Naja, rein rechtlich dürfte die Sache doch klar sein. Da gibt's kein Rumeiern. Die Schüler:innen haben eine Arbeit, die von ChatGPT erstellt wurde als ihre eigene ausgegeben. Das ist ganz klar ein Betrugsversuch. Und damit 0 NP
Ist das rechtlich so? Kann man das einwandfrei nachweisen? Dünnes Eis
Und ja, ich habe leider nirgendwo in der APO-BK einen Passus dazu gefunden, daß Künstliche Intelligenz in jedweder Form verboten ist.
Den wird es auch nicht geben. Wie will man das durchsetzen? Fände ich völlig an der Realität vorbei.