Entschuldigung, auf dem Niveau möchte ich nicht mir dir diskutieren. Wenn du Belastungen durch Kinder mit zocken oder feiern vergleichst bin ich raus.
Es ist vollkommen eindeutig, dass deine Empfehlung rechtswidrig war. Es geht nicht darum, ob es angemessen ist oder nicht. Es geht darum, ob es erlaubt ist oder nicht. Sich krank zu melden ohne erkrankt zu sein ist kein Kavaliersdelikt. Wenn jemand dir das nachweisen kann, kann das ernste Konsequenzen haben.
Die vier Tage Sonderurlaub sind sicherlich auch nicht dafür gedacht, dass sich die Betreuungsperson vollständig erholt. Es gibt eine Reihe von Erkrankungen oder Unfällen, wo die Betreuungsperson über Wochen ausfallen könnte.
Ich vermute mal, dass die Idee dahinter ist, dass man innerhalb dieser 4 Tage eine alternative Betreuung organisiert. Viele Eltern werden das sicherlich sowieso schon im voraus überlegt haben.
Mal sollte auch überlegen, was der Ausfall für die Schule bedeutet. Wir sind teilweise inzwischen in einer Situation, dass dann auch eine Klasse zu Hause bleiben muss. Da hat die Schule auch einen Anspruch, dass die Lehrkräfte zum Dienst erscheinen.
Sollte der Fall auftreten, dass eine Lehrkraft sich um ihr Kind kümmern muss und es keine Möglichkeit gibt Ersatz zu beschaffen, gibt es noch andere Möglichkeiten als ein Betrug. Eine gute SL löst solche Probleme beispielsweise dadurch, dass Minusstunden angerechnet werden. Die SL könnte die betreffende Lehrkraft ins Homeoffice schicken. Bei älteren Kindern können diese ggf. ausnahmsweise mitgebracht werden. Vielleicht haben Schulen Kontakte zu örtlichen Kindergärten, Krippen oder Tagesmüttern, wo eine Betreuung organisiert werden können. In Nds. und sicherlich auch in allen anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit unbezahlten Sonderurlaub aus wichtigen Gründen zu erhalten. Und wenn es alles nicht hilft, teile ich der SL mit, dass ich meinen Dienst leider nicht antreten kann, da ich mein Kind betreuen muss. Wenn ich nachweisen kann, dass es keine Alternative gab, wird das rechtlich auch nicht zu beanstanden sein.
Es ist nämlich keineswegs so, dass der Beamte nur Pflichten hat. Aber wenn es natürlich Alternativen gibt und ich trotzdem zu Hause bleiben möchte, geht es nicht.