Beiträge von Tom123

    Also ganz ehrlich, wenn man sich die internationale Presse so anschaut, dann ist dieses Thema durchaus präsent. Wäre ich eine auswärtige Fachkraft, ich hätte Bedenken.

    Ich habe ganz konkret Eltern gehabt. Vor 2 Jahren aus Syrien geflüchtet. Beides Zahnärzte. Nun soll der Bruder auch kommen. Ebenfalls Mediziner. Der hatte aber Bedenken, wegen der Ausländerfeindlichkeit.

    Das Problem sind immer die extreme. Ich bin durchaus dafür die Einwanderung zu begrenzen. Ich würde auch Sozialleistungen generell kürzen. Wenn es eine Möglichkeit gibt kriminelle Ausländer effektiver auszuweisen ist das auch super. Ebenso haben wir ein Problem mit Clankriminalität und Polizei und Gerichte haben zu wenig Möglichkeiten, sind unterfinanziert und schlecht ausgestattet.

    Aber das ist alles kein Grund die AfD zu wählen. Das sind reine Populisten. In der Praxis sind ihre Vorschläge nicht durchsetzbar. Wie heißt es so schön: Faschismus ist nie eine Alternative.

    Ja, da warte ich doch mal ab, bis jemand eine solche Gefährdungsbeurteilung vorlegt. Das halte ich für wenig Wahrscheinlich. Insgesamt glaube ich nicht, dass überhaupt irgendeine Schulträgerin bereit sein wird, kollegiumsweit Mobiltelefone anzuschaffen. Wir könnten hier auch diskutieren, wieviel Engel auf einer nadelspitze tanzen können.

    Bei uns gab es vor Jahren tatsächlich genau diese Überlegung zum Amokschutz. Der Schulträger wollte eine Reihe alter Handys für Notrufe bereitstellen und die Lehrkräfte sollten die brav mitschleppen. Irgendwann kam dann aber doch die Überzeugung, dass man vielleicht darauf vertrauen, dass fast jede Lehrkraft ein Handy dabei hat und im Notfall auch vom Privathandy den Notruf wählen würde. Der Vorschlag wurde aber damals vom Schulträger präsentiert und in der SL-Dienstbesprechung auch besprochen.

    Das ist Spekulation. Jedenfalls sind mir keine Erkenntnisse bekannt nach denen Wähler einer Partei, die eine Wahl verloren hätte, aus diesem Grund weggezogen wären. Dir?

    Im Artikel steht, dass insbesondere auch Menschen mit Migrationshintergrund gehen. Warum wohl? Weil die AfD so toll ist? Dazu gibt es übrigens schon etliche Berichte. Die Wirtschaft hat schon lange davor gewarnt, dass durch das Erstarken der AfD es schwieriger wird, ausländische Fachkräfte zu gewinnen.

    Es gehen die, die die AfD nicht gewählt haben. Kein Wunder. Welcher Mensch mit Migrationshintergrund würde freiwillig nach Thüringen ziehen? Und wenn man mal überlegt, wie viele Menschen mit Migrationshintergrund in Pflegeheimen oder im Gesundheitssystem arbeiten, wird das spannend wie es im Osten weitergehen soll.

    Also liegt es an deiner Schule. Tut mir leid, hier sollte die Personalvertretung unbedingt drauf achten.

    Ich würde vermuten, dass das was hier dargestellt wird nicht immer so repräsentativ für alle Schulen ist. Letztlich ist es am Ende auch immer ein Interessenausgleich. Eine gute SL versucht allen Wünschen und Bedürfnissen möglichst gerecht zu werden und ein Kompromiss zu finden.

    Ich fordere den Aufbau von Windkraftanlagen in Ballungszentren, damit auch deren Stadtwerke als Netzbetreiber und somit die Stromkunden in den Städten die Einspeisevergütung zu zahlen haben.

    Das eine hat nicht unbedingt etwas mit den anderen zu tun. Man muss halt die Netzentgelte anders regeln. Dann müssen halt die Länder im Süden mehr bezahlen und die Länder mit vielen Anlagen sparen dafür. Das läuft sicherlich momentan falsch.

    Aber deswegen brauche ich keine Windkraftanlagen in Städten. Bei uns gibt es genug Anlagen. Aber keine in der Stadt oder im Dorf. Ich freue mich auch, wenn ich mit dem Fahrrad mal an einer 150 m Anlage vorbeikomme. Ist echt ein toller Anblick. Von den ganzen angeblichen Probleme habe ich hier noch nie gehört.

    Ok, d.h. die SL hat dir zugesagt, dass Du sowohl einen freien Tag als auch max. 1 Tag Nachmittagsunterricht hast? Das hatte ich so nicht verstanden. Dann würde ich sie direkt ansprechen und auf die Vereinbarung verweisen.

    Nein das ist nicht Optional. Eine Verletzung der Fürsorgepflicht durch die SL ist rechtlich nicht in Ordnung. Das hatten wir aber schon gelle.

    Bei der Erstellung unseres Stundenplans, werden die Bedürfnisse der Lehrkräfte abgefragt. Freie Tage oder Zeiten, die aus wichtigen Gründen Unterrichtsfrei sein müssen, werden in das Feld "Notwendig" eingetragen. Wünsche entsprechend bei den Wünschen. Wünsche werden nur nach Möglichkeit ermöglicht, Notwendigkeiten werden unter allen Umständen eingehalten.

    Also ist es sicherlich nicht direkt eine Verletzung der Fürsorgepflicht, wenn ich nicht alle Wünsche der Lehrkraft erfülle. Wie unterscheidet ihr denn, was ein Wunsch ist und was eine Notwendigkeit? Das wird doch sicherlich sehr subjektiv sein.

    Und bei euch können Eltern einfach ihre Betreuungszeiten nennen und die werden dann immer berücksichtigt?

    Wie funktioniert das mit schulischen Notwendigkeiten?

    Natürlich kannst Du auch 22 Stunden auf vier Vormittage verteilen. Allerdings ist das Praxis nicht so einfach wie in der Theorie. Ich weiß nicht, ob Du wirklich Stundenpläne erstellt hast. Oder ob es an der Berufsschule anders läuft. Ich kann dir aber mal erklären, wie es bei uns als mittlere Grundschule läuft. Unsere Lehrkräfte äußern Wünsche. Diese versuchen wir zu erfüllen. Wenn verschiedene Wünsche kollidieren gucken wir natürlich nach den Gründen. Kinderbetreuung ist dann natürlich wichtiger als andere Gründe. Aber das Problem sind eher schulische Notwendigkeiten.

    In Nds. sind die Schulen verlässlich. Ich muss bestimmte Zeiten anbieten. Ich kann nicht sagen, dass eine Klasse um 12:00 Uhr nach Hause geht, weil Lehrkräfte selbst ihre Kinder abholen müssen.

    Wir haben Lehrermangel. Ich bekommen regelmäßig Abordnungen vom Gymnasium. Die haben verschiedene Bänder und die Leute können nur zu einer bestimmten Zeit zu uns kommen. Entsprechend muss ich diese auch dann einsetzen und die unsere Lehrkräfte müssen entsprechend zurückstecken.

    Wir haben für bestimmte Fächer nur eine begrenzte Anzahl von Lehrkräften. Schwimmzeiten werden uns vom Schulträger vorgeben. Das Bad ist mehr als ausgebucht. Die Busse fahren bestimmte Touren um uns einzusammeln und gleichzeitig die Nachbarschule wegzubringen oder mitzunehmen. Entsprechend muss meine einzige Schwimmlehrkraft dann arbeiten.

    Religion dürfen nur Lehrkräfte mit Vokation unterrichten. Wir hatten zeitweise niemanden. Inzwischen haben wir zwei Lehrkräfte. Diese müssen aber zwingend in allen Klassen irgendwann mal Religion machen. Dazu sind sie noch Klassenlehrkräfte.

    In Musik und Sport haben wir regelmäßig zu wenig Lehrerstunden. Ergo müssen die Lehrkräfte mit entsprechender Fakultas dort eingesetzt werden. Wir haben eine Halle, die wir uns mit zwei Einrichtungen teilen. Entsprechend ist eigentlich jede Stunde belegt. So müssen auch die Sportlehrkräfte da eingesetzt werden. Wenn Lehrkraft A dann frei haben möchte, geht es nicht, weil ich keine Möglichkeit habe die Sportstunde woanders hinzulegen.

    In Niedersachsen hat man ab einer bestimmten Reduzierung Anspruch auf einen freien Tag. Also sind an einzelnen Tagen Lehrkräfte nicht da.

    Dadurch habe ich regelmäßig Stunden, wo einfach keine andere Lehrkraft zur Verfügung steht. Oder es gibt schulische Notwendigkeiten, warum etwas nicht geht. Wobei es bei uns am Nachmittag relativ einfach ist, alle Wünsche zu erfüllen. Aber vormittags ist es oft einfach nicht möglich. Jemand dann noch einen freien Tag zu gewähren, wäre bei uns eine echte Herausforderung.

    Ich kann nicht beurteilen, wie es an der Schule der TE ist. Aber im Grundsatz finde ich es ok, wenn man ihre Wünsche erfüllt hat. Wenn es jetzt andere Bedürfnisse gibt, kann man immer gucken, was noch möglich ist. Aber ich finde nicht, dass man da jetzt eine große Benachteiligung sehen muss.

    Dass es einen vernünftigen und rechtlich sauberen Weg gibt, mit der Situation umzugehen, wurde inzwischen mehrfach geschildert, davon willst du aber gar nichts wissen.

    Magst Du einmal erläutern, was Du anders machen würdest? Es wurde doch bereits mehrfach hier gesagt, dass ein Klassenwechsel des Schüler nicht in der Ablehnung der Lehrkraft begründet sein kann. Letztlich sage ich doch nichts anderes.

    Beaufsichtigung der Kinder ist kein Wünsch oder "es wäre schön".

    Sondern? Es gibt keinen Rechtsanspruch auf freie Zeiten zur Kinderbetreuung. Die Lehrkraft teilt die Wünsche der SL mit und verweist darauf, dass sie aufgrund ihrer Kinder vorrangig beachtet werden sollte. Aber letztlich bleibt es trotzdem ein Wunsch

    Zumal es sich nur um zwei von fünf Tagen handelt bei einem nicht vollen Deputat.

    Wobei ich mir vermutlich bei einem 4/5-Deputat zwei definitiv freie Nachmittage und ansonsten einen kompakten Stundenplan gewünscht hätte. 4/5-Deputat bedeutet ja eh, dass man an acht von zehn halben Tagen arbeiten muss.

    Also 22/25 Stunden wären 88%. Selbst 22/26 wären 85%. Es geht doch darum, dass sie sich explizit eine 4-Tage Woche gewünscht hat. Dass das wiederum mit mehr Nachmittagen verbunden ist, ist erstmal eine logische Konsequenz. Dass ich mit fast Vollzeit 1-2 Nachmittage arbeite ist doch normal. Sie hat jetzt 4 Nachmittage dafür aber einen ganzen Tag frei. Es ist kein toller Stundenplan. Aber ich finde man kann da der SL auch keine Vorwürfe machen.

    Auch wenn das für den TE keine Hilfe mehr darstellt, so kann man aus dem Fall lernen, dass bei nicht wirklich eindeutigen Fällen immer zugunsten des Schülers entschieden werden soll.

    Dann solltest Du mal überlegen, wo wir damit landen. Das Problem ist eher, dass einerseits viele Dinge falsch entschieden werden, weil die handelnden Personen sich der Rechtslage nicht bewusst sind und andererseits dass Personen sich persönlich angegriffen fühlen und die notwendige professionelle Distanz fehlt.

    Auch in diesem Fall: Wären die Beleidigungen entsprecht gewesen, hätte die SL direkt einen Ausschluss vom Ausflug anordnen müssen bzw. eine Klassenkonferenz einberufen. Die ganze Aktion mit "wenn er sich entschuldigt, darf er noch mit" und "die Entschuldigung war nicht aufrichtig" ist doch schon nicht gut gemacht. Das fängt damit an, ob ein solcher wenn dann Beschluss überhaupt rechtskräftig ist. Dann die Frage, was ein angemessene Entschuldigung ist und was nicht. Dann die Frage, ob die KL mit Zustimmung der SL spontan am Zug überhaupt entscheiden darf, dass der Schüler zu Hause bleibt. Ich würde mal ganz stark vermuten, dass die Abteilungsleitung schlicht und einfach Angst hat, dass der Schüler mit seinen Forderungen durchkommt. Ich halte auch die Chancen hier für relativ gut. Ich kenne natürlich nicht die spezifischen Erlassen und Gesetze.

    Insbesondere wenn hier im Vorfeld schon eine Situation entstanden ist, wo man über einen Klassenwechsel nachdenkt, muss man sauber arbeiten. Da reicht es nicht zu sagen, mit einer Entschuldigung ist alles wieder gut. Die Möglichkeit kann man trotzdem einräumen.

    z.B.

    Sehr geehrte Eltern,

    ihr Kind hat das und das gemacht. Daher überlege ich eine Ordnungsmaßnahmen in Form von XY als Sofortmaßnahmen anzuordnen, da der Schulfrieden dadurch massiv gestört ist. Ich möchte Ihnen aber bis XY Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen. Anschließend werde ich sie über meine Entscheidung informieren.

    Sollte ich zu der Auffassung gelangen, dass Ordnungsmaßnahmen in Frage kommen, werde ich Sie zeitnah zu einer Klassenkonferenz einladen.

    MFG

    Die Schulleitung

    Hängt natürlich von den örtlichen Vorgaben ab.

    Kann ich mich nicht weigern, den Schüler weiterhin zu unterrichten? Nochmal: Der Schüler hat mich in einem Rahmen persönlich angegriffen und beleidigt, das geht einfach gar nicht.

    Du gehst die Sache aus der falschen Perspektive an. Wenn der Schüler dich beleidigt hat => Strafanzeige.

    Wenn es dir nicht mehr zumutbar ist diesen Schüler zu unterrichten, muss die SL ihrer Fürsorgepflicht nachkommen. Das heißt aber im Zweifel nicht, dass der Schüler die Klasse verlässt sondern kann genauso bedeuten, dass man dich anders einsetzt.

    Ich würde über die Strafanzeige nachdenken und dann der SL mitteilen, dass ich der Meinung, dass man mir nicht zumuten kann weiterhin den Schüler zu unterrichten. Dabei dann der Hinweis auf das laufende juristische Verfahren. Dann muss sich die SL Gedanken machen, wie sie das Problem löst. Ob natürlich die Beleidigungen so heftig waren, das ein derartiges Vorgehen sinnvoll ist, musst Du wissen.

    Der allgemeine Kanon ist persönliches Pech, nicht das Problem der Schule - wie soll man denn das Problem ohne seinen Arbeitgeber lösen? Es sind zwei kleine Kinder betroffen, wovon eines maximal bis 13:45 Uhr betreut ist. Ich habe für jeden Morgen eine Betreuung, da ich ja bereits zur 1. Stunde beginne und da noch kein Kindergarten geöffnet ist und habe für 3 Nachmittage eine Betreuung.

    Ohne die Zusicherung bereits im Frühjahr, dass das stundenplantechnisch möglich ist, wäre ich gar nicht aus der Elternzeit zurückgekommen - das habe ich gemacht, da dringend Deutschlehrkräfte benötigt werden. Zu diesem Zeitpunkt wäre eine Verlängerung der Elternzeit nämlich noch möglich gewesen.

    Mir geht es nicht darum ein entspanntes Halbjahr zu haben - das ist mit 3 Abschlussklassen in Deutsch sicher nicht gegeben :D Ich muss einfach nur an zwei Nachmittagen pro Woche meine eigenen Kinder betreuen. Das sollte in der heutigen Zeit ja wohl mit einem Beruf vereinbar sein?

    Ich glaube ich verstehe das Ganze nicht. Deine Absprache mit der SL war es doch, dass Du eine 4-Tage Woche hast. Das hast Du doch bekommen?

    Ich meine du arbeitest doch nahezu Vollzeit an der Schule. Du hast einen Tag komplett frei. Dann noch die Erwartung zu haben, dass man noch einen weiteren Nachmittag frei bekommt, ist schon viel. Ich würde sagen, dass die SL schon viel gemacht hat, um dir entgegenzukommen. Aber sie kann auch nicht alle Wünsche erfüllen. Vielleicht könntest Du auf den freien Tag verzichten und dafür weitere Nachmittage frei bekommen?

    Wenn du keinen eigenen Stoff hast, ist es egal, von welchem Dealer du kaufst. Du bist immer zu 100% abhängig.

    Ein kluger Geschäftsmann würde sich mehrere Lieferanten aufbauen, so dass er nicht von einem erpressbar wird. Dazu gibt es Alternativen wie den Ausbau erneuerbarer Energien. Wenn ich es richtig sehe, ist der Anteil der erneuerbaren Energien 2024 zwischen 60-70%. Das reduziert unsere Abhängigkeit doch gewaltig. Unabhängig ob nun jede Einzelentscheidung sinnvoll und richtig ist, ist der Weg durchaus sinnvoll?

    Nochmal: Ich frage mich, ab welchem Punkt von persönlichen Beleidigungen seitens des Schülers mir gegenüber ich dazu gezwungen werden kann, ihn weiter zu unterrichten. Die Abteilungsleitung will ja selbst entscheiden, was weiterhin geschieht. Mich greift das Ganze doch sehr an - und das kann dann tatsächlich auch keiner beurteilen. Ich werde mich krankschreiben lassen erstmal, bis ich in Ruhe ein Gespräch mit dem Personalrat geführt habe. In meinem jetzigen Zustand führe ich sehr sicher kein Gespräch.

    Das sind zwei verschiedene Themen. Einmal wie geht man mit dem Schüler um und andererseits wie kommt die SL ihrer Fürsorgepflicht dir gegenüber nach. Wenn Du krank bist, solltest Du dich krankschreiben lassen.

    Grundsätzlich könnte man auch überlegen, ob man dich aus der Klasse rausnimmt. Das fühlt sich zwar wie ein Sieg des Schülers an aber es geht nicht um Sieger und Verlierer sondern darum, dass Du deinen Job erledigen kannst.

    Gegenüber dem Schüler sollten/müssten seine Beleidigungen zu Ordnungs- bzw. Erziehungsmaßnahmen führen. Welche Konsequenzen diese haben, stehen auf einem anderen Blatt. Das muss kein Klassenwechsel sein. Ansonsten bleibt dir auch noch losgelöst von Schule, die Option eine Strafanzeige zu stellen.

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