Das scheint in NRW unterschiedlich geregelt zu sein! Ich konnte mich einfach beim Impfzentrum in der Stadt, wo meine Schule ist, registrieren. Jeder kann sich da registrieren. Nur muss man im Impfzentrum dann seine Berechtigung nachweisen, entweder nur durch seinen Ausweis (Alter) bzw. ein Schreiben des Arbeitgebers, d.h. des Schulleiters, das die Berechtigung bescheinigt.
Am Abstand der Impftermine konnte ich mir den Impfstoff im Grunde ausrechnen.
Sieht so aus, die allgemeine Anmeldemaske für NRW (genauer: Gebiet Rheinland) sieht nur eine Registrierung per Alter vor, dort sind keine weiteren Angaben möglich. Mein Arbeitsort weißt explizit darauf hin, dass die Meldung über die Arbeitgeber erfolgt. Bei meinem Wohnort kann man sich auch nicht anders als übers Alter registrieren.