Beiträge von Schmidt

    Tatsächlich ist an meiner Schulart die langfristige Vorbereitung der Jugendlichen auf die Berufswelt wichtig und wer mit Kapuze zum Bewerbungsgespräch erscheint, hat schlechte Karten. Dass beim hippen Startup der Chef mit Cap im Meeting sitzt, mag sein. Unsere Schüler orientieren sich meist aber in klassischere Ausbildungsberufe, wo die Personaler oft noch auf den Knigge pochen.

    Unterschiedliche Situationen erfordern unterschiedliche Kleidung. Schulunterricht ist kein Bewerbungsgespräch. Du machst dich als Lehrer unglaubwürdig, wenn du so irrationale Dinge kommuniziert.

    Was sind "klassischere Ausbildungsberufe"? In meinem alten Betrieb mit > 1000 Angestellten werden Azubis in den unterschiedlichsten Berufen ausgebildet, unter anderem Fachleute für Lagerlogistik, Kaufleute für Büromanagement und Fachinformatiker. Das Tragen von Mützen ist dort in (fast) allen Bereichen vollkommen in Ordnung. Sowohl für Azubis als auch für alle anderen Angestellten. Ausnahme sind Bereiche mit direktem Endkundenkontakt.

    Selbst (oder gerade) in DAX Konzernen interessiert sich kein Mensch dafür, wie die Angestellten gekleidet sind, solange die Kleidung sauber ist und keine Körperteile heraushängen.

    Wie der Bedarf nach Fächern aussieht, wenn du in 7+ Jahren fertig studiert und das Referendariat beendet hast, ist schlecht zu prognostizieren.

    In Berlin sind zur Zeit sowohl Informatik als auch WAT für Quereinsteiger offen, es besteht also ein größerer Bedarf, als durch grundständig ausgebildete Lehrkräfte bedient werden kann. Informatik und Englisch werden zur Zeit in Brandenburg verstärkt gesucht.

    Google mal nach Mangelfächer + Bundesland, Prognose Lehrer + Bundesland und ähnlichem. Dann findest du dazu verfügbare Informationen. Die sind nur leider nicht sehr ergiebig.

    Französisch ist als zweite Fremdsprache immerhin ein Hauptfach, auch, wenn (so mein letzter Kenntnisstand), die Anzahl der Schüler, die Französisch als zweite Fremdsprache wählt, eher rückläufig ist. Kommt Englisch für dich in Frage?

    Grundsätzlich ist die Kombination Informatik + Fremdsprache schön abwechslungsreich und auch der Bedarf in beiden Fächern ist recht stabil (für Englisch ist der Bedarf natürlich größer, als für Französisch; es studieren aber auch deutlich mehr Menschen Englisch als Französisch).

    Bei Informatik + WAT würde mich abschrecken, dass das beides Nebenfächer sind. Mit einer vollen Stelle (ca. 26 Unterrichtsstunden) kann es passieren, dass man in einem Schuljahr 13 unterschiedliche Kurse hat. Soviele Namen kann ich mir nicht merken.

    Nein. Im Ausgangspost wird gefragt, ob der SL "ständig" auf Zuruf spontane Präsenzen für den jeweiligen Tag anordnen kann.

    Und die Antwort auf genau diese Frage ist eben: Ja, ausnahmsweise kann er das sicher tun. Und nein, ständig oder regelmäßig kann er das nicht.

    Das sind die beiden Sätze, die im Ausgangspost mit Fragezeichen versehen sind:

    1. Wenn ich jetzt in der 5. Stunde auch noch zur Präsenz verpflichtet werde, bedeutet das, dass es okay ist, 8 Stunden am Stück zu halten...???

    2. Ich dachte ursprünglich, dass das System mit den Präsenzen genau das verhindern soll, dass man willkürlich irgendwann eingeteilt wird ???

    Zu 1. Ja, das ist ok.

    Zu 2. Das kann auch ok sein. Ob das Ok-Sein von der Regelmäßigkeit abhängt, ist fraglich. Das Gesetz gibt jedenfalls auch eine Regelmäßigkeit (der Bereitschaft, nicht der unausgeglichenen Mehrarbeit!) durchaus her. Ob die geforderte Frühzeitigkeit gegeben ist, ist ebenfalls fraglich. Dazu enthalten die Beiträge des TE zu wenige Informationen.

    Ich empfehle erneut, die Posts tatsächlich zu lesen, bevor man darauf antwortet. ;)

    Bevor ihr noch länger aneinander vorbei redet, empfehle ich die nochmalige gründliche Lektüre des Ausgangsposts.

    Im Ausgangspost wird gefragt, ob das so in Ordnung ist, mit bis zu 8 Stunden am Stück Unterricht.

    Ja, ist es. Die vorgeschriebenen Erholungspausen können in 15 Minuten Blöcke geteilt werden. Zwei Mal 15 Minuten werden am Tag schon frei sein. Die Frage wurde schon längst beantwortet. Darum geht es hier also gerade nicht mehr

    Wir reden auch nicht aneinander vorbei. Vertretungsbeteitschaft ist in Bayern keine Mehrarbeit. Daran ändert sich auch nichts, wenn immer wieder irgendwelche Quellen aus NRW gepostet werden. Offenbar hat Qittengelee das mittlerweile auch verstanden und ihre Aussagen darauf reduziert, dass sie es für nicht rechtmäßig hält, mehrere Bereitschaften am selben Tag zu haben (statt darauf zu beharren, dass Bereitschaft bereits Mehrarbeit sei oder dass ddie Schulleitung eine Anwesenheit außerhalb der Unterrichtsverpflichtung nicht anweisen dürfe). Diese Ansicht ist nachvollziehbar. Ob sie auch rechtlich relevant ist, bezweifle ich allerdings.

    [Wieder am Thema vorbei]

    Es geht um Bayern, nicht um NRW. In Bayern ist explizit geregelt, dass sich Lehrkräfte auf Amweisung zur Bertretung bereitzuhalten haben. Auch eine Anwesenheitspflicht in der Schule ist möglich. Und nein, das ist solange keine Mehrarbeit, wie nicht tatsächlich Vertretung anfällt.

    Mir erschließt sich beim besten Willen nicht, was an den oben zitierten Gesetzesauszügen nicht verständlich ist. Und warum du ständig mit NRW um die Ecke kommst, obwohl es um Bayern geht, erschließt sich mir auch nicht. Warum fällt es dir so schwer zu akzeptieren, dass es in Bayern eine andere Gesetzeslage als in NRW gibt?

    Edit: In Bayern obliegt die Verteilung der Unterrichtsstunden und die Autfteilung auf entsprechende Pläne grundsätzlich nicht der Lehrerkonferenz sondern der Schulleitung.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV288393-27

    Edit2: Ich würde mich auch mal an den Personalrat oder die Gewerkschaft wenden WENN tatsächlich mehr als drei Stunden pro Monat vertreten werden müssen, ohne, dass es dafür einen Ausgleich gibt. Vertretung ist Mehrarbeit, die ausgegelichen werden muss.

    Die Bereitschaft ansich, auch in der Schule, ist in Ordnung.

    Zu verlangen, jeden Donnerstag in der 5. Stunde anwesend zu sein, obwohl man da keinen Unterricht hat ist damit nicht gemeint.

    Richtig, dabei handelt es sich nicht um Mehrarbeit, sondern um Vertretungsbereitschaft. Das ist nicht dasselbe.

    Lies bitte, was ich oben verlinkt und zitiert habe.

    Inwieweit der Umfang der Bereitschaft beim TE in Ordnung ist, bedarf sicher der Abwägung; diese kann hier aber nicht stattfinden, da gar nicht genau angegeben wurde, wie oft eine Bereitschaft angeordnet wurde.

    Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist für Beamte übrigens 41 Zeitstunden, nicht +/- 27 Unterrichtsstunden. Was Mehrarbeit für Lehrer ist, habe ich oben ebenfalls schon verlinkt.

    Zitat

    Wenn jemand denkt, dies sei rechtmäßig, soll er doch bitte sagen, wo das steht.

    Das habe ich getan. Vertretungsbereitschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen in Bayern möglich, auch mit verpflichtender Anwesenheit in der Schule.

    Zitat

    Warum sollte das auch nur für Hohlstunden gelten? Regelmäßig Präsenz zu verlangen, also auf Abruf bereitstehen zu müssen, würde nämlich bedeuten, dass auch verlangt werden könnte, dass jeder eine Stunde früher kommen und eine Stunde länger bleiben muss, falls sich was ergibt, mit der Begründung, Vorzubereiten ginge ja auch im Lehrerzimmer.

    Das ist hier nicht der Fall.

    Mir wäre es schon schlicht zu viel Zeitverschwendung, so ein Kopfbedeckungsverbot durchzusetzen. Ich habe kein Problem mit Kopfbedeckungen und verstehe auch, wenn pubertäre Schülerinnen und Schüler das als Entfaltung ihrer Persönlichkeit sehen. Bei religiöser Begründung für eine Kopfbedeckung (muss ja nicht nur das muslimische Kopftuch für Frauen sein) kann man doch ohnehin nichts machen. Und auch bei einer anderen Begründung halte ich es für einen Eingriff, der mir nicht zusteht.

    Sehe ich auch so. Ich habe kein Problem damit, wenn bei mir in der Klasse Mützen getragen werden. Warum auch? Das alte Argument, dass das später im Beruf oder an der Uni ja auch nicht gehe ist erstens falsch (zumindest so pauschal) und zweitens sind Schüler weder im Beruf noch an der Uni. Der Grad des Respekts drückt sich auch nicht über eine vorhandene oder nicht vorhandene Kopfbedeckung aus.

    Trotzdem gibt es auch in Bayern Arbeitszeiten, die aus Fürsorgegründen nicht überschritten werden dürfen.

    Daher nur bei "zwingenden dienstlichen Verhältnissen" und in "zumutbaren Umfang".

    Das sieht sicherlich jeder ein, beim Themenersteller geht es aber um STÄNDIGE spontane Präsenzpflicht und das geht in Bayern bestimmt auch nicht. Wissen tue ich das aber nur für BW.

    Was bedeutet "ständig"? Wie oft bisher im Schuljahr?

    Mit Bereitschaftszeiten wird nicht automatisch Arbeitszeit überschritten.

    Du hast insofern Recht, dass meine Antwort etwas sehr verkürzt war.

    Die Bereitschaftszeit ist kein Problem, weder zum Schulanfang noch mitten am Tag. Die Stunden müssen nicht vom Deputat bedient werden und sind Arbeitszeit. Wenn man nicht vertreten muss und statt zu arbeiten nur herumsitzt, kann man darüber diskutieren, ob diese Zeit dann ein Argument dafür sein kann, dass andere Arbeit liegen bleibt; wenn keine Vertretung anfällt, kann man korrigieren, recherchieren, sich fortbilden, schon mal kopieren usw. usf. Oder eben Pause machen, was dann natürlich keine Arbeitszeit ist.

    Problematisch wird nur die Menge der Vertretungsstunden, also der angeordneten Mehrarbeit. Diese muss, wenn sie drei Stunden im Monat übersteigt, ausgeglichen werden. Wenn das beim TE nicht passiert (und er tatsächlich mehr als drei Stunden im Monat vertritt), würde ich dort ansetzen.

    Ich hab jetzt zwei Quellen für zwei Bundesländer zitiert. Guck doch einfach selbst in die für dich zuständigen Richtlinien.

    Wo? Der Link aus Beitrag #54 bezieht sich auf Mehrarbeit. Hierzu müsste aber erstmal klar sein, ob es sich überhaupt um Mehrarbeit handelt.

    Voraussetzung dafür wäre, dass die Schulleitung keine Berchetigung dazu hat, den Ort der Arbeitsleistung für Lehrkräfte auch nur anteilig festzulegen.

    Dafür hast du keine Quelle genannt. Wenn die Schulleitung festlegen darf, dass Lehrer ihre Arbeit (teilweise) in der Schule zu erbringen haben, dann darf sie auch festlegen, dass der TE sich zur Vertretung an der Schule befindet.

    Wenn du davon überzeugt bist, dass die Schulleitung nicht anweisen darf, dass in bestimmten Zeiten in der Schule zu arbeiten ist, dann hast du dafür doch sicher einen Nachweis.


    Edit: Für Bayern ist sogar explizit geregelt, dass Lehrer dazu angewiesen werden dürfen, sich für Vertretungen bereitzuhalten.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV288393-9a

    Das gehört zu den allgemeinen Dienstpflichten. Insbesondere kann die Anwesenheit in der Schule angeordnet werden.

    Der Wortlaut von § 9 III 2 LDO

    "Sie [die Lehrkraft] ist verpflichtet, auch außerhalb ihres planmäßigen Unterrichts, zur Übernahme von Vertretungen und – unbeschadet ihres Urlaubsanspruchs – in den Ferien aus dienstlichen Gründen in zumutbarem Umfang zur Verfügung zu stehen; die Anwesenheit in der Schule kann angeordnet werden; darüber sind die Lehrkräfte frühzeitig zu informieren."

    Für den TE ist also nur relevant, ob die Information über die Anwesenheitspflicht "frühzeitig" erfolgt.

    Tritt der Fall ein, dass tatsächlich vertreten werden muss, greifen die Regeln für Mehrarbeit. Dass Unterricht über die wöchentliche Unterrichtspflichtzeit Mehrarbeit ist, wird hier geregelt https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV270221/true

    "Mehrarbeit im Schuldienst liegt vor, wenn Lehrkräfte aus zwingenden dienstlichen Verhältnissen über die regelmäßige wöchentliche Unterrichtspflichtzeit hinaus Unterricht erteilen." (I.2.1)

    Doch, das hat jemand geschrieben. Wenn du selbst deinem Rat folgen würdest und Beiträge liest, auf die du dich beziehst, wäre der Diskurs so viel fruchtbringender. Inzwischen sind jedoch Beiträge entfernt worden, warum, kannst du nur die Moderation fragen.

    Nicht in dem von dir zitierten Abschnitt und auch nicht bei denjenigen, denen du hier mehrfach Menschenfeindlichkeit vorgeworfen hast.

    Wenn die Beiträge gelöscht sind, wie soll ich diese dann lesen? Und warum zitierst du nicht die entsprechenden Beiträge (vor der Löschung natürlich), sondern Beiträge von Menschen, die gerade nicht schreiben "Behindert sind unzumutbar", sondern "die Versetzung an eine Förderschule [im Kontext des Threads für bspw. Kinder mit Förderschwerpunkt GE] ist unzumutbar"?

    Du regst dich über Dinge auf, die hier gar nicht (mehr) stehen.

    Das hat nichts mit der Besoldung zu tun, denn ... spoiler ... es hat nicht alles mit Geld zu tun.

    Hier im Thread bzw. generell im Forum geht es um die Besoldung. Dass das Thema grundsätzlich viel mehr umfasst, ist richtig.

    Zitat

    und mein Wortlaut war nicht Benachteiligung (sondern deins), sondern ungerechte Behandlung (und auch states Wortwahl)

    Ich habe das Wort Benachteiligung hier nicht verwendet.

    Wenn ich ehrlich bin, habe ich außerhalb des Forums noch nie von einer Benachteiligung von Kinderlosen gehört. Sonst heißt es ja oft, dass Deutschland (unberechtigterweise?) ein kinderfeindliches Land sei.

    Mit wievielen Beamten aus NRW hast du bisher über Besoldung gesprochen?

    Unabhängig davon ist das hier im Thread nicht das Thema. Ob die TE überhaupt in NRW ansässig ist, müsste sie erstmal beantworten.

    Dann könnten diese Stunden nicht mehr einfach so angeordnet werden, da die Freistunden/Hohlstunden ja als Arbeitszeit zählen.

    Das sind sie schon jetzt, wenn du in dieser Zeit arbeitest. Wenn du nur rumsitzt, natürlich nicht. Mit einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ändert sich da gar nichts.

    Zitat

    Das wäre natürlich für die Mütter fürchterlich, da sie dann nicht mehr vor 16-16:30 daheim wären.

    Eltern wolltest du sicher schreiben.

    Ich halte es übrigens für sehr kurz gedacht, wenn immer davon gesprochen wird, SuS mit Körperbehinderung, Sehbehinderung, Blindheit, Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit "problemlos" inklusiv zu unterrichten. Wenn das so problemlos wäre, hätten sie nämlich keinen speziellen Unterstützungsbedarf. Ohne spezielles Material, Hilfsmittel, didaktische und methodische Modifikationen ist es vielen dieser SuS nicht möglich, ihr (kognitives) Potenzial auch auszuschöpfen.

    Mit "problemlos" meine ich, dass ich damit arbeiten kann, wenn Schüler kognitiv leistungsfähig und vernunftfähig genug sind, um das Abitur zu schaffen. Auch nicht behinderte Schüler sind nicht alle gleich.

    Natürlich muss ich mich darauf einlassen, Material didaktisch und methodisch anders aufbereiten, ich muss mich einlesen, für mich neue Dinge ausprobieren. Das gehört aber zu meinem Job.

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