 Wochenstunden, die du zusätzlich dich frei hältst. Wie machst du sonst einen Vertretungsplan? Wenn keiner will, muss auch keiner?
Wir haben auch einen Konferenztag. Wenn keine Konferenz ist, hat man frei. Trotzdem soll/muss man sich den Nachmittag freihalten.
Der Dienstherr hat hier ein berechtigtes dienstliches Interesse. Außerdem kannst du weiterhin über einen Teil deiner Arbeitszeit frei verfügen. Ich denke, dass du da vor Gericht ganz schlechte Karten hast. Was anderes wäre, wenn du dadurch eine Mehrarbeit leisten müsstest. Nehmen wir an, dass du Teilzeitkraft mit 50% bist und plötzlich alle Tage von 8:00 bis 13:00 Uhr frei halten sollst. Das ist sicherlich nicht akzeptabel. Wenn Du weniger Stunden hast, wird das sicherlich auf einen Tag befristen oder ggf. bestimmte Stunden rauslassen. Da müssen die Interesse dann abgewogen werden und die Teilzeit berücksichtigt werden.
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Tom123 : Es geht bei Berufsschülern natürlich nicht um Nähe zum Lehrer, ganz bestimmt nicht. Es geht neben unreflektierten Nachlässigkeiten um Provokation, um Raucherpausen vor dem Schulgelände (ohne Maske, dafür mit viel Nähe zeinander), um Undiszipliniertheit und Treffen in der Freizeit ohne Beachtung von Abstand und sonstigen Regeln. Es geht um enge Klassenräume, um Doppelaufsichten bei geteilten Klassen. Ich glaube, du kannst dir nicht vorstellen, was bei 16-20jährigen (und darüber) möglich ist.
Es geht aber um den Schutz der Lehrkräfte. Die Schüler werden auch bei uns nicht geimpft. Letztlich kann ich als Berufsschullehrer Maske tragen und Abstand halten. Wenn die Schüler sich dann infizieren, ist es ihr Pech. Als Erzieher oder Lehrkraft in Klasse 1 und 2 geht das halt nicht. Da musst du ans Kind ran.
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Tom123: dass du dich immer bereit halten musst, ist nicht rechtens. Wir haben in unserem Job neben dem Unterricht und unseren sonstigen dienstlichen Aufgaben keine vorgeschriebene Präsenzpflicht an der Schule. Dies wäre eine "Arbeitsbereitschaft" und wenn der Dienstherr von dir verlangt, dass du dich in der Arbeit bereit hältst, wo du nicht deiner Freizeit nachgehen musst, dann muss er dir die Präsenz bezahlen bzw. die Zeit zählt zur Dienstzeit.
Als Vollzeitkraft in Niedersachsen? Hast du dafür eine Rechtsquelle? Ich kenne das auch von anderen Schulen ähnlich. Während der regulären Unterrichtszeit musst du dich bereithalten. Ich kann in der Zeit ja auch meine sonstigen dienstlichen Aufgaben erledigen. Ich muss nur nach einer angemessenen Frist zum Unterricht bereit stehen.
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