Beiträge von Schmidt

    Aha.

    Lehrkraft, zumal an der Grundschule, ist ein komplexer Beruf.

    Ich wüsste nicht, warum man diesen deprofessionalisieren sollte, indem man ihn von der Uni an eine andere Ausbildungsstätte verlagert und die Ausbildungszeit verkürzt.

    Wer spricht denn davon, den Studiengang von der Uni zu nehmen? Drei Jahre vernünftig strukturiertes Uni Studium mit integrierter Praxis plus 18 bis 24 Monate Referendariat wären vernünftig. Also so ähnlich wie das in Hessen jetzt umgesetzt wird.

    Ich habe während des Studiums Tutorien für GS Mathe Studenten gehalten. Von denen wäre niemand in der Lage gewesen, der Analysis 1 Veranstaltung für Mathematik Studenten zu folgen. Vollständige Induktion mussten wir lange üben und in der Klausur wurde diese Aufgabe von fast niemandem überhaupt bearbeitet. Das ist prinzipiell in Ordnung so. Es gibt keinen Grund, von angehenden Grundschullehrern zu erwarten, dass sie mathematisch beweisen können.

    Das bestätigt alles nur meinen Punkt. Sobald Anwälte nichts mit dem Markt zu tun haben oder etwas anderes tun, als eine Praxis zu führen, sind sie auf dem freien Markt: Und dort konkurrieren sie unter Umständen mit Leuten, die ganz andere Ausbildungen haben.

    Sag mir, dass du keine Kenntnisse über den Arbeitsmarkt von Ärzten und Anwälten/Volljuristen hast, ohne mir zu sagen, dass du keine Kenntnisse über den Arbeitsmarkt von Ärzten und Anwälten/Volljuristen hast. ;)

    Arzt: keine freie, sondern eine extrem hochregulierte Wirtschaft: Alles ist vorgeschrieben, Vertragsfreiheit nirgendwo: Ausbildung der Werktätigen, Anzahl verfügbaren Betriebsstätten, Abrechnungsbeträge, Anzahl der abrechenbaren Dienstleistungen, Liste der verschreibungsfähigen Medikamente usw. und so fort. Hat rein gar nix mit Marktwirtschaft zu tun.

    Es gibt für Ärzte noch ein paar andere Beschäftigungen, als das Führen einer Praxis. Aber auch dort sind sie selbstständige Unternehmer. Dass die Abrechnung und Arbeit ansich reguliert ist, ändert nichts an der privatwirtschaftlichen Tätigkeit. Medikamente können Ärzte verschreiben, wie sie wollen, solange diese in Deutschland generell zugelassen sind.

    Zitat

    Für den Anwalt benötigt man tatsächlich nur ein staatliches Zulassungszertifikat. Das zeigt sich auch in dem extrem unterschiedlichen wirtschaftlichen Erfolg der Anwälte.

    Genau, zwei Staatsexamina und 24 Monate Referendariat sind ein "staatliches Zulassungszertifikat".

    Zitat

    Allerdings operiert der Anwalt in einem vollständig staatlich vorgegebenen Rahmen, nämlich an den staatlichen Gerichten. Viele Unternehmen in spezialisierten Branchen bevorzugen Schiedsgerichte mit Branchenkenntnis, um Streitigkeiten zu schlichten. Schiedsrichter haben wieder alle möglichen Ausbildungen und Lebenswege, wiewohl sie in der Regel Akademiker und mit Lebenserfahrung ausgestattet sind.

    Du wirst es kaum glauben, aber viele Anwälte haben in ihrer Arbeit gar nichts mit Gerichten zu tun. Und nicht alle Volljuristen sind Anwälte.

    Neben dem Lehrerberuf fällt mir da eigentlich nur der Arzt und der Rechtsanwalt ein, die ebenfalls den Beruf nur nach einer sehr speziellen, staatlich vorgegebenen Ausbildung ausüben dürfen - aber das ist ja keine Wirtschaft...

    Was ist am Beruf des Anwalts bzw. Arztes keine freie Wirtschaft? Man braucht eine staatliche Zulassung, der Job wird aber mit wenigen Ausnahmen (Arzt an Unikliniken, Staatsanwalt, Richter) privatwirtschaftlich ausgeübt.

    Tatsächlich scheint die Chance, Schulleiter zu werden, für männliche Lehrkräfte an der Grundschule ungleich höher.

    Um eine Aussage über die Chance zu treffen, müsste bekannt sein, wieviele Frauen und Männer sich jeweils auf Schulleitungsstellen bzw. generell auf höher besoldete Stellen bewerben und wie hoch die jeweilige Erfolgsquote ist.

    Wie bei "Karriere"stellen üblich, dürfte das Bewerberfeld männlicher sein, als das Verhältnis unter den Lehrkräften. Falls es überhaupt ein "Feld" gibt. Die Grundschule "unserer" Kinder sucht schon länger einen neuen Schulleiter, das will nur niemand machen.

    Ich habe auszugsweise die Argumentation des Landesverfassungsgerichts wiedergegeben, warum die Beschränkung des Wahlrechts auf Frauen im Falle der Besetzung einer Gleichstellungsbeauftragten verfassungskonform ist. Das hat nichts mit persönlichen Vorurteilen o.ä. zu tun. Wie gesagt: es lohnt sich, das Urteil einmal zu lesen.

    Darum geht es gerade gar nicht. Es geht nicht um Meck-Pom und es ist mittlerweile sechs Jahre später (das Urteil ist von 2017).

    Es geht darum, einem ganzen Kollegium die Unmündigkeit abzusprechen, weil irgendwelche sexistischen Stereotype reproduziert werden.

    Du darfst übrigens ganz eigene Ansichten zu Urteilen vertreten und musst diesen weder blind folgen noch die Diskussion an der Stelle abbrechen, an der du eine eigene Stellung beziehen könntest. Bspw. in einem Internetforum.

    Es ist übrigens Augenwischerei, zu behaupten, die Gleichstellungsbeauftragte sei auch für Männer zuständig. Im Aufgabenkatalog (und übrigens auch in dem von dir zitierten Urteil) geht es stets darum, wie benachteiligt Frauen angeblich seien und dass nur Frauen sich um die Hausarbeit und Kinder kümmern und daher geschützt werden müssen.

    So seltsam ist das gar nicht und steht nicht im Widerspruch dazu, dass die Gleichstellungsbeauftragte natürlich auch die Interessen des Kollegen zu vertreten hat.

    An welcher Stelle unterscheiden sich die Interessen von Männern und Frauen? Und aus welchem Grund kann nicht ein Mann die Interessen von Frauen vertreten?

    Zitat

    Hauptadressaten der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind dennoch weiterhin Frauen, da diese noch immer vorrangig von Care-Aufgaben betroffen sind und auch Fälle sexueller Belästigung am Arbeitsplatz noch immer vorwiegend Frauen betrifft.

    Aus welchem Grund kann ein Mann nicht für eine Vereinbarkeit von Care-Arbeit, unabhängig vom Geschlecht, und Dienst/Arbeit einstehen? Die implizite Unterstellung, dass Männer von Care-Arbeit nicht betroffen seien, ist sexistisch und reproduziert Vorurteile.

    Unabhängig davon: im beschriebenen Fall hat das Kollegium, das fast ausschließlich aus Frauen besteht, den einzigen männlichen Kollegen gewählt. Sie haben offenbar keine deiner Vorurteile, vertrauen dem Kollegen und wollen, dass er sie in Gleichstellungsfragen berät. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, dieses Kollegium in dieser Form zu entmündigen.

    Wir hatten mal einen Kollegen, der hat seine eigen Verabschiedung "absichtlich(?!) verpasst", weil er auf Reden über ihn etc. keine Lust hatte. Das finde ich dann immer schade, wenn sowas nicht kommuniziert werden kann.

    Verständlich, darauf hätte ich auch keine Lust. Genauso wenig auf ein Lied über mich, das Kollegen geschrieben haben. Brr. Bei solchen Aktionen haben in der Regel die Reden-/Liedschreiber mehr Spaß an der Sache, als die Betroffenen.

    Das ist wie bei Geringverdienern, die zwar Vollzeit arbeite, sich jedoch nicht trauen sich den berechtigten Zuschuss beim Bürgergeld zu holen.

    Das kann ich nie nachvollziehen. Auch Kommilitonen im Studium, die Anspruch auf Wohngeld hatten, es aber nicht beantragt haben, weil sie kein Geld vom Staat wollen oder es ihnen zu kompliziert war, einen Anteag auszufüllen. Mit BAföG so ähnlich. Bekannte von uns musste ich lange belabern, bis die endlich einen Antrag für die Aufstockung gestellt haben.

    Warum Menschen auf Geld verzichten, das ihnen rechtlich zusteht, werde ich in diesem Leben nicht mehr verstehen.

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    Wasserrutsche

    Das kann keiner gesagt. Für alle Ressourcen des öffentlichen Lebens sind aber natürlich Grenzen vorhanden, die insbesondere bei einem gesteuerten Prozess wie Zuwanderung berücksichtigt werden müssen.

    Ok, die blonden, blau-äugigen sollen sich bitte ordentlich fortpflanzen, aber Migranten und Asylsuchenden sollten wir abweisen, weil in den Schulen kein Platz für deren Kinder ist? Klingt für einen Rassisten sicher plausibel.

    Sind diese ein Ergebnis von erhöhten Geburtenraten oder verstärkter Zuwanderung? Wenn letzteres: Sollte diese stärker an tatsächlich vorhandenen Ressourcen orientiert organsiert werden?

    "Tut uns leid, aber wir werden keine asylsuchenden Minderjährigen mehr aufnehmen, weil wir nicht genug Stühle in Klassenzimmern haben. Die können es ja mal in Russland oder so versuchen. Und wenn Sie zum Arbeiten herkommen, dann lassen Sie Ihre Kinder bitte irgendwo anders."

    Aber doch genau das war doch hier die Ausgangsfrage. Ich denke, dass wir alle das im Normalfall ziemlich gleich machen. Aber ich halte durchaus eine Situation für möglich wo Elternteil A verbietet, dass die Schule Informationen an Elternteil B`S neuen LG weitergibt.

    Dann soll Elternteil A zum Gespräch erscheinen. Wenn ich den Eindruck habe, dass der neue Lebensgefährte von Elternteil B für ein produktives Gespräch hilfreich ist, dann bleibt er, solange ich keine anders lautende Anweisung von der Schulleitung erhalte. Wer Interesse an seinen Kindern hat, wird von mir gegenüber jemandem, der offenbar nur stänkern will, vorrangig behandelt.

    Aber dann wäre es, wenn die zweite Person, dir es im Vorfeld mitteilt doch juristisch das gleiche, oder?

    Vielleicht

    Um ehrlich zu sein, interessiert mich das nicht besonders. Ich möchte ein Elterngespräch führen, das produktiv ist.

    Wenn da zwei Sorgeberechtigte sitzen, dann kann das Gespräch nicht produktiv sein, wenn eine dritte, nicht sorgeberechtigte Person dabei ist, die ein Sorgeberechrigter nicht im Raum haben will.

    Wenn trotz Einladung beider ein Sorgeberechtigter erscheint, der andere aber nicht, und der erscheinde Elternteil den neuen Lebensgefährten mitbringt, dann ist das Gespräch in der Regel am produktivsten, wenn der neue Lebensgefährte mit im Raum ist. Ich behalte mir natürlich vor, diesen zum Gehen aufzufordern, wenn er sich bspw. in den Vordergrund drängt.

    Schmidt, darf ich fragen, was dich an meinem Post verwirrt????

    Sagst Du den Eltern immer vorher, worum es geht? Hast Du es noch nie gehabt, dass im Elterngespräch plötzlich wichtige Aspekte aufgekommen sind?

    Was hat das mit dem Thema zu tun?

    Bei Gesprächen, die aufgrund potentiell zu treffender Entscheidungen die Anwesenheit beider Sorgeberechtigter erfordern, lade ich auch beide Sorgeberechtigten ein bzw. die führe ich so oder so nicht alleine.

    Das ist aber in der Regel bei einfachen Elterngesprächen nicht der Fall.

    Solange nicht beide Sorgeberechtigte erforderlich sind bzw. ein Elternteil alleine sorgeberechtigt ist, sehe ich keinen Grund, Lebensgefährten der Sorgeberechtigten von einem Gespräch auszuschließen.

    Ein Fragezeichen reicht übrigens, um eine Frage auszudrücken.

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