Hallo zusammen, mich würde Eure Meinung zu folgender Vorschrift interessieren, die seit neuestem an den staatlichen Schulen in Bayern gilt:
Im Wortlaut:
Integration der Hymnen bei schulischen Abschlussfeiern
Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen bei festlichen Schulveranstal-
tungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen immer die Bay-
ernhymne und mindestens eine weitere Hymne (deutsche Nationalhym-
ne und/oder Europahymne) in würdig-feierlicher Weise in den Festakt
integriert werden. Die Art der Umsetzung, ob die Hymnen beispiels-
weise vom Band oder von einer Musikgruppe gespielt werden, liegt im
Ermessen der Schulleitung und richtet sich nach den Möglichkeiten der
einzelnen Schule. Eine Mitsingpflicht besteht nicht. Durch das Aushän-
digen von Textblättern soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der
Abschlussfeier jedoch ein textsicheres Mitsingen ermöglicht werden. Auf
die Einhaltung des § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner
Symbole) ist zu achten. Weitere Informationen finden Sie unter...