Die Schule kann zunächst mal nur 40h /pro Woche verlangen. Wenn ein Kollege in einer Unterrichtswoche mehr arbeitet und dafür in den Ferien weniger, dann ist das sicher nicht das Recht der Schule. Möglich ist es, weil wir eben einen großen Teil unserer Arbeitszeit selbstständig organisieren.
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Ich habe nichts anderes behauptet. Es ist klar, dass die Wochenarbeitszeit durch solche Regelungen nicht überschritten werden darf. Es sind übrigens nicht 40 sondern 40 + x Stunden durch den Ausgleich für die Ferien...
Was die Bereitschaftsstunden für Vertretungen angeht, so kann man dazu meines Erachtens nicht seitens der Schulleitung verpflichtet werden, solange nicht konkret eine Vertretungssituation vorliegt. Und es gibt sicher immer mal wieder jemanden, der diese Verpflichtung in einigen zusätzlichen Unterrichtsstunden für spontane Vertretungen in der Schule vor Ort zu sein, nicht begrüßt.
Für NRW habe ich bereits das Urteil des OVG genannt, dass es anders als Du siehst. Susanne hat zwar darauf verwiesen, dass es andere Urteile gibt, hat aber bisher leider kein einziges genannt. Ich vermute, dass es auch keine gibt. Vielleicht hat sie es auch mit der Rechtsprechung zu den Bereitschaftszeiten bei Ärzten verwechselt. Das ist aber nicht vergleichbar, da dort die Bereitschaftszeiten oben drauf kamen.
Normalerweise hat sich das Kollegium als Gesamtheit in der Gesamtlehrerkonferenz oder deren Entsprechung in anderen Bundesländern aber freiwillig (und dann bindend für alle) dafür entschieden, weil man sich damit erkauft, dass man nicht ständig ungeplant für Vertretungen herangezogen wird. Jedes Kollegium muss selbst entscheiden, was ihm da wichtiger ist. Solange es funktioniert, der einzelne also nicht ungefragt zu anderen Zeitpunkten für Vertretungen herangezogen wird, kann es sehr angenehm sein.
Da bin ich ganz bei dir. In der Regel wird eine solche Regelung durch die Gesamtkonferenz festgelegt werden. Mag natürlich in einzelnen Bundesländern anders sein. Aber das so eine Regelung formal richtig beschlossen wird, ist doch Grundvoraussetzung. Das würde ich voraussetzen, sonst braucht man doch gar nicht diskutieren.
Jeder von uns hier unterstützt die Formulierung „Um 7 Uhr oder direkt bei späterer Feststellung der Krankheit“, auch wenn alle um 7 Uhr telefonisch statt bis 7 Uhr auf einem AB oder per E-Mail für nicht mehr zeitgemäß halten. Aber niemals wäre ich bereit mir vorsichtshalber einen Wecker zu stellen, um vor 7 Uhr meine Dienstfähigkeit für den Tag überprüfen. Da kann eine spätere Krankmeldung für die Schule so unpraktisch sein wie sie will, dieses Recht hat die Schule nicht.
Ich glaube, das es in der Praxis auch nur in Einzelfällen relevant ist. Es wird doch auch niemand etwas sagen, wenn sich jemand ausnahmsweise mal später krank meldet. Aber es gibt halt auch andere Fälle. Wir hatten mal eine Abordnung, die sich oft krank war und auch regelmäßig kurzfristig abgesagt hat. In der Regel mit dem Hinweis, dass man noch gehofft doch kommen zu können. Für Leute, die chronisch krank sind, ist es sicherlich auch wichtig die Anzahl der Fehltage gering zu halten. Am Ende hat die Person auch den Hinweis bekommen, sich morgens direkt krankzumelden. Hat allerdings nur begrenzt geklappt.
Also wie gesagt die meisten merken schon frühzeitig das sie krank werden und können sich rechtzeitig abmelden. In Einzelfällen wird auch niemand etwas sagen (können), wenn man sich kurzfristig krankmeldet. Aber die Frage ist, kann die Schule es generell erwarten, dass man sich früh krankmeldet. Spätestens wenn jemand das dritte mal um 10:00 Uhr absagt, würde ich deutlich Worte finden und es bei weiteren Vorkommnissen auch mit einer Abmahnung versuchen. Ob es am Ende rechtens ist, mag dann ein Gericht entscheiden.