Zu Videokonferenzen mit Schülern gibt es in Bayern die klare Aussage, dass die User nicht gezwungen werden können, Bild oder Ton einzuschalten.
Soll heißen, weder der Lehrer noch der Schüler muss sich während der Konferenz bildlich zeigen oder den Ton zuschalten.
Klar, Videokonferenzen, bei denen der Lehrer nicht zu hören und zu sehen ist, nehmen relativ viel Sinn. Aber diese Regelung kam bei uns an der Schule zur Relevanz, als der Chef die Kollegen aufforderte, bei Videokonferenzen ihre Kamera einzuschalten, damit die Lehrer zu sehen sind. Diese Anordnung jedenfalls ist unzulässig!