Daher würde ich gar nicht mehr antworten, schon gar nicht auf die persönliche Mailadresse. (Höchstens, dass du dir einen Anwalt nimmst, wenn er dich weiterhin zu stalken gedenkt...)
Stalken? Anwalt? Ist das dein ernst.
Ich nehme mal, dass dingenshausen nicht das Bundesland gewechselt hat und auch nicht den Arbeitgeber. Dann bleibt höchstens noch der Aspekt, dass der alte SL nicht mehr weisungsbefugt ist. Das kann sich aber ganz schnell ändern, wenn der alte SL den neuen SL bittet oder die Schulbehörde dich auffordert es zu erledigen. Letztlich ist das halt vom inhaltlichen abhängig. Ich würde der alten Schule nett antworten und ggf. mitteilen, dass ich dazu nichts sagen kann. Wenn es letztlich in meine Zuständigkeit viel, würde ich es nicht zu locker nehmen. Ggf. ist halt die Frage, ob man die Vorwürfe machen kann. Wenn du alles richtig gemacht hast, reicht ein kurzer Hinweis, dass du leider keine Auskunft geben kannst und dein Job richtig erledigt hast. Wenn es dein Fehler war, würde ich an deiner Stelle versuchen das auszubügeln...