Beiträge von Tom123

    Die Schule kann zunächst mal nur 40h /pro Woche verlangen. Wenn ein Kollege in einer Unterrichtswoche mehr arbeitet und dafür in den Ferien weniger, dann ist das sicher nicht das Recht der Schule. Möglich ist es, weil wir eben einen großen Teil unserer Arbeitszeit selbstständig organisieren.

    ....

    Ich habe nichts anderes behauptet. Es ist klar, dass die Wochenarbeitszeit durch solche Regelungen nicht überschritten werden darf. Es sind übrigens nicht 40 sondern 40 + x Stunden durch den Ausgleich für die Ferien...

    Was die Bereitschaftsstunden für Vertretungen angeht, so kann man dazu meines Erachtens nicht seitens der Schulleitung verpflichtet werden, solange nicht konkret eine Vertretungssituation vorliegt. Und es gibt sicher immer mal wieder jemanden, der diese Verpflichtung in einigen zusätzlichen Unterrichtsstunden für spontane Vertretungen in der Schule vor Ort zu sein, nicht begrüßt.

    Für NRW habe ich bereits das Urteil des OVG genannt, dass es anders als Du siehst. Susanne hat zwar darauf verwiesen, dass es andere Urteile gibt, hat aber bisher leider kein einziges genannt. Ich vermute, dass es auch keine gibt. Vielleicht hat sie es auch mit der Rechtsprechung zu den Bereitschaftszeiten bei Ärzten verwechselt. Das ist aber nicht vergleichbar, da dort die Bereitschaftszeiten oben drauf kamen.

    Normalerweise hat sich das Kollegium als Gesamtheit in der Gesamtlehrerkonferenz oder deren Entsprechung in anderen Bundesländern aber freiwillig (und dann bindend für alle) dafür entschieden, weil man sich damit erkauft, dass man nicht ständig ungeplant für Vertretungen herangezogen wird. Jedes Kollegium muss selbst entscheiden, was ihm da wichtiger ist. Solange es funktioniert, der einzelne also nicht ungefragt zu anderen Zeitpunkten für Vertretungen herangezogen wird, kann es sehr angenehm sein.

    Da bin ich ganz bei dir. In der Regel wird eine solche Regelung durch die Gesamtkonferenz festgelegt werden. Mag natürlich in einzelnen Bundesländern anders sein. Aber das so eine Regelung formal richtig beschlossen wird, ist doch Grundvoraussetzung. Das würde ich voraussetzen, sonst braucht man doch gar nicht diskutieren.

    Jeder von uns hier unterstützt die Formulierung „Um 7 Uhr oder direkt bei späterer Feststellung der Krankheit“, auch wenn alle um 7 Uhr telefonisch statt bis 7 Uhr auf einem AB oder per E-Mail für nicht mehr zeitgemäß halten. Aber niemals wäre ich bereit mir vorsichtshalber einen Wecker zu stellen, um vor 7 Uhr meine Dienstfähigkeit für den Tag überprüfen. Da kann eine spätere Krankmeldung für die Schule so unpraktisch sein wie sie will, dieses Recht hat die Schule nicht.

    Ich glaube, das es in der Praxis auch nur in Einzelfällen relevant ist. Es wird doch auch niemand etwas sagen, wenn sich jemand ausnahmsweise mal später krank meldet. Aber es gibt halt auch andere Fälle. Wir hatten mal eine Abordnung, die sich oft krank war und auch regelmäßig kurzfristig abgesagt hat. In der Regel mit dem Hinweis, dass man noch gehofft doch kommen zu können. Für Leute, die chronisch krank sind, ist es sicherlich auch wichtig die Anzahl der Fehltage gering zu halten. Am Ende hat die Person auch den Hinweis bekommen, sich morgens direkt krankzumelden. Hat allerdings nur begrenzt geklappt.

    Also wie gesagt die meisten merken schon frühzeitig das sie krank werden und können sich rechtzeitig abmelden. In Einzelfällen wird auch niemand etwas sagen (können), wenn man sich kurzfristig krankmeldet. Aber die Frage ist, kann die Schule es generell erwarten, dass man sich früh krankmeldet. Spätestens wenn jemand das dritte mal um 10:00 Uhr absagt, würde ich deutlich Worte finden und es bei weiteren Vorkommnissen auch mit einer Abmahnung versuchen. Ob es am Ende rechtens ist, mag dann ein Gericht entscheiden.

    Jeder, der nicht Oberarzt wird, ist Assistenzarzt. Es werden längst nicht alle Oberarzt.

    Man müsste mal das Lebenseinkommen vergleichen. Was verdienen Ärzte im Laufe ihre Berufsleben von bis und was von dienen Lehrkräfte. Ich denke, dass die meisten Ärzte zurecht deutlich über den Lehrkräften liegen.

    Allgemein

    Hast Du auch einen Link zu diesen Urteilen? Ich konnte nämlich nichts dazu zu finden. Es geht nicht um Bereitschaftszeiten wie bei Ärzten, die teilweise nicht als Arbeitszeit gewertet wurden. Es geht darum, dass Du einen kleinen Teil deiner Arbeitszeit in der Schule verbringen sollst, damit du für Vertretungsreserven zur Verfügung stehst. Bei uns ist das gang und gebe. Da hätte ich gerne ein paar Informationen zu diesen Urteilen als nur "gibt es". Für NRW gibt es beispielsweise ein Urteil des OVG von 2005 das eine Vertretungsbereitschaft (6 A 2650/ 03) erlaubt. Warum findet man die anders lautenden Urteile nicht auch im Netz? Wenn ein OVG seine Rechtsprechung ändert, wird das sicherlich irgendwo erschienen sein?

    Hätte ich mir gewünscht, später Schule zu haben, dann wollte ich mir sicher nicht an diesen Tagen frühmorgens einen Wecker stellen, prüfen ob ich gesund bin, und dann noch eine Stunde wach im Bett herumliegen. Und warum die Teilzeitkraft das dürfte, der Vollzeitlehrer aber nicht, leuchtet mir bei deiner Argumentation auch nicht recht ein.

    Könnte daran liegen, dass Teilzeitkräfte eine andere Arbeits- bzw. Unterrichtsverpflichtung haben? Nur mal eine Idee. Wenn Du Vollzeitkraft bist und die Schule von dir mehr als 40+X Stunden Arbeit verlangt, geht das nicht. Letztlich hat dein Arbeitgeber ein Recht auf die 40h+x, wobei x der Ferienausgleich wäre. Aber am Ende solltest du zu mindestens rechtlich nicht wirklich mehr arbeiten.

    Ich kann also bei einer Vollzeitkraft sagen, dass sie an einem Tag erst um 10 Uhr Unterricht hat, sich aber von 8:00 bis 10:00 Uhr als Vertretungsreserve bereit hält oder auch andere Sachen machen soll, so dass mir als Arbeitgeber zur Verfügung steht. Am Ende darf die Lehrkraft nicht über die 40h+x pro Woche kommen. Wenn ich eine Teilzeitkraft habe muss die ggf. nur 20 h arbeiten. Dann kann ich sie nicht jeden Tag für 8h einplanen. Da muss ich halt entscheiden, was ich möchte. Ggf. könnte die Teilzeitkraft an 2-3 Tagen wie Vollzeit arbeiten und hat dann den Rest frei. Oder sie arbeitet die ganze Woche. Dann muss ich aber beachten, dass sie nicht zu viel arbeitet. Da kann sie nicht jeden x Stunden als Vertretungsreserve fungieren. Aber vielleicht ist das sowieso nicht möglich. Susanne schrieb, dass das so etwas verboten ist. Aber vielleicht verwechselt sie das auch mit Bereitschaftsdiensten bei Ärzten etc., die nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden.

    Weil Tom der normal Fall ist und daran werden auch solche sinnlose Anweisungen gemessen. 👌

    Da Du anscheinend nur Sprüche machen kannst ohne irgendwelchen Argumente zu bringen, beende ich mal an der Stelle die Diskussion mit dir.

    Nö, genau das darfst du nicht, dazu gibts Urteile.

    Du sprichst von Berlin oder allgemein? Bei uns ist es an den größeren Schulen oft so, dass Lehrkräfte feste Zeiten haben, wo sie als Vertretungsreserve präsent sein müssen. Irgendwo im Thread wurde das auch schon von einer anderen Schule berichtet. Hast Du einen Link zu den Urteilen?

    Das hilft nur nichts. Ich merke oft erst, dass ich nicht arbeitsfähig bin, wenn ich eine halbe Stunde oder länger rumgelaufen bin.

    Aber Du stimmst mir doch sicherlich zu, dass das nicht der Normalfall ist, oder? Ich meine, dann spricht man der SL darüber, dass man diese Regelung aufgrund der Vorerkrankungen was auch immer nicht zuverlässig einhalten kann. Eine Lösung könnte z.B. sein, dich dann vor allem früh einzusetzen. Bei uns wollen viele lieber später arbeiten, weil sie dann noch die Kinder zur Schule bringen können etc..

    Wenn ich nachmittags Unterricht habe, entscheide ICH, ob ich vormittags AUCH arbeiten möchte, habe schließlich eine halbe Stelle.

    Aber der Arbeitgeber kann nicht über meinen Vormittag UND über meinen Nachmittag verfügen, da muss er sich schon entscheiden.

    Wenn Du eine halbe Stelle hast, heißt das bei uns Teilzeit. Und wie ich bereits geschrieben habe, muss man das bei solchen Regelungen sicherlich berücksichtigen. Durch eine solche Regelung darfst du natürlich nicht mehr arbeiten müssen als deine vertraglich vorgesehene Arbeitszeit. Aber auch da wäre sicherlich eine Regelung angemessen, dass man nicht erst um 13:45 Uhr absagt, wenn man um 14:00 Uhr Unterricht hat.

    Es ist schon Kahre her, dass ich mich wegen soetwas arbeitsunfähig melden musste.

    Es geht auch nicht um die, die vielleicht alle 2 Jahre mal kurzfristig absagen müssen. Das kann jedem passieren. Es geht darum, dass grundsätzlich früh abgesagt werden muss. Wenn jemand zum dritten Mal in einem Schuljahr erst um 10:00 Uhr anruft, weil er ausschlafen muss, ist das für die Schule und aus meiner Sicht auch rechtlich nicht ok.

    Ich habe bereits erwähnt, dass wir einen Messenger nutzen, und zwar gnau dann, wenn es anliegt. Der Blödsinn, einen bestimmte Uhrzeit festzulegen, bleibt uns erspart. Die Ansage "möglichst frühzeitig" ist allerdings selbstverständlich. Deine Überlegungen finde ich ziemlich abstrus.

    Aber um das möglichst frühzeitig geht es doch gerade. Es gibt anscheinend Kollegen, die bei späteren Unterrichtsbeginn lange schlafen und auch erst spät merken, dass sie dienstunfähig sind. Ist es nun berechtigt von der Schule zu erwarten, dass sich diese Personen schon morgens abmelden oder nicht?

    Welcher System man nun verwendet und ob Anrufe zu einer bestimmten Uhrzeit sinnvoll sind, ist eine andere Frage. Die Frage, um dir es mir geht ist: Kann ich von einer Lehrkraft erwarten sich vor dem allgemeinen Unterrichtsbeginn krank zu melden, auch wenn sie erst um 10:00 Uhr Unterricht hat.

    Naja, "Interessenausgleich" heißt deiner Auffassung nach letztlich nur, dass das Interesse der Schule Vorrang hat.

    Interessenausgleich bedeutet auch nicht, dass man sich in der Mitte trifft. Formal wird man erstmal fragen, ob die Schule überhaupt ein berechtigtes Interesse daran hat, dass frühzeitig zu erfahren. Wenn ich hier lese, dass es Schulen gibt, wo sowieso permanent jemand als Vertretungsbereitschaft im Lehrerzimmer sitzt, mag das Interesse gar nicht da sein. Wenn man nun feststellt, dass die Schule ein berechtigtes Interesse hat, wird man sich die Lehrkraft ansehen. Ist es ihr zumutbar? Da würde man sich sicherlich fragen, ob die Lehrkraft nicht im Regelfall sowieso schon frühzeitig merkt, dass sie voraussichtlich/eventuell dienstunfähig ist und entsprechend reagieren kann. Dann würde ich als Schule argumentieren, dass die Lehrkraft ggf. die Zeit von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr für ihre Unterrichtsvorbereitung nutzen kann. Die Lehrkraft hätte also keine Mehrarbeit sondern wäre nur in ihrer freien Zeiteinteilung eingeschränkter. Dazu kann ich als Schule auch noch argumentieren, dass die Lehrkaft grundsätzlich keinen Anspruch auf einen späteren Unterrichtsbeginn hat. Sie hätte auch regulär um 8:00 Uhr beginnen können.

    Da muss man nun auch den Einzelfall betrachten. Kommt die Lehrkraft auf eigenen Wunsch später oder hätte sie lieber früher angefangen. Einer Lehrkraft, die bei Vollzeit einmal um 10:00 Uhr und sonst um 8:00 Uhr Unterrichtsbeginn hat, kann man sicherlich eher zumuten sich an dem 10:00 Uhr frühzeitig krankzumelden als einer Teilzeitkraft, die jeden Tag erst um 12:00 Uhr beginnt. Ausnahme ist natürlich, wenn die Lehrkraft das selbst so gewünscht hat.

    Am Ende wird man prüfen, was höher zu bewerten ist.

    Normale Arbeitstage haben keine Aufstehzeiten.

    An normalen Arbeitstagen muss ich aber die Interessen meines Arbeitgebers beachten. Wenn die Schule für eine bestimmte Uhrzeit eine Konferenz ansetzt, kann ich auch nicht sagen, da mache ich aber immer meinen Mittagsschlaf. Am Ende geht es darum die Interessen von Schule und Lehrer zu berücksichtigen und zu gewichten. Es geht hier auch nicht um eine Aufstehzeit. Es geht darum, dass ich bis dahin mich krank melden muss. Ich kann mir einen Wecker stellen, merken dass ich gesund bin und mich wieder umdrehen. Die meisten Menschen werden es sowieso früher merken, dass sie krank sind.

    Nö, mein Arbeitstag beginnt nicht um 7 Uhr. Ich kenne auch kein Gesetz, Verordnung oder Erlass, dass Arbeitstag um 7Uhr beginnt. Der Logik zur Folge endet der Tag ja dann auch um 15:42 (inkl 30 min Pause). Danach darf man dann auch keine Vorbereitung machen oder unterrichten.

    Es geht auch nicht darum, dass der Arbeitstag um 7:00 Uhr beginnt. Es geht darum, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, morgens zu erfahren, ob du krank bist. Zu mindestens dann, wenn es an der Schule keine Möglichkeiten gibt das kurzfristig zu kompensieren. Wenn man natürlich im Sek 1 Bereich ein Vertretungsplanerteam nebst Pool hat, ist die rechtliche Situation sicherlich eine andere. Aber gerade an einer Grundschule ist es natürlich schwierig, wenn ich um 10:00 Uhr erfahre, dass Kollege y um 10:30 Uhr nicht kommt. Womöglich ist da auch keine Pause zwischen. Wir haben Zeiten, da ist die Schule nicht erreichbar. Schulleitung macht Unterricht, Sekretärin ist nur an bestimmten Tagen da. Da merke ich erst, wenn die Klasse alleine ist, dass die Lehrkraft nicht gekommen ist.

    Rechtlich müsste man nun abschätzen, ob das Interesse der Schule an einer frühzeitigen Meldung oder die freie Zeiteinteilung der Lehrkraft höher zu gewichten sind. Dabei müssen natürlich auch Teilzeitkräfte anders beurteilt werden. Gerade bei geringer Stundenzahl kann ich natürlich nicht erwarten, dass die Lehrkraft sich immer bereit hält. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es am Ende zu mindestens für kleinere Schulen und Vollzeitkräfte angemessen ist. Theoretisch kann ich auch einfach sagen, dass die Lehrkraft in der Zeit von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr Vertretungsreserve ist und sich bitte bereithalten soll. Oder das die Lehrkraft in dieser Zeit ihre Vorbereitungeb erledigen soll. Sofern ein berechtigtes Interesse der Schule vorliegt, geht es am Ende um einen Interessenausgleich. Ich denke, dass da das Argument "Ich möchte ausschlafen." relativ wenig bringt.

    Woher soll ich wissen, ob ich um 7:00 Uhr topfit bin oder nicht? Wenn ich am Abend vorher noch fit bin und erst um 11 Unterricht habe, schlafe ich um 8 Uhr noch.

    Also bei vielen Menschen wird es so sein, dass sie schon nachts / am Vorabend merken, dass sie krank werden. Wenn es bei dir anders ist, stellst du dir einen Wecker auf 7:00 Uhr. Es ist ein normaler Arbeitstag für dich. Weder Ferien noch Wochenende noch Urlaub.

    Nein, wir reden von den Situationen, in denen man sich ausnahmsweise nicht bis 7:00 Uhr krankmelden kann. Zum Beispiel, weil man zu diesem Zeitpunkt wegen späteren Unterrichts noch schläft.

    Wirklich niemand hat hier auch nur angedeutet, eine Krankmeldung absichtlich hinauszuzögern oder um 6:30 Uhr aufzuwachen, sich nochmal umzidrehen und dann erst um 9:00 Uhr Bescheid zu geben, statt sich so früh wie möglich krankzumelden.

    Wir reden darüber, ob es zumutbar ist sich um 7:00 Uhr schon krankzumelden, wenn man erst um 11:00 Uhr Unterricht hat. Wenn ich erst 1h vorher krank werde, also um 8:00 Uhr noch topfit bin und um 9:00 Uhr die Krankheit ausbricht, dann hilft es mir auch nicht, dass ich um 7:00 Uhr fit war. Dann muss ich mich halt später krankmelden. Aber diese Situation wird doch bei den meisten von uns eher selten auftreten, also zu mindestens nicht regelmäßig.

    Bei mir geht es manchmal innerhalb von einer Stunde. Gerade noch fit und dann geht nichts mehr. Das eine Mal, als ich nach der 2. Stunde noch nicht einmal mehr heimfahren konnte und mich eine Kollegin mit meinem Auto nach der 5. Stunde heimfuhr (und eine 2. Kollegin mit einem 2. Auto für die Rückfahrt beider Kollegen hinterher), habe ich in der 1. Stunde noch einen sehr anspruchsvollen Versuch in Chemie durchgeführt (für den ich immer eine Ersatzstunde parat habe, falls ich nicht topfit bin).

    (Bei manchen Virenerkrankungen ist das üblich.)

    Das sind aber auch die Sachen, wo es nichts bringt morgens um 7:00 Uhr die Gesundheit zu prüfen. Und solche Sachen passieren auch nicht ständig. Wir reden hier doch über den Normalfall.

Werbung