s3g4 in einem anderen beamtenrechtlichen Thread zur Frage der Bewertungsgrundsätze hast Du ebenfalls auf allgemeine Erfahrungen und Annahmen Bezug genommen, daher möchte ich diese gerne juristisch präzisieren:
- Statusrechtlich gilt nicht der Druck der Urkunde als Ernennung. Die Ernennung kommt formaljuristisch durch die erste Berührung durch Überreichung (klauen aus dem Büro geht nicht ;-)) zu Stande.
- natürlich kann der Dienstherr die Urkunde zurückhalten, wenn sie nicht überreicht ist und sich der Kandidat bspw. drei Monate krankgemeldet hat, auch wenn die übrigen Bewertungen vorliegen und positiv sind, da er bis zum Akt der Überreichung immer Zweifel begründet heranziehen kann…(hier im Feld gesundheitliche Eignung)…
Die Rechtskraft der Überreichung sieht man bspw. auch bei vorzeitiger Überreichung, der Urkunde, mit Wirkung zum Datum xyz…hat der Kandidat die Urkunde berührt, ist sie ihm nicht mehr zu nehmen, auch wenn sie bspw. vier Monate vorher überreicht wurde und gültig zum Datum xyz wird, selbst wenn er krank würde …
Zitat
„Ernennung ist das Verfahren, durch welches ein Beamtenverhältnis begründet oder wesentlich verändert wird. Die Ernennung umfasst folgende Fälle (§ 10 BBG, § 8 BeamtStG):
- Begründung eines Beamtenverhältnisses (Einstellung)
- Umwandlung
- erste Verleihung eines Amtes
- Beförderung und Herabsetzung
- Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahn.
Die Ernennung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, welcher der Zustimmung des zu Ernennenden bedarf.
Die Ernennung wird erst mit Aushändigung einer Ernennungsurkunde wirksam. Aushändigung bedeutet, die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes der Originalurkunde mit Willen der Ernennungsbehörde und des zu Ernennenden.“
Quelle: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/e/ernennung.html
Dazu gibt es zahlreiche Urteile…
…warum es sich hier lohnt präziser zu sein? Man stelle sich vor der Threadersteller hätte sich in Sicherheit gewogen und seine ggf. vorhandene Depression in treuen Glauben an die allgemeinen Erfahrungen nun öffentlich gemacht … dann wäre die Urkunde potentiell nicht überreicht worden …und die Auswirkungen wären geprüft worden…
…bei solchen statusrechtlichen Fragen lohnt Präzision..
Ps: Rakete, du hattest also vollkommen Recht, die übrigen Relativierungen müssen doch nicht verunsichern