Gibt es dafür eine Rechtsquelle?
Ich habe da tatsächlich keine Quelle zu. Nach weiterer Recherche stimmt meine Aussage in ihrer Absolutheit auch nicht. Es ist aber ein sehr schmaler Grat für die SL. Die DSGVO gilt nur bedingt, es muss wenigstens Rechenschaft von der SL abgelegt werden und es muss verhältnismäßig gehandelt werden. Eine kontinuierliche Überwachung ist jedenfalls nicht zulässig.