Beiträge von Tom123

    Die Aussage, man kann in der Schule einen Teil der häuslichen Vor-/Nachbereitung erledigen. Die ist zum Todlachen.
    Wo denn, auf dem Schulhof, oder auf dem Flur und mit welchem Material, dem was im Schrank stehen sollte, aber Kollege xy es besser bei sich im Klassenraum fand, es nur niemandem gesagt hat usw.

    Ich weiß nicht, wie bei euch die Schulen aussehen. Bei uns kann man sich durchaus mal für das Korrigieren ins Lehrerzimmer setzen, ich muss auch immer mal wieder kopieren oder etwas laminieren. Dann müssen mal Materialien für die kommenden Stunden gesucht werden oder man hat ein Gespräch mit Kollegen. Ich mag natürlich auch keine Freistunden aber man kann sich durchaus in der Zeit beschäftigen. Notfalls setze ich mich mit einem Stapel Hefte, Mappe oder was immer ins Lehrerzimmer und korrigieren. Oder halt mit einem Laptop. Wir haben sogar Kollegen, die nachmittags oder am Wochenende in die Schule fahren, um noch was zu vorbereiten.

    Susannea: Was findest Du denn an meinem Beitrag witzig? Es ist doch die aktuelle Rechtslage in den meisten BL.

    Ja, auch Bereitschaftsstunden zählen zur Arbeitszeit und Nein, die Arbeitszeit ist nicht nur die Unterrichtszeit. Ergo kann ich in einem angemessen Rahmen dazu angehalten werden mich z.B. während Springstunden für Vertretungen bereitzuhalten.

    Aber darf ich dann keine Termine in die Zeit legen?

    Das hieße ich könnte über meine freie Zeit nicht bestimmen, und müsste

    mehrere Stunden die Woche unbezahlt zur Verfügung stehen?

    Es ist nicht deine Freizeit. Nur weil Du kein Unterricht hast, ist es nicht gleich Freizeit. Wenn Du 24 h unterrichtest und dann noch 10 h in der Schule verbringen sollst, ist das sicherlich problematisch, denn da wäre deiner wöchentliche Arbeitszeit überschritten. Wenn Du dich aber nur 2-3 h für Vertretung bereithalten sollst, ist das sicherlich ok. Die Frage ist am Ende, ob dadurch deine wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Man muss aber auch bedenken, dass auch durchaus in der Schule Teile deiner häuslichen Vor- und Nachbereitung erledigen kannst.

    Vielleicht weil er jeden Abend müde ist und nicht wach bleiben kann.

    Ich könnte es auch nicht. Wenn ich nicht ausreichend schlafe, bin ich nicht zurechnungsfähig. Da ich nur Berufsschule unterrichte, ist das im Unterricht egal. Bei kleineren würde ich mich krank melden. Auf einer Klassenfahrt geht das schon mal gar nicht. Da muss man tagsüber fit sein. Das sich das mit nachts durchmachen beißt, dürfte sogar Susannea verstehen.

    Wenn das ein so großes Problem ist, wird es sicherlich gesundheitliche Gründe haben. Dann sollte man das mit der SL besprechen und fährt halt nicht auf Klassenfahrt. Oder ich spreche einfach mal mit meinen Kollegen. In einem guten Kollegium findet man eine Lösung. Wo ist das Problem?

    Für alle anderen gibt es doch einfache Lösungen. Wir sind 3 Aufsichtspersonen. Es sind 4 Nächte. Also muss im Zweifel jeder einmal die Nachtwache machen. Man kann dann auch absprechen, dass die Person morgens erstmal ausgeplant wird und ausschlafen kann. Für die vierte Nacht findet sich dann sicherlich auch eine Lösung. Manche sehen auch Probleme, wo keine sind. Das es nicht gut ankommt, wenn man sich einfach rauszieht ist doch überall so.

    Das klingt schon wieder so nach unsubstantiierter Trotzreaktion. So etwas erwarte ich von einer staatlichen Behörde eher nicht. Gut, wir kennen deine individuelle Situation nicht. "Dein Schulträger" kann eine professionell geführte städtische Verwaltungseinheit sein - dann wäre das Verhalten eher ungewöhnlich.

    Grundsätzlich ist das keine Trotzreaktion. Leider ist aber oft so, dass Land und Kommune als Schulträger sich die Aufgaben hin und her schieben. Das Land könnte eine Grundlage dafür schaffen, dass Klassenfahrtgelder über die Schulkonten abgerechnet werden (wie bei uns ins Nds.). Der Schulträger kann ein Schulkonto eröffnen. Beide werden sich sicherlich nicht darum reißen und eher mit dem Finger auf den anderen zeigen. Zu mindestens habe ich es oft in anderen Dingen so erlebt.

    Lieber Frosch,

    ich bewundere dich, dass Du dich dieser Diskussion aussetzt. Als es in Niedersachsen noch keine Schulkonten gab, habe ich übrigens auch nie mein privates Gehaltskonto dafür verwendet. Ich habe aber ein privates Konto mit dem Vermerk fremde Rechnung "Klassenkonto Schule XY" gehabt. Belege und Kontoauszüge habe ich fein säuberlich abgeheftet. Alles gut. Bei einer möglichen Pfändung wäre es durch den Vermerk fremde Rechnung auch erstmal raus. Der Gläubiger könnte höchstens ein Nachweis verlangen, dass das keine Privatgelder sind.

    1. Ich sehe einen sehr großen Unterschied, ob ich etwas unbedingt will, weil ich es mir in den Kopf setze (bspw. ein schulisches Projekt) und dafür vielleicht Unnanehmlichkeiten in Kauf nehme oder ob der Dienstherr eine Vermischung von Dienstpflicht (Klassenfahrten) und mangelnder Infrastruktur (kein Schulkonto) implementiert und stillschweigend davon ausgeht, dass die Lehrkräfte das schon irgendwie mit privaten Mitteln (finanziell oder strukturell) hinbekommen.

    Ich sehe das genauso. Allerdings gibt es auch Lehrkräfte, die gerne auf Klassenfahrt wollen. Wer es nicht mag, soll sein Konto einfach nicht zur Verfügung stellen. Ich sehe da keinerlei Pflicht das Privatkonto zur Verfügung zu stellen.

    Witzigerweise kaufe ich es dann nicht.

    Meine Klasse hatte für Ostern etwas gebastelt. Die Lehrkraft hat dann festgestellt, dass die Farbe nicht gut deckt. Sie ist nachmittags zum Baumarkt und hat neue gekauft. Anschließend hat sie sich das Geld von der Schule wiedergeholt. Du würdest dann tatsächlich sagen: Pech gehabt. ???

    Der Sachaufwandsträger hat doch gar kein Interesse, ein Konto aufzumachen, solange die SL das privat machen. Wie wickelt ihr denn dann andere Sachen ab? Habt ihr kein Budget, mit dem ihr z.B. Material für Kunst bestellen könnt?

    Witzigerweise ist das auch ein spannendes Beispiel. Im Idealfall bestellt man es auf Rechnung und gibt die Rechnung dann zum Schulträger. Jetzt gibt es aber auch Dinge, die man nicht auf Rechnung bestellen / kaufen kann. Bisher ist es durchaus so, dass ich schon Dinge ausgelegt habe. Entweder um mir das Geld von den Schülern oder dem Schulträger wiederzuholen. Wenn ich dem Thread hier folge, scheint das für einige ein absolut no go zu sein. Wie macht ihr das dann?

    Bleibt die denn aus Nettigkeit unbezahlt ein paar Stunden länger?

    Ja! In den etlichen Berufen ist unbezahlte Mehrarbeit normal. Natürlich ist das nicht erlaubt. Aber es wird gemacht. Und es gibt genug Beispiele, wo Menschen freiwillig etwas länger bleiben, weil sie ein Bedürfnis haben noch etwas zu erledigen.

    Bei diesen Beispielen werden aber keine privaten finanziellen Mittel genutzt (vgl. Anschaffung von Materialien mit dem eigenen Geld bei Lehrern) und die Kellnerin und der Paketbote bringt sich nicht in Situationen, die im Extremfall potentiell dienstliche oder juristische Konsequenzen haben können (vgl. Nutzung des Privatkontos für dienstliche Zahlungseingänge).

    Es gibt auch in der freien Wirtschaft Situationen, wo der Mitarbeiter privates Geld einsetzt. Die Messer des Küchenchefs, das Handy/Navi des Paketboten, die Fortbildung, ... Letztlich ist auch mal ein geben und ein nehmen.

    Extremfall potentielle juristische Konsequenzen ... Genau das ist das Problem. Du machst aus einer Mücke einen Elefanten. Ja, du kannst einen Fall konstruieren, wo Du Probleme bekommst. Wenn der Paketbote von der vorgegeben Tour abweicht, um noch ein Paket zuzustellen ist es genauso. Ein Freund hat mal von einem Fall erzählt, wo ein Paketbote ein Paket zur Wohnungstür hochgetragen hat und sich dabei den Rücken kaputt gemacht hat. Er hat dann Ärger bekommen, weil das Paket zu schwer und er es laut Dienstvorschrift nicht zustellen sollte.

    Ich glaube gerade bei Ausflügen und Klassenausflügen gibt es so viele andere potentielle Gefahrenstellen. Wenn es in einem BL keine andere Regelung gibt, wird man dir da nur schwer Probleme bereiten können, wenn Du dich so verhältst.

    Nein nicht "auch Ok", weil dann die erste Gruppe schlechter da steht und es Erwartungen gibt die überhaupt nicht im Leistungsumfang vorgesehen sind. Am Ende sind das alles Verletzungen der Rechte und insbesondere auch des Arbeitszeitgesetzes.

    Diese Argumentation kann ich echt nicht mehr hören. Was ist mit der Kellnerin, die besonders nett zu ihren Gästen ist? Oder einfach der Paketbote, der noch ein zweites Mal vorbeikommt, weil der Empfänger nicht da ist. Was ist mit dem Polizisten, der ein wenig länger macht um noch jemanden zu helfen. Oder von seinem privaten Geld jemanden etwas zu essen oder trinken kauft? Oder der Hausarzt, der nach Praxisschluss noch mal bei seiner Patientin vorbeikommt?

    Wo siehst du den Bezug zum Arbeitszeitgesetzes? Wenn ich mein privates Konto für eine Abrechnung nutze, geht es doch in der Regel deutlich einfacher und schneller.

    Was ich nicht verstehe, ist, warum man eine berufliche Situation so weit in sein Leben eindringen lässt.

    Genau das ist das Ding.

    Es ist nicht gut, wenn der Dienstherr keine adäquate Möglichkeit Gelder zu verbuchen bereit stellt.

    Es gibt keinerlei Pflicht etc. sich dann privat darum zu kümmern und grundsätzlich ist auch davon abzuraten.

    Aber es gibt Menschen, die trotzdem Lust auf Klassenfahrt haben oder aus anderen Gründen dazu bereit sind. Dazu gibt es in den entsprechenden Bundesländern Möglichkeiten ohne dass es gleich kritisch wird.

    Genauso gibt es Kollegen, die in ihrer Freizeit den Schulchor/Garten-AG/.... machen. Auch das müsste der AG bezahlen und so weit und so fort. Aber sie sind aus welchen Gründen auch immer dazu bereit.

    Du trennst Beruf und Leben strikt. Alles ok. Andere sehen es anders. Auch ok.

    Ich habe jetzt gerade erst einigen Beiträge noch gelesen:

    Also Untreue fällt raus, weil der Vorsatz fehlt. Um eine Strafbarkeit zu haben, müsste ich den Eltern vorsätzlich einen Vermögensschaden zufügen. Zweitens würde ich doch sehr bestreiten, dass man hier ein Vermögen treuhänderisch für die Eltern betreut. Es ist ja eher so, dass die Eltern für eine Leistung eine feste Summe x bezahlen. Auf der anderen Seite vermische auch nicht fremdes mit eigenem Geld, um mich zu bereichern. Ich mache das im Auftrag oder in Absprache mit meiner Schulleitung. Entsprechend kann doch gar keine Bereicherungsabsicht vorliegen. Die Untreue haben wir, wenn ich am Ende eine falsche Abrechnung zu meinen Gunsten erstelle. Und da ist es vollkommen egal, ob das Geld vom Schulkonto oder vom Privatkonto zu mir kommt.

    Bei Geldwäsche weiß ich überhaupt nicht, wie man auf die Idee kommen kann. Geldwäsche bedeutet, dass ich die Herkunft des Geldes verschleiere. Ich sammle Geld ein und kenne jeden einzelnen Einzahler mit Namen und Betrag. Geldwäsche könnte in Betracht kommen, wenn ich Beträge jenseits von 10.000 € von einzelnen Eltern in bar annehme. Wenn ich nicht gerade an Schloss Salem oder ähnlichen arbeite, sollte das Geld kein Problem darstellen.

    Zinsgewinne müssten natürlich genauso wie Gebühren auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Ich möchte aber bezweifeln, dass es überhaupt nennenswerte Zinsgewinne gibt.

    Achso, na dann kann man natürlich öffentlich dazu aufrufen, wenn es bloß ums Dienstrecht oder irgendwas anderes Nebulöses ginge. Überzeugend.

    Bitte einmal meine Beiträge lesen. Ich habe weder behauptet, dass es sinnvoll ist noch dass man gegen das Dienstvorschriften verstoßen soll. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass in Bundesländern wo es keine Lösung über Schulkonto gibt, man sich nicht strafbar macht, wenn man es über ein Konto auf eigenen Namen und auf fremde Rechnung laufen lässt. Es ist nicht gut aber eine Notlösung.

    Wie kann ich gegen Dienstvorschriften verstoßen, wenn es in den Bundesländern keine offizielle Regelung gibt?

    Tom123 , es wird jetzt seit einem Jahr in diesem und seit weiteren Jahren in anderen Threads immer und immer wieder erklärt, was geht, was nicht geht und was gar kriminell ist. Du glaubst es halt nicht, behaupte aber nicht, dass es schon okay sein wird, weil andere das auch so machen oder die Schulleitung irgendwas in ihren Bart gemurmelt hat.

    Teile doch bitte einmal konkret mit welcher Sache sich man welcher Strafttat schuldig macht. Ganz konkret. Du kannst hier nicht anderen Forenmitglieder beschuldigen ohne irgendwelche Substanz.

    Wenn dich jemand zu einer Straftat anstiftet und du die begehst, dann hast du eine Straftat begangen.

    Welche Straftat? Geldwäsche ???

    Z. B. ist im NRW-Schulgesetz explizit geregelt, dass Konten der Schulträgerin für so etwas eingesetzt werden können. Zu Privatkonten steht da nichts.

    Jetzt könnte man meinen, gut, Privatkonten sind nicht verboten, da steht ja nichts.

    In Nds. wäre es beispielsweise nicht erlaubt. Aber es gibt wohl leider noch Bundesländer, die da keine eindeutigen Regelungen haben. Ich würde auch niemanden Raten sein Privatkonto dafür herzugeben. Aber auf der anderen Seite macht man sich in den meisten Fällen nicht strafbar. Man hätte unter Umständen Schadensersatzforderungen oder dienstrechtliche Probleme aber Straftaten??? Dienstrechtliche Probleme sollten auch raus sein sofern das in dem betroffenen Bundesland üblich ist und ich auf Beschluss einer Konferenz oder auf Anweisung der Schulleitung handle. Wenn die SL sagt, dass man für Fahrt xy das Privatkonto nehmen soll, ist sie am Ende in der Verantwortung. Es sei denn es gibt explizite andere Aussagen im Schulgesetz oder den Verordnungen des Landes (wie z.B. in Nds.).

    Super Rechtsverständnis, behalte es aber wenigstens für dich und rate anderen nicht zu kriminellen Machenschaften.

    Ok, würdest Du mir bitte sagen, wo Du kriminelle Machenschaften siehst und welche Straftaten du siehst? Ich hoffe, dass Du solche Vorwürfe, die Du hier öffentlich äußerst auch belegen kannst.

    Um es noch mal deutlich zu sagen:

    Es ist nicht richtig/gut, wenn die Lehrkräfte es über ihr Privatkonto machen. Die Schule müssen dafür ein eigenes Konto zur Verfügung stellen.

    Wenn ich aber aus welchen Gründen auch immer bereit bin auf Anweisung der Schulleitung / des Landes trotzdem aus reiner Nettigkeit mein Privatkonto zu verwenden, ist das nicht kriminell.

    Es gibt die Möglichkeit, wenn die Bank dazu bereit ist, ein Konto auf meinen Namen aber auf fremde Rechnung zu führen. Dann hält die Bank den sogenannten "wirtschaftlich Berechtigten" des Geldes fest. Im Todesfall oder was auch immer ist dann deutlich, dass das Geld nicht mein Geld ist, sondern dass ich das Geld im Auftrag eines dritten treuhänderisch verwalte. War früher bei nicht eingetragenen Vereinen gang und gebe bis man dazu übergegangen ist das Konto direkt auf den Verein auch wenn er nicht e.V. ist zu eröffnen.

    Wie man hier einen Geldwäscheverdacht konstruieren möchte, erschließt sich mir nicht. Schon alleine, wenn das Land ein solches Vorgehen vorsieht, kann ich mich damit kaum einem Geldwäscheverdacht aussetzen. Außerdem fehlt für die Geldwäsche die Absicht die Herkunft des Geldes zu verschleiern.

    Bevor ein falsches Bild entsteht: Die Anzahl dieser Stellen im 1. Beförderungsamt hängen stark von den Schüler- oder Klassenzahlen ab. Bei weitem nicht alle Fachkonferenzleitungen sind im 1. Beförderungsamt. Und andersherum sind auch in der bisherigen Besoldungsordnung die Grundschulleitungen auch "kleiner" Grundschulen bis 180 Schüler bereits in der A13, bei mehr als 180 Schülern A13Z. Von

    kann insofern keine Rede sein.

    Also ich kenne mehrere Leute an der Realschule, die für Fachkonferenzleitung und ähnliches A13 bekommen. Bei den Grundschulen gibt es bei uns nur 2 mit mehr als 180 Schülern. Viele sind eher irgendwo um 100. Momentan steigen allerdings wieder die Schülerzahlen. Für über 180 Schüler muss ich schon mehr als zweizügig sein. Entsprechend haben wir auch (noch) viele Schulleitungen mit A12z.

    Ich weiß auch nicht, wo du das falsche Bild siehst. Ich kann an einer KGS,IGS, RS ... sagen für die Fachkonferenzleitung XY bekommst Du A13. An einer Grundschule bekommt das gerade mal die SL.

    Wie soll ich Menschen motivieren so ein Amt zu übernehmen und sich dort übermäßig zu engagieren wenn ich ihnen außer ein paar netten Worten nichts zu bieten habe?

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