Kontrolle der Schulleiter?

  • Hallo,


    im Rahmen der Abordnungswelle stellte ich dem Personalrat die Frage, inwiefern eine SL eigenständig ohne Begründung entsprechende KuK auswählen kann.

    Überraschende Antwort: Das könne der/die SL qua Amt machen. Ebenso sei sie /er auch weiter niemandem zur Rechenschaft verpflichtet, wenn es um Gutachten, zB zur Beförderung, Auslandsschuldienst, Beurteilung von Referendaren etc. ginge.


    Das finde ich schon sehr erstaunlich. Im Umkehrschluss hieße das ja, dass, wenn ein bösartiger neuer SL kommt, dieser den KuK das Leben zur Hölle machen könnte oder sie indirekt erpressen. Und zwar ohne, dass sie viel machen könnten, denn wenn sie sich wegbewerben wollen im System müssten sie ja schon wieder die „Freigabe“ der SL haben.


    Kann das wirklich so sein?

  • Zumindest in NDS gilt das nur bei kurzen Abordnungen (ein Halbjahr). Sollen diese länger gelten, muss der Personalrat mit involviert werden. Soll eine halbjährige Abordnung verlängert werden, darf das nur sein, wenn bereits bei der ersten Verfügung der Personalrat involviert war. (Wir hatten mal den Fall, dass jemand gern länger abgeordnet werden wollte, aber lt. Behörde nicht durfte, selbst dann nicht, als alle Beteiligten das schriftlich unterstützt hatten.)


    In NDS ist der Schulleiter der einzige, der nicht in den Personalrat gewählt werden darf (der ständige Vertreter schon). Eben mit der Begründung, dass der SL diese Aufgaben/Befugnisse rund um das Personal hat.

    Auch bei Versetzungen etc. ist bei uns immer der Personalrat involviert.

  • Im Personalvertretungsgesetz müsste stehen, wo der PR lediglich seinen Senf dazugeben darf und wo er mitbestimmungspflichtig ist. Viel ist das allerdings nicht.


    Und ja, eine Schulleitung entscheidet gewisse Dinge. Wenn sie böse ist, kann sie dir was Böses tun, nennt sich Bossing. Generell muss halt einer die Bewertung vornehmen, wer sollte das sein, außer der SL? Du kannst ja schlecht den PR bei jeder Hospi mit reinsetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Als Schulleiter bekommst du den Cheat-Code für den "<God-Mode>".

    Siehe dazu auch dieser Thread: God Mode ON - und schon hast du als Schulleiter die absolute Macht. ;)


    Im Ernst - natürlich darf ein Schulleiter nicht alles*. Wie es mit Abordnungen ausschaut: schau mal ins LPVG, vielleicht findest du dort im LandesPersonalVertretungsGesetz was dazu. Ich kann leider gerade nicht schauen - letzte Ferienwoche halt. ;)

    Da ich es noch nie mit angeordneten Abordnungen zu tun hatte, kann ich aus dem Kopf dazu auch nichts sagen. Sorry.


    *ungeachtet dessen gilt weiter das, was ich in anderen Threads schon einmal geschrieben habe. Wenn man ein Wanderpokal ist und ein Schulleiter einen nicht mehr will ... ... ... ... ...

  • Bei meinem Mann an der Schule lief es genau so.. Es mussten 28h abgegeben werden .. man nahm die 2 KuK's , die man für "nicht so toll" hielt und lieh sie jeweils mit 14h aus.. entschieden hat das die SL.

  • Du warst schon lange nicht mehr "nur Kollege" oder? Es ist nämlich wirklich schlimm, wenn eine Schulleitung einen auf dem Kieker hat und jeden Versuch unterbindet, irgendetwas zu verändern oder zu erreichen. Natürlich stellt er oder sie die Beurteilungen aus und wenn er dich für einen "Wanderpokal" hält, dann wars das den Rest deiner Tage mit Beförderungen oder wertschätzender Mitarbeit im Team.


    Die Idee, dass man total objektiv und zuverlässig erkennt, wer völlig ungeeignet für den Job und jedes Beförderungsamt ist, so dass man ihm/ihr jede Entwicklungsmöglichkeit nimmt und möglichst noch dafür sorgt, dass ein*e Kolleg*in abgeordnet wird und nicht mehr zurückkommen kann, IST tatsächlich gottgleich.

  • Rechtsgrundlage ist §72 LPVG in Verbindung mit § 91 LPVG

    Eine Abordnung unterliegt der Mitbestimmung, wenn sie über ein Schulhalbjahr hinausgeht. Sie unterliegt auch bei kürzerer Dauer der Mitbestimmung, wenn eine anschl. Versetzung geplant ist

    Mitbestimmung heißt aber nicht, dass wir nach gut dünken den Daumen hoch oder runter machen können. Vielmehr haben wir die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Hierbei muss uns die Dienststelle ggf. auch die Entscheidungshründe nennen, warum B und nicht A genommen wird. Wer allerdings keine Kinder hat, nicht verheiratet ist und auch nicht schwerbehindert hat hier natürlich die berühmte A Karte.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hierbei muss uns die Dienststelle ggf. auch die Entscheidungshründe nennen, warum B und nicht A genommen wird. Wer allerdings keine Kinder hat, nicht verheiratet ist und auch nicht schwerbehindert hat hier natürlich die berühmte A Karte.

    Dazu

    - sind bestimmte Fächer an der abgebenden Schule über

    - sind bestimmte Fächer an den aufnehmenden Schulen erwünscht (Fremdsprachendidaktik für DaZ)

    - haben die aufnehmenden Schulen großen Bedarf, weil Lehrkräfte fehlen


    Und gerade wenn ein Anwalt schon beauftragt ist, wird die Landesschulbehörde genau hinsehen und die SL womöglich in Absprache handeln.

  • Wer allerdings keine Kinder hat, nicht verheiratet ist und auch nicht schwerbehindert hat hier natürlich die berühmte A Karte.

    In der Privatwirtschaft ist es so, dass solche Leute aber immerhin die Möglichkeit haben, aus ihrer Unabhängigkeit Kapital zu schlagen, indem sie flexibel sind und sich auch mal woanders bewerben können.

    Beim Schuldienst, besonders bei Beamten, ist dies eher hinderlich, denn Mehrleistung, die sich z.B. aus einer freieren Zeiteinteilung und ggf. Übernahme von Zusatzaufgaben ergibt, wird hier nicht honoriert. Weder durch Geld noch durch andere Goodies. Im Gegenteil, selbst wenn der alleinstehende Kollege viel extra machte neben dem Unterricht, aber fast alle andere KuK verheiratet sind, Kinder haben, schwerbehindert sind etc. trifft es diesen alleinstehenden Kollegen dennoch bei Abordnungen. Oder er bekommt Vorgriffsstunden als Vertretung für die schwangere Kollegin bzw. die Kollegin/Kollegen in Elternzeit etc.

  • Im Übrigen stimmt die von Aviator aufgestellte Behauptung so auch nicht. Der angesprochene fiktive alleinstehende Kollege, der sich nahezu unersetzbar gemacht hat, wird eben nicht als erster abgeordnet, nur weil er die sozialen Kriterien nicht erfüllt. Der Blick auf Beziehungsstatus, das Vorhandensein von Kindern u.ä. kann zwar auch eine Rolle bei der Auswahl abzuordnender Kollegen spielen, aber eben nicht die alleinige. Aus den bisherigen Äußerungen hier im Forum wurde aber auch deutlich, dass Aviator nicht unbedingt dieser fiktive Kollege ist.


    Ergänzend dazu: Ich habe z.B. bislang noch nie erlebt - auch wenn das theoretisch denkbar wäre - dass (je nach Schulform) Fachobleute/Fachbereichsleitungen/Jahrgangsleitungen oder gar Koordinatoren gegen ihren ausdrücklichen Wunsch abgeordnet worden, insbesondere nicht als "Vollabordnung".

  • Ich kenne einen Fall, wo ein Mitglied der erweiterten Schulleitung nach Rückkehr aus der Elternzeit mit einigen Stunden an eine Grundschule teilabgeordnet wurde. Hätte das bis dato auch nicht für ein realistisches Szenario gehalten.

  • Was lernen wir daraus? Wenn man an seiner Schule zufrieden ist, schießt man sich mit Elternzeit, Sabbatjahr (falls überhaupt genehmigt) und Auslandsdienst selbst ins Bein.

  • Was lernen wir daraus? Wenn man an seiner Schule zufrieden ist, schießt man sich mit Elternzeit, Sabbatjahr (falls überhaupt genehmigt) und Auslandsdienst selbst ins Bein.

    Vielleicht wollte es die Person auch? Ich kenne durchaus Kollegen aus dem Sek 1 Bereich, die freiwillig für eine Abordnung an die GS gemeldet haben. Auch um das System besser kennen zu lernen.

  • Vielleicht wollte es die Person auch? Ich kenne durchaus Kollegen aus dem Sek 1 Bereich, die freiwillig für eine Abordnung an die GS gemeldet haben. Auch um das System besser kennen zu lernen.

    Manchmal kann das auch einfach mit einem kürzeren Anfahrtweg einhergehen. Als wir mal abordnen mussten, hätte ich das gerne mit Blick auf eine bestimmte Zielschule für den Umfang von 1-2 Tagen in Anspruch genommen, durfte aber leider nicht.

  • Ich habe z.B. bislang noch nie erlebt - auch wenn das theoretisch denkbar wäre - dass (je nach Schulform) Fachobleute/Fachbereichsleitungen/Jahrgangsleitungen oder gar Koordinatoren gegen ihren ausdrücklichen Wunsch abgeordnet worden, insbesondere nicht als "Vollabordnung".

    Ergänzung dazu:

    Zum einen gibt es diese Stellen nur an bestimmten Schulformen und lange Zeit wurde nur innerhalb dieser Schulformen abgeordnet.

    NDS hat das vor ein paar Jahren aufgehoben, da die Schulformen der anderen Dezernante erheblich unterversorgter waren. Dazu kommt es zu mehr Verfügungen der Schulformen mit SekII an die unterversorgten Schulformen Gs+SekI, weshalb auch Personen mit Funktionsstellen betroffen sein können.

    Die bisherigen waren freiwillig bei uns in der Teil-Abordnung,

    abgesehen von den neuen Stellen, deren Bedingung eine Vollabordnung für eine bestimmte Zeit ist.

  • Was für Aufgaben kann man denn so übernehmen an Schulen, die einen nahezu unersetzbare machen?

    An Grundschulen? Schwimmlehrkraft, Vertretung des SL, Einzige Lehrkraft in einem Fach, Verantwortlich für den pädagogischen Schwerpunkt der Schule ... Also ich wüsste sofort mehrere Kollegen auf die wir nicht verzichten könnten.

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