Aber nicht mehr im Alter und vor allem nicht mehr so schnell, auch heute machen doch unsere Kinder ganz anders als wir das gemacht haben und machen würden. Ist für sie völlig normal, aber für und völlig abwegig.
Was zum Beispiel?
Aber nicht mehr im Alter und vor allem nicht mehr so schnell, auch heute machen doch unsere Kinder ganz anders als wir das gemacht haben und machen würden. Ist für sie völlig normal, aber für und völlig abwegig.
Was zum Beispiel?
Habt ihr Tipps wo ich mich kostenlos beraten lassen kann?
Warum sollte das jemand kostenlos machen?
Die Verbraucherzentrale NRW macht soetwas für 45,- (30 Minuten) bzw. mehr, wenn es umfangreicher wird.
Wenn du konkrete Angebote und verbindliche Aussagen haben willst, gibt es dafür kommerzielle Beratungen. Die kosten allerdings 600+ Euro.
900€ netto mehr?
Wenn man die Hälfte monatlich anlegt, hat man auch ohne Altersgeld keinen Verlust gemacht, würde ich mal grob überschlagen.
30 Jahre lang monatlich 500 Euro zu 5% p.a. angelegt und nicht angefasst, sind das am Ende ca. 400.000 Euro. Legt man das zum Renten-/Pensionsantritt zu 5% p.a. an, sind das jährlich ca. 20.450 Euro Zinsen. Minus 25% Steuern bleiben monatlich ca. 1.280 Euro (auf die noch KV Beiträge anfallen, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist). Dividenden sind noch nicht berücksichtigt.
Das ist in der Tat ein ordentliches Zubrot (und 400.000 Euro Notpolster hat man auch noch da liegen).
Das ist deine Interpretation. Nach meinem Kenntnisstand kann die deutsche Staatsangehörigkeit gar nicht entzogen werden, so steht es jedenfalls im Grundgesetz, Artikel 16.
Ein Gesetz kann bestimmen, dass die Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen verloren geht (solange der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird, wobei der Begriff der Staatenlosigkeit sehr weit gefasst ist und nicht nur meint, dass der Betroffene nicht noch eine weitere Staatsangehörigkeit hat).
Das nur als Ergänzung. Zum Thema habe ich gerade nichts zu sagen.
Natürlich gibt es Angebot und Nachfrage auch im ÖD. Beides hat aber keinen Einfluss auf die Preise (= Gehälter). Dass die Gewerkschaften Preise verhandeln, spricht ja gerade dagegen, dass sich diese Preise durch Angebot und Nachfrage finden.
Du wirfst da einiges durcheinander.
Deutschland ist das einzige demokratische Land mit einem Verfassungsschutz in dieser Form. Dazu noch von Regierungsparteien besetzt. Dieser beobachtet dann die Opposition. Hat eventuell einen komischen Beigeschmack. Wenn ich mich irren sollte, dann klärt mich bitte auf.
Der aktuelle Verfassungschutzpräsident ist CDU Mitglied. Das Personal wechselt nicht, wenn neue Parteien in die Regierung kommen.
Warum sollte das so sein?
Weil hier das Angebot die Nachfrage nicht ansatzweise deckt, es aber dennoch keine Verbesserungen der Arbeitssituation, der Gehälter etc. gibt.
ZitatDazu:
Wenn das so wäre (dass es nicht der Arbeitsmarkt ist), wie würden dann die Höhe der Löhne und Gehälter bei Lehrern zustande kommen?
In Hessen gibt es den TV-H. In diesem sind bestimmte Bildungsabschlüsse, teilweise noch bestimmte Anforderungen der Stelle, bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet. Wenn die Stelle bspw. eine Ausbildung ohne Berufserfahrung voraussetzt und keine nenneswerte konzeptionelle Arbeit erfordert, gibt es EG8 (Erzieher) oder EG9. Wie der Bedarf oder das Arbeitnehmerangebot in den einzelnen Bereichen ist, ist für die Höhe der Vergütung je Entgeltgruppe irrelevant.
Dass es einen Mangel an Erziehern gibt, aber keinen Mangel an bspw. Gymnasiallehrern mit den Fächern Geschichte und Erdkunde, führt nicht dazu, dass die Arbeitsbedingungen für Erzieher besser werden oder das Gehalt höher. Es führt auch nicht dazu, dass das Gehaltsniveau für Gymnasiallehrer sinkt. Zudem macht kann man als Lehrer durch einen Arbeitgeberwechsel keinen Gehaltszuwachs erlangen.
Ergänzung:
Es gibt durchaus Handwerkerinnen, die das tun. Wenige, aber es gibt sie. Und vielleicht ist das nicht für alle Gewerke gleich geeignet.
„Ha, das geht doch gar nicht!“ mag als Schockreaktion funktionieren, wenn man feststellt, dass man kurz davor war, über etwas nachzudenken. Wenn man es zulässt und das auch mal macht (also nachdenken), könnte man allerdings auf die Idee kommen, dass die Antwort in Wirklichkeit komplexer. Hm?
Ich weiß. Nachdenken wäre generell empfehlenswert.
Als Fazit wurde provokant formuliert: Wir könnten alle Menschenleben verschonen, wenn wir ein Tempolimit von 0 km/h (null!) einführen würden. Nur würde unsere komplette Gesellschaft dann zusammenbrechen.
Mit 30/80/100 würde die Gesellschaft sicher nicht zusammenbrechen.
Diese Art "Argumentation" nervt. Jemand schlägt etwas, durchaus diskutables, vor, das wird ad absurdum geführt und an der absurden Übertreibung wird dann "gezeigt", dass die Grundidee unsinnig sein soll.
Da wird dann aus "Wer kann sollte beim nächsten Autokauf auf Elektro umsteigen." "Ja, aber wir haben doch gar nicht genug Strom. Die Grünen (1!!1!1) wollen, dass wir alle unsere Verbrenner sofort verschrotten und auf Elektroautos umsteigen. Das mit den E-Autos kann gar nicht funktionieren."
Oder aus "Wer in der Stadt wohnt kann sich über ein Lastenrad gedanken machen." wird "Hahaha, dumme Grüne, wie soll denn ein Handwerker sein Material von A nach B bringen. Mit dem Lastenrad? Hahaha." obwohl niemand behauptet hat, dass das eine Option für alle sein muss.
Derart gemischte Anredeformen gerade in asymmetrischen(!) Beziehungen halte ich für problematisch.
Ich duze auch manche Eltern. Wenn ich mit denen in der Freizeit Kontakt habe, bspw. im Verein und sie dort duze, halte ich es für merkwürdig, sie im Schulkontext zu Siezen.
Diese Eltern duzen mich natürlich auch.
ZitatIm Studium hatte ich einen Professor, der große Exkursionen ins Ausland veranstaltete. War man dort mitgefahren, wurde man fortan vom Professor geduzt. Diese Anrede im Seminar erweckte den Eindruck, dass der Professor einigen wohler gesinnt war als anderen. Es etablierte meines Erachtens eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Ich habe das im Rahmen einer Evaluation angesprochen. Auf Verständnis seitens des Professors traf das nicht.
Bei uns wurden auch Leute, die z.B. länger Hiwi waren, an Projekten mitgearbeitet haben oder anderweitig im Fachbereich integriert waren, von Dozenten geduzt. Das war nie ein Problem. Warum sollte es eines sein? Beziehungen zu Dozenten können unterschiedlich sein.
Ich verstehe nicht wie Du das meinst, denn die Tarife kommen durch Angebot und Nachfrage zustande.
Nein, kommen sie im ÖD nicht. Wie kommst du auf die Idee?
Mich wundert es übrigens, dass Du den ÖD allgemein (und nicht nur Lehrer) nanntest. Dass hier der Arbeitsmarkt die Vergütung bestimmt, hielt ich bis auf Deinen Kommentar dazu gar nicht für der Rede wert, weil so offensichtlich, weil von deren Lohnkämpfen ja auch viel berichtet wird, wenn man es denn nicht sogar im Alltag mitbekommt.
Der Arbeitsmarkt bestimmt im ÖD nicht die Vergütung. Wenn eine Stelle mit EG9b bezahlt wird, weil eine Ausbildung mit Berufserfahrung oder ein Bachelor vorausgesetzt wird, dann gibt es dafür EG9b. Da gibt es keinen Verhandlungsspielraum und auch keine Möglichkeit, mehr zu zahlen, weil die Bewerberlage gerade schlecht ist. Oder weniger, weil es gerade einen Haufen Bewerber gibt.
Grundsätzlich gibt es natürlich sowohl Angebot als auch Nachfrage, diese haben aber keinen Einfluss auf die gezahlten Gehälter.
In Hessen gibt es quasi konstant einen Mangel an Physiklehrern an Gymnasien, generell bei Lehrern an Haupt- und Realschulen und zur Zeit auch bei Grundschullehrern. Das ändert aber gar nichts an der Entgeltgruppe oder an der Bezahlung; diese bleibt gleich.
Das Problem hat der ÖD z.B. verstärkt bei ITlern. Wenn man einen Systemadministrator für EG9a suchen muss (Ausbildung aber nicht zwingend Berufserfahrung), weil das eben die Eingruppierung für entsprechend Qualifizierte ist, merkt man schnell, dass es im ÖD nicht um Angebot und Nachfrage geht.
Die regelmäßigen Tarifverhandlungen ergeben sich aus dem Tarifvertrag und sind bestenfalls unzureichende Inflationsausgleiche. Am Angebot von Arbeitskräften können sich Tarifverhandlungen im ÖD gar nicht orientieren, weil sie alle betreffen, egal ob es einen Mangel gibt (z.B. Haupt- und Realschullehrer oder Grundschullehrer) oder nicht (Gymnasiallehrer mit Ausnahme weniger Fächer, Verwaltungsfachwirte).
Im ÖD gibt es Tarifverhandlungen, Streiks, usw.
Die aber nichts mit Angebot und Nachfrage zu tun haben, sondern alle betreffen die in den jeweils verhandelten Tarifen arbeiten.
Wie kommt die Höhe der Löhne und Gehälter bei Lehrern zustande, wenn nicht durch den Arbeitsmarkt?
Eingruppierung durch den Dienstherren auf der Grundlage des vorausgesetzten Abschlusses. Grundsätzlich sind Stellenzulagen möglich, diese werden aber eher zurückhaltend verteilt.
Mit Angebot und Nachfrage hat das offensichtlich nichts zu tun. Das gilt generell im Öffentlichen Dienst.
dann besteht doch überhaupt kein sonderpädagogischer Förderbedarf, insofern müssen wir dann doch gar nicht über Inklusion oder Förderschule diskutieren, oder was habe ich da falsch verstanden?
Nein, das ist genau das, was ich sage. Wer (mit Hilfe) regulär beschult werden kann, kann natürlich an Regelschulen inkludiert werden. Darunter fallen Schüler mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören, Sprachheilförderung. Nicht regulär beschulbar sind in der Regel Kinder mit Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Lernen oder emotional-soziale Entwicklung. Wobei es da auch auf den konkreten Schüler ankommt. Wir haben schon Kinder mit Beeinträchtigungen aus dem Autismusspektrum beschult, die aber keine besondere Intelligenzbeeinträchtigung hatten. Schüler, die eigentlich nur dasitzen, sabbern und ab und zu schreien (wie an einer meiner Praktikumsschulen) können nicht an Regelschulen beschult werden. Davon hat niemand etwas. Weder das behinderte Kind noch die anderen Schüler der Klasse.
In einer perfekten Welt mit ausreichender Ausstattung, kleinen Klassen, Förderpersonal in jedem Kurs etc. pp. könnte das vielleicht funktionieren. In der Realität mit 30 Schülern pro Klasse, schlechter Ausstattung und mit einer Teilzeit Förderkraft für die ganze Schule funktioniert das nicht.
Wer definiert das so?
Hessisches Schulgesetz
§ 24
Gymnasium
(1) Das Gymnasium vermittelt seinen
Schülerinnen und Schülern eine allgemeine
Bildung und ermöglicht ihnen entsprechend
ihren Leistungen und Neigungen eine
Schwerpunktbildung, die sie befähigt, nach
Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg
an einer Hochschule, aber auch in berufs-
qualifizierenden Bildungsgängen fortzuset-
zen.
Das ist die Kernaufgabe des Gymnasiums.
Diese Aufgabe bleibt natürlich auch bei der Inklusion bestehen.
Wenn ich in die UN-Behindertenrechtskonvention schaue, finde ich da andere Ziele.
Wo äußert sich die UN-Behindertenrechtskonvention zu den Aufgaben des Gymnasiums?
ZitatLernziele der Regelschule können auch im Förderschulsetting erreicht werden.
Dann ist es doch gut. Förderschulen haben eben andere Aufgaben, als Regelschulen.
Warum nicht behinderte Schüler das Gymnasium (oder die Realschule) verlassen müssen wenn sie die Lernziele nicht erreichen, behinderte Schüler, die diese Ziele gar nicht erreichen können aber mitbeschult werden sollen, konnte mir bisher noch niemand erklären. Unser Schulsystem beruht auf einer Leistungsdifferenzierung. Das kann man doof finden, es ist aber nun mal so.
Erreichen der Lernziele der Regelschule?
Das ist das übergeordnete Ziel. Wer, aus welchen Gründen auch immer, nicht das Abitur erreichen kann, gehört nicht ans Gymnasium. Dasselbe gilt für die anderen Schulformen/-abschlüsse.
ZitatGelungene soziale Integration?
Ja
Dieses Ziel kommt direkt nach dem Erreichen der Lernziele.
ZitatMöglichst wenig Aufwand für die Lehrer?
Nein
Ich habe kein Problem damit, wenn inklusiver Unterricht für mich im Detail mehr Arbeit erfordert. Was ich aber nicht mache, ist inklusiven Unterricht für Schüler, die die Lernziele des Gymnasiums nicht erreichen können. Das gehört nicht zu meinen Aufgaben. Schon die Vorstellung, dass das so sein soll, ist absurd. Schüler ohne Behinderung müssen vom Gymnasium an eine andere Schulform wechseln, wenn sie die Lernziele nicht erreichen, aber Schüler mit Behinderung, die die Lernziele gar nicht erreichen können, sollen parallel mitbeschult werden?
Wo hat er das denn behauptet? Auch wenn ich plattyplus Äußerungen zur Wertigkeit völlig daneben finde, hat er dies doch mit keiner Silbe behauptet.
Was meinst du denn, was er sonst damit gemeint hat, dass "es biologisch nicht funktioniert"? Natürlich "funktioniert es biologisch". Die Welt ist voll mit Menschen und es werden eher mehr, statt weniger.
Wenn man sich solche Gedanken um die Bevölkerung Deutschlands macht, sind nicht Homosexuelle das Problem, sondern mangelnde Kita Plätze, das durch Kinder massiv steigende Armutsrisiko, unflexible Arbeitsplätze etc. pp.
Ethisch mag das zwar alles funktionieren, biologisch hingegen nicht.
Genau, ca. 10% homosexuelle Paare in Europa sorgen dafür, dass die Menschheit ausstirbt. Klingt plausibel.
Also der niedergelassene Arzt bei mir am Wohnort macht immer zum Quartalsende seine Praxis zu und schickt das Personal in Urlaub, wenn er das Budget der (gesetzlichen) Krankenkasse ausgeschöpft hat. Er kommuniziert aber auch ganz offen, daß er es nicht einsieht ohne Bezahlung zu arbeiten und dann lieber den Angestellten den bezahlten Sonderurlaub gönnt. Entsprechend ist die Praxis immer 10-14 Tage am Ende eines jeden Quartals geschlossen.
Sollte das stimmen: offenbar gibt es auch dumme Ärzte. Wenn die Praxis zu ist, kommen auch keine Privatpatienten oder Selbstzahler. Die greift dann die (verpflichtende) Vertretung ab und verdient daran.
Von Allgemeinmedizinern/Hausärzten kenne ich es gar nicht, dass es da Beschränkungen gibt. Fachärzte haben so oder so ein begrenztes Kontingent an Terminen für gesetzlich Versicherte. Das führt teilweise zu längeren Wartezeiten, aber komplett achließen tuen die nicht. Das wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll.
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