Verstehe ich das richtig: Schüler und Eltern stimmen mit über die Noten anderer Schüler ab? Über deren Nachteilsausgleich oder Klassenwiederholung? Ggf. gar über deren Versetzung oder Abschluss? Und man wundert sich hier darüber, dass das manche für seltsam halten?
Nein, du verstehst es nicht richtig. Es wurde bereits oben ausführlich dargestellt. Die Eltern haben (sofern nicht persönlich betroffen) ein Rederecht und wirken an der Beschlussfassung mit. Sie können Fragen stellen, Argumente nennen, Informationen beisteuern. Ein Stimmrecht haben sie nicht in allen Bereichen. Das ist ein paar Beiträge vorher genau beschrieben. Und selbst da, wo sie ein Stimmrecht haben, können die Lehrkräfte sie immer überstimmen. Ich habe in meiner Klasse 6 Lehrkräfte und 3 Elternvertreter. Dazu noch der Schulleiter als Vorsitzender. Schülervertreter gibt es in den Grundschulen nicht. Wenn natürlich die Lehrkräfte sich nicht einig sind, können die Eltern das Zünglein an der Waage sein. Aber warum nicht?
(Damit du nicht nachlesen muss. In Zeugniskonferenzen haben die Elternvertreter kein Stimmrecht sondern beraten nur:
- Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung,
- Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen,
- allgemeine Regelungen für das Verhalten in der Schule (Schulordnung) und
- Ordnungsmaßnahmen (§61)
Bei Punkt 2 hat nur Stimmrecht, wer den Schüler planmäßig unterrichtet. Alle anderen Mitglieder beraten nur. Bei den anderen Sachen haben Eltern auch Stimmrecht.)