Mach das Referendariat und lass dich dann bei Bewerbung an einem Gymnasium einfach an die Grundschule abordnen. Das müssen eh fast alle angehenden Gymnasiallehrer aktuell so machen.
Beiträge von state_of_Trance
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Das Thema Entlastung ist Sprengstoff für Konferenzen und es werden niemals alle zufrieden sein.
Im Endeffekt wurde es bei uns so gelöst, dass die Schulleitung verschiedene Vorschläge ausgearbeitet hat und über diese dann abgestimmt wurde.
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Mal wieder redest du dich um Kopf und Kragen.
Egal wie viel oder wenig Budget die Grundschule hat, privates Geld ist tabu!
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Was ist mit „Teilzeit“ und „Der Mann hat den richtigen Job“? Ich bin total enttäuscht.
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Liegt daran, dass man nicht als Lehrer arbeitet, sondern mit Haut und Haaren einer ist!*
Die sprachliche Unterscheidung finde ich so wichtig. Ich bin nämlich nicht Lehrer, sondern ich arbeite als einer.
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Ich weiß nicht, was Du dir daran so schwierig vorstellst. Wenn Du in die Schule gehst, hälst Du deinen Token am Eingang ans Gerät und wirst erfasst. Gleiches beim Rausgehen. Alle anderen Sachen erfasst Du bspw. mit einer App. Wenn Du dich an deinen Schreibtisch setzt, klickst du einmal an und wenn Du fertig bist, klickst Du einmal aus. Wo ist das Problem?
Ein kleines Problem sehe ich da tatsächlich schon. Ich bin Experte im Prokastrinieren. Ich sitze seit 3 Stunden am Rechner und habe effektiv vielleicht 30 Minuten gearbeitet.

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Für Teilzeitkräfte kann sich bei Inanspruchnahme dieser Regelung jedoch ein Nachteil ergeben - weil dann keine 210 Arbeitstage anerkannt werden - sofern sich in der Stundenplanung ein freier Tag ergibt.
Du sprichst so, als könnten Lehrer sich das aussuchen. Die Definition fürs Arbeitszimmer hat sich geändert. Ein Arbeitszimmer besitzt offiziell nur noch, wessen erste Tätigkeit dort stattindet.
Und das Teilzeitargument ist Quatsch und auch völlig vom Stundenplan unabhängig. Dann hat die Teilzeitkraft halt täglich zwei Stunden in dem Zimmer gearbeitet. Problem gelöst.
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OK. In diesem Fall ist es eine vereinfachte Regel zum Absetzen des Arbeitszmmers - das dann nicht zusätzlich abgesetzt werden darf.
Von daher ein Nullsummenspiel. Der Betrag mit 210 Tagen à 6 € ergibt exakt den Höchstbetrag für's Arbeitszimmer von 1260 €.Ja, aber genau darum geht es doch. Dass man das Arbeitszimmer nicht mehr als Arbeitszimmer absetzen darf, aber dafür genau diese Home-Office-Pauschale anwenden darf/soll/muss. Was für Lehrkräfte ohne dezidiertes Arbeitszimmer (und derer gibt es in teuren Städten einige) eine Entlastung ist.
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Vielleicht hat ja jemand die Muße, seinen Steuerberater oder Finanzbeamten zu fragen - bevor sich hier noch mehr Leute "in die Nesseln setzen" und sich beim FA unbeliebt machen. Wie ich die Sache sehe, hab' ich dargelegt.Und wie die Sache rechtlich aussieht hat sich zum Beispiel die GEW überlegt:
https://www.gew-bw.de/aktuelles/deta…t-arbeitszimmer
Ich bin kein großer Fan, aber so ganz unbedacht stellen die solche Aritkel nicht ins Netz. -
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... außer ich brauche neue Möbel oder es ist mein erstes Mal und Einrichtung, oder?
Dürfte ich einen Bürostuhl absetzen? einen höhenverstellbaren Schreibtisch?
(Ja, der Dienstherr müsste mir den stellen, tut er aber nicht und mein Rücken es mir wert, dass ich darin investiere.)
und wenn ich schon bei Steuerfragen bin: Was wäre theoretisch bei einer Arbeitsplatzbrille, die mir mein Arbeitgeber nicht bezahlt? Kann ich eine Brille für den Rechner im HO haben?Ich würde all diesen Dingen zustimmen.
Den Stuhl etc. durftest du ja vorher auch absetzen, unabhängig vom Arbeitszimmer, was ja auf 1250 oder so gedeckelt war. Diese Summe habe ich auch ohne Möbel in der Großstadt wohnend spielend erreicht.
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Nach 3 Stunden? Das hier ist kein offizieller Support für welches Bundesland auch immer.
Und auch der hat in der Regel nicht solche kurzen Antwortzeiten.
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Und ich dachte, sie würden alle wechseln.

Vielleicht werden sie ja "zwangsabgeordnet". Das Thema hatten wir ja auch schon mehrfach.
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Es ist doch ganz einfach.
Wer vorher ein Arbeitszimmer abgesetzt hat, für den ändert sich im Wesentlichen nichts. Wer keines hatte, wird jetzt zumindest finanziell dafür (leicht) entschädigt, dass kein vernünfter Arbeitsplatz gestellt wird.
Schuster, bleib bei deinen Leisten. Dieser ganze Thread ging um genau das Thema.
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Wenn du zur Schule fährst, machst du doch kein Homeoffice. Dass Lehrkräfte ihre Arbeit Zuhause vorbereiten, ist ja normal. Mit 210x7€ setzt du mehr ab, als die 1260 €, die du fürs Arbeitszimmer absetzen könntest. Und bekommst zusätzlich die Fahrtkosten angerechnet.
Steuerzahler lieben diesen Trick!Der Dienstherr liebt diesen Trick. Passt gut zum privaten Geld verschwenden.
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... ist natürlich ohne besondere Erlaubnis genauso wenig richtig. Ich weiß, dass das gerne gemacht wird. Aber wer ohne Erlaubnis private Ausdrucke in der Schule macht, kann dafür auch Ärger bekommen.
Ich habe nur darauf gewartet, bis der erste diesen Kommentar ablässt. 😉
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Das stimmt aber nur, wenn man die Sprache auf hohem Niveau beherrscht.
Google Lens kriegt mehr hin als die meisten von uns. 😫
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Der Unterschied ist, dass der Unterricht in unseren Schulformen dann noch irgendwie funktioniert, wenn auch schlechter.
In der Grundschule geht er ohne Material unter Umständen garnicht und dann wird die Situation für alle Beteiligten unerträglich.
Dann muss halt mit den angeschafften Arbeitsheften und Büchern gearbeitet werden.
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