Ich will niemanden enttäuschen, aber das ist wie alle Gesetze auslegungsbedürftig. Dafür gibt es vier Möglichkeiten:
- historisch ("was wollte der Gesetzgeber ursprünglich mit dem Gesetz erreichen?") - bringt uns hier nicht weiter.
- grammatikalisch - hilft auch nicht viel, weil der Wortlaut gerade nicht eindeutig ist
- systematisch - dito, wir sind nicht im Strafrecht
- teleologisch ("was ist der Zweck des Gesetzes?") - und hier wird es interessant, denn es wird wohl kaum gemeint sein, dass Klausuren auch nur "soweit wie möglich" rechtzeitig anzukündigen, zu benoten und zu besprechen sind. Lediglich die Verteilung über das Schuljahr ist verhandelbar.
Ergebnis: Klausuren sind innerhalb von drei Wochen zurückzugeben, auch wenn es nicht möglich ist. Puh, das Leben kann kompliziert sein.
Jaja, erstes Semester Jura. ![]()
Verfassungskonforme und richtlinienkonforme Auslegung nicht vergessen.
Dass bei deinen Überlegungen einige Denkschritte fehlen und du deshalb zu einem unzureichenden Ergebnis kommst, weißt du selbst.