Beiträge von Tom123

    Achso, na dann kann man natürlich öffentlich dazu aufrufen, wenn es bloß ums Dienstrecht oder irgendwas anderes Nebulöses ginge. Überzeugend.

    Bitte einmal meine Beiträge lesen. Ich habe weder behauptet, dass es sinnvoll ist noch dass man gegen das Dienstvorschriften verstoßen soll. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass in Bundesländern wo es keine Lösung über Schulkonto gibt, man sich nicht strafbar macht, wenn man es über ein Konto auf eigenen Namen und auf fremde Rechnung laufen lässt. Es ist nicht gut aber eine Notlösung.

    Wie kann ich gegen Dienstvorschriften verstoßen, wenn es in den Bundesländern keine offizielle Regelung gibt?

    Tom123 , es wird jetzt seit einem Jahr in diesem und seit weiteren Jahren in anderen Threads immer und immer wieder erklärt, was geht, was nicht geht und was gar kriminell ist. Du glaubst es halt nicht, behaupte aber nicht, dass es schon okay sein wird, weil andere das auch so machen oder die Schulleitung irgendwas in ihren Bart gemurmelt hat.

    Teile doch bitte einmal konkret mit welcher Sache sich man welcher Strafttat schuldig macht. Ganz konkret. Du kannst hier nicht anderen Forenmitglieder beschuldigen ohne irgendwelche Substanz.

    Wenn dich jemand zu einer Straftat anstiftet und du die begehst, dann hast du eine Straftat begangen.

    Welche Straftat? Geldwäsche ???

    Z. B. ist im NRW-Schulgesetz explizit geregelt, dass Konten der Schulträgerin für so etwas eingesetzt werden können. Zu Privatkonten steht da nichts.

    Jetzt könnte man meinen, gut, Privatkonten sind nicht verboten, da steht ja nichts.

    In Nds. wäre es beispielsweise nicht erlaubt. Aber es gibt wohl leider noch Bundesländer, die da keine eindeutigen Regelungen haben. Ich würde auch niemanden Raten sein Privatkonto dafür herzugeben. Aber auf der anderen Seite macht man sich in den meisten Fällen nicht strafbar. Man hätte unter Umständen Schadensersatzforderungen oder dienstrechtliche Probleme aber Straftaten??? Dienstrechtliche Probleme sollten auch raus sein sofern das in dem betroffenen Bundesland üblich ist und ich auf Beschluss einer Konferenz oder auf Anweisung der Schulleitung handle. Wenn die SL sagt, dass man für Fahrt xy das Privatkonto nehmen soll, ist sie am Ende in der Verantwortung. Es sei denn es gibt explizite andere Aussagen im Schulgesetz oder den Verordnungen des Landes (wie z.B. in Nds.).

    Super Rechtsverständnis, behalte es aber wenigstens für dich und rate anderen nicht zu kriminellen Machenschaften.

    Ok, würdest Du mir bitte sagen, wo Du kriminelle Machenschaften siehst und welche Straftaten du siehst? Ich hoffe, dass Du solche Vorwürfe, die Du hier öffentlich äußerst auch belegen kannst.

    Um es noch mal deutlich zu sagen:

    Es ist nicht richtig/gut, wenn die Lehrkräfte es über ihr Privatkonto machen. Die Schule müssen dafür ein eigenes Konto zur Verfügung stellen.

    Wenn ich aber aus welchen Gründen auch immer bereit bin auf Anweisung der Schulleitung / des Landes trotzdem aus reiner Nettigkeit mein Privatkonto zu verwenden, ist das nicht kriminell.

    Es gibt die Möglichkeit, wenn die Bank dazu bereit ist, ein Konto auf meinen Namen aber auf fremde Rechnung zu führen. Dann hält die Bank den sogenannten "wirtschaftlich Berechtigten" des Geldes fest. Im Todesfall oder was auch immer ist dann deutlich, dass das Geld nicht mein Geld ist, sondern dass ich das Geld im Auftrag eines dritten treuhänderisch verwalte. War früher bei nicht eingetragenen Vereinen gang und gebe bis man dazu übergegangen ist das Konto direkt auf den Verein auch wenn er nicht e.V. ist zu eröffnen.

    Wie man hier einen Geldwäscheverdacht konstruieren möchte, erschließt sich mir nicht. Schon alleine, wenn das Land ein solches Vorgehen vorsieht, kann ich mich damit kaum einem Geldwäscheverdacht aussetzen. Außerdem fehlt für die Geldwäsche die Absicht die Herkunft des Geldes zu verschleiern.

    Bevor ein falsches Bild entsteht: Die Anzahl dieser Stellen im 1. Beförderungsamt hängen stark von den Schüler- oder Klassenzahlen ab. Bei weitem nicht alle Fachkonferenzleitungen sind im 1. Beförderungsamt. Und andersherum sind auch in der bisherigen Besoldungsordnung die Grundschulleitungen auch "kleiner" Grundschulen bis 180 Schüler bereits in der A13, bei mehr als 180 Schülern A13Z. Von

    kann insofern keine Rede sein.

    Also ich kenne mehrere Leute an der Realschule, die für Fachkonferenzleitung und ähnliches A13 bekommen. Bei den Grundschulen gibt es bei uns nur 2 mit mehr als 180 Schülern. Viele sind eher irgendwo um 100. Momentan steigen allerdings wieder die Schülerzahlen. Für über 180 Schüler muss ich schon mehr als zweizügig sein. Entsprechend haben wir auch (noch) viele Schulleitungen mit A12z.

    Ich weiß auch nicht, wo du das falsche Bild siehst. Ich kann an einer KGS,IGS, RS ... sagen für die Fachkonferenzleitung XY bekommst Du A13. An einer Grundschule bekommt das gerade mal die SL.

    Wie soll ich Menschen motivieren so ein Amt zu übernehmen und sich dort übermäßig zu engagieren wenn ich ihnen außer ein paar netten Worten nichts zu bieten habe?

    Natürlich möchten damit Unternehmen die Politik positiv beeinflussen. Fakt ist allerdings, dass Parteispenden in Deutschland momentan unter den entsprechenden Bedingungen erlaubt sind. Das kann man gut oder schlecht finden. Was allerdings nicht erlaubt ist, sind Bestechungen, Spionage, etc..

    Das muss man natürlich nicht, wenn man einfach fremde Gelder über Privatkonten laufen lässt. Dann setzt man sich eben nur dem Verdacht der Geldwäsche und ggf. dem der Unterschlagung aus.

    Ich weiß bei bestem Willen nicht, wie Du dich da dem Verdacht der Geldwäsche aussetzen willst.

    Da sich "die Schule" (und damit eigentlich das verantwortliche Bundesland) dann ja offensichtlich aus der Affäre rausgezogen hat, geschieht hier auch nichts im Auftrag der Schule, sondern eher im Auftrag der Lehrkraft.

    Nein, warum sollte das so sein? Die Gelder hat sich die Lehrkraft ja - zumindest vorübergehend - in ihr Privatvermögen überführen lassen.

    In der Regel wird die Lehrkraft die Klassenfahrt nicht privat sondern im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit durchführen. In der Regel auch mit Zustimmung der Schulleitung oder auf Anweisung der Schulleitung und im Rahmen eines Fahrtenkonzeptes. Das sind zu mindestens die Fälle, die wir hier diskutiert haben. Und dann handelt die Lehrkraft nach außen im Rahmen ihres Amtes und entsprechend haben die Eltern einen Anspruch gegenüber dem Land. Ggf. kann dieses sich dann Geld von der Lehrkraft wiederholen. Das ist rechtlich vollkommen eindeutig.

    Die Gelder hat sich die Lehrkraft ja - zumindest vorübergehend - in ihr Privatvermögen überführen lassen.

    Wenn das Konto auf fremde Rechnung läuft, hat sie das eben nicht.

    Das ändert aber nichts an den rechtlichen Fallstricken für die betreffende Person selbst.

    Dass die Lösung für die Lehrkraft nicht gut ist, sehe ich genauso. Natürlich ist das Niedersächsische Modell richtig und gut! Aber für Kollegen, wo es die Möglichkeit noch nicht gibt, muss man auch nicht gleich den Teufel an die Wand malen.

    Kenne ich auch so bei größeren Projekten, da ist dann das ganze Kollegium inkl. Eltern eingebunden. So aus Interesse, hast du ein paar Beispiele für andere Jobs im Grundschulbereich, die für Einzelne deutliche Mehrarbeit bedeuten?

    Inklusion

    DaZ

    EDV

    Bestimmte Fachkonferenzen

    ...

    Liegt natürlich auch viel am Schwerpunkt. Es gibt auch Grundschulen, die in den Bereichen nichts machen. Aber das ist natürlich auch nicht Sinn der Sache. Wir haben beispielsweise Boards und iPads bekommen und haben Schulen, die diese gar nicht nutzen. Da braucht man auch eine Person, die da mal einfach Arbeit investiert.

    Ja guuut. Eigentlich bin ich bei dir, aber wo fängt das an, wo hört das auf? Aquarium AG, Brandschutzbeauftragter, Klassenfahrt? Dafür gibt es aktuell keinen Cent mehr, und oft auch keine Wertschätzung von oben, höchstens unter Kollegen.

    Ich denke, dass man da auch die Situation an Grundschulen und weiterführenden Schulen unterscheiden muss. Grundschulen haben bei uns kaum Anrechnungsstunden und oft auch nur eine Person in der Schulleitung. Bei den Aufgaben ist es für mich so, dass bestimmte Aufgaben entweder alle mal betreffen oder zeitlich im Rahmen der normalen Arbeitszeit erledigt werden können. Es gibt auch eine Reihe von Jobs, die, wenn man sie gut machen möchte, so viel Arbeit bedeuten, dass man eine deutliche Mehrarbeit haben. Und an der Stelle muss ein Ausgleich stattfinden. Das ist zu mindestens im Bereich Grundschulen / Niedersachsen nicht möglich. Und um auf das eigentliche Thema zurückzukommen: Oft sind es dann auch gerade die Kollegen mit kleinen Kindern, die (zu recht?) darauf verweisen, dass sie familiär so stark eingebunden sind, dass sie für zusätzliche Arbeiten keine Reserven haben. Und dann hast Du an Grundschulen Kollegien, wo vielleicht 10% der Leute in Vollzeit arbeiten.

    Seit wann orientiert sich die Besoldung an der Leistung. Wenn es danach geht, sind einige Kolleg*innen gnadenlos überbezahlt, andere würden auch mehr verdienen.

    Es wäre aber doch vielleicht nicht so schlecht, wenn sich die Besoldung etwas mehr die Leistungen anerkennt. Entweder durch Anrechnungsstunden oder durch eine höhere Besoldung. Da wir keine Lehrerstunden haben, bliebe wohl nur die Besoldung. Einfach ein kleiner Zuschlag für bestimmte Ämter könnte schon viel bringen.

    PPS: Das Land Niedersachsen stellt den Schulen ein Schulgirokonto zur Verfügung. Hierüber können und sollen - auch wenn manche SL das anders kommunizieren - durchaus auch die ganzen Gelder für Fahrten u.ä. laufen.

    Über Niedersachsen reden wir auch nicht. Es gibt aber anscheinend genug Bundesländer, die da noch Probleme habe. Aber auch Niedersachsen hatte lange genug Probleme damit. Daher kann ich die betroffenen Lehrkräfte da durchaus verstehen.

    Nein. Auf welcher Basis soll hier ein Treuhandvertrag mit "dem Bundesland" als Person zustande kommen und inwiefern gehören die durch die Eltern überwiesenen Gelder in das Vermögen des Bundeslandes? Im Übrigen wäre es auch sehr absurd, wenn ein Beamter des Landes Treuhänder seines Dienstherrn sein soll.

    Ich weiß nicht, warum Du einen Treuhandvertrag abschließen möchtest. Im ersten Schritt überweisen die Eltern an die Schule bzw. im Auftrag der Schule an ein Privatkonto. In der Regel ist damit die Schule in der Haftung. Die Situation gab es auch bei Corona. Deswegen gibt es auch die neuen Vorgaben zur Einverständniserklärung. Dass die Schule das Geld dann zweckgebunden für eine Klassenfahrt ausgibt und ggf. Rückzahlungsansprüche etc. entstehen steht auf einem anderen Blatt. Es ist genauso der Fall, wenn auf das Schulkonto überwiesen wird. Wenn die Schulleitung dann das Konto plündert und verschwindet und die Klassenfahrt ausfällt, haben die Eltern einen Anspruch gegen das Land. Genauso ist es bei einem Konto auf fremde Rechnung. Oft reicht es der Bank den wirtschaftlich Berechtigten festzuhalten. Für die Bank ist am Ende nichts anderes als jede Kegelkasse.

    Wem (hier sind insbesondere die Kinderlosen angesprochen) geht es konkret durch die Einführung des erhöhten Familienzuschlags bzw. des Regionalzuschlags schlechter?

    Wem geht es dadurch besser?
    Aha, dann ist das also doch nur eine reine Neiddebatte.

    Naja, letztlich hat der Staat eine Summe X, die er für die Bezüge verwendet. Wenn er hohe Familienzuschläge wird er dauerhaft bei Gehaltserhöhungen zurückhaltender reagieren. Außerdem geht es um meine Besoldung für meine Arbeit. Es ist doch im meinem Interesse sich für eine Besoldung einzusetzen, die sich mehr an der Leistung und weniger an den Familienverhältnissen orientiert. Genauso wird der Kollege mit 3 Kindern sich für höhere Familienzuschläge einsetzen.

    Jede/r kann/darf Beamte/r werden. Wer das nicht will, weiß im Voraus, worauf er/sie sich einlässt. Das kann man auf Kinder übertragen. Und da es bei der Entscheidung fürs Kinderkriegen nicht um den Erhalt des Familienzuschlags geht, verliert auch niemand Geld, der keine Kinder bekommt oder bekommen kann. (Dass unerfüllter Kinderwunsch etwas ganz Schreckliches sein muss, kann ich mir vorstellen.)

    Also wenn ich an NRW denke, haben sich doch die Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Das Problem ist doch auch, dass der Staat gerade eine unangemessene Besoldung über höhere Familienzuschläge möglichst preiswert ausgleichen möchte. Es übrigens wie erwähnt auch so, dass man als Single finanzielle Nachteile hat. Wo werden die ausgeglichen?

    Problematisch ist hier durchaus auch, dass über ein einziges "Treuhand"-Konto Zahlungen für voneinander völlig unabhängige wirtschaftlich Berechtigte laufen sollen. Hier muss man die besonderen Sorgfaltspflichten nach dem GwG peinlich genau beachten.

    Der wirtschaftlich Berechtigte ist doch bei jeder Fahrt das Bundesland, oder?

    Das ist dann ein privates Konto, der Zusatz „Klassenkonto“ soll dich beruhigen, hat aber rechtlich keine Bedeutung.

    Das ist nicht ganz richtig. In der Regel handelt es sich um ein privates Konto mit dem Hinweis auf fremde Rechnung. Damit teilt man der Bank mit, dass der wirtschaftlich Berechtigte an diesen Geldern nicht die Privatperson ist sondern sie das Geld nur im Auftrag eines Dritten verwaltet. Das hat rechtlich durchaus Folgen, wenn es beispielsweise um Mahnbescheide oder Pfändungen geht oder beim Todesfall. In der Regel mögen Banken dieses Konstrukt aber nicht sondern wollen direkt ein Konto auf den Namen des Drittens eröffnen. Es wurde aber jahrelang beispielsweise bei nicht eingetragenen Vereinen so gehandhabt.

    Würde schon gerne fahren.

    Das ist das Ding. Dann musst halt überlegen. Entweder in den sauren Apfel beißen oder damit leben, dass die Fahrt nicht stattfindet. Ich habe es tatsächlich jahrelang über das Privatkonto gemacht. Ich wollte gerne fahren und für mich war die Abwicklung ok. Momentan würde ich es nicht mehr machen.

    Das haben wir als reine Fixkosten: Wohnung + Nebenkosten, Versicherungen, Kosten für Bahn und später Auto, essen.

    Da fehlt noch Freizeit, Urlaub, Hobby.

    Das weiß ich doch vorher? Kollegin mit drei Kindern bekommt selbst in Niedersachsen deutlich mehr Bezüge. Den Luxus hat sonst niemand. Wenn ich normal arbeite, gibt es zur Geburt eine Aufmerksamkeit und das war es. Der Staat soll Familien mit Kindern unterstützen. Lieber mit Leistungen als mit Kindergeld. Aber der Versuch Beamte mit Kindern finanziell mit Beamten ohne Kindern gleich zu stellen geht nach hinten los.

    Ich habe als Single auch Mehrkosten. Wenn ich eine Kreuzfahrt buche, zahle ich deutlich mehr pro Person als als Paar. Bekomme ich da auch mehr Gehalt? Wenn ich eine Krankheit bekomme und Mehrkosten habe, bekomme ich dann mehr Gehalt? Wenn ich auf dem Land ein Auto brauche, bekomme ich mehr Gehalt? Wenn ich körperliche Einschränkungen habe und dadurch Mehrkosten, werde ich besser versorgt?

    Ich bin mir auch noch unschlüssig, ob ich das Thema nochmal ansprechen soll (habe ich schon, Konferenz, Lehrerinnenrat, SL) oder einfach abwarten und mal sehe, was passiert.

    Es nervt X(

    Wo ist das Problem? Kurze Mitteilung an die SL, dass man das Geld nicht über private Konto abwickeln möchte und Bitte um Mitteilung wie zu verfahren ist. Anschließend abwarten und Tee trinken.

    Notfalls findet die Fahrt nicht statt. Wenn ich nicht unbedingt selbst fahren möchte, wäre ich da total entspannt.

    Aber die Pension, die andere finanzieren, hättest du schon gerne?

    Wie denn die Pension durch das Kinderbekommen verdient oder durch die in X Jahren geleistete Arbeit? Wäre doch mal eine Idee für eine Rentenreform. Der Bürgergeldempfänger mit 5 Kinder bekommt am Ende die höchste Rente. Der Single bekommt trotz Spitzenverdiener kaum Rente. Er hat auch in seinem Leben keine Kinder in die Welt gesetzt.

    Aus meiner Sicht sind die Familienzuschläge grundsätzlich falsch. Natürlich verstehe ich die Argumentation dahinter. Aber außerhalb des Beamtentums wird die Familie auch durch das normale Gehalt finanziert. Dann kann ich mir mit 3 Kindern halt nicht das leisten, was sich ein Single leistet. Man kann auch gerne allgemeine Unterstützungen für Familien mit Kindern anbieten. Kindergeld etc.. Und man kann auch gerne sagen das beispielsweise Kinder auf die Rente angerechnet werden. Dann muss der Single halt privat vorsorgen.

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