Uns wurde gesagt, nach den Ferien geht es ganz normal weiter, ohne Regeln.
Einbahnstraßen bleiben, und Desinfektion. Der Rest ist bei uns gar nicht möglich, aufgrund viel zu kleiner Klassenräume.
Da du ja auch Niedersachsen bist:
Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohortenprinzips aufgehoben.
Lehrkräfte sind angehalten, das Abstandsgebot untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern einzuhalten, wo immer dies möglich ist. Unter einer Kohorte wird in diesem Fall max. ein Schuljahrgang verstanden.
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Bezüglich der Kohorten ist folgendes zu beachten:
- Die Kohorten sollen so klein wie möglich gehalten werden
- Definition fester Kohorte
- Die Zahl der Lehrkräfte/PM pro Kohorte soll soweit wie möglich beschränkt werden
- Kohorten sollen von anderen Kohorten getrennt werden
- Der Unterrichtsbeginn und die Pausenregelung sind nach Möglichkeit räumlich oder zeitlich zu entzerren.
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Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von mindestens 1,5 m zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft in der Regel Gänge, Flure, Versammlungsräume usw., ggf. auch das Außengelände.
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