Hm? Von einer späten Krankmeldung sind genau drei Personen betroffen: ich, der Vertretungsplaner und ein Springerkollege bzw. eine VSS-Kraft. Seid ihr an deiner Schule nur zu dritt?
...
Ein Kollege des Vertretungsplanerteams weißt dann einen VSSler oder einen Kollegen aus dem Vertretungspool an, die Vertrwtung zu übernehmen. Oberstufenunterricht kann auch mal ausfallen. So kompliziert, wie du dir das vorstellst, ist das nicht.
Die Schule hat VSS Kräfte und einen (wechselnden) Pool an Vertretungslehrern. In diesem Pool bin ich auch und musste innerhalb meiner Bereitschaftszeit auch schon vertreten. Habt ihr das nicht?
Wir haben ein Planerteam noch ein Pool an Vertretungslehrkräften. Das werden auch die wenigsten Grundschulen haben. Ab 8:00 Uhr sind in der Regel fast alle Lehrkräfte im Unterricht. Selbst die SL ist zu 50% fest im Unterricht plus Vertretungsstunden. Wenn um 9:00 Uhr jemand anruft, ist in der Regel niemand erreichbar. Die SL bekommt dann zur großen Pause mit, dass eine LK fehlt. Dann kannst Du auch keine Vertretung organisieren. Unterrichtsausfall ist nicht möglich. Also muss beispielsweise irgendjemand spontan 2 Klassen betreuen. Wenn man "Glück hat", kann aber auch DaZ oder Förderunterricht ausfallen. Zur Freude der betroffenen Lehrkräfte und Kinder.
Wenn die LK sich aber frühzeitig abmeldet, kann ich versuchen eine PM zu organisieren oder eine Lehrkraft bitten zu kommen. Aber auch die brauchen etwas Vorlauf. Um 7:00 Uhr anrufen und um 8:00 Uhr kommen, schaffen viele aber. Allerdings nicht um 10:15 Uhr anrufen und um 10:30 Uhr da sein.
Die meisten Kollegen stehen sowieso pünktlich auf. Viele haben Kinder oder sind in einer Beziehung. Die nutzen dann die Zeit bis zum Unterricht anders. Wenn jemand jetzt sowieso selten krank ist, würde ich kein Problem haben, wenn so ein Fall mal vorkommt. Es kann auch eine Lehrkraft während des Unterrichtes erkranken.
Aber wenn jetzt jemand regelmäßig erst um 9:00 Uhr oder 10:00 Uhr eine Mail schickt, weil er ausschlafen möchte/muss, würde ich ihn auch auffordern sich früher zu melden. Ich denke auch, dass das rechtlich haltbar ist, da hier ein berechtigtes Interesse der Schule vorliegt.