Beiträge von Nicolas

    Hallo

    Diese Frage ist die Folge eines Vorfalls, den ich im Schulleiter Thread zur Diskussion gestellt habe.

    Nachdem zwei Schulaufgaben eines Kollegen vom Chef anulliert wurden, weil sie aus seiner Sicht zu schwer waren, verlangt er nun , dass zukünftig dieser Kollege alle schriftlichen Leistungsnachweise, große und kleine, der Fachbetreuung vorlegen muss, bevor sie geschrieben werden.

    Ist das rechtens? Wir sind in Bayern. Gymnasium.

    Danke für Eure Antworten

    Hallo zusammen.

    Vielleicht ist jemand fit im Dienstrecht von Bayern.

    Gibt es zeitliche Fristen bis wann ein Schulleiter bereits an Schüler heraus gegebenene Schulaufgaben zurück nehmen und die Noten anullieren kann?

    Konkret: Kollege schreibt zweite Schulaufgabe im März, schlechter Schnitt, gibt sie heraus. Der Schnitt ist aber nicht so schlecht, dass er der Schulleitung vorher berichtet werden muss. Nun schreibt dieser Kollege im Mai die dritte. Wieder schlechter Schnitt. Er gibt sie heraus. Mutter beschwert sich beim Schulleiter. Daraufhin sieht er sich die letzten Schulaufgaben genauer an und befindet, dass sie so schwer waren, dass er die letzten beiden nun anullieren lässt.

    Ist es rechtens die zweite auch so spät noch zu kassieren?

    Vielleicht gibt es unter Euch Experten.

    Nach Aussage unseres Chefs, beginnt das zweite Halbjahr unverändert Mitte Februar. Dies betrifft zumindest die Neuzuweisungen, Referendare, etc.

    Wie sich das mit der angesprochenen Notengebung in der Oberstufe verhält, weiß ich nicht.

    Sagt mal, weiß jemand, wann genau das 2. Halbjahr nun beginnt?

    Das ist ja immer nach den Zwischenzeugnissen, wir haben aber keine Zwischenzeugnisse, und da jetzt die Ferien ausfallen, bin ich vollends verwirrt. Nach meiner Rechnung müsste das 2. Halbjahr also am 15.02. beginnen (mit Ferien wäre es 1 Woche...


    :weissnicht:

    Danke für Eure Teilnahme.

    Nun ist mir die Gesetzeslage in Bayern durch den Hauptpersonalrat mitgeteilt worden, was die Anweisung einer FFP2 Maske betrifft:


    Der Schulleiter kann nur mit Zustimmung des örtlichen Personalrats die Anweisung treffen, dass spezielle Masken verwendet werden sollen. In diesem Fall muss die Schule dann aber auch für die Kosten aufkommen, d.h. entweder sie stellt ausreichend Masken zur Verfügung oder alle Rechnungen werden erstattet.

    Ich komme noch einmal zurück zur FFP2 Maske. Mit den Zeitvorgaben, die für diese Maske vorgesehen sind, ist sie für die meisten Lehrer in der Schule nicht angemessen anzuwenden.

    Nach 75min Tragen folgen Pausen mit 30min, bei maximal vier Tagen pro Woche. Wir haben nur Doppelstunden und fünf Tage, ergo nicht zu gebrauchen.

    Wenn man bedenkt, dass wir als Lehrer an unserer Schule nur dann einer Quarantäne entkommen, wenn bei positiv Fällen FFP2 Masken getragen wurden, ist das sinnfrei.

    Danke für Eure Einschätzung.

    Unser Chef hat eben eine solche Anweisung an alle Kollegen per E-Mail verschickt. Zuvor hatte er bereits das Tragen von Buffs-Halstücher als MNB untersagt.

    Da er gerne mal Anordnungen erteilt, die juristisch nicht haltbar sind, wurde ich misstrauisch.

    Nicolas , darf er nicht, denn nach 75 min muss man sie 30 min absetzen.

    So ganz stellen mich die Argumentationen nicht zufrieden.

    Das KM gibt den Hygieneplan vor. Aufweichen geht nicht, klar. Aber ist der Schulleiter nicht als Hausherr befugt, strengere Regeln einzufordern.

    Und wo steht das mit 75min absetzen?

    Weiß jemand, ob ein Schulleiter das Tragen einer ffp2 Maske im Rahmen der Maskenpflicht für Lehrer anordnen darf? Abgesehen davon, dass die Schule sie zur Verfügung stellen muss.

    Seitdem bei uns Sportunterricht nur mit Maske erlaubt ist, ist er zum Glück seitens der Schulleitung vom Stundenplan gestrichen worden und wird durch Kernfächer vertreten.

    Zum Glück deshalb, weil Sport mit Maske kein Sport im eigentlichen Sinne sein kann. Das kann man natürlich schon mal überbrücken mit jonglieren, Gymnastik oder Theorie. Aber dauerhaft ist dies so unsinnig, wie Sprachunterricht ohne Reden oder Mathematik ohne Rechnen.

    Was mich persönlich interessiert, ist, verlässliche Daten darüber zu erhalten, wie die Ausbreitung des Virus innerhalb eines Raumes mit 20-35 Menschen, die alle Maske tragen, abläuft. Und ob das Lüften alle 20 Minuten für 5 Minuten hilft. Dringen die Aerosole durch die Maske? Und wenn sie das tun, bedeutet das direkt eine Ansteckung? Es gibt ja keine Studie darüber, außer eine, in der die Ausbreitung der Aerosole gemessen wurden. Aber ob das Virus dann im Rachen/ in der Nase auch ankommt und ob man dann auch direkt krank wird, das weiß ja niemand. Dieses Wissen hätte ja großen Einfluss..

    Und da mache ich der Politik/Wissenschaft den größten Vorwurf. Seit über einem halben Jahr gibt es keine verlässlichen Studien, auf deren Grundlage sich vernünftige und wirksame Entscheidungen treffen lassen, welche Maßnahmen wirklich helfen. Es ist noch nicht einmal erwiesen, ob Masken, speziell 08/15 Tücher, bei symptomfreien Infizierten Ansteckungen verhindern.

    Verlässliche Studien, keine Hypothesen!

    Ich fürchte, dass die getroffenen Maßnahmen am Ziel vorbei gehen. Noch mehr Maskenpflicht und noch strenger ahnten bringt nichts, wenn die Ansteckungen ganz woanders passieren.

    Eine Frage an die Runde, wie Ihr darüber denkt:

    Regelmäßig kommt es an unserer Schule vor, dass die Schulleitung bei der Ansetzung von Wandertagen oder von Outdoor-Projekttagen verkündet, dass diese zu einem fixen Termin stattfinden werden und zwar bei jedem Wetter. Das kann dann mitunter dazu führen, dass alle Lehrer (und Schüler) 4 Stunden sich Regen oder sonstigen misslichen Wetterbedingungen (Hitze, Schnee,..) aussetzen müssen. Gehört dies zu unserer Arbeit? Fürsorgepflicht?

    Wie seht Ihr das?

    Zumindest bei "Teams"-Videokonferenzen gibt es die Möglichkeit, einen Hintergrund (Strandmotiv o. ä.) einzublenden, damit man den "echten" Hintergrund nicht sieht.

    Richtig. Unabhängig davon, muss keiner die Kamera einschalten. Mehr noch: der Arbeitgeber, in unserem Fall die Schule, muss Endgeräte zur Verfügung stellen, wenn er auf Videokonferenzen besteht. Es ist von keinem Schüler oder Lehrer zu erwarten, dass er sich privat ein Endgerät anschafft, dass den Erfordernissen einer Videokonferenz entspricht. Solange keine entsprechenden Laptops/Tablets/PCs zur Verfügung gestellt werden, muss Lehrer oder Schüler gar nichts.

    Diese, meine, konfrontierende Haltung beruht auf absurden Forderungen einer Schulleitung, die ohne rechtlich Kenntnis, gerne immer wieder Anweisungen erteilt, die den Personalrat auf den Plan rufen.

    Zu Videokonferenzen mit Schülern gibt es in Bayern die klare Aussage, dass die User nicht gezwungen werden können, Bild oder Ton einzuschalten.

    Soll heißen, weder der Lehrer noch der Schüler muss sich während der Konferenz bildlich zeigen oder den Ton zuschalten.

    Klar, Videokonferenzen, bei denen der Lehrer nicht zu hören und zu sehen ist, nehmen relativ viel Sinn. Aber diese Regelung kam bei uns an der Schule zur Relevanz, als der Chef die Kollegen aufforderte, bei Videokonferenzen ihre Kamera einzuschalten, damit die Lehrer zu sehen sind. Diese Anordnung jedenfalls ist unzulässig!

    Jetzt sind die neuen Rahmenbedingungen für das G9 Abitur bekannt gegeben worden. Laut Presse mit großer Zustimmung der Lehrer-, Eltern- und Schülerschaft.

    Wie seht Ihr das? Was haltet Ihr vom neuen Abi?

    Sorry, aber andersherum wird ein Schuh draus. Dienstlichen Anordnungen ist zunächst Folge zu leisten, außer sie sind offensichtlich rechtswidrig.Zweifelt man deren Rechtmäßigkeit an, ist man zur Remonstration verpflichtet und muss diese bei Aufrechterhaltung der Anweisung dennoch befolgen.
    Bei Verweigerung steht je nach Schweregrad und Wiederholung die Palette der Disziplinarmaßnahmen zur Verfügung.

    Remonstrieren gerne auch nach Unterlassung der Anordnung, falls diese offensichtlich illegal ist. Ich muss nicht dem Chef seine Bleistifte spitzen, im Unterricht nicht auf die Toilette gehen dürfen oder eine Schulaufgabe am Sonntag schreiben müssen. Das waren jetzt eher an den Haaren herbeigezogene Beispiele, aber ich bin sicher, wir sind uns einig, dass es Anweisungen gibt, die nicht befolgt werden müssen. Da werden auch Unterlassungen keinerlei Konsequenzen haben, weil sie Grundrechten widersprechen.
    Aber das soll nicht zu weit weg führen, was die Anordnung dieses Threads betrifft.

    Prinzipiell betrachtet: Verpflichtungen zu Veranstaltungen oder Fortbildungen seitens der SL, die sich auf Ausnahmen im Schuljahr begrenzen, sehe ich, wenn sie begründet sind, als selbstverständlich an. Die Frage bei jedem kleinen Opfer, ob ein SL das darf, ist mir zu juristisch gedacht und nicht im Sinne des Berufs.
    Wenn sich diese Verpflichtungen aber häufen oder gar sinnlos angeordnet werden, dann wundere ich mich immer über den blinden Gehorsam des Kollegiums. Die Macht eines kritischen Kollegiums ist viel größer als die eines Chefs. Wenn er nicht entsprechende Anordnungen gesetzlich belegen kann, geht man eben nicht hin. Was soll er schon machen? Schimpfen? Abmahnung? Kollegen, nicht nur der Personalrat, sollten viel öfter Schulleitungen die Stirn bieten, wenn sie unsinnige Vorstellungen haben.
    Diese Meinung vertritt ein leidgeprüftes Personalratsmitglied, der häufig klagende Kollegen vertritt, die letztendlich aber alles mit sich machen lassen.

    Die Verpflichtung zu einer Klassenfahrt im Rahmen einer Dienstvorschrift ist, wie so oft, eine der stumpfen Waffen eines Chefs. Derjenige ist schlichtweg am Vortag oder Abreisetag krank und dann...? Wer soll stattdessen mitfahren? Der Chef macht es nicht.
    Die Konsequenz daraus ist, ein Chef wird sich hüten, Kollegen zu Fahrten zu verpflichten (wenn er clever ist).

    In meinem Fall handelt es sich um einen Autisten, der aus Therapiegründen (nicht den Autismus betreffend) das Gymnasium wechseln musste. Er wird vom Jugendamt betreut, da er keine Eltern mehr hat. An der alten Schule hatte er bereits Schulbegleiter, die zumindest im ersten Halbjahr anwesend waren. Das Zurechtfinden in einer neuen Umgebung ist für Autisten bekannterweise problematisch, allein deshalb macht der Schulbegleiter wohl Sinn, den das Jugendamt hier einsetzt.
    Eure Erfahrungsberichte sind interessant und ich bin gespannt, wie sich das bei mir darstellen wird.

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