Beiträge von Tom123

    Unsere Schulleitung sagt: kommen und mit FFP-Maske arbeiten. Woher ich das weiß? Persönliche Erfahrung

    Auch mit ffp2-Maske ist doch eine Schutzmaßnahme. Das heißt doch gerade, dass ich nicht einfach in die Schule kommen kann ohne Rücksicht auf andere. Ob die Maßnahme ausreichend bzw. sinnvoll ist, ist natürlich eine andere Frage. Als Lehrkraft würde ich natürlich fragen, wie es denn mit Maskenpausen läuft.

    Ein Urteil zu HIV von 1988 bringt niemanden weiter. Aids führt unbehandelt zum sicheren Tod, damals gab es keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten.

    Die Behandlungsmöglichkeit hat aber keinen Einfluss darauf, dass es als Körperverletzung strafbar. Der Tatbestand ist auch heute noch genauso strafbar.

    Es gibt auch keine Urteile, die das BGH-Urteil in Zweifel ziehen. Solange es keine Gesetzesänderungen oder konkurrierende Urteile gibt, wird man sich an der Rechtsprechung orientieren.

    Wo bitte habe ich dich beleidigt? Ich versuche deinen Standpunkt wirklich nachzuvollziehen. Es gelingt mir nur einfach nicht.

    Nein, man kann aber. Es gibt schlicht keine Rechtsgrundlage dafür, es unterlassen zu müssen. Du kannst dich natürlich gerne freiwillig in Isolation begeben, musst aber gleichzeitig akzeptieren, wenn dies jemand nicht möchte. Ich verstehe einfach nicht, warum du das dann zwanghaft in die Nähe einer Straftat rücken möchtest.

    Ok, wie interpretierst Du dann diesen Artikel bzw. die genannten Paragrafen:

    https://www.bg-anwalt.de/infothek/straf…eit_corona.html

    Gleiche Frage zum BGH-Urteil.

    Ist nicht die Vorgabe eine Maske tragen zu müssen bereits eine Einschränkung?

    Es ist keine Straftat mit einer Corona-Infektion am normalen Leben teilzunehmen. Im Gegenteil, es gibt keine Isolationspflicht mehr...

    Was ist denn das Gegenteil einer Straftat? Eine Pflicht? Muss man mit einer Corona-Infektion am normalen Leben teilnehmen?

    Aber noch mal zum Inhaltlichen:

    Nein, ich habe mich in keinster Weise reingesteigert. Außer das ich mehrfach geimpft bin und ich vor einem Besuch im Pflegeheim teste, macht ich nicht viel. Mein Chef würde ich mich aber auch positiv zu Hause lassen.

    Zum Thema Wiederholen macht es nicht richtiger: Lies doch einfach mal die Paragrafen und die Rechtskommentare dazu. Es ist doch rechtlich eindeutig? Das es in der Praxis schwierig nachzuweisen oder ignoriert wird, ändert doch daran nichts. Wir haben in der Schule eine Straße mit absoluten Parkverbot. Die Eltern parken die Straße jeden Morgen zu. Trotzdem ist das Parken dort nicht erlaubt.

    Ich glaube, dass die Diskussion auch so nicht weiterkommt. Ich habe doch ganz konkret auf die Rechtsgrundlage verwiesen. Ich habe auf das Urteil des BGH verwiesen. Wenn Du nun anderer Meinung bist, dann begründe es doch konkret und nenne ggf. die Paragrafen. Nur zu beleidigen und zu sagen, dass man es nicht gut findet, bringt doch keinen weiter.

    Gleiches wurde SSA für die Lehrkräfte beschrieben.

    Es wäre vielleicht sinnvoller, wenn Du uns dann auch den Link auf die Anweisungen für die Lehrer schickst. Rechtlich ist durchaus etwas anderes ob ein Schüler oder eine Lehrkraft positiv ist.

    Alles nur Empfehlungen. Nur weil du es ständig wiederholst, wird es nicht wahr. Wir sind hier nicht im Bundestag.

    Ja da hast du recht ich bin Quereinsteiger, das ist auch kein Geheimnis. Ich bin zwar juristischer Laie, aber bisher kam ich ganz gut zurecht im Schulrecht. Vielen Dank :)

    Aber da steht doch, dass sie verpflichtet sind eine Maske zu tragen? Das wäre doch eine Schutzmaßnahme. Das widerspricht sowohl deine Aussage, dass das alles nur Empfehlungen sind als auch deiner Aussage, dass es rechtlich irrelevant ist, wenn ich jemanden anstecke.

    Dann wären wir wieder da, wo ich schon dreimal war:

    Ich mache mich strafbar ..., wenn ich jemanden grob fährlässig / vorsätzlich ...

    Also bleibt die Frage: Reicht es aus, wenn ich eine Maske trage? Welche weiteren Vorgaben muss ich ggf. beachten? Wie mache ich es als Lehrkraft mit den Maskenpausen? Wie halte ich den einem Link geforderten Mindestabstand ein, wenn ich die Maske kurz absetzen muss.

    Genau hier liegt das Problem. Grobe Fahrlässigkeit kann man hier nur in sehr sehr wenigen Fällen überhaupt nachweisen. Deswegen ist es defakto rechtlich irrelevant, dass es ein Straftatbestand sein kann.

    Sorry, aber vielleicht solltest Du mal darüber nachdenken, was Du da schreibst. Es ist vielleicht in der Praxis relevant, ob man es dir nachweisen kann oder nicht aber doch nicht für die Rechtsgrundlage. Wenn Du dich zu Hause positiv testet und es keinem erzählt, wird man natürlich große Schwierigkeiten haben, dir das nachzuweisen. Aber das macht die Sache doch nicht besser? Es passieren in Deutschland tausende Straftaten, die man niemanden nachweisen kann. Aber deswegen ist es doch nicht in Ordnung?

    Außerdem ging es auch gar nicht, um die Frage der Strafbarkeit. Es ging um die Frage, ob es erlaubt ist. Da kannst du recht einfach sagen: Es ist nicht erlaubt einfach infektiös durch die Gegend zu gehen und vorsätzlich oder grob fahrlässig die Gesundheit dritter zu schädigen. Ob man es am Ende dir beweisen kann, ist eine andere Sache.

    Sonst müsste jeder, sich jeden Tag auch x verschiedene Krankheiten testen.

    Nö. Wir sprechen von grober Fahrlässigkeit. Und da es sicherlich nicht normal ist, sich jeden Tag zu testen, wird man es kaum von dir erwarten. Wenn aber dein Lebenspartner und deine Kinder Corona haben, du einen leichten Schnupfen verspürst, trotzdem zur Schule gehst und dich im Lehrerzimmer neben deine vulnerable Kollegin setzt und ohne Maske etc. ein längeres Gespräch mit ihr beginnst. Sie anschließend (schwer) erkrankt und man den Infektionsweg von dir nachweisen kann, sieht es sicher anders aus.

    Nein das werden wahrscheinlich nicht. Corona ist nicht die erste ansteckende Krankheit.

    In meinem ersten Post habe ich das Urteil vom BGH zu Infektion mit Aids verlinkt. Es gab also durchaus Entscheidungen dazu. Außerdem ist Corona schon eine besondere Krankheit. Ich kann mich nicht erinnern, welche Infektionskrankheit weltweit so viele Tote in den letzten Jahren gefordert hat. Ich bin mir sicher, dass die Aufarbeitung der Coronapandemie uns noch jahrelang juristisch begleiten wird. Sowohl von der einen als auch von der anderen Seite.

    Dann nenn mir bitte einen Fall, bei dem ein Beschäftigter vor Corona "Probleme bekommen" hat, als er krank zur Arbeit ging und andere ansteckte. Ich vermute, dass du das nicht kannst, weil es keinen solchen Fall gibt. Der Fall ist so theoretisch, dass er in der Praxis gar nicht vorkommt.

    Ich kenne auch keinen Fall, wo jemand blau gemacht hat und Ärger bekommen hat. Oder wo jemand Büromaterial etc. aus der Schule geklaut hat und Ärger bekommen hat? Ist es deswegen alles erlaubt? Ich kenne auch niemanden, der wegen Diebstahls verurteilt wurde. Vielleicht sollte ich mal "einkaufen" gehen?

    In der Praxis wird es auch sicherlich schwer werden, solche Fälle nachzuweisen. Genauso sind bestimmte Falschangaben bei der Steuererklärung nur sehr schwer nachweisbar. Ist es deswegen erlaubt?

    Es ging um die Aussage "Man darf positiv zur Arbeit kommen. Es ist alles egal.". Diese Aussage ist rechtlich definitiv in dieser Form falsch. Das ist sicherlich auch unabhängig davon, ob man strafrechtlich belangt wird. In dem Medien gab es übrigens einen Fall von einer Altenpflegerin, die positiv zur Arbeit gekommen und über ihren Impfstatus gelogen hat. Sie wurde am Ende nicht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, da man nicht (mehr) eindeutig nachweisen kann, dass sie der Auslöser war. Macht das die Sache besser?

    https://www.nordkurier.de/panorama/coron…lschung-1467336


    Ich bleibe dabei: Am einfachsten ist es, wenn man sich nicht mehr selbst testet. Bei Krankheitssymptomen bleibt man dann einfach zu Hause und wenn diese abgeklungen sind, geht man wieder zum Dienst. Back to normal.

    Super, dass ist das Niveau von Kleinkindern, die sich die Hände vor die Augen halten, damit sie niemand sieht. Du gehst sicherlich auch nicht Vorsorgeuntersuchungen, damit du keinen Krebs bekommst, oder?

    Dein Verhalten ist entweder dumm oder egoistisch. Gerade weil man weiß, dass man auch ohne Symptome infiziert sein kann. Ich bin regelmäßig im Pflegeheim. Natürlich testen ich mich vorher, insbesondere wenn ich kritische Kontakte hatte. Ich weiß, dass die Menschen dort besonders gefährdet sind.

    Gleiches auch in der Schule. Wenn ich wüsste, dass ich engeren Kontakt mit jemand infiziertes habe, würde ich mich natürlich testen. Ggf. könnte ich dann zu mindestens eine Maske setzen und würde ich mich nicht im Lehrerzimmer zur vulnerablen Kollegin setzen. Freunde haben letztens eine Feier abgesagt, weil ein Haushaltsmitglied positiv war und sie nicht alle ansteckend wollten. Ist es so schwer Rücksicht auf andere Menschen zu nehmen?

    Back to normal?

    Wäre super. Wir haben dieses Jahr im Schnitt um die 100 Corona-Tote am Tag. Wollen das einfach ignorieren? Was wäre wenn jeden Tag ein Flugzeug abstürzen würde? Sagen wir dann auch alles normal?

    Was ist mit der Hospitalisierungsrate? Also die Menschen, die so ernst an Corona erkranken, dass sie in ein Krankenhaus müssen. Wir sind irgendwo bei 10 pro 100.000 EW. Ist das nicht hoch? Welche anderen Krankheiten belasten unser Gesundheitssystem so?

    Was ist mit den über 1.000 Coronapatienten auf den Intensivstationen? Ist das bei Grippe oder Schnupfen auch so? Haben wir die Kapazitäten im Gesundheitssystem frei, dass wir uns das dauerhaft leisten können?

    Was ist mit Langzeitfolgen? Wissen wir inzwischen, was an Gefahren da ist und was sich wieder ausheilt?

    Was ist mit den Long-Covid-Fällen? Können wir die heilen? Ist es für uns (finanziell) verkraftbar, wenn diese Leute ausfallen?

    Sicher müssen wir mit Corona leben lernen. Aber das heißt ja nicht Back to normal. Wir haben eine neue Realität und daran müssen sich vielleicht einige Menschen erstmal gewöhnen. In den 80er/90er Jahren musste man den Menschen erklären, dass Aids ein Problem ist und Kondome helfen. Heute muss anscheinend einigen Menschen klar machen, dass Corona keine Erkältung ist und bei allen "back to normal" man trotzdem Infektionen vermeiden muss.

    Gar nicht. Das ist vollkommen an den Haaren herbeigezogen was Tom hier behauptet.

    Keinem, der aktuelle positiv zur Arbeit kommt kann rechtlich irgendwas passieren.

    Lies doch einfach mal den Artikel und den Paragrafen des StGB. Kurzversion: Wenn ich grob fahrlässig oder vorsätzlich die Gesundheit eines anderen schädige, mache ich mich strafbar. Was ist daran nicht zu verstehen? Hältst Du das StGB für einen Fake? Ist das genannte BGH-Urteil nicht passend oder einfach nur falsch? Ist deine juristische Kompetenz einfach größer als die Richter am BGH?

    Vielleicht solltest Du dir mal lieber auf die Fakten eingehen statt einfach nur deine private Meinung zu postulieren.

    Letztlich kann man über 2 Punkte diskutieren:

    Wann fängt ein grob fahrlässiges Verhalten an?

    Welche Krankheiten sind banal und welche stellen eine Schädigung der Gesundheit im juristischen Sinne da?

    Beides werden Gerichte sicherlich irgendwann genauer definieren.

    Im Netz gefunden:

    Hast Du da auch mal die Quellen oder besser die Paragrafen und das Gesetz und die Verordnung auf die du dich beziehst?

    Wie erklärst Du dir das BGH-Urteil von 1988? In deinem Zitat steht doch auch explizit " Voraussetzung ist, dass sie frei von Symptomen sind. Betroffene können dann entweder ein Einzelbüro am Arbeitsplatz beziehen oder ins Homeoffice ausweichen. Sie müssen lediglich am Arbeitsplatz einen Mundschutz tragen." Wie stellst Du dir das als Lehrkraft vor? Unterrichte ich aus dem Einzelbüro oder aus dem Homeoffice?

    Was ist mit den entsprechenden Regelungen des StGB (siehe Artikel)? Gelten diese bei Corona nicht? Wo steht das?

    Dein Zitat sagt, dass Ärzte symptomlos infizierte nicht mehr krankschreiben dürfen. Das Land Niedersachsen schreibt, dass es sehr wohl geht und die Entscheidung beim Arzt liegt. Wer hat nun Recht?

    (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hi…ige-185673.html)

    Was ist mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn?

    Was ist mit vulnerablen Schüler? Besteht hier keine Problematik mehr?

    Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen:

    Neu ist, dass bei Corona keine besonderen Vorgaben gelten.

    Trotzdem bleiben alle klassischen Vorgaben aus "Vor-Corona-Zeiten" bestehen. Ich mache mich (in der Regel) strafbar, wenn ich als Aids-Infizierter wissentlich ungeschützten Geschlechtsverkehr. Genauso mache ich mich strafbar, wenn ich jemanden vorsätzlich oder grob fahrlässig mit einer "nicht ganz unerheblichen" Krankheit anstecke.

    Wir können natürlich jetzt anfangen zu diskutieren, was grob fahrlässig ist und was nicht. Ist es ausreichend eine Maske zu tragen, Abstand zu halten und regelmäßig zu lüften. Wie verhalte ich mich gegenüber vulnerablen Personen ...

    Wir können auch diskutieren, wann Corona "eine nicht ganz unerhebliche" Krankheit ist. Ich würde das sicherlich auch bei gesunden Kindern sehen. Aber spätestens bei vulnerablen Kollegen oder Schülern ist sicherlich nicht mehr zu diskutieren.

    Übrigens auch vor Corona konnte ich Probleme bekommen, wenn ich beispielsweise mit einer Grippe zur Arbeit kommen und andere anstecke. Es hat nur wenige wirklich interessiert.

    Das ist ein völliger Strohmann. Es ist aktuell vom Gesetzgeber gewollt, dass jeder mit einer Coronainfektion arbeiten gehen darf. Das wurde so explizit kommuniziert. Wenn eine geltende Verordnung gegen den Diensteid verstoßen würde, wäre diese Verordnung so nicht gekommen.

    Das ist so nicht richtig. Korrigiere mich bitte, aber mir ist keine Verordnung oder Gesetz bekannt, das sagt, dass man mit einer Coronainfektion arbeiten gehen darf. Genau genommen wurde es andersrum gemacht: Es ist nicht mehr explizit verboten mit einer Coronainfektion arbeiten zu gehen. Das heißt aber nicht im Umkehrschluss, dass es immer erlaubt ist. Es gibt noch eine Reihe weitere Gesetze zu beachten und dann kommt es auf die konkrete Situation an. Wenn ich mich mit meiner bekannten Coronainfektion (oder auch bei vielen anderen Krankheiten) in mein Einzelbüro setze, wird sich keiner beschweren. Wenn ich aber wissentlich infiziert bin und meinen immungeschwächten Freund(in) besuche im Wissen, dass das für sie eine tödliche Gefahr ist, er erkrankt darauf hin und verstirbt. Dann wird das sicherlich für mich immense strafrechtliche Konsequenzen haben (natürlich vorausgesetzt, dass man es mir nachweisen kann).

    Für die Schulen wird man abwarten müssen, was man als in Ordnung und was man als kritisch definiert. Mit einer ffp2-Maske zu unterrichten ist sicherlich etwas anderes als ohne Maske. Kontakt zu gefährdeten Kollegen oder Schülern wird sicherlich anders beurteilt werden als zu gesunden Kindern.

    Am Ende wird die Frage sein, ob ich durch mein Handeln grob fahrlässig den anderen gefährdet habe. Da wird es dann auf die konkrete Situation ankommen. Man kann weder pauschal sagen, ich bleibe zu Hause noch wenn ich andere infiziere ist das nicht mein Problem, da es erlaubt ist.

    Mal zum Nachlesen:

    https://www.bg-anwalt.de/infothek/straf…eit_corona.html

    Habe aber eigentlich die Lust verloren. Ich käme dann mit FFP2-Maske und handelte nach aktueller wissenschaftlicher Kenntnis. Dir ist schon bewusst, dass es einen Übergang von "Pandemie" zu "Endemie" gegeben hat und sehr viele Viren Geschwächte schädigen können? Hast du dann für diese auch die entsprechenden Selbsttests zur Hand, um auch symptomlos ggf. zu Hause zu bleiben?

    Natürlich können viele andere Viren auch schädigen. Aber hier gibt es einen großen Unterschied: Wenn ich Grippe, Corona, ... oder was auch immer habe und es nicht weiß, da es symptomlos ist, gehe ich zur Arbeit.

    Wenn ich aber beispielsweise durch einen Schnelltest weiß, dass ich infiziert bin und eine Gefahr für andere bin, sollte ich am besten zu Hause bleiben oder zu mindestens nur mit ffp2-Maske rumlaufen. Da ich in der Regel nicht die Möglichkeit habe, arbeitsschutzrechtliche Maskenpausen einzulegen ohne meinen Unterricht oder meine Aufsichtspflicht zu verletzen, wird es oft darauf hinaus laufen, dass ich zu Hause bleibe. Es ist sicherlich auch ein Unterschied, ob ich irgendwo alleine oder wenig Kundenkontakt arbeite oder 5 Stunden in Schule und im Zweifel 100 Leute treffe.

    Positiver Test bedeutet: Virenträger. Also potentiell ansteckend.
    Wer mit positivem Test in die Schule geht, handelt verantwortungslos - in der Menschenmenge trifft man auf Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Nur, weil die Notaufnahmen nicht mehr am Limit arbeiten, bedeutet das nicht, dass dort keine Menschen mehr auch an - oder mit - Corona sterben.

    und auch gesunde Schüler haben Omas und Opas, die sie dann anstecken können, wenn sie sich vorher in der Schule infiziert haben. Dazu noch der Aspekt, dass keiner weiß, welche Langzeitfolgen auch ein symptomloser Verlauf haben kann.

    Ich habe auch nicht gesagt, dass ich es wissenschaftlich damit bewiesen habe. Die ersten 3 Monate sind für mich kein ausreichendes Argument für weitere Impfungen. Das ist deutlich zu wenig. Ich bin froh, dass wir schon lange von der Pflicht weg sind und diese auch nicht mehr kommen wird.

    Es war auch nicht die Frage, ob sich die Impfung deswegen lohnt oder nicht. Ich denke, die meisten Menschen lassen sich impfen, um sich vor schweren Verläufen zu schützen.

    Aber die Aussage, dass die Impfung nicht vor Infektionen schützt bleibt trotzdem falsch. Der Schutz ist für dich nur nicht gut genug, dass man sich deshalb impfen lassen sollte. Trotzdem ist ein Schutz da.

    Nur seltsam, dass fast alle geimpften, die ich kenne auch erkrankt sind. Naja wird wohl Teil der Mär sein.

    Das ist zu mindestens keine wissenschaftliche Methode, um es festzustellen. Da sollte man als Lehrkraft durchaus wissen.

    Es ist auch nicht so, dass sich geimpfte gar nicht infizieren. Sie infizieren ins sich insbesondere in den ersten drei Monaten nach der Impfung deutlich seltener. Das ist auch kein Wunder, da die Antikörper nachweislich steigen. Das ist weniger als man gehofft hat. Aber trotzdem ist ein Schutz da.

    Die Impfungen schützen niemanden vor der Ansteckung.

    Das ist falsch. Es ging anfangs primär darum schwere Verläufe zu verhindern. Inzwischen weiß man aber, dass die Impfung auch vor der Ansteckung schützt. Allerdings weder so gut wie noch so lange wie bei vielen anderen Viren.

    Die Mär, dass die Impfung nicht vor Ansteckung schützt, war vor allem ein Argument von Coronaverharmloser.

    https://www.tagesschau.de/faktenfinder/c…eckung-101.html

    Ich finde, dass sich die GEW besonders für die Interessen der niedrigen Gehaltsstufen einsetzt. Zu mindestens habe ich das in den letzten Jahren so empfunden. Dann passt es für mich aber nicht dazu, den Beitrag gleichzeitig vom Bruttogehalt abhängig zu machen. Als Lehrkraft fühle ich mich von der GEW einfach nur begrenzt vertreten.

    Eine DVD hat ein Titelbild, eine Beschreibung, kann sortiert in den Schrank. USB Sticks fliegen teilweise im Lehrerzimmer herum und keiner weiß, was drauf ist.

    Da fängt das Problem doch schon an. DVDs fliegen irgendwo rum und verschwinden gerne einmal. DVDs können kaputt gehen. Die DVD, die ich gerade benötige, kann gerade beim Kollegen in der Tasche liegen ...

    Statt dessen kann ich beispielsweise bei uns über die Bildungscloud auf einen kompletten Katalog der Landesmedienanstalten zugreifen. Früher musste ich zur Medienstelle fahren, eventuelle Filme vorbestellen und diese dann in meiner Freizeit abholen und auch wieder zurückbringen. Nun kann ich von zu Hause die Beschreibung der verfügbaren Medien lesen und diese auch schon einmal ansehen. In der Schule rufe ich sie dann einfach wieder auf. Andere Medien haben wir auf einem Server. USB Sticks gibt es nur im Notfall, wenn es keine andere Lösung gibt.

    Das ist doch ein riesiger Schritt nach vorne.

    Zum Thema Verlage: diese müssen Geld verdienen. Daher haben sie zurecht Bedenken, dass einer eine Einzellizenz kauft und dann alle Kollegen und Schüler darauf zugreifen können

    Durch die Kostenlosmentalität, die ja auch die Musikindustrie betrifft, besteht die Gefahr, dass viele gar nicht mehr registrieren, dass Programme, Filme, Musik etc gemacht werden, damit diese verkauft werden, um Geld zu verdienen. Also kein Hobby ist.

    Also erstmal verdienen die Verlage vor allem Geld über den Verkauf ihrer Schulbücher. Die Begleitmaterialien sind eher ein defizitäres Geschäft. Überlege doch einfach mal, wie viele Exemplare da verkauft werden und wie viel Arbeit da drin steckt. In der Nutzungszeit, wo ich einmal ein Begleitmaterial benötige, verkauft der Verlag parallel etliche Bücher und ggf. Arbeitshefte.

    Außerdem geht es nicht darum, dass der Verlag das kostenlos zur Verfügung stellen soll. Es geht darum, dass man den Verlag bittet eine legal erworbenes Lehrwerk innerhalb der Schule über einen Server bereitstellen zu dürfen. Oder es über einen USB zu nutzen, da man kein DVD-Laufwerk hat. Meinst Du ernsthaft, dass der Verlag kein Interesse daran hat, dass ihr seine Medien nutzen könnt?

    Das ist schon eine rechtliche "Grau-, wenn nicht Schwarzzone" Als Sysadmin hab' ich mir diesen Schuh nie angezogen- bei dem die KuK sich 'nen schlanken Fuß machen wollten. Als verbeamteter EDV-Verantwortlicher bekommst du zwei Schläge ins Genick. Zivil- und dienstrechtlich.;)

    Also unser Englischlehrwerk gab es auch lange nur als DVD. Ich habe beim Verlag angefragt und die haben mir sogar eine Anleitung geschickt, wie man es als ISO auf dem PC speichern und abspielen kann. Viele Verlage haben gar kein Interesse daran, dort den Schulen Probleme zu machen. Die verdienen ihr Geld mit dem Verkauf des Lehrwerks. Wenn man die DVD regulär als Schullizenz kauft, welches Interesse hat nun der Verlag, dass man sie nicht abspielen kann?

    Ist natürlich etwas anderes wenn man nur eine DVD kaufen will. Aber dann nimmt man halt das externe DVD-Laufwerk mit. Aber selbst da, kann ich mir gut vorstellen, dass man das ok bekommt ein ISO auf einen USB-Stick zu packen und damit rumzulaufen. Wenn unserer Verkaufsberater kommt, ist der immer extrem bemüht uns den Einsatz seiner Lehrwerke schmackhaft zu machen. Da wird es sicherlich nicht daran scheitern, dass man keine DVD-Laufwerke hat. Früher gab es sogar die Lehrerhandbücher gratis dazu, wenn man ein neues Lehrwerk angeschafft hat. Oder wenn man einen Vertreter einlädt ein neues Lehrwerk vorzustellen, bringen die gleich ein Haufen von Büchern etc. mit. Da macht doch keiner Stress, weil man etwas auf dem Server ablegen will.

    Aber natürlich hast Du Recht, dass man vorher bei den Verlagen anfragen muss.

    Am Ende kostet ein externes DVD-Laufwerk 20 €. Dann gibt man den Lehrkräften, die eines benötigen einfach eins mit. Auf der einen Seite wollen wir die Digitalisierung. Dann sollten wir einfach auf dem Stand der Technik sein. Und das heute einfach, dass viele Geräte kein DVD-Laufwerk mehr haben. In der Praxis wird man viele Probleme mit einem Schulnetzwerk etc. lösen können. In Niedersachsen werden die Filme der Medienanstalten auch digital über die Bildungscloud angeboten. Das DVD-Laufwerk sollte die Notlösung und nicht der Standard sein.

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