Beiträge von Tom123

    Keine/r kann erwarten, dass beim Beispiel "Geburtstagsmuffins" sämtliche Ernährungsgewohnheiten Berücksichtigung finden - das ist bei 20+ Schülern (m/w/d) nicht leistbar. Wer etwas nicht mag oder nicht essen darf, lehnt dankend (!) ab und reicht das Tablett weiter - und alles ist gut.

    Ganz so einfach ist das inzwischen nicht mehr. Wir hatten ein Kind, wo bereits kleinste Mengen von Erdnüssen massive gesundheitliche Einschränkungen bedeuten konnten. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wurde dann der Verzehr von erdnusshaltigen Lebensmitteln im Klassenraum verboten.

    Wir hatten tatsächlich einen Fall, wo ein Kind zur Lehrkraft ans Pult gekommen ist und dort stand heiße Tasse/Kanne Tee. Das Kind kippte diese um zog sich laut gutachten schlimme Verbrühungen zu. Das ganz ging entsprechend auch an die Versicherung etc..

    Ich kann mir daher schon vorstellen, dass aufgrund der Verletzungsgefahr heiße Getränke zu mindestens in Grundschule verboten werden könnten.
    In anderen Schulen wäre die Frage, ob Teppich oder der Schutz der EDV ein Sachgrund sind.
    Das Essen kann man vielleicht auch verbieten, dass es den Unterrichtsablauf stört.

    Am Ende müsste man sehen was ein Gericht sagt. Ein generelles Verbot von Getränken halte ich aber auch für sehr schwierig umzusetzen. Zu mindestens das Glas Wasser sollte erlaubt sein.

    Um deine Neugier dahingehend noch schnell zu befriedigen: Doch, dieses Gremium gibt es auch in NDS und es heißt hier "Schulvorstand". Dieser ist an jeder Schule mit mind. vier Vollzeitkräften einzurichten. Wenn du noch Lust dazu hast, kannst du es hier nachlesen: Gremien der Schule – Aufgaben, Zusammensetzung & mehr: Bildungsportal Niedersachsen

    Wobei ich eher sagen würde, dass die Gesamtkonferenz das bei uns macht. Bei der Gesamtkonferenz sind auch Vertreter der Elternschaft, der Schüler (an weiterführenden Schulen) und halt alle Lehrer und die PMs. Ich glaube da sind es aber nur 3.
    Da müsste man mal genau gucken, was bei euch die Schulkonferenz macht. Bei uns ist die Gesamtkonferenz das höchste Gremien. Manche Dinge darf aber auch der von Humblebee genannte Schulvorstand entscheiden.

    Tom123

    So habe ich das oben vermutet, nur dass es die Schulkonferenz (aka Schulforum / Schulpflegschaft) sein müsste statt der Gesamtkonferenz:

    Schulkonferenzen gibt es bei uns nicht. Das müsste bei uns dann die Gesamtkonferenz sein.

    Du mischst mehrere Sachen durcheinander. Gesamtkonferenz/ Schulkonferenz/ Hausrecht/ Hausordnung/ Schulordnung... Das ist nicht alles dasselbe.

    ähm. Nein. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, wer ein Verbot erlassen könnte. Gesamtkonferenz (= bei uns Schulkonferenz (wobei ich den Begriff nie verwendet habe) kann eine Schulordnung (i.R. = Hausordnung) erlassen.

    Alternativ / Konkurrierend könnte die SL von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Grundsätzlich würde das auch dem Schulträger als Eigentümer zustehen. Das kann er als Anweisung machen oder eine Hausordnung erlassen.

    Die Frage ist nun, wer kann es entscheiden und wer hat am Ende des letzte Wort. Meine Vermutung:

    Schulträger kann als Eigentümer Vorgaben machen => Gesamtkonferenz/Schulkonferenz kann über die Schulordnung/Hausordnung Vorgaben machen => SL über das Hausrecht

    Wenn Schulträger und Gesamtkonferenz nichts machen, kann die SL entscheiden.

    Wenn Schulträger oder Gesamtkonferenz etwas vorgeben, muss die SL sich daran halten.

    Spannend wäre dann auch wieder die Frage, in wie weit der Schulträger der Gesamtkonferenz Vorgaben machen darf. Z.B. das übliche "Die Halle darf nur mit hellen Sohlen betreten werden."

    Ja, was ich beim Googlen finde, scheint meine Interpretation zu stützen, dass die Hausordnung entscheidend ist, die ja - je nach Bundesland - nicht einfach von der Schulleitung festgelegt ist, sondern durch entsprechende Mitbestimmungsgremien.

    Darüber hatte ich noch nicht nachgedacht. Beispielsweise war es für mich unstrittig, dass die SL über das Hausrecht das Essen und Trinken in bestimmten Bereichen wie Chemieräumen oder Computerräumen verbieten kann. Ich denke nicht, dass das grundsätzlich der Hausordnung geregelt sein muss. Allerdings ist es natürlich spannend, ob die Gesamtkonferenz über eine Hausordnung eine übergeordnete Regelung schaffen kann.

    Ich würde jetzt mal vermuten, dass die SL entscheiden kann, solange die Schulordnung nichts Gegenteiliges sagt.

    Spannend wäre dann auch die Frage, ob der Schulträger unabhängig davon Vorgaben machen darf.

    Ich finde, dass die Schule bzw. der Schulträger grundsätzlich das Trinken und/oder Essen in bestimmten Bereichen verbieten darf. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber durfte der Kaffee auch nicht mit in den Kundenbereich genommen werden. Voraussetzung wäre für mich, dass für die Pausen geeignete Räume zur Verfügung stehen, in denen das Essen und Trinken erlaubt ist.

    Ergänzung: Grundsätzlich heißt, dass es natürlich immer Ausnahmen gibt. Gesundheitliche Gründe oder gerade einen Frosch im Hals oder ...

    Ich hätte ja gesagt, dass es einfacher ist eine halbe Konferenz anderweitig zu kompensieren als zwölf halbe Konferenzen. Einfach zu weniger Konferenzen gehen ist in BW jedenfalls keine vorgesehene Möglichkeit.

    Das war auch nur Februar und März. Am Ende haben wir auch 6,7 Konferenzen, die für alle Plicht sind. Dazu natürlich noch Zeugnis und Klassenkonferenzen, die aber nur ein Teil besucht. Fachkonferenzen machen wir gerne direkt vor oder nach einer DB. In der Regel hat man schon alles vorher besprochen und macht es dann nur offiziell. Bis auf die Hauptfächer haben die Fachkonferenzen oft nur 2-3 Lehrkräfte. Daher haben wir kaum Konferenzen bei denen TZ-Leute sinnvoll fehlen können. Das haben wir mal probiert, war aber am Ende für alle unbefriedigend. Das ist aus meiner Sicht aber auch eine Grundschulsache. Wir besprechen vieles, was dann auch alle betrifft und da will auch jeder dabei sein.

    Ausgleich kann bei uns über die Arbeitsgruppen folgen. Wir haben immer ein paar Arbeitsgruppen, die irgendwas vorbereiten oder bearbeiten. In der Regel meldet man sich freiwillig. Je nachdem was einen interessiert und wie man belastet ist. Allerdings würde ich behaupten, dass das es nicht von TZ oder VZ abhängig sind. Manche Leute sind ständig dabei andere sieht man nur sehr selten. Aber das finde ich auch nicht so problematisch. Solange sich genug melden, die gerne mitarbeiten wollen, ist das ok. Wenn es zu wenig wären, müsste man natürlich mal Leute ansprechen.

    Ich wollte nur kurz darauf hinweisen, dass diese beiden Punkte genau das sind, was ich bei der Diskussion hier im Thread immer wieder gesagt habe, was aber verschiedentlich (nicht von Seph) in Frage gestellt wurde.

    Ich glaube es ist weniger die Frage, dass es kompensiert werden soll als die Frage wie es in der Praxis umgesetzt wird. Wenn Du natürlich ein volles Programm hast, ist das kein Problem. Bei uns gab es seit dem Halbjahr eine verbindliche Konferenz. Dazu zwei Arbeitsgruppentreffen, die aber immer nur einen Teil betreffen. Wenn ich lese das andere in der 12 haben, gibt es da natürlich Möglichkeiten der Kompensation. Andererseits ist bei 1 Konferenz natürlich auch der Bedarf an Kompensation nicht so groß.

    In HH, wo es ja den Versuch gibt, Arbeitszeiten festzulegen, wird die Unterrichtsstunde mit dem Zeitfaktor von etwa 1,75, also 105 Arbeitsminuten belegt.

    Hier stehen aber andere Zahlen:

    https://www.hamburg.de/resource/blob/…ge-004-data.pdf

    Für sonstige Aufgaben und Schnickschnack wird ein anderer Faktor ermittelt. Vorbereitung zu kürzen, um mehr Sommerfest zu schaffen ist sicher nicht offiziell abgesegnet, sondern in die Planung fließen bereits soundsoviele Stunden ein. Das Sommerfest ist also bereits abgedeckt, zumindest durch die Vollzeitkräfte...

    Wenn Du meine Beiträge lesen würdest, würdest Du merken, dass ich kritisiere, dass man ein Schulfest, eine Projektwoche etc. auf einmal plant. Ich habe nie vorgeschlagen, Unterricht für ein Sommerfest zu kürzen. Ich wüsste auch gerne, wie Du darauf kommst, dass ein Sommerfest bereits abgedeckt ist. Ich kenne keine Rechtsquelle, die die Durchführung von Sommerfesten vorschreibt.

    In meinem Beitrag ging es darum, dass TZ-Kraft oft die gewonnene Zeit nutzen, um die verbleibenden Stunden besser vorzubereiten. Einige gehen auch in Teilzeit, weil sie die Aufgaben sonst nicht schaffen und sich überfordert fühlen. Und für dich noch mal zum Verständnis: Das ist nicht gut. Und das ist nicht die Schuld der Teilzeitkräfte. Es ist ein systemisches Problem, dass der Dienstherr immer mehr Aufgaben stellt ohne für Entlastung zu sorgen.

    Das versteht sich nicht von selbst, Tom123 schrieb, wer k.o. sei, könne an der Vorbereitung sparen. Unterrichtsvorbereitung gehört aber nunmal zu den originären Aufgaben einer Lehrkraft. Ich halte es für gewagt, öffentlich zu empfehlen, dass man nicht mehr vorbereiten soll, weil Sommerfeste und Projekttage anstehen.

    Du bist aber schon in der Lage zwischen nicht mehr vorbereiten und an der Vorbereitung zur sparen zu unterscheiden? Ich habe nie geschrieben, dass man nichts mehr vorbereiten soll.

    Es mag sein, dass Du jede Stunde bis ins kleinste Details planst. Vielleicht kommen dann aber auch deine zeitlichen Probleme daher. Ich persönlich kenne keine Lehrkraft, die das immer macht.

    Da wir anscheinend größere Probleme damit haben, dass ich entweder zu unklar schreibe oder du es nicht richtig liest, würde ich dich bitte meine Beiträge zu ignorieren und vor allem aufzuhören mich in deinen Antworten zu zitieren. Ich mag das nicht wirklich, wenn mir andauernd Aussagen in den Mund gelegt werden, die ich nie gemacht habe.

    Und wie hilft mir das jetzt weiter???

    Wir hatten in diesem Monat tatsächlich 3 Konferenzen. Aber alle sind verpflichtend und wir machen wirklich nur die Minimalzahl. Die ZAA Konferenz ist ja zeitlich gebunden / festgelegt. Die LK und FK werden gleichmäßig über das Schuljahr verteilt. Sie dauern nicht übermäßig lang. Es wird nicht geschwafelt oder so.

    Welche Strategie schlägst du also vor?

    Dabei hat sie nie nach Tips gefragt oder habe ich das überlesen?

    Wie würdest Du die oben genannten Aussagen den sonst verstehen?

    Sorry, aber ich habe das Gefühl, dass irgendwelche schlechten Erfahrungen hier auf mich/uns projektierst.

    nur dass keine Grundschullehrkraft 28 60-minütige Unterrichtsstunden im Plan hat.

    Nee, die 1,5 h ergeben sich inklusive der Vor- und Nachbereitungszeit. 45 min Unterricht + 45 min Unterrichtsnahe Tätigkeiten = 90 min Arbeitszeit. Und mit Begründung kann die SL Aufsichtsstunden bei uns nur mit 50% abrechnen. Dann ist eine Stunde Aufsichtstätigkeit nur eine halbe Unterrichtsstunde, weil du weder Vor- noch Nachbereitung hast. Wenn ich 2 Stunden Aufsicht hätte, wären es 1 Unterrichtsstunde. Solche Stunde könnte man z.B. bekommen, wenn man eine reine Spielzeit auf dem Schulhof im Ganztag beaufsichtigt. Oder die Hausaufgabenzeit beaufsichtigt. Es ist aber kein Zwang, dass es so abgerechnet werden muss. Es kann aber so abgerechnet werden.

    Palim  Tom123 Wenn eine Deputatsstunde 1,5 Zeitstunden entspricht, würde es meines Erachtens passen.

    Genau 1,5 Zeitstunden ist in Nds. Erlasslage. Allerdings kann die Schule selbst entscheiden, wo das zur Anwendung kommt. Ganz passen tut es für die Grundschulen trotzdem nicht. Da käme ich bei 28 VZ-Stunden auf 42 Zeitstunden. Da bleibt nicht mehr viel für andere Aufgaben übrig.

    Und wieder schiebst du das Problem zu den Kolleginnen. Dieses Mal mit einer Behauptung, die zudem fragwürdig ist: Unterricht vorzubereiten ist eine der wenigen Tätigkeiten, die teilbar ist. Zu suggerieren, dass VZ-Kolleginnen an der Vorbereitung sparen sollen, wenn sie k.o. sind, ist m.E. Aufruf zu einem Dienstvergehen.

    Also wenn Du meine Aussagen nicht verstehen willst oder kannst, ignoriere sie doch einfach.


    Wie kannst Du mir unterstellen, zu einem Dienstvergehen aufzurufen? Welches Dienstvergehen überhaupt? Gibt es eine Vorgabe, wie viel Zeit ich in eine Vorbereitung stecken muss?

    Noch mal extra für dich: Du kannst eine Schulstunde als pädagogisches Meisterwerk mit viel Differenzierung extra Material, selbstgebastelten Dingen etc. vorbereiten. Das machst Du in der Regel im Ref. bei Besuchsstunden oder Prüfungen. Im Alltag mit 24-28 Schulstunden sieht das dann anders aus. Und fast alle Lehrkräfte werden ihre Vorbereitung auch davon abhängig machen, wie belastet sie gerade sind. Wenn ich gerade mit anderen dienstlichen Aufgaben am Anschlag bin, werde ich keine Sternchenstunde planen und mich abends hinsetzen und was basteln. Oder wenn ich als Sek 2 Lehrkraft Mitten in den Abikorrekturen stecke, werde ich in der Regel nicht noch einen Übungsaufsatz in Klasse 5 schreiben und zuhause ausführlich korrigieren und kommentieren.

    Viele Lehrkräfte werden aber wenn sie die Zeit haben Stunden eher ausführlicher vorbereiten und bei Korrekturen sich mehr Zeit nehmen etc..

    Das hat überhaupt nichts mit irgendwelcher Schuld zu tun, sondern ist einfach menschliches Verhalten.

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