Beiträge von Schmidt

    Hier geht es ja nicht um einen Quereinsteiger, sondern um einen Kollegen mit erstem und zweiten Staatsexamen, der abgeordnet bzw. mittelfristig evtl. versetzt werden soll.

    Ein ausgebildeter Gymnasiallehrer ist im vorliegenden Fall sicher besser, als ein Quereinsteiger. Wirklich hilfreich für Unterricht, von dem die Schüler etwas haben, ist er aber auch nicht.

    Der Teilnehmer hat doch geschrieben, worum es ihm bei der korretekn Schreibung geht: Dass er Nachricht erhält, dass er erwähnt wurde. Kann man doch akzeptieren.

    PS Kaffee war gut, jetzt noch einer.

    PPS Meinen Realnamen kann auch keiner schreiben, ist ein Doppelkonsonant drin und ein "er" am Ende, das wird dann immer zu "a".

    *Die Teilnehmerin 🤓

    Aber ja, klar kann ich das so akzeptieren. Das ergibt ja auch Sinn. Das kann man dann aber auch gleich schreiben.

    Erfreulich, dass dein Kaffee gut war. :)

    Na super, "Jackpot". 😅

    Mein Name wird außerhalb des Internets sehr oft falsch geschrieben und ich stelle mit der Zeit fest, dass es viel Energie kostet, sich in der Sache jedes Mal zu engagieren.

    Mein Nachname klingt nicht deutsch und wird selbst bei mehrfachem Buchstabieren immer wieder falsch geschrieben. Was mich daran manchmal ärgert, ist nicht, dass mein Name falsch geschrieben wird, sondern dass offenbar zahlreiche Menschen nicht dazu in der Lage sind, im professionellen Kontext Wörter richtig aufzuschreiben, die ihnen buchstabiert werden. Dass die alle Legastheniker sind, bezweifle ich.

    Aber: das ist ein anderes Thema. Hier wurde lediglich ein Leerzeichen vergessen. Dass Meier richtig geschrieben wurde, sollte viel eher gelobt werden. Da gäbe es mehr Potential, etwas falsch zu machen.

    Warum lachst du? Schmidd? (du wirst schreiben, dass es dir nix ausmacht)

    Es ist unterhaltsam, wenn jemand extra einen Beitrag verfasst, weil ein Leerzeichen in einem ausgedachten Benutzernamen fehlt.

    Soviel Energie, sich über belangloses Zeug aufzuregen, muss man erstmal haben. Die scheinst du auch zu haben.

    Wenn du nicht die Ergänzung in Klammern geschrieben hättest, wäre mir übrigens nicht mal aufgefallen, dass du meinen Benutzernamen absichtlich falsch geschrieben hast.

    Edit:

    Es ist auch lustig, dass du in anderen Threads "Korinthenkacker" als Beleidigung für Menschen, die es genau nehmen verwendest, hier aber Korinthenkackerei offenbar unterstützt. Entscheid dich mal. 🤓

    Der einzige Unterschied ist Arbeitstage ungleich Kalendertage.

    Du sagst also, dass man einfach spontan ohne Vorwarnung verlangen kann, ein Attest am dritten Tag vorzulegen, auch wenn TV- L/ TV-ÖD was anderes sagt? Man muss es erst wenn man LÄNGER als drei Tage fehlt.

    Bei Angestellten kann bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangt werden. Du behauptest, dass das generell unzulässig ist. Dafür möchte ich nachwievor eine Quelle.

    Ob die Kurzfristigkeit in Ordnung ist bzw. wann der Arbeitgeber dieses Verlangen anzeigen muss, ist eine andere Frage.

    Edit: Jetzt erst den Bildanhang gesehen. Da steht sogar explizit drin, dass der Arbeitgeber die AU bereits ab dem ersten Tag verlangen darf und das nicht nal begründen muss.

    Ihr habt natürlich Recht. Dank der kleinen Smartphonetastatur/ Bildschirm ist aus den gewollten Mainstreammedien nur Mainstream geworden. Mein Fehler.

    Gehört die Tagesschau nicht zu den "Mainstreammedien"? Die hast du jedenfalls selbst verlinkt. Berichten die vielleicht doch nicht mit so absoluter Position, wie du behauptest?

    Insbesondere bei der Tagesschau habe ich durchaus das Gefühl, dass recht ausgewogen verschiedene Perspektiven gezeigt werden. Wäre mal eine Studie wert, zu prüfen, ob das objektiv der Fall ist. Gibts sowas schon?

    Müssten sie an meinem Stunden- und Aufgabenumfang und der Tatsache, dass ich noch keine Routine habe, dafür aber ein kleines Kind habe, mitbekommen habe.

    Wenn du etwas willst, brauchst oder ein Problem hast, dann musst du das sagen. Niemand ist in der Pflicht etwas "mitzubekommen". Das tuen Menschen in der Regel auch nicht. Und Gedankenlesen kann auch niemand. Das gilt übrigens nicht nur für die Arbeit, sondern auch für jeden anderen Bereich des Lebens.

    Wenn das so ist, kann das Land NRW Dir als Schulleiter ja auch a5 zahlen. Schließlich ist es Dir ja egal was andere Schulleiter verdienen.

    Niemand sagt, dass es egal ist, was man selbst verdient. Wenn ich mich aber für den Lehrerberuf entschieden habe, mit dem Wissen, wieviel ich mit A13/A14 bekommen werde (das kann man leicht herausfinden), dann kann es mir vollkommen wurscht sein, wieviel Geld andere bekommen. Wenn anderen mit ihren drölfzig Kinder ein besseres Auskommen gesichert wird, dann kann ich daran nichts schlechtes finden.

    Meine emotionale Reaktion auf die Karnickelprämie ist auch, dass es sich irgendwie unfair anfühlt. Mit eingeschaltetem Kopf ergibt das aber durchaus Sinn.

    Wenn es tatsächlich 5200 € (fast 200€ pro Stunde?) sind, dann kommt es in etwa hin. 62400 €.

    Der Stunden"lohn" ist Pi mal Daumen 28,80 € pro Arbeitsstunde bzw. 42,49 € pro Unterrichtsstunde.

    23 Unterrichtsstunden pro Woche / 5 Tage pro Woche sind im Durchschnitt 4,6 Unterrichtsstunden pro Tag.

    Ein Monat hat durchschnittlich 22 Arbeitstage (Montag bis Freitag).

    Das sind pro Monat 22 * 4,6 = 101,2 Unterrichtsstunden.

    4300 Euro pro Monat / 101,2 Unterrichtsstunden = ca. 42,49 € pro Unterrichtsstunde

    Bei 28 Unterrichtsstunden sind das pro Monat ((28 Stunden pro Woche/5 Tage pro Woche)*22 Tage pro Monat = 123,2 Stunden pro Monat. 123,2 Stunden * 42,49 Euro pro Stunde = 5234,77 €

    Für die Rechnung für die Besoldung pro Arbeitsstunde 23 bzw. 28 durch 33,68 bzw. 41 ersetzen.

    Mein Bruttogehalt von 23/28 kann ich aber genau ablesen: 4300€.

    Ich dachte, bei 28 h wären es 4800€ :rotwerd: Vllt. habe ich zu wenig veranschlagt, dachte aber, es kommt hin.

    4300 € für 23 sind ca. 5200 € für 28.

    (4300/23)*28

    Zitat

    In By erhalten LuL ein 13. Monatsgehalt. Ist dann jedes Gehalt monatlich weniger als bei 12 Gehältern, die wir bekommen? Oder die Rechnung scheitert am 13. Gehalt.

    Beim Jahresgehalt ist das 13. Monatsgehalt enthalten. Oder verstehe ich die Frage falsch?

    Das Problem sind z.B. Bilder, die in den Toiletten unter der Tür durch gemacht werden (hatten wir im letzten Schuljahr) oder TikTok- Wettbewerbe, wer seine Schultoilette am erfolgreichsten demolieren kann, die dazu führen, dass im best case bloß Toiletten überlaufen, weil sie mit Klopapier verstopft worden sind, im worst case wird dann gleich Porzellan zerschlagen. Wir sind nicht die einzige Schule bei uns im Umkreis, die - wegen beider Arten von Vorfällen- im letzten Schuljahr teilweise wöchentlich die Polizei im Haus hatten. Die Handwerker werden noch Monate benötigen, um die Folgen dieser Zerstörungswut zu beseitigen im Haus mit einer entsprechenden Lärmbelästigung im Schulalltag, die dann auch die Mehrheit der daran völlig unbeteiligten SuS, sowie das gesamte Schulpersonal beeinträchtigt.

    Ohne "Dokumentation" in den sozialen Medien, wo man mit den eigenen "Heldentaten" prahlen könnte sind derartige Aktionen nicht mehr ganz so attraktiv. Die Handys vor dem Toilettengang aus den Taschen nehmen zu lassen ist also ein sehr kleiner Preis dafür, dass die ganzen Folgeprobleme vermieden werden können. Schön aber, wenn das bei dir an der Schule gar keine Rolle spielt.

    Durch Schüler zerstörte Toiletten und Möbel hatten wir zu meiner Schulzeit auch. Und auch prä-Tiktok an meiner Referendariatsschule.

    1. Mich belügen ist also kein mangelndes Sozialverhalten?

    2. Den Unterricht zum Rauchen zu verlassen, ist also kein mangelndes Sozialverhalten?

    3. Die leere Zeile zur Trennung in meinem Beitrag hattest du gesehen?

    Doch, natürlich ist es das. Ich schrieb "kein durch Handy induziertes mangelndes Sozialverhalten". Das Verhalten hat mit der Handynutzung nichts zu tun. Schüler, die einfach aus dem Unterricht gehen oder nach der Pause nicht wiederkommen, gab es schon zu meiner Schulzeit. Die war prä-Smartphone.

    Du schreibst der Smartphone Nutzung Effekte zu, die sie nicht hat. Ja, es gibt problematische Effekte übermäßiger Smartphone Nutzung. Das von dir beschriebene Verhalten gehört nicht dazu.

    Dass der Schüler sein Smartphone mitnehmen will, ist klar. Damit hält er Kontakt zu seinen Freunden, damit schaut er Videos, Serien und Filme, damit bleibt er bei seinen Interessengebieten auf dem Laufenden, damit spielt er, damit lernt er im Idealfall usw. usf. Vieles, das wir früher als Jugendliche auf unterschiedlichen Platformen konsumiert haben, ist jetzt im Smartphone gesammelt.

    Ich hatte vergangene Woche einen Schüler, der sich weigerte, das Handy und die Jacke im Raum zu lassen beim Toilettengang. Ungesagt blieb: Er wollte halt eine rauchen gehen mit dem Kumpel, den er gerade aus dem Fenster gesehen hatte.

    Ich habe ihm dann untersagt, den Raum zu verlassen, er ist trotzdem einfach gegangen.

    Die Handysucht ist schon sehr ausgeprägt bei meinen SuS.

    Wenn er sich draußen mit einem Freund treffen wollte, scheint es da doch einen realen Kontakt zu geben, mit dem er Zeit verbringen möchte. Bei Jugendlichen gehört es eben dazu, dass man dabei auch mit anderen textet und gemeinsam Sachen auf dem Handy schaut.

    Dass er einfach geht, ist natürlich nicht in Ordnung. Handysucht oder durch Handys induziertes mangelndes Sozialverhalten, sehe ich hier nicht.

    Da habe ich gute Nachrichten für dich. Das kannst Du auch. Du kannst über die Bundesländer Einfluss auf den Medienstaatsvertrag nehmen. Außerdem kannst Du dich von verschiedenen Institutionen in die Rundfunkräte wählen lassen. Ich denke, dass das deutlich mehr Möglichkeiten sind als bei anderen Medien sind.

    Mit welcher Zeit? Neben voller Stelle, Nebengewerbe, Ehrenamt, Familie, Schlaf und Freizeit bleibt keine Zeit, um sich auch noch dahingehend zu engagieren.

    Zeit ist ein Luxusgut.

    Zufriedenheit ohne nach mehr zu streben, der Meinung sein, dass alles gut so ist wie es ist, ist die Definition eines Low Performers.

    Wenn Zufriedenheit Merkmal eines Low Performers ist, dann bin ich das gerne.

    Zitat

    Oder ihr seid einfach nur anders sozialisiert worden, denn in meiner Welt sind 2800 netto leider zu wenig.

    In NRW ist bei Übernahme in das Beamtenverhältnis wird A12, Stufe 4 gezahlt. Das sind in Mietstufe 1, unverheiratet, ohne Kinder 3.231,50 € netto. Der typische Lehramtsanfänger kommt mit 200 Euro (oder weniger) für die KV hin. Bleiben 3.000 € netto. Das Jahresbrutto liegt bei rund 48.000 € brutto.

    Mit 52 Jahren in der Endstufe (high performer, der durchgezogen hat und gleich eine Planstelle erhalten hat) sind es dann 3.952,04 € netto bzw. 62.342,40 € brutto. 300 Euro für die KV abgezogen, bleiben rund 3.650 € netto übrig.

    Damit haben beim Einstieg in Deutschland 9% der Alleinlebenden ein höheres Einkommen (12% der Gesamtbevölkerung). In Endstufe sind es 6% bzw. 8%.

    https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user…lung/index.html

    Wenn man sich in der Zwischenzeit einen Ehepartner und zwei Kinder angeschafft hat und von Mietstufe 1 in Mietstufe 3 umgezogen ist, verdient man in NRW in Endstufe 4.458,44 € netto (minus KV). Plus 500 € Kindergeld plus Partner mit 50% A12 (2.000 € netto) liegt man mit den rund 7.000 € netto Familieneinkommen noch in den Top 10% der Paare mit Kindern.

    Das ist alles ordentlich, insofern kein Grund, sich über die Besoldung zu beklagen. Wenn 3.000 € netto zum Einstieg für dich zu wenig sind, dann werde kein Lehrer, sondern such dir als der High Performer, der du bist eine Stelle in der freien Wirtschaft. An der Höhe der Besoldung wird sich so schnell nichts nennenswert ändern.

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