Hier schreckt mich allerdings als Kleinanleger sehr ab, dass ich dann später wahrscheinlich neben Abgeltungssteuer auch noch Abgaben an die GKV auf meine Gewinne=Altersrücklagen zahlen muss.
Die Beitragsbemessungsgrenze gilt auch für Pensionäre in der GKV. Momentan ist der maximale Beitrag zur GKV, den du zahlen müstest (mit 50% Beihilfe zur KV, 0% zur PV) rund 600 Euro. Die rund 5.000 Euro brutto im Monat musst du erstmal erreichen.
Wieviel die private KV in der Pension kostet, weiß ich nicht. Mit dem Anstieg der Beihilfe auf 70%, dürften sich die Kosten dafür aber auch in Grenzen halten.
Eine Empfehlung für GKV oder PKV kann ich nicht geben. Wie sinnvoll welche Form der Versicherung ist, ist individuell.
Bezüglich der Versteuerung deiner Kapitalerträge, solltest du daran denken, dass du die Erträge auch mit deinem Steuersatz versteuern kannst und nicht pauschal mit 25% versteuern musst. Wenn du insgesamt (Pension, Kapitalerträge, Erträge aus Vermietung und Verpachtung etc ) unter ca. 60.000 Euro im Jahr zu versteuern hast, ist es sinnvoll, alles zusammen mit deinem Einkommenssteuersatz zu versteuern (der < 25% ist).
Die konkreten Zahlen werden sich bis zu deiner Pension in 25 Jahren natürlich noch ändern.