Kontrolle der Schulleiter?

  • Schwimmlehrkraft, Vertretung des SL, Einzige Lehrkraft in einem Fach, Verantwortlich für den pädagogischen Schwerpunkt der Schule

    In Nds?

    Schwimmlehrkraft - ja,

    einzige Lehrkraft in einem besonderen Fach, das sonst niemand unterrichten DARF, also Sport oder Religion, ja,

    Vertretung der SL ... kann jede machen,

    Verantwortlich für einen Schwerpunkt ... äh, was soll das sein und warum ist man dabei unabkömmlich?

  • In Nds?

    Schwimmlehrkraft - ja,

    einzige Lehrkraft in einem besonderen Fach, das sonst niemand unterrichten DARF, also Sport oder Religion, ja,

    Vertretung der SL ... kann jede machen,

    Verantwortlich für einen Schwerpunkt ... äh, was soll das sein und warum ist man dabei unabkömmlich?

    Also du stimmst mir teilweise zu und findest meine Aussage verwirrend? Was verwirrt dich daran? Oder ist das wieder einer deiner pauschalen Smileys?


    Also Vertretung kann theoretisch jeder machen, praktisch natürlich nicht. Das fängt schon damit an, dass bestimmtes Fachwissen gar nicht da ist. Wir hatten vor kurzem das Problem, dass eine Person langfristig ausgefallen war und die anderen Person kurzfristig erkrankt ist. Da ging es um drei Tage und das war schon schwierig. Am Ende wird kaum eine Schule freiwillig die Vertretung des SL abordnen und jeder gute Dezernent wird das ähnlich sehen.


    Schwerpunkt? In deinem Bundesland haben viele Schulen ein eigenes Profil und setzen im Rahmen ihrer pädagogischen Arbeit bestimmte Schwerpunkte. Wir haben eine Nachbarschule, die beispielsweise Islamischen Religionsunterricht anbietet. Die entsprechende Lehrkraft wird sicherlich nicht abgeordnet. Wir haben Schulen mit Plattdeutsch als Unterrichtsfach. Wir haben Schulen mit musikalischen oder sportlichen Schwerpunkt. Wir haben Schulen, die nur eine Person für die EDV haben... Es gibt sicherlich viele Bereiche, wo man für die eigene Schule zu mindestens praktisch unabkömmlich sein kann. Am Ende ist natürlich jeder ersetzbar.


    Sport darf in Niedersachsen jede geeignete Person unterrichten. Das gleiche gilt für fast alle Fächer. Wir haben aber auch sehr kleine Grundschulen. Da gibt es manchmal nur eine Lehrkraft, die Englisch unterrichten kann. Oder man gibt auch nicht die einzige Person mit Fakultas Mathematik ab. Je kleiner das System ist, desto eher sind Kollegen unabkömmlich.

  • In der Privatwirtschaft ist es so, dass solche Leute aber immerhin die Möglichkeit haben, aus ihrer Unabhängigkeit Kapital zu schlagen, indem sie flexibel sind und sich auch mal woanders bewerben können.

    Beim Schuldienst, besonders bei Beamten, ist dies eher hinderlich

    Haderst du mit deiner Entscheidung, ins Beamtenverhältnis eingetreten zu sein? Die privatwirtschaftliche Alternative zur Abordnung nennt sich übrigens „betriebsbedingte Kündigung“. Jeder Zauber hat seinen Preis.


    Es ist auch nur konsequent. Deine Dienstherrin muss dich behalten. Dann braucht sie wiederum die Flexibilität dich so einzusetzen, dass sie dich auch brauchen kann.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Unkündbarkeit?

    Ja gut, sicher... aber die hängt ja nicht vom Einsatz ab. Ein (fiktiver) Kollege, der jede 3. Woche für ein paar Tage krank ist, mitunter auch mal länger, zwar seinen Dienst sonst ohne Beschwerden verrichtet, aber mit dem Klingeln auch nach Hause fährt und weiterhin keinen Handschlag für die Schule tut, ist es auch.

    Ergänzend dazu: Ich habe z.B. bislang noch nie erlebt - auch wenn das theoretisch denkbar wäre - dass (je nach Schulform) Fachobleute/Fachbereichsleitungen/Jahrgangsleitungen oder gar Koordinatoren gegen ihren ausdrücklichen Wunsch abgeordnet worden, insbesondere nicht als "Vollabordnung".

    Das mag so sein. Wobei - und das gilt ja auch für A14 Ausschreibungen - die Frage ist, welche Zusatztätigkeit einem da dienlich ist.

    Vermutlich wird der Kollege, der die IT mit installiert und die Passwörter mit verwaltet und Ansprechpartner bei IT-Problemen ist eher weniger abgeordnet werden bzw. vielleicht auch eher eine A14 ausgeschrieben bekommen als ein Kollege, der nebenbei die Pflanzen und Kopierer mit betreut, Schulverschönerung plant oder in der Lehrbuchsammlung mitarbeitet. So eine Erkenntnis muss aber erstmal reifen.

  • Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Es geht durchaus - wie übrigens oft in der freien Wirtschaft auch - darum, sich möglichst schwer ersetzbar zu machen. Und ja, es gibt Tätigkeiten an einer Schule, die möglicherweise schneller zu einer Funktionsstelle führen als andere. Wobei auch das von Schule zu Schule sehr unterschiedliche Tätigkeiten sein können. Aber auch der "Pflanzen- und Kopiererbetreuer" wird vermutlich nicht als erstes abgeordnet, wenn es gleichzeitig noch andere Lehrkräfte mit ähnlichem Profil, aber keinen weiteren Verantwortlichkeiten gibt.

  • Ja gut, sicher... aber die hängt ja nicht vom Einsatz ab. Ein (fiktiver) Kollege, der jede 3. Woche für ein paar Tage krank ist, mitunter auch mal länger, zwar seinen Dienst sonst ohne Beschwerden verrichtet, aber mit dem Klingeln auch nach Hause fährt und weiterhin keinen Handschlag für die Schule tut, ist es auch.

    Und sogar die Kollegin, die im falschen Job oder der falschen Schulform gelandet ist.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Also Vertretung kann theoretisch jeder machen, praktisch natürlich nicht.

    Je kleiner das System, desto schneller trifft es jeden. Und 3 Tage sind nichts gegen Kollegien, die es über Monate oder Jahre auffangen.

    Die kleinen Schulen haben übrigens gar keine feste Vertretung der SL.

    Schwerpunkt? In deinem Bundesland haben viele Schulen ein eigenes Profil

    Ja, und alles, was du dann schreibst, ist mit "einzige Person mit der Fakultas" abgegolten.

    Wenn die Schule ein Profil ausarbeitet, sind viele Lehrkräfte involviert, weil sich die Arbeit auf viele verteilt, selbst im kleinen System. Durch Ausfall kommt es auch dazu.

    Am Ende ist es eine Mischung aus vielem. Geht es um eine kurze Abordnung, können viele Lehrkräfte in Frage kommen, ein Schwerpunkt kann auch ohne diese Lehrkräfte fortgesetzt werden.


    Hier geht es um ein großes Syste, einen großen Überhang und langfristig um die Auflösung der Schule, da wird man diejenigen mit Funktionen und Schwerpunkten zunächst noch am Standort halten wollen.

  • So eine Abordnung kann auch etwas Gutes sein (klang hier und da im Thread schon an). Zum Beispiel:

    Für eine Lehrkraft kann es ein deutlich kürzerer Weg zur Schule werden.

    Und/oder deutlich weniger Vor-/Nachbereitungszeit. (Wir hatten mal vom Gymnasium an eine Grundschule abordnen müssen - der Kollege machte dann dort im Nachmittagsbereich eine Arbeitsgemeinschaft.)


    Für die abgebende Schule kann das auch interessant sein - und dann auch interessant für die Schulleitung etc.:

    Abordnung an eine Schule, von der man regelmäßig SuS aufnimmt (oder aufnehmen könnte): Da schickt man die "beste" Lehrkraft hin, um Werbung für sich zu machen (z.B. für mehr Schülerzahlen beim Wechsel von Grundschule zu weiterführender Schule oder von Realschule zu Gymnasium).

    Man nutzt das für den Einblick aus erster Hand in "konkurrierende" Schulen in der Region (man kann sich ja mal "inspirieren" lassen).

  • Was für Aufgaben kann man denn so übernehmen an Schulen, die einen nahezu unersetzbare machen?

    Ergänzend zu Tom fällt mir da noch ein:

    • IT-Mensch
    • Noteneingabe/Zeugnisdruck/Schulverwaltungsprogramm-Mensch
    • Schulband/Chor/Orchester-Leiter wegen der musikalischen Begleitung der Schulveranstaltungen
    • Technik-Mensch für Schulveranstaltungen
  • Je kleiner das System, desto schneller trifft es jeden. Und 3 Tage sind nichts gegen Kollegien, die es über Monate oder Jahre auffangen.

    Die kleinen Schulen haben übrigens gar keine feste Vertretung der SL.

    Also wir bekommen bei jeden Ferien eine Abfrage, wer den SL ggf. vertritt. Grundsätzlich könnte auch das RSLB erst bei Ausfall der SL eine Vertretung benennen aber dieses muss auch das nötige Wissen haben, um die Aufgabe zu erfüllen. Das fängt schon mit bestimmten Schlüsseln (Schulleiterbüro etc.) und Passwörtern (Mailpostfach der Schule) an. Dann kommen Dinge wie die Telefonnummer der Vetretungslehrkraft, rechtliche Vorgaben, anstehende Aufgaben, etc.. Und wer ist weisungsberechtigt? Wen ruft die SL überhaupt an, wenn sie morgens aufwacht und Grippe hat? Was ist wenn an dem Tag ein Kind ausflippt und nach Hause geschickt werden muss? Wer entscheidet das? Und dann kann es auch passieren, die SL plötzlich komplett ausfällt. Autounfall und Komma, schwere Krankheit, Covid und Intensivstation, ... Was ist dann? Der Dezernent weiß in der Regel viele schulinterne Dinge auch nicht. Natürlich gibt es auch kleinere Schulen, die es nicht haben. Aber es gibt sicherlich kaum eine Schulleitung, die nicht mal ausfällt. Letztlich braucht eigentlich jede Schule einen Vertretungskonzept.

  • Aber das sind alles Dinge, in die sich auch jemand Neues einarbeiten kann:

    Ergänzend zu Tom fällt mir da noch ein:

    • IT-Mensch
    • Noteneingabe/Zeugnisdruck/Schulverwaltungsprogramm-Mensch
    • Schulband/Chor/Orchester-Leiter wegen der musikalischen Begleitung der Schulveranstaltungen
    • Technik-Mensch für Schulveranstaltungen

    Wirklich unverzichtbar sind nur die Personen, die als einziges ein Fach unterrichten. Zum Beispiel die oben irgendwo genannte Lehrkraft für den islamischen Religionsunterricht.

    Also wir bekommen bei jeden Ferien eine Abfrage, wer den SL ggf. vertritt. […] Letztlich braucht eigentlich jede Schule einen Vertretungskonzept.

    Das dagegen ist sicherlich sinnvoll, gerade weil es sicher auch viele Schulen gibt, in denen nicht gleichzeitig Direktor und Stellvertreter ausfallen. Meines Wissens ist dann aber an Gymnasien in BW automatisch der dienstälteste Kollege zuständig, wenn es keine andere Festlegung gibt. Hilfreich ist es natürlich, wenn dieser sich dessen auch bewußt ist.

  • Für den Ausfall von SL gibt es hier in NRW in verschiedenen Varianten:

    • Für die Ferienvertretung wird ein Ansprechpartner benannt, der im wesentlichen den Postdienst macht. Wenn die SL verhindert ist, kann das auch an einen Lehrer delegiert werden.
    • Falls die SL kurzzeitig spontan erkrankt ist, wird das intern geregelt. Es gibt hier so eine Default-Regelung, dass wenn keiner festgelegt wurde, die/der Dienstälteste dran ist. Ich kenne aber keine Schule, die das so handhabt.
    • Falls die SL länger krank ist, meldet sie sich bei der nächsthöheren Ebene der Schulaufsicht (Schulamt oder Bezirksregierung). In dem Fall bestimmen die eine Vertretung oder ordnen ein SL-Mitglied einer anderen Schule ab. Meist findet das als Teilabordnung statt. Die übernimmt dann den rechtlichen Part und delegiert in der Regel Alltagsaufgaben an das Kollegium.

    Letzterer Fall ist üblicherweise der einzige, der zu (Teil-)Abordnungen von Schulleitungsmitgliedern führt.

  • Wirklich unverzichtbar sind nur die Personen, die als einziges ein Fach unterrichten. Zum Beispiel die oben irgendwo genannte Lehrkraft für den islamischen Religionsunterricht.

    Zumindest ist es eine Hürde, wenn es um ein Pflichtfach aus der Stundentafel geht. Das wäre jetzt bei isl. Reli hier in NRW allerdings nicht der Fall.

  • Zumindest ist es eine Hürde, wenn es um ein Pflichtfach aus der Stundentafel geht. Das wäre jetzt bei isl. Reli hier in NRW allerdings nicht der Fall.

    Ich vermute stark, dass der Kollege bei entsprechendem Schulprofil trotzdem bleiben wird, wenn die Schulleitung mitreden darf. Aber du hast recht, das gilt sicher nur für die Pflichtstundentafel.

  • Aber das sind alles Dinge, in die sich auch jemand Neues einarbeiten kann:

    Klar kann das auch ein neuer. Es kann auch jemand in Nds. per Fortbildung fasst jede Falkultas erwerben. Es kann sich jeder Mensch mit entsprechenden Aufwand in die EDV einarbeiten. Aber das alles ist doch nicht realistisch. Gerade für die Vertretung der SL findet sich selten ein Freiwilliger. Bevor ich da einen "Freiwilligen" finde und diesen neu einarbeite, werde ich in der Praxis meinen Vertreter nicht abordnen. Genauso wenig meinen einzigen EDV-Menschen etc..

    • Falls die SL kurzzeitig spontan erkrankt ist, wird das intern geregelt. Es gibt hier so eine Default-Regelung, dass wenn keiner festgelegt wurde, die/der Dienstälteste dran ist. Ich kenne aber keine Schule, die das so handhabt.

    Genau darum geht es ja. Auch wenn die SL langfristig ausfällt, muss erstmal kurzfristig vertreten werden. Also brauchst Du i.R. eine feste Person dafür. Diese wird dann i.R. auch nicht abgeordnet.

  • Niemand ist unersetzbar. Hab ich hier im Forum gelernt. Aber irgendwie wird mit zweierlei Maß gemessen: wenn man selbst nicht abgeordnet werden will, ist die eigene Aufgabe natürlich unersetzlich. Weil ohne Chor geht es keinesfalls und auch sonst kann niemand singen. Aber der unliebsame Kollege, der ist ersetzbar und es ist natürlich dann auch total okay, einer Schule im Brennpunkt zur Abordnung den zu schicken, den man am unfähigsten hält.

  • Sag mal Quittengelee du arbeitest ja an einer Förderschule. Wie sieht es denn da eigentlich aus mit der Lehrerversorgung? Seid ihr unterbesetzt? Sind Abordnungen, insbesondere von anderen Schulformen bei euch ein Thema?

  • Sag mal Quittengelee du arbeitest ja an einer Förderschule. Wie sieht es denn da eigentlich aus mit der Lehrerversorgung? Seid ihr unterbesetzt? Sind Abordnungen, insbesondere von anderen Schulformen bei euch ein Thema?

    Wir werden gelegentlich gegenseitig abgeordnet, je nachdem wo der Mangel am größten ist. Wir haben schon abgegeben und hatten auch schon Kolleg*innen von anderen Förderschulen da. Es geht natürlich niemand gerne für ein Jahr in ein fremdes Kollegium oder nimmt alle schwierigen Klassen in einem Fach an einem Tag bei Teilabordnung.


    Im Quereinstieg oder als Unterrichtsversorgung sind aber Leute aus verschiedenen Schularten und manchmal ganz anderen Berufen da.


    Wieso fragst du?

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