Ermöglicht? Süß. Am Arbeitsplatz habe ich keinen Arbeitsplatz. Meine Dienstherrin schnorrt sein Jahren ein Arbeitszimmer bei mir. Mir wird nicht ermöglicht, ich werde genötigt.
Du wirst nicht genötigt. Du kannst jederzeit deinem Arbeitgeber mitteilen, dass Du in Zukunft nicht mehr zu Hause arbeiten möchtest und ihn um einen Arbeitsplatz in der Schule bitten. Wenn er dem nicht nachkommt, ist es nicht dein Problem. Ob es natürlich sinnvoll ist, wenn Du dann 43 h pro Woche in der Schule sitzen musst, ist eine andere Frage. Habt ihr denn gar keine Arbeitsplätze? Was machen Lehrer mit Freistunden etc.? Am Ende ist ein Geben und Nehmen, bei dem wir Lehrer oft ganz gut wegkommen. Ich zahle gerne ein Arbeitszimmer und kann dafür von zu Hause arbeiten.
Ansonsten, bitte gerne. Ich glaube zwar nicht, dass unser Job gut mit der Stechuhr geht, aber wenn's gewünscht wird, steppe ich da um 08:00 Uhr auf, düddel meine 8 Stunden 12 ab und fahre nach Hause. Gerne. Sehr gerne.
Es ist dein gutes Recht, dass deine Jahresarbeitszeit inklusive Ferien etc. passt. Worüber willst Du hier diskutieren? Am Ende arbeitest du auch nicht mehr, wenn Du statt von 23:00 Uhr bis 1:00 Uhr nachts von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr morgens arbeitest. Dass Du davon losgelöst einen Anspruch hast, dass dein Arbeitgeber deine Arbeit so gestaltet, dass es mit deiner rechtlichen Arbeitszeit passt, müssen wir doch nicht diskutieren?
Wenn immer vertreten werden muss, muss auch genug Personal da sein. Und es muss immer jemanden geben, die die Vertretung organisiert.
Das ist nicht da und kann auch nicht da sein. Dann muss in jeder Schule ständig Personal sitzen, das notfalls einspringen kann. Unabhängig vom sicherlich vorhandenen Personalmangel kannst du das nicht leisten.
Am Ende ist auch relativ einfach. Wenn an eurer Schule das Vertretungskonzept so gut funktioniert, dass es egal ist, wann du absagst, liegt kein berechtigtes Interesse der Schule vor und ich vermute mal, dass damit eine späte Absage rechtlich akzeptiert werden muss.
Kann die Schule aber nachweisen, dass aus schulorganisatorischen oder anderen Gründen ein berechtigtes Interesse an einer frühzeitigen Absage vorliegt, wird es sicherlich schwierig werden Gegenargumente zu finden. Im Rahmen eines Interessenausgleichs finde ich die Aussage "ich möchte ausschlafen" recht wenig.
In der Praxis wird es in der Regel sowieso keine Rolle spielen. Wenn ich mich einmal im Jahr erst um 10:00 Uhr abmelde, bin halt auch gerade erst erkrankt bzw. habe gerade erst gemerkt, dass ich dienstunfähig bin. Probleme tauchen doch erst dann auf, wenn so etwas regelmäßig passiert.