Hallo,
im Rahmen der Abordnungswelle stellte ich dem Personalrat die Frage, inwiefern eine SL eigenständig ohne Begründung entsprechende KuK auswählen kann.
Überraschende Antwort: Das könne der/die SL qua Amt machen. Ebenso sei sie /er auch weiter niemandem zur Rechenschaft verpflichtet, wenn es um Gutachten, zB zur Beförderung, Auslandsschuldienst, Beurteilung von Referendaren etc. ginge.
Das finde ich schon sehr erstaunlich. Im Umkehrschluss hieße das ja, dass, wenn ein bösartiger neuer SL kommt, dieser den KuK das Leben zur Hölle machen könnte oder sie indirekt erpressen. Und zwar ohne, dass sie viel machen könnten, denn wenn sie sich wegbewerben wollen im System müssten sie ja schon wieder die „Freigabe“ der SL haben.
Kann das wirklich so sein?