Das macht deinen Beitrag nicht richtig, hilfreich oder themenbezogen.
¯\_(ツ)_/¯
Beiträge von Schmidt
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Nö. Master sind alle. Also gehören auch alle gleich bezahlt.
Der Lehramtsstudent schafft es wieder nicht, zu beachten, dass es nicht nur Hessen gibt.
In Hessen studiert man für die Grundschule 6 Semester und sitzt überwiegend unter sich in mäßig anspruchsvollen Veranstaltungen. Für Haupt- und Realschulen sind es 6 Semester, für Gymnasien sind es 8 Semester, die überwiegend identisch sind (L2er haben etwas mehr Pädagogik, dafür weniger Fachwissenschaft). Für Förderschulen sind es ebenfalls 8 Semester, davon sind fast die Hälfte in den Förderschwerpunkten, der Rest beateht aus einem Unterrichtsfach und den Bildunhswissenschaften. L5er studieren BA/MA mit den Hauptfachstudenten/Gym Studenten zusammen.Nun geht es aber bei der Besoldung gar nicht um den Anspruch des Studiums, sondern um dessen Regelstudienzeit. Formal ist es leider richtig, dass Grundschullehrer in Hessen wegen des kürzeren Studium weniger Geld bekommen. Innerhalb des geltenden Regelwerks, müsste die Regelstudienzeit verlängert werden, um eine höhere Besoldung zu rechtfertigen.
Wenn alle gleich lang BA/MA studieren, dann müssen auch alle gleich viel Geld bekommen.Wie anspruchsvoll das Studium ist/war, ist mir um ehrlich zu sein im Hinblick auf die Besoldung vollkommen egal. Alle Schularten sind wichtig, alle haben ihre eigenen Schwierigkeiten, Herausforderungen und erfordern professionelle Arbeit.
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Ja, alles richtig. Es ist aber blöd, wenn man den Schülern als Schulregel verkaufen muss, "Trinken im Unterricht ist nicht erlaubt" und ich stelle mich vorne hin und trinke gemütlich meinen Tee in deren Arbeitsphase.
Dumme und ungesunde Schulregeln darf man als Lehrer getrost ignorieren. Genug zu trinken ist wichtig, sowohl für Schüler als auch für Lehrer.
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In vielen Studiengängen muss ja Mathematik als Nebenfach belegt werden (Mathematik für Physiker o.ä.). Wenn die Rechtschreibkenntnisse von Ingenieuren oder angehenden Lehrern wirklich so schlecht sind, vlt. würde es Sinn machen, einen Kurs "Deutsch als Nebenfach" ins Studium zu integrieren.
Mit freundlichen Grüße
Deutsch auf dem Niveau, auf dem es Inegnieure und Nicht-Deutsch Lehrer benötigen, lernt man in der Schule. Wer es dort versäumt hat, dies hinreichend zu lernen, muss sich selbst darum kümmern. In Mathe für Physiker lernt man auch nicht, schriftlich zu dividieren oder abzuleiten.
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Wer hat dir gesagt, dass du die Bewerbung zurückziehen solltest?
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Jup
Ich betreibe eine Nischen-Website, die durch Affiliate-Links ein paar Euronen abwirft. Ein youtube-Kanal ist in Arbeit.DUUM mag es auch, dass es zur Zeit schön dunkel ist und die Sonne nicht den ganzen Tag knallt.
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Manchmal wäre ein Privilegien-Check anzuraten. Hier wird ein netto Unterschied von rund 250 Euro zur Ausgeburt der Ungerechtigkeit erklärt. Und das bei 3000 Euro netto in Steuerklasse V. Das heißt es gibt noch einen Ehegatten, der mehr als 3000 Euro nachhause bringt.
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Natürlich muss man auch ein wenig auf die Fächerwahl achten um später nicht arbeitslos zu sein.
Dann ist eine Naturwissenschaft (wenn es nicht gerade Bio ist) doch keine schlechte Wahl.
Zitat von Jasmin86Was mich an Englisch vor allem irritiert ist,dass wir ausschließlich Seminare und keine einzige Vorlesung haben.
Die Kurse sind klein und sehr verschult, es zeigen immer die gleichen Leute auf, die dann mit dem Dozenten parlieren.
Das ist irgendwie eine komische Atmosphäre und man kommt sich etwas seltsam dabei vor und fehl am Platze..zumindest geht es mir so.
In den Anfänger Seminaren ist das Niveau noch nicht besonders hoch. Da kannst du doch prima mit parlieren. Und wenn es "nur" Fragen zu den Texten sind, die ihr gelesen habt.Zitat von Jasmin86P.S
An Latein zweifle ich nicht.
Ich bin nur so traurig, dass ich in Altgriechisch nicht mehr mit komme wg meiner Fehlzeiten in den letzten 2 Wochen, denn dieses Fach hat mir von Beginn an große Freude bereitet :(.
Nebst Latein natürlich.
Das Semester hat doch erst im Oktober angefangen. Zwei Wochen Altgriechisch kannst du bequem nachholen. In 6 Zeitstunden Unterricht (8 * 45min.?) passiert zwar etwas, aber nicht so wahnsinnig viel, dass man den Anschluss nicht wieder bekommen könnte. -
Hm, ich hab mir das auch öfter mal durch den Kopf gehen lassen mit dem Gehalt.
Ich hab mit meinem Master in Englisch und BWL eigentlich super Möglichkeiten in der freien Wirtschaft Fuß zu fassen und richtig Karriere zu machen und mir ist ebenso klar, dass ich da viel mehr Geld haben könnte, zumindest mal bis in 20 Jahren.
[...]
Ich hab abzgl. der PKV fast 3000 Euro zur Verfügung, die bekomm ich nicht mal weg, wenn ich es versuche.Das ist ein gerne gehegter Irrglaube von (insbesondere Wirtschafts-)Lehrern. Du kannst dich ja mal spasseshalber in der freien Wirtschaft bewerben (für welche Stellen bist du deiner Meinung nach qualifiziert?). Der Rücklauf dürfte sich in Grenzen halten. Und 70.000 Euro brutto Jahresgehalt musst du auch erst mal zusammen kriegen.
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Das wage ich Gastronomenkind zu bezweifeln.
Ich habe nicht behauptet, dass die Arbeit in der Gastronomie nicht anstrengend sei.
Es geht um das, was state_of_Trance erläutert hat. -
Hallo Jasmin,
ich arbeitete im Studium immer Freitag und Samstag abends. Da gewöhnt man sich dran... Sonntags machst du dann eben die Hausaufgaben für das Studium . Samstag tagsüber kannst du ausspannen, Hausarbeit erledigen, etc...
Mit freundlichen Grüßen
Nachtschicht an einer großen Tankstelle ist etwas anstrengender, als in Papas Kneipe bis maximal Mitternacht zu bedienen.
Zumal sie doch gerade im Beitrag vorher geschrieben hat, dass sie am Wochenende quasi zu nichts zu gebrauchen ist.
"Luca, ich kann mir den 7er BMW nicht leisten." "Fridolin, ich habe eine tolle Lösung für dich: kaufe einen 7er BMW."@Jasmin86
Wenn dich die Nachtschichten bzw. der unregelmäßige Schlafzyklus so schlauchen (was verständlich ist), musst du dir einen neuen Job suchen. Zwei Tage Arbeit, drei Tage Uni, Wochenende (und Abende) zum entspannen und Lernen. Damit lief es bei mir ganz gut. -
Der Einwand ist durchaus berechtigt und interessant. Ich suche das Buch allerdings für meine Examsarbeit und habe von meiner Dozentin die Vorgabe, dass es sich um eine weibliche Hauptdarstellerin handeln muss. Ich möchte mich ihr ungern widersetzen.
Danke an alle für die Hilfe!
So könntest du testem, ob die Dozentin nur political correctness BS labert, oder das Ernst meint. Die Annahme ist ja gerade, dass ein Trans-Mädchen ein Mädchen ist, das nur ungünstigerweise in einem Jungenkörper steckt. Das eröffnet auch interessante Fragen bezüglich der Bestimmungsfaktoren der eigenen Identität. Bestimmt zum Beispiel die Existenz ode Abwesenheit eines Penisses, wer wir sind? Oder ist das nur eine körperliche Eigenschaft, wie die Haarfarbe oder die Körpergröße und wer wir sind, hängt damit eigentlich bestenfalls am Rande zusammen?
Es ist selbstverständlich auch in Ordnung, wenn du da in eine andere Richtung willst.
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Du kannst auch mal in einschlägigen Facebook Gruppen für Examenskandidaten der Unis im Bundesland gucken. Da suchen häufig Leute, die gerade das 1.Stex erfolgreich abgelegt und zum Teil auch schon Lehrerfahrung haben Vertretungsstellen bis zum Ref Start.
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Die meisten grippalen Infekte gehen auch ohne irgendein Antibiotikum weg, weil es sich meistens um Viren handelt, dagegen wirkt keins.
Sag bloß.
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Dazu, dass Ärzte zu schnell verschreiben/operieren?
https://www.spiegel.de/gesundheit/dia…-a-1150652.html
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/69…ft-auf-Verdacht
https://www.medical-tribune.de/medizin-und-fo…ellen-grundlos/https://www.zeit.de/wissen/gesundh…ufigkeit-studie
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktu…-den-patienten/Ich hab absichtlich Artikel aus verschiedenen Jahren ausgewählt.
Das auch in Hinblick auf den Vorwurf, die Homöopathie wäre nur auf's Geld aus. Da scheint die Pharma-Industrie auch kein Kind von Traurigkeit. Die ganzen unnötig verschriebenen Medikament und unnötigen Operationen müssen auch bezahlt werden, kosten aber ungleich mehr als Zuckerkügelchen.
Dass Ärzte zu schnell Medikamente verschreiben und/oder operieren, ist auch den Patienten anzulasten. Wer zum Arzt geht, erwartet auch, dass der was macht. Mit "Trinken Sie Tee, legen Sie sich hin, das ist in zwei Tagen wieder gut." ist bei den meisen "Patienten" kein Blumentopf zu gewinnen.
Klar, wenn die Bindehautentzündung eitrig ist, kommen da antibiotische Tropfen rein, aber wenn es Leicht rot ist und noch nicht juckt helfen die homöopathischen Tropfen hier schon.
Wie sollen die bei einer Bindehautentzündung helfen? Würden homöopathitsche Mittel dabei helfen, gäbe es dafür evidenzbasierte Befunde. Du kannst dir einbilden, dass diese Mittel helfen, de facto kannst du aber auch gar nichts tun und den selben Effekt erzielen. Du kannst auch ganz feste daran glauben, dass der liebe Gott deine Bindehautentzündung wegmacht. Das hat den selben Effekt. Wenn es dir hilft, bitte sehr. Aber leite daraus bitte keinen Anspruch dafür ab, das von der Kasse bezahlt zu bekommen.
Zitat von yestoertyAuch bei leichten Erkältungen kommen wir damit oder ohne Medikamente aus. Im aktuellen Herbst hatte mein Sohn dank probiotischer Tropfen
(prophylaktisch gegeben) trotz deutlicher Anfälligkeit noch keine
BronchitisEine Erkältung geht von selbst weg, ohne irgendetwas einzunehmen. Mit Globuli, Fingerhut und Konsorten geht sie genau so schnell oder langsam weg, wie ohne. Hier hat allerdings die Medizin auch keine Heilung zu bieten, sondern nur Symptombekämpfung.
Und ich bin, wie gesagt, dank Cola, Bier und Chips (prophylaktisch eingenommen) kern gesund. Manchmal treten Dinge zusammen auf, die miteinander nichts zu tun haben. -
Ich bin auch so eine Homöopathietante
und ich steh voll dahinter.
Entweder konnte die Hömopathie das auffangen oder ich habe ein grundlegend gutes Immunsystem.In den letzten 20 Jahren habe ich nur 2x Antibiotikum nehmen müssen, 1x bei einer Stimmbandentzündung und 1x bei einer Borreliose.
Allergien habe ich auch so gut wie keine.Ich war in den letzten 20 Jahren genau vier Tage "krank". Morgens beim Sport einen Schläger ins Gesicht bekommen und musste genäht werden, zwei mal eine Lebensmittelvergiftung, ein mal (in den jungen, wilden Jahren) zuviel auf einer Hochzeit gefeiert (ja, es ist mir heute noch peinlich und danach nie wieder passiert). Außer ein bisschen Schnupfen im Winter (bei dem ich nicht zuhause bleibe und der nach ein paar Tagen ohne den Einsatz von Medikamenten wieder weg geht) hatte ich auch keine Krankheiten. Allergien habe ich keine einzige und auch keine realen oder eingebildeten Lebensmittelunverträglichkeiten. Antibiotika habe ich noch nie genommen.
Ich schließe daraus, dass Cola, Bier und Chips genauso oder besser wirksam sind, als dieser ganze Pharma Rotz. Immerhin konsumiere ich davon deutlich wahrnehmbare Mengen. Die Kasse sollte das bezahlen, finde ich. -
@lamaison:
F98.88 Sonstige näher bezeichnete Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
Inkl.:
Daumenlutschen
Exzessive Masturbation
Nägelkauen
NasebohrenMan muss das Kind trotzdem nicht gleich zum Psychater schleppen. Man kann mit den Eltern reden, schauen, ob sich das wieder "rauswächst" (was es offenbar tut, da es in Klassen 3 und 4 quasi nicht mehr vorkommt), mit dem Kind reden. Wenn es sich wundreibt, es nicht mehr schafft, im Unterricht mitzumachen oder Hausaufgaben zu erledigen, ist ein Psychater wohl angebracht, aber bis dahin muss man nicht jedes "unnormale" Verhalten sofort pathologisieren.
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Ich habe mir alles durchgelesen und zur Kenntnis genommen, mein Geschriebenes überdacht und vielleicht einiges noch dazu zu sagen, aber das hier wird mein letzter Post in diesem Thread sein.
Ich möchte mich dazu nicht mehr äußern, weil ich es niemandem hier recht machen kann. Bin ich zu dogmatisch, ist mein Glaube menschenverachtend (siehe Beitrag vor einigen Seiten) oder bin ich zu losgelöst vom Dogma, wird meine Identifikation mit dem Glauben als nichtig erachtet.
Liege ich irgendwie dazwischen, ist es auch auf jeden Fall falsch.
Ich kann es also nur verkehrt machen und das möchte ich mir einfach nicht antun.
Ich hätte schon vor mehreren Tagen aussteigen sollen.
Ihr werdet mich eventuell für feige, ignorant oder desinteressiert halten, aber damit kann ich leben.
Diskutiert Gerne weiter, aber ohne mich!Du musst es niemandem recht machen. Dein Glaube ist deiner und er lässt sich nicht durch Religionskritik entwerten. Wie du deinen Glauben ausgestaltest ist auch erst mal deine Sache.
Es geht, zumindest mir, unter anderem, darum, dass niemand die Deutungshoheit über Religion hat und das zu einer Vielzahl von Problemen führt. Radikale Islamisten die den Koran so deuten, dass sie Ungläubige in die Luft sprengen müssen, haben eine genauso gültige Interpretation ihrer heiligen Schrift bzw. ihrer Religion, wie die Mutter auf dem katholischen Dorf, die ihren Sohn aus der Familie ausschließt, weil er schwul ist oder du. So ein System darf keine Grundlage für ein Gesellschaftssystem und auch kein Bestandteil des Schulunterrichts sein. -
Naja, das ist nicht angemessenes Verhalten und in meinem Studium hatten wir das mal im Seminar in der V-Propädeutik, es hat eine ICD10 -Nummer (frag mich nicht, welche) und ich persönlich würde das Kind zum Kinder- und Jugendpsychiater schicken. Der sagt dir dann auch, was du tun kannst.
Mir war zwar bis zu diesem Thread nicht bewusst, dass öffentliche Masturbation von Grundschulkindern existiert, aber es ergibt durchaus Sinn. Es ist etwas Angenehmes, dass das Kind eben macht. Wieso sollte man ein Kind deshalb zum Psychater schicken?
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@Kapa: Die mittelalterlichen Grundlagen dafür sind Artikel 4 und 140 GG in Verbindung mit den Artikeln 136-141 WRV. Für kirchliche Schulen und Religionsunterricht kommt dann noch Artikel 7 GG dazu.
Artikel 4 GG
"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."Artikel 7 GG
"
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben."Artikel 136 WRV
"(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."Artikel 137 WRV
"(1) Es besteht keine Staatskirche.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen."Artikel 138 WRV
"(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
(2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet."Artikel 139 WRV
"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."Artikel 141 WRV
"Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist."Wie leitest du daraus ab, dass
1) es konfessionellen evangelischen und katholischen Religionsunterricht, statt eines umfassenden, regligionswissenschaftlichen Unterrichts geben muss?
2) Schulen überhaupt Religionsunterricht anbieten müssen? Ob Schulen bekenntnisfrei sind oder nicht, entscheiden die jeweiligen Länder.
3) ein pseudo-religiöser Eingriff in die Privatsphäre gerechtfertigt ist, wo geltende Gesetze klare, andersgerichtete Aussagen treffen?
4) die katholische und evangelische Kirche eine besondere Stellung in der Geselleschaft haben müssen?
5) Religion (welche auch immer) eine verbindliche Wertgrundlage für die Gesellschaft darstellen soll und kann?
6) die christlichen Kirchen überhaupt irgendeinen Anspruch an den Staat haben, außer in Ruhe gelassen zu werden und die Kirchensteuer vom Staat eintreiben zu lassen (was beides auf alle Religionen, nicht nur auf Christen zutrifft)?Wir diskutieren hier, unter anderem, nicht darüber, dass das Grundgesetz geändert werden müsste, sondern darüber, wie Landesrecht ausgestaltet werden kann, um dem Grundgesetz und gleichzeitig einem aufgeklärten, religionsunabhängigen Staat sowie dem Bildungsauftrag der Schulen gerecht zu werden.
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