• Hallo zusammen, mich würde Eure Meinung zu folgender Vorschrift interessieren, die seit neuestem an den staatlichen Schulen in Bayern gilt:

    Im Wortlaut:

    Integration der Hymnen bei schulischen Abschlussfeiern
    Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen bei festlichen Schulveranstal-
    tungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen immer die Bay-
    ernhymne und mindestens eine weitere Hymne (deutsche Nationalhym-
    ne und/oder Europahymne) in würdig-feierlicher Weise in den Festakt
    integriert werden. Die Art der Umsetzung, ob die Hymnen beispiels-
    weise vom Band oder von einer Musikgruppe gespielt werden, liegt im
    Ermessen der Schulleitung und richtet sich nach den Möglichkeiten der
    einzelnen Schule. Eine Mitsingpflicht besteht nicht. Durch das Aushän-
    digen von Textblättern soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der
    Abschlussfeier jedoch ein textsicheres Mitsingen ermöglicht werden. Auf
    die Einhaltung des § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner
    Symbole) ist zu achten. Weitere Informationen finden Sie unter...

  • Magst Du uns zunächst an Deiner Meinung teilhaben lassen, bevor wir unsere eigene kundtun?

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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