Naja, "Interessenausgleich" heißt deiner Auffassung nach letztlich nur, dass das Interesse der Schule Vorrang hat.
Interessenausgleich bedeutet auch nicht, dass man sich in der Mitte trifft. Formal wird man erstmal fragen, ob die Schule überhaupt ein berechtigtes Interesse daran hat, dass frühzeitig zu erfahren. Wenn ich hier lese, dass es Schulen gibt, wo sowieso permanent jemand als Vertretungsbereitschaft im Lehrerzimmer sitzt, mag das Interesse gar nicht da sein. Wenn man nun feststellt, dass die Schule ein berechtigtes Interesse hat, wird man sich die Lehrkraft ansehen. Ist es ihr zumutbar? Da würde man sich sicherlich fragen, ob die Lehrkraft nicht im Regelfall sowieso schon frühzeitig merkt, dass sie voraussichtlich/eventuell dienstunfähig ist und entsprechend reagieren kann. Dann würde ich als Schule argumentieren, dass die Lehrkraft ggf. die Zeit von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr für ihre Unterrichtsvorbereitung nutzen kann. Die Lehrkraft hätte also keine Mehrarbeit sondern wäre nur in ihrer freien Zeiteinteilung eingeschränkter. Dazu kann ich als Schule auch noch argumentieren, dass die Lehrkaft grundsätzlich keinen Anspruch auf einen späteren Unterrichtsbeginn hat. Sie hätte auch regulär um 8:00 Uhr beginnen können.
Da muss man nun auch den Einzelfall betrachten. Kommt die Lehrkraft auf eigenen Wunsch später oder hätte sie lieber früher angefangen. Einer Lehrkraft, die bei Vollzeit einmal um 10:00 Uhr und sonst um 8:00 Uhr Unterrichtsbeginn hat, kann man sicherlich eher zumuten sich an dem 10:00 Uhr frühzeitig krankzumelden als einer Teilzeitkraft, die jeden Tag erst um 12:00 Uhr beginnt. Ausnahme ist natürlich, wenn die Lehrkraft das selbst so gewünscht hat.
Am Ende wird man prüfen, was höher zu bewerten ist.